Heute A6 abgeholt und irgendwie fehlt Ausstattung
Habe heute meinen neuen A6 in NSU abgeholt,nach ca 3 Std fahrt ist mir dann aufgefallen das der Graukeil in der Windschutzscheibe fehlt.In der Ausstattungsliste steht das er Serienmäßig drin ist,bei mir ist er aber nicht drin.
Eben bei der Audi-Hotline angerufen,die meinten Ich solle nochmal nachsehen,der muß ja Serienmäßig drin sein,habe denen erklärt das ich bis Donnerstag einen A8 hatte und weiß wie der Graukeil aussehen muss.Ich habe definitiv keinen drin.
Am Montag wollen Sie sich dann melden,ich bin ja mal gespannt.
Das nächste Problem: Ich habe das Ambietenlicht-Paket bestellt.Laut Anleitung kann man dann ja im MMI die Ambietenbeleuchtung an und ausstellen,die Helligkeit einstellen etc.Kenne Ich auch aus dem A8.
Bloß bei meinen A6 ist nur der Helligkeitsbutton da und der ist unwirksam,der macht weder hell noch dunkel.
Das Ambietenlichtmenü ist überhaupt nicht da,wieder angerufen,ins Auto gesetzt,weil der Mitarbeiter dachte ich bin zu blöd dazu.Aber es fehlt.Das Menü ist nicht da...wie kann sowas sein??Haben die mir nur das Innenlichtpaket verbaut und nicht das Ambientenlichtpaket?
Ich schäume grade vor Wut,habe mit hin und Rückfahrt 1000km und 10 Std fahrt hinter mir und jetzt sowas.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von OrganoPleno
Naja, wenn man sich etwas gutes tun will, dann fährt man halt etwas weiter und holt seinen neuen in M ab. Da hat man was.
Der neue A6 wird nie der "Renner" werden, F10/11 sind derzeit überlegen! Nicht in allen, aber in den meisten kaufrevanten Bereichen.
Gruß,
in 3 - 4 Jahren die nächste Chance!
Ohne Worte, dein Kommentar
Bist du BMW-Verkaufsberater? 🙄
116 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von steff-a4-2.5tdi
Ich schließe mich da Pappabaer an. Alles was leuchten muss leuchtet. Damit erfüllt es erstmal seine eigentliche Funktion. Trotzdem gab es offensichtlich einen Fehler in Beschreibungen und Handbüchern. Eine Entschuldigung und eine kleine Aufmerksamkeit hätten bei Audi auch keinem weh getan.
Also meine Frau ist Selbstständig,wenn Sie Aufträge erfüllt,muss Sie sie erfüllen wie sie vereinbart worden sind.Oder nicht?Ansonsten behalten die Kunden das Geld ein,schalten Ihre Anwälte ein etc.
Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
Aber es fehlen zugesicherte Eigenschaften...und diese Eigenschaften möchte Ich haben oder Ich möchte mein Geld zurück.So einfach ist das.Das Fehlen einer nicht zugesicherten Eigenschaft muss ich nicht akzeptieren und werde Ich nicht aktzeptieren.Das ist in meinen Augen auch nicht Albern.Oder baust du dir ein Haus lässt Licht legen und dann klemmen die das Licht das es den ganzen Tag brennt und du kannst es nicht ausschalten,aber du hast ja Licht also beschwerst du dich nicht.
Jeder hat da so seine Ansicht und ich habe meine,wenn man 70000 für ein Auto bezahlt,dann möchte man auch alles haben was einen zusteht und zugesichert worde.So einfach ist das und das ist nicht albern oder lächerlich.
Dein Vergleich hinkt.
Um beim Strom zu bleiben: Du hast eine Einbauküche mit sagen wir mal drei Lichquellen für die Arbeitsplatten bestellt, bei denen Dir gesagt wurde, Du könntest die drei Lichquellen von einander unabhängig schalten. Nun ist es aber so, dass nur alle drei gleichzeitig geschaltet werden können. Daher willst Du diese Lichtquellen nun gar nicht bezahlen, obwohl sie funktionieren. Und das wirst Du mit keinem Anwalt der Welt durchbekommen.
Übertragen auf Dein Auto heisst das: Wenn Du die 570 € von Audi wieder haben möchtest, müsstest Du Audi auch das Recht einräumen sämtliche Hardware dieses Paketes wieder auszubauen. Wärst Du dazu bereit?
Ansonsten bliebe höchstens eine Preisminderung des Paketes der dem Minderwert angemessen wäre. Und das dürfte meiner Meinung nach nicht allzu viel sein.
Aus Deinen Beiträgen lese ich aber, dass Du damit auch nicht einverstanden wärst. Du willst ja die kompletten 570 € zurückhaben. Und das bleibt für mich nun einmal albern. Als ob die getrennte Regelung der Zonen die Hauptfunktion des Ambientenpaketes darstellen würde.
Bleibt noch die rechtliche Frage, was genau Vertragsbestandteil war und wie ein Richter im Fall der Fälle den Dir entstandenen Nachteil bemaßen würde. Aber da kann Dich Dein Anwalt sicher beraten.
Verstehe es nicht komplett falsch: Sicher ist es ärgerlich, wenn eine erwartete Funktion nicht da ist. Man sollte aber in diesem konkreten Fall auf dem Teppich bleiben und den Minderwert mal realistisch betrachten. Ich persönlich würde mich viel mehr über meinen neuen A6 freuen und ihn geniessen anstatt das Haar in der Suppe zu suchen und mir damit die Laune zu verderben.
Grüße,
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von mjsruppi
Also meine Frau ist Selbstständig,wenn Sie Aufträge erfüllt,muss Sie sie erfüllen wie sie vereinbart worden sind.Oder nicht?Ansonsten behalten die Kunden das Geld ein,schalten Ihre Anwälte ein etc.Zitat:
Original geschrieben von steff-a4-2.5tdi
Ich schließe mich da Pappabaer an. Alles was leuchten muss leuchtet. Damit erfüllt es erstmal seine eigentliche Funktion. Trotzdem gab es offensichtlich einen Fehler in Beschreibungen und Handbüchern. Eine Entschuldigung und eine kleine Aufmerksamkeit hätten bei Audi auch keinem weh getan.Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
Aber es fehlen zugesicherte Eigenschaften...und diese Eigenschaften möchte Ich haben oder Ich möchte mein Geld zurück.So einfach ist das.Das Fehlen einer nicht zugesicherten Eigenschaft muss ich nicht akzeptieren und werde Ich nicht aktzeptieren.Das ist in meinen Augen auch nicht Albern.Oder baust du dir ein Haus lässt Licht legen und dann klemmen die das Licht das es den ganzen Tag brennt und du kannst es nicht ausschalten,aber du hast ja Licht also beschwerst du dich nicht.
Jeder hat da so seine Ansicht und ich habe meine,wenn man 70000 für ein Auto bezahlt,dann möchte man auch alles haben was einen zusteht und zugesichert worde.So einfach ist das und das ist nicht albern oder lächerlich.
Schreibst Du eigentlich aus dem Ausland?
Zitat:
Original geschrieben von blaurietho
Schreibst Du eigentlich aus dem Ausland?Zitat:
Original geschrieben von mjsruppi
Also meine Frau ist Selbstständig,wenn Sie Aufträge erfüllt,muss Sie sie erfüllen wie sie vereinbart worden sind.Oder nicht?Ansonsten behalten die Kunden das Geld ein,schalten Ihre Anwälte ein etc.
Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
Aber es fehlen zugesicherte Eigenschaften...und diese Eigenschaften möchte Ich haben oder Ich möchte mein Geld zurück.So einfach ist das.Das Fehlen einer nicht zugesicherten Eigenschaft muss ich nicht akzeptieren und werde Ich nicht aktzeptieren.Das ist in meinen Augen auch nicht Albern.Oder baust du dir ein Haus lässt Licht legen und dann klemmen die das Licht das es den ganzen Tag brennt und du kannst es nicht ausschalten,aber du hast ja Licht also beschwerst du dich nicht.
Jeder hat da so seine Ansicht und ich habe meine,wenn man 70000 für ein Auto bezahlt,dann möchte man auch alles haben was einen zusteht und zugesichert worde.So einfach ist das und das ist nicht albern oder lächerlich.
Bist du ein Rassist??Sollte Ich jetzt Angst haben?
Das ganze hat jetzt nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
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Ich habe nur wegen der vielen Syntax- und Rechtschreibfehler gefragt, war nicht böse gemeint.
Um bei der Sache zu bleiben: Die von Dir vermisste Funktion stellt m.E. keinen rechtserheblichen Sachmangel iSv § 434 BGB dar, so dass etwaige Minderungsrechte ausgeschlossen sein dürften. Das kann Dir aber ein RA noch einmal eingehend erläutern.
Gibt es wirklich Leute, die von den anderen die Rechtschreibfehler zählen ? Ich hätte ein Vorschlag an Motor Talk: Nach jedem Beitrag gibt es doch den ,,Danke"-Button. Am besten man setzt daneben noch ein kleines Feld in das man die Rechtschreibfehler eintragen kann 😉😁
@blaurietho: Is doch nur Spass, aber der musste sein. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von mjsruppi
Also meine Frau ist Selbstständig,wenn Sie Aufträge erfüllt,muss Sie sie erfüllen wie sie vereinbart worden sind.Oder nicht?Ansonsten behalten die Kunden das Geld ein,schalten Ihre Anwälte ein etc.
Für manche Branchen gelten scheinbar die normalen Spielregeln, an die sich ein einzelner Selbständiger halten muss, nicht.
Kein Audi-Händler wird dir wahrscheinlich (im Normalfall) einen festen Liefertermin zusagen (ich muss das mit meinen Kunden aber machen).
Audi & Händler behalten sich immer technische Änderungen vor (ich dagegegen muss das liefern, was der Kunde will. Nicht weniger. Mehr immer gerne, aber ohne Berechnung.).
In der Bauwirtschaft ist es Usus, Mehrlieferungen (10% ?) dulden zu müssen - geht bei meiner Kundschaft auch nicht. Bestellt wird 100%, geliefert wird 100%. Und nicht 110.
Zitat:
Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
Wenn es noch Leute gibt, die mir-nichts-dir-nichts einfach mal so im Vorbeigehen einen R8 kaufen können (während andere sich Gedanken machen müssen, ob sie sich am Sonntag wirklich das 3,99-EUR-pro-kg-KZ-Schweine-Schnitzel von Kaufland leisten können), dann bin ich beruhigt. Dann können wir Deutschen - nach Einführung einer Vermögenssteuer - ja Griechenland locker im Alleingang retten... ;-)
(nein, das ist kein Neid - das ist nur Nachdenklichkeit. Wer viel leistet, verdient viel und kann sich mehr Dinge leisten - auch mir geht es so - aber manchmal macht mich das nachdenklich...und ich käme nie auf die Idee, öffentlich zu erwähnen, daß ich mir einen R8 im Rahmen eines Impulskaufs an der Süßigkeitenkasse zugelegt habe ;-) )
Im Übrigen gebe ich dir bei deiner Einstellung recht: wenn Audi Dinge zusichert, müssen sie auch da sein. Auch wenn es nur 5xx EUR betrifft.
Juristisch gesehen muß man aber genau prüfen, was zugesichert wurde. Ich kann z.B. im Katalog- und Preislisten-PDF nichts von Lichtstimmungen etc. lesen. Da steht nur was von "konfigurierbar über das MMI®" - das kann die Helligkeit sein, daß können Lichtstimmungen sein, Lichtfarben oder getrennte Einstellungen pro Bereich.
Kann natürlich sein, daß in älteren Prospekten mehr stand ... meine PL ist von KW21.
6502
Ein Bild vom R8 mit dem neuen A6 wäre eine feine Sache 🙂
aufjedenfall glückwunsch zur netten kombination 😉
Zitat:
Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
In welchem Maßstab hast Du den R8 eigentlich gekauft? Die Modelle 1:8 sehen nicht schlecht aus. :-)
Sorry, aber mit Deinen doch recht eigenartigen Statements ziehst Du das ganze Thema ins Lächerliche.
Laut Deinem Profil fährst Du einen A6 2.0tdi und einen Passat 1.6. Da will ein R8 den man mal gerade eben beim Händler mitnimmt nicht so wirklich ins Bild passen.
Ich kann den Beiträgen von Pappabaer und 6502 inhaltlich voll zustimmen. Beide scheinen mit gesundem Menschenverstand über das Thema nachgedacht zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von 6502
Da kann ich mich 6502 nur Anschließen.Zitat:
...
Juristisch gesehen muß man aber genau prüfen, was zugesichert wurde. Ich kann z.B. im Katalog- und Preislisten-PDF nichts von Lichtstimmungen etc. lesen. Da steht nur was von "konfigurierbar über das MMI®" - das kann die Helligkeit sein, daß können Lichtstimmungen sein, Lichtfarben oder getrennte Einstellungen pro Bereich.Kann natürlich sein, daß in älteren Prospekten mehr stand ... meine PL ist von KW21.
6502
Also die zugesicherte Eigenschaft ist ja wohl vorhanden ... wenn ich nicht etwas überlesen habe.
In der Bestellung steht:
QQ2 -Ambientebeleuchtung - Innen- und Außenlichtpaket - blendfreie Beleuchtung des Fahrzeuginnenraums in LEDTechnologie - 2 Leseleuchten vorn und hinten - Ausleuchtung der Türtaschen - Fußraumbeleuchtung und Türinnenbetätigung - Auflichter für Mittelkonsole und Türinnenfläche zur Verbesserung der räumlichen Orientierung - Umleuchtung der Mittelkonsole (Schwebeeffekt) - aktive Türrückstrahler, mit beleuchteten Einstiegsleisten - Konfigurierbar über das MMIUnd nur das ist es das Du bestellt hast!
Soweit ist bei Dir im Fahrzeug ja alles verbaut. Oder?
Nur weil in der Bedienungsanleitung offensichtlich der Text aus der A8-Anleitung übernommen wurde, kann man hier nichts bemängeln. Bindend ist nicht die Bedienungsanleitung, sondern die Bestellung.JO
Zitat:
Original geschrieben von Wutzldutzl
Da freut sich der Anwalt aber, wenn Du ihm mit dem Colorstreifen-Thema ankommst... ;-) Ist natürlich eines jeden persönliches Empfinden - aber pfeiff auf den Graustreifen; jeglicher anwaltliche Streit wird Dich mehr Ärger kosten als dieser doofe Streifen - meine persönliche Meinung.Hinsichtlich Ambiente Menü mag's aber durchaus Sinn machen, dies einzufordern - ggf. auch mit einem Anwaltsschreiben. Von vorne herein von einer Klage zu reden ist noch etwas verfrüht.
Wutzl
Wenn man sich ein Auto für zig tausende bestellt und kauft, kann man irgendwo etwas erwarten.
Sehr viele würde so ein "Graukeil" nicht stören, aber wenns ihn stört, ist es doch seine Sache.
Vorallem wenn der TS auch mehr Audi-Fahrzeuge hat und ( regelmäßig ? ) neue/neuere kauft.
mfg 🙂
Es war klar, dass irgendwann dieses Spielchen aus der Sparkasseneklame kommt:
Mir ist es egal, ob einer einen R8 hat oder einen Duisenberg. Auch sind mir (übliche oder situationsbedingte) Schreibfehler egal, solange sie nicht zu einer permanenten Qual werden.
Wer Recht hat, hat Recht, wer Unrecht hat, hat Unrecht. Wer Blödsinn redet, dem kann man das sagen. Und wer mir "Rechtsbegriffen" um sich schmeisst, sollte sich schlau machen, egal ober R8 oder Fiesta. Ich verstehe den Ärger des TE aber Wunsch und Wirklichkeit sind manchmal zwei Dinge.
Gruß
Stefan
(Warum hat mein Q5 keinen Graukeil?)
Zitat:
Original geschrieben von steff-a4-2.5tdi
In welchem Maßstab hast Du den R8 eigentlich gekauft? Die Modelle 1:8 sehen nicht schlecht aus. :-)Zitat:
Ich hege auch keinen Groll auf Audi und habe mir heute als Spaßauto noch einen R8 gekauft den Ich am Freitag abhole,stand da beim Händler rumher:-)
Sorry, aber mit Deinen doch recht eigenartigen Statements ziehst Du das ganze Thema ins Lächerliche.Laut Deinem Profil fährst Du einen A6 2.0tdi und einen Passat 1.6. Da will ein R8 den man mal gerade eben beim Händler mitnimmt nicht so wirklich ins Bild passen.
Ich kann den Beiträgen von Pappabaer und 6502 inhaltlich voll zustimmen. Beide scheinen mit gesundem Menschenverstand über das Thema nachgedacht zu haben.
Dann hast du sicher verpasst das Ich bisher auch einen A8 hatte.
Egal,das Thema wird ins lächerliche gezogen da gebe Ich dir vollkommen recht.Ich muß mich nicht rechtfertigen ich bin hier nicht im Kindergarten.
Ich jedenfalls habe im Autohaus recht bekommen,es wurde bei der Bestellung zugesichert und ist so nicht vorhanden.
Betrag im Form von einen Gutschein erstattet bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von 316!RHCP
Ein Bild vom R8 mit dem neuen A6 wäre eine feine Sache 🙂
aufjedenfall glückwunsch zur netten kombination 😉
Danke,Freitag 14 Uhr ist übergabe,dann kann ich die beiden in Kombinaton fotografieren,falls du Bilder haben möchtest.