heul, rotzt, Wasser... :-(((

Audi A6 C6/4F

Habe im Juli einen A6 3,0 tdi von einem privat Mann gekauft, er verkaufte aus gesundheitlichen Gründen ( sehr seriouses auftreten der Familie, vermögend )
kurze Daten :

9800 km
Bj.: 01.2005
sehr gute Ausstattung, S-Line
VP : 45000€
Top Zustand, innen u. außen.
Unfallfrei, laut Vertrag !!!
kurzum ein Superwagen, wie ich ihn wollte...

jetzt war ich vor ca. einer Woche bei der ersten 30T Inspektion, und bemängelte ein leichtes nach rechts ziehen beim freundlichen....
Die Diagnose war zerschmettern :
Der Wagen hatte einen, wie es schaut schweren Unfall bei Kilometer 8700km, man konnte es bei der Fahrzeug Histerie ebenfalls sehen, Fahrzeug wurde damals auch bei Audi gerichtet.

Was mich am meisten ärgert ist das ich kurz nach Kauf bei Audi in Stuttgart war und keiner mir was von einer Datenbank sagte mann hatte das Auto begutachtet und alles
"Schien in Ordnung"

Dieses Auto habe ich fast ein Jahr gesucht, und jetzt so was...
Der ganze Fahrspaß ist nun dahin.....
Habe nun alles an einen Anwalt übergeben.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Was sollte ich beachten ?

Wie hoch ist der Wertverlust, bei einem großen Unfallschaden ( Schaden Fahrerseite ) ?
Ich muß ca. 5400 € zurück zahlen wegen der gefahrenen KM.
Wie sieht es mit den Ausgaben von meiner Seite aus ca. 3800€ ( Winterreifen, Inspektion + Nachrüstung Sprachdialogsystem ).
Der Anwalt meinte normalerweise müsste er Sie zahlen, jedoch könnte es länger dauern es zu bekommen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ???


gruß
Cilgin05

42 Antworten

Re: heul, rotzt, Wasser... :-(((

Zitat:

Original geschrieben von cilgin05


Habe im Juli einen A6 3,0 tdi von einem privat Mann gekauft, er verkaufte aus gesundheitlichen Gründen ( sehr seriouses auftreten der Familie, vermögend )

Ich frage mich nun am Rande, warum man ein repariertes gutes Auto 3.0 A6 Diesel verkauft. Mit Famile braucht man doch ein Kombi.

Gesundheitliche Gründe vielleicht wegen dem Unfall? Müsste dann aber schwerer gewesen sein.

Vieleicht hat er doch Geldsorgen. Pass auf, dass Du danach gleich zu den Moneten kommst und vor Gericht eine Sicherheit verlangst und nicht ein Schuldschein kriegst. Eine Betreibunsauskunft sagt da manchmal auch etwas aus(aber nicht immer). Wie Bauhaus1964 sagt, finde selber viel raus, welches Dir und dem Anwalt hilft dies schnell abzuwickeln.

Gruss

Zwischeninfo :

heute wurde mir durch meinen Anwalt folgende Info zugestellt. Die Gegenseite bittet über einen Anwalt um eine Fristverlängerung, da unser Freund an einer Rehamaßnahme teilnehmen würde, fällt mir ehrlich gesagt echt schwer irgendetwas von diesem mann noch zu glauben...

Aber die eine Woche werde ich dann auch noch überleben...

Hallo,eine Fristverlängerungsantrag ist doch fast schon sowas wie ein Schuldeingeständnis.Wenn er unschuldig wäre,würde er über einen Anwalt doch solche Tricks nicht brauchen.Kopf hoch-wird schon werden.

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Hallo,eine Fristverlängerungsantrag ist doch fast schon sowas wie ein Schuldeingeständnis.Wenn er unschuldig wäre,würde er über einen Anwalt doch solche Tricks nicht brauchen.Kopf hoch-wird schon werden.

Gruß Alex

Nein, ein Fristverlängerungsantrag dient zur besseren Vorbereitung und Sammlung der Kräfte.

Keine Sachlage ist so klar, dass es nicht lohnen würden
eine juristische Strategie zu entwickeln. Sei es zum Vorteil
des Mandanten, in jedem Fall zum Vorteil des Geldbeutel
des Juristen. .... und stets profitiert auch die Gegenseite.
Denn diese entwickelt eine Gegenstrategie zur Abwehr
oder zum Angriff.

Wenn du denkst, Zeitaufschub ist ein Eingeständnis - täuscht du dich. Es ist ein Puzzle im Spiel mit ungewissen Ausgang.
Wer so absurd ist, dir ohne Grund dieses Auto anzudrehen
wird eine Teufel tun - klein bei zu geben, nach 1. Anfrage.

Stattdessen wird sich die betrügerische Energie nun - unter
Unterstützung eines Juristen - auf andere Felder erstrecken.
Es mag absurd klingen, aber rechne mit dem "schlechtesten".
Dann bist du gewappnet - sonst nicht.

Gegenüber ist ein Krimineller mit Rechtsbeistand.

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Yepp, so ist es - schließe mich bobbymotsch uneingeschränkt an.

Naja laut meinem Anwalt ist hier die Sachlage klar. Und auch meine eigenen recherchen im Internet haben gezeigt. dass bei solchen Fällen der Kläger die besseren Karten hat.

Mich würde interresieren, ob bei einem Betrugsfall, die Rechtschutz überhaupt seine Kosten bezahlt.
Normalerweise sollte das nicht der Fall sein, da hier die Sachlage ziemlich eindeutig ist, er ist ein Betrüger !!

bei Anwälten ist immer alles klar - man bedenke, auch eine Anwaltskanzlei ist ein Wirtschaftunternehmen-

ob die Rechtschutzversicherung- wenn überhaupt vorhanden- bezahlt oder nicht, ist doch sche*** egal.

was in Deinem Kaufvertrag steht, ist wichtig- unfallfrei-????

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von cilgin05


Mich würde interresieren, ob bei einem Betrugsfall, die Rechtschutz überhaupt seine Kosten bezahlt.

Normalerweise bei privatem Vertragsrechtsschutz ja, wenn nicht Autokauf in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

Falls Du Strafanzeige erstatten willst: Das übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht. Also entweder selbst an die Staatsanwaltschaft schreiben und den Fall schildern oder das als "Zugabe" beim Anwalt raushandeln.

Ansonsten solltest Du so viel wie Du kannst zur Sachverhaltsaufklärung beitragen (also wie wann wo der Unfall und die Reparatur gewesen sind etc.). Wenn der Anwalt Wert darauf legt, dass Du auch rechtliche Hinweise und Quellen suchst, bist Du womöglich beim falschen...

Eine Zusicherung, dass der Wagen unfallfrei war, im schriftlichen Vertrag würde die Sache zwar erleichtern, weil der Verkäufer dann auch bei Unwissenheit für die zugesicherte Beschaffenheit haftet. Allerdings ist ein größerer Unfall ein wesentlicher Wertbildungsfaktor, und wenn er den arglistig verschwiegen hat, dann dürfte es auch ohne ausdrückliche vertragliche Zusicherung gehen - allerdings wird man dem Käufer dann halt auch Kenntnis nachweisen müssen.

Zitat:

bei Anwälten ist immer alles klar

Dann solltest Du Deinen aber mal wechseln. 😁

Vor dem Hintergrund, dass nicht alle Umstände hier bekannt sind, insbesondere nicht der vollständige Inhalt des Kaufvertrages, die näheren Umstände des Kaufes (waren Zeugen dabei) u.s.w. ist vieles Spekulation. cilgin05 hat ja geschrieben, dass der Wagen nach KV unfallfrei war.
Nur wenn im Kaufvertrag über den Umstand der Unfallfreiheit etwas aufgenommen ist, ist die Sachlage relativ eindeutig.

In Sachen Strafanzeige wegen Betruges: Das Verfahren dürfte eingestellt werden - erforderlich wäre der Nachweis der Bereicherungsabsicht.
Bei den Angaben zum Fahrzeug: 6 Monate alt, sehr gute Ausstattung, nur 9800 km gefahren und dem Preis von 45 TEuro sollte man sich jedoch überlegen, ob das alles so richtig sein kann. Allein der "nackte" 3,0 TDI ist im Neupreis nach meiner Erinnerung teurer gewesen. Ausgehend von einem NP von bestimmt 60 TEuro ist ein Verlust von 15 TEuro in 6 Monaten doch eine ganze Menge.

Es gibt kein anderen Vorbesitzer als ihn, es wird schwer werden !
Zum zweiten ist die Rechnung bei Audi ( Reparatur ) auf ihn geschrieben worden !
Und der Kaufpreis ist zwar günstig gewesen aber wer privat kauft heute ein Auto für 45T bar ohne zu finanzieren, zu mal er die MwSt. nicht ausweisen kann, also dadurch uninterresant als Firmenfahrzeug ?

Aber ich muß zugeben er ist ein guter Schauspieler gewesen, er hat uns richtig vera..... !

Solche Leute sollten echt aus dem Verkehr gezogen werden oder eine saftige Strafe !!!

Weil in meinem KV ( von Mobile ) steht klar Unfallfrei drauf !!

Vorteil beim Einschalten der Staatsanwaltschaft ist halt, dass die ganz andere Möglichkeiten haben, Ermittlungen anzustellen. Ob sie davon Gebrauch machen, ist ne andere Frage, aber warum nicht versuchen. Kostet ja nix ( 😁 ). Und wenn der von allen Seiten Druck bekommt, bricht sein Widerstand ja vielleicht zusammen.

Solche Leute brauchen echt nen kräftigen Denkzettel. Sowas ist wie Tachostand zurückdrehen, nur noch dreister.

Wenn Deine Angaben (einziger Vorbesitzer, der die Reparatur selbst veranlasst hat) stimmen und beweisbar sind, dürftest Du mit einer Anfechtung und Schadensersatz keine Probleme haben. Du solltest Dich bloß mit Deinem Anwalt beraten, ob das der richtige Weg ist, oder der Weg über die gesetzliche Mängelgewährleistung (sprich Rücktritt und Schadensersatz) für Dich günstiger kommt.
Schlimmer dürfte für Dich werden, Dein Recht in angemessener Zeit vor Gericht durchzusetzen. Es wäre wahrscheinlich schon gut, wenn Dein Gegner außergerichtlich klein beigeben würde.

Ob dessen Rechtsschutzversicherung seine Anwaltskosten zahlt, halte ich für unwahrscheinlich. Immerhin ist die Rechtsschutzversicherung eine Schadensversicherung, so dass grundsätzlich §61 VVG gelten sollte. Hiernach ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Man könnte also vermuten, dass Dein Gegner keinen allzu langen Atem haben wird. Darauf würde ich allerdings nicht hoffen, da gerade solche Leute meistens bis zum leztzten streiten und auch irgendwie anwaltlich vertreten sind.

Ich drücke jedenfalls die Daumen!

Grüße

eine außergerichtliche Lösung ist auf alle Fälle die schnellste.
sonst wird es sicherlich bis zu einem Jahr dauern.

würde versuchen:

1) Auto zurück / Rückkauf
+
2) Geld zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

wenn hier eine Einigung erzielt wird, Verzicht auf Strafanzeige. ( als Bonbon)

Denn mit dem Audi wirst Du ja nicht glücklich.

Gruß Wolfgang

P.s. Sche**** Situation.

ja, du hast recht ( OpiW ! ) mit "du wirst nicht glücklich"
seid ich es weiß, bei jeder Fahrt fährt ein komisches Gefühl im Bauch !!
Die ganze freude am fahren ist verschwunden.

News !!!

Er wäre bereit 4000€ zurück zu zahlen, um den Wagen nicht zurück nehmen zu müssen !!!
Und bei dem Unfall würde es sich um einen geringen Unfallschaden handeln...

Werde montag die org. Rechnung von ihm verlangen !!

Meint Anwalt ratet mir eine Lösung in dieser Richtung anzunehmen, da angeblich der Herr schwer an Knochenkrebs erkrankt wäre, und seine Tage anscheinend gezählt sind. Wenn es sich heraus zögern würde bestehen das Risiko, daß er in dieser Zeit versterben könnte und ich dann garnichts mehr bekommen würde ?!

Weiß nicht mehr recht was ich noch glauben soll bei dem mann.

Wenn gute Aussichten bestehen, die Klage durchzubringen, würde ich diesen Weg auch beschreiten.

Auch wenn der Beklagte während des Verfahrens verstirbt, kann noch eine Verurteilung rausschauen, es wird dann das Erbe verpfändet, dh die Erben müssen aus der Verlassenschaft deine Kosten erstatten.

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