heul, rotzt, Wasser... :-(((
Habe im Juli einen A6 3,0 tdi von einem privat Mann gekauft, er verkaufte aus gesundheitlichen Gründen ( sehr seriouses auftreten der Familie, vermögend )
kurze Daten :
9800 km
Bj.: 01.2005
sehr gute Ausstattung, S-Line
VP : 45000€
Top Zustand, innen u. außen.
Unfallfrei, laut Vertrag !!!
kurzum ein Superwagen, wie ich ihn wollte...
jetzt war ich vor ca. einer Woche bei der ersten 30T Inspektion, und bemängelte ein leichtes nach rechts ziehen beim freundlichen....
Die Diagnose war zerschmettern :
Der Wagen hatte einen, wie es schaut schweren Unfall bei Kilometer 8700km, man konnte es bei der Fahrzeug Histerie ebenfalls sehen, Fahrzeug wurde damals auch bei Audi gerichtet.
Was mich am meisten ärgert ist das ich kurz nach Kauf bei Audi in Stuttgart war und keiner mir was von einer Datenbank sagte mann hatte das Auto begutachtet und alles
"Schien in Ordnung"
Dieses Auto habe ich fast ein Jahr gesucht, und jetzt so was...
Der ganze Fahrspaß ist nun dahin.....
Habe nun alles an einen Anwalt übergeben.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Was sollte ich beachten ?
Wie hoch ist der Wertverlust, bei einem großen Unfallschaden ( Schaden Fahrerseite ) ?
Ich muß ca. 5400 € zurück zahlen wegen der gefahrenen KM.
Wie sieht es mit den Ausgaben von meiner Seite aus ca. 3800€ ( Winterreifen, Inspektion + Nachrüstung Sprachdialogsystem ).
Der Anwalt meinte normalerweise müsste er Sie zahlen, jedoch könnte es länger dauern es zu bekommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ???
gruß
Cilgin05
42 Antworten
Hallo,
man kann hier kein pauschales Urteil fällen. Du hast aber mit Sicherheit gute Chancen das Fahrzeug mit "relativ" geringen Kosten wieder an den Verkäufer zurückzugeben.
Das ganze wird aber sicher eine Weile dauern und viel Ärger bringen, das ist klar.
Ich hoffe du hast einen guten Anwalt..
Gruß Jürgen
Wenn der Käufer so einen Schaden verschwiegen hat ist die Rechtslage klar. Du wurdest ganz klar getäuscht und wirst daher die Möglichkeit haben, dein Geld oder eine Wertminderung zu erreichen
Ich würde das Fahrzeug klar zurückgeben. Eine Wertminderung scheint mir bei so einem umfangreichen Schaden keine gute Lösung zu sein, da man permanent mit Folgeschäden rechnen muss...
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Dann auf jeden Fall ab zum Anwalt, ohne wird das sehr sehr schwer
Dass du den Wagen nicht mehr behalten möchtest, kann man nachvollziehen.
Aber das Glück ist zumindest rechtlich auf deiner Seite. Denn wenn ohne Zweifel nachgewiesen werden kann, dass der Wagen BEVOR du ihn gekauft hast, einen schweren Unfall hatte, und dies weder im Kaufvertrag noch durch Absprache offengelegt wurde, ist das BETRUG und ARGLISTIGE TÄUSCHUNG durch den Verkäufer, und er wirds bereuen, es unterschlagen zu haben!
Mag sein, dass es einige Zeit braucht um dir zu deinem Recht zu verhelfen, aber mehr Glück im Unglück kann man kaum haben! Jetz noch nen richtig guten Anwalt an deiner Seite und fast alles in Butter.
Grüße
Sollte wirklich der Tatbestand der arglistigen Täuschung, also eine Verletzung des §242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben), vorliegen, hast Du beste Chancen, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu erreichen. Hat der Verkäufer Dich nämlich arglistig getäuscht, kannst Du Deine Willenserklärung (den Kaufvertrag) anfechten. Damit ist der Kaufvertrag nichtig, d.h. von Anfang an nicht zustande gekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verkäufer vom Unfallschaden wusste bzw. wissen musste. Ein Unfallschaden wie von Dir beschrieben muss in jedem Fall vom Verkäufer angegeben werden.
Ich drücke Dir die Daumen - dürfte aber kein Problem sein, da die Rechtslage eindeutig aussieht.
Gruß,
Jetprovost
Du solltest Dich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten lassen.
Es gab in den letzten Jahren einige, auch höchstrichterliche, Urteile zur Frage, ob man auch die Kosten für Einbauten und Wartung, wie Du sie hattest, geltend machen kann.
Ich erinnere mich nicht an Details, aber diese Entscheidungen wurden weitgehend zu Gunsten des "betrogenen" Käufers gemacht.
Die Wertminderung (merkantiler Minderwert) bedingt durch den Unfallschaden sollte ein Sachverständiger prüfen.
Gruß,
Zitat:
Original geschrieben von Jetprovost
Sollte wirklich der Tatbestand der arglistigen Täuschung, also eine Verletzung des §242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben), vorliegen, hast Du beste Chancen, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu erreichen.
Gruß,
Jetprovost
Äh? Im Ergebnis schon, aber ist es nicht eher ein Anfechtungstatbestand nach §123 BGB, der die eigene Willenserklärung betrifft. Das führt dazu, dass der Vertrag unwirksam wird.
Wie auch immer, so wie der Fall geschildert ist, sollte er keine Probleme haben, da sind sich wohl alle einig.
Zitat:
Original geschrieben von M1972
Äh? Im Ergebnis schon, aber ist es nicht eher ein Anfechtungstatbestand nach §123 BGB, der die eigene Willenserklärung betrifft. Das führt dazu, dass der Vertrag unwirksam wird. (...)
Ja, sicher. Aus einer Verletzung des §242 ergibt sich ja in diesem Fall die Anwendbarkeit des §123 BGB. Grundsätzlich wird ja nicht die arglistige Täuschung angefochten, sondern die eigene Willenserklärung, die den Vertragsabschluss darstellt. Geschieht dies bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung, ist die abgebene Willenserklärung rückwirkend nichtig, d.h. es ist nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Gruß,
Jetprovost
Sehr ärgerlich. Die Empfehlung eines Anwalts ist klar.
Die Fakten scheinen auch klar. Pass trotzdem auf, dass du
keinem Vergleich der Gegenseite zustimmst, der nicht gleichzeitig auch die eigenen Anwaltskosten zu deinen Gunsten regelt.
Das werde ich sicher machen die Kosten vom Anwalt werde ich sicher nicht tragen, es ist klarer Betrug was er da gemacht hat.
Mein Anwalt sagte er habe schon Fälle gehabt wo dies bei Audi Händlern schon passiert ist.
Meistens würde in den AGB`s kleingedruckt stehen " Unfallfrei laut Vorbesitzer " Dann ist der Händler aus dem Schneider und mann muß selbst den Rest aufklären !!!
Leider hätte dieser ganze Streß vermieden werden können, hätte unser freundlicher Händler damals schon in die Historie von dem Wagen geschaut.
Bei meinem nächsten werde ich dies auf jeden Fall machen lassen und sicherheitshalber auch bei DEKRA vorbei schauen, traue keinem mehr..
Rechne mit 1/2 Jahr...
Erfahrungsgemäß kann das sehr lange dauern. Dei Anwalt muß jetzt erstmal einen Beweisvortrag haben (Gutachten oder andere glaubhafte Stellungnahme, hier die Rechnung von Audi). Dann fängt er an, seine Forderungen zu stellen. Wenn Ihr Euch nicht schnell einigt, wird ein Sachverständiger von Gericht bestellt. Bis zum Besichtigungstermin dauert es mind. 4-6 Wochen. Auch, wenn es direkt ein selbständiges Beweisverfahren gibt, was idR. schneller geht. Der SV hat den Tisch aber vonn von solchen Fällen (ich weiß das ;->). Und dnn dauert es wieder Wochen.
Versuche ruhig schon mal selbst weitere Details (Unfallgutachten, Rechnungen etc.) zu besorgen.
Entscheidend ist natürlich, wie repariert wurde und wie schlimm der Schaden war. Je nach Schadenart und Reparaturfirma würde ich auch Abstand nehmen.
PS: Die Gerichte sind sehr auf Seite der Getäuschten. Also viel Glück!