Heute auf der Autobahn

Servus heute ist mir folgendes passiert ,
Setzen zum überholen am linken Streifen an mit 150 aufeimmal schert genau vor mir n Transporter mit 110 /20 auf die Linke Spur ohne blinker.
Wäre ich nicht so Fahrerfahren und reaktionsschnell hätte es einen Unfall gegeben.
Beim vorbeifahren hat der Typ noch n handy in der Hand kopf gesenkt und zeigt mir den Vogel.
Nach dem ausscheren sind mir die Sicherungen durchgebrannt und ich habe 10 Sekunden am Stück gehupt.

Ist es strafbar das ich so lange gehupt habe ?

Wie seht ihr die Situation

55 Antworten

Ja, man muss schon aufpassen, passiert oft, diese Ausschererei - dann bloss nicht planlos ausweichen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. April 2021 um 10:20:36 Uhr:



Es käme dabei sehr auf die genaue zeitliche Abfolge und Abstände an.
Zieht er hinter dem LKW links rüber und gibt Gas, dann muss er tatsächlich damit rechnen, dass auch der Lieferwagen die Spur wechseln könnte...vor allem dann, wenn er nicht sehen kann, was vor dem Lieferwagen ist und ob es dort frei ist, oder ob eine Situation vorliegt, in welcher der Lieferwagen möglicherweise ausscheren könnte.

War er bereits lange vorher auf der linken Spur, sieht das etwas anders aus. Aber auch hier kann es eine Teilschuld geben...
Es gibt Urteile dazu, in welchen ein Überholender eine Teilschuld bekommt, wenn er damit rechnen musste, dass der Überholte auch ausscheren wird. Im §5 StVO läuft dass dann unter Überholen bei unklarer Verkehrslage.

Dann entsteht das Dilemma, dass der Eine nicht die Spur wechseln darf, der Andere aber nicht überholen darf, weil er damit rechnen muss, der andere scherrt aus. Da wird es vor Gericht spannend, welcher Verstoß als schwerwiegender erachtet wird. Jenseits der Richtigeschwindigkeit habe ich da so eine Vorahnung.

Ich würde mich da nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen.
Wenn der, der überholt bereits zum Überholen angesetzt hat, bzw. sich auch bereits auf der linken Spur befindet, hat der zu Überholende zu warten, unabhängig davon, ob vor diesem Fahrzeug noch weitere, langsamere Fahrzeuge fahren.
Denn der macht in dem Fall einen Spurwechsel und da hat der nachfolgende Verkehr Vorrang und den gilt es auch durch Spiegel, Blinker und Schulterblick zu erkennen.

Anders würde es aussehen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug zeitglich zum Überholen ausschert, der Hintermann von der Beschleunigung her besser aus dem Quark kommt und der Meinung ist... da noch vorbei zu müssen.

Ich sage deswegen extra Teilschuld... Der §5 gibt genau das her, dass man unter Umständen damit rechnen muss, dass einer ausscherrt.
Ich habe den Spass letztes Jahr an der Backe gehabt... nur hatte ich das "Glück", dass ich bereits zu über 75% an meinem Unfallgegner vorbei (ich war der Überholende) war, als er mich seitlich rammte; sonst hätte ich genau aus dem genannten Grund 50% Teilschuld bekommen... Dafür musste ich jedoch erst vor Gericht ziehen um diese 50% endgültig abzuwenden.

Ein Bußgeldverfahren gab es obendrauf (wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage). Dem Ordnungsamt reichte jedoch auch, dass ich bereits überwiegend vorbei war, als der andere ausscherrte.... Mein Unfallgegner musste die gleiche Ordnungswidrigkeit zahlen (half mir auch vor Gericht).

@WeissNicht

Nun, auch ich hatte so einen Unfall und bin einem Spurwechsler hinten drauf gerauscht. Den Spurwechsel hatte er gerade so geschafft und dann bin ich eingeschlagen. Vielleicht hätte ich noch bremsen können, aber der Trottel hat nach dem Spurwechsel auch abgebremst (um den Tempomaten auszuschalten), so dass der Aufschlag nicht zu vermeiden war.

Gegenüber der Polizei habe ich sogar zugegeben, dass ich mit 150 km/h über der Richtgeschwindigkeit unterwegs war.

Die Schadensabwicklung hat recht lange gedauert, aber ich habe meinen Schaden zu 100% bezahlt bekommen und meine Versicherung brauchte nix zahlen. Auch habe ich kein Bußgeld aufgebrummt bekommen, mein Unfallgegner hingegen schon.

Gruß

Uwe

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Wie man sieht kommt es immer auf den Einzelfall an. Die gegnerische Versicherung in meinem Fall sah die Teilschuld bei mir und es musste vor Gericht.

Dein ganzes Problem? Du warst zu langsam. Bei Tempo 200 oder mehr wäre der erst hinter dir ausgeschert...

Er war doch mit weit über 200 kmh unterwegs...uns Uwe schreibt von 150 über der Richtgeschwindigkeit...
macht nach Adam Riese: satte 280 kmh. 🙂
Das hat die Polizei dann im Protokoll hoffentlich korrekt vermerkt.

Ich glaub, wenn Uwe mit 280 Sachen rein gedroschen wäre hätte die Polizei nichts mehr vermerken müssen, sondern Überreste aufkehren 😉

Zitat:

@Pauliese schrieb am 14. April 2021 um 19:23:50 Uhr:


....macht nach Adam Riese: satte 280 kmh.....

Mit nem GTI......eher nicht.

Hat Uwe Mettmann einen GTI ?
Vielleicht der Te, aber der Thread ging halt wieder etwas OT.

Der TE hat sogar einen GTI Performance GT RS M AMG der packt locker 280.

Ja,Kg in den Kofferraum.

Zitat:

@Apis97 schrieb am 13. April 2021 um 21:00:19 Uhr:


Servus heute ist mir folgendes passiert ,
Setzen zum überholen am linken Streifen an mit 150 aufeimmal schert genau vor mir n Transporter mit 110 /20 auf die Linke Spur ohne blinker.
Wäre ich nicht so Fahrerfahren und reaktionsschnell hätte es einen Unfall gegeben.
Beim vorbeifahren hat der Typ noch n handy in der Hand kopf gesenkt und zeigt mir den Vogel.
Nach dem ausscheren sind mir die Sicherungen durchgebrannt und ich habe 10 Sekunden am Stück gehupt.

Ist es strafbar das ich so lange gehupt habe ?

Wie seht ihr die Situation

Wenn du dir darüber Gedanken machst ob es strafbar ist 10 Sekunden zu hupen oder nicht, dann kann es - mit Verlaub - mit der „Fahrerfahrung“ nicht so weit her sein.

Naja, nach 47-11 StGB ist Hupen länger als 9,58Sekunden strafbar.

08/15 StGB legt das Strafmaß auf 7 Jahre Pech und 20 Stockhiebe fest; zusätzlich wird das Fahrzeug rosa foliert.

(Wer sich die Zahlen anschaut weiss, dass dies keine Rechtsberatung darstellt)
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Wenn sich der Lieferwagenfahrer belästigst fühlte durch das Schallzeichen wären immerhin 80€ fällig... sofern das Schallzeichen unzulässig erfolgte. Im beschriebenen Fall wäre es jedoch zulässig.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. April 2021 um 15:54:10 Uhr:


Im beschriebenen Fall wäre es jedoch zulässig.

Die zulässige Nutzung der Hupe bedeutet "Hey, pass auf!". Die Nutzung mit der Bedeutung "Du blödes A...ch" ist nicht zulässig...

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