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Herstellungsdatum liegt 1 1/2 Jahre vor Erstzulassung, ist das zulässig?

Themenstarteram 18. Juni 2010 um 8:02

Hallo!

Ich hab mir beim Geb-Wagen Händler ein 3 Jahre altes Auto gekauft.

Vertrag ist unterschrieben, aber noch nicht bezahlt und auch noch nicht abgeholt.

Nun hab ich auf der suche nach einer AHK mitbekommen das das Auto schon 1 1/2 Jahre älter ist wie die Erstzulassung.

Herstellungsdatum ist 12/2005, Erstzulassung aber erst 05/2007

(Hab ich durch Hersteller-Werkstatt anhand der IDENT-Nr rausbekommen)

Hat mich der Händler da nun beschissen und ich kann noch was handeln oder ist das (noch) normal?

Es gibt ja da schon Urteile drüber, aber da geht es um längere Zeiträume (3-4 Jahre)

Was würdet ihr dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

 

Liegen Herstellungsdatum und EZ zu weit auseinander (und 17 Monate SIND zu weit - eine Grenze kann bei ca. 1 Jahr gezogen werden), liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, da das Fahrzeug einen wesentlichen geringeren Wert hat. Anders ist es bei wesentlich älteren Gebrauchtwagen, hier greift der Paragraph nicht. Dieses Fzg. ist aber erst 3 Jahre alt (bzw. 4 1/2).

 

Hierzu gibt es im Übrigen einschlägige Gerichtsurteile, so dass hier eine Anfechtung des Vertrages oder Verringerung des Kaufpreises als aussichtsreich angesehen werden kann.

Diese Feststellung ist nur zutreffend bei Verkauf eines Neuwagens.

Entscheidend ist, was der Verkäufer im Verkausfsvertrag zugesichert hat. Vermutlich ist dort nur der Tag der Erstzulassung angeführt und wenn der stimmt, hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.

 

O.

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am 13. Januar 2007 um 11:38

Hallo alle zusammen! Ich würde gerne wissen, wo man das Bj. eines Fahrzeugs finden kann. Ich meine nicht die Erstzulassung! In der Zulassungsbescheinigung Teil2 oder? Aber wo genau? Danke im voraus. MfG Johann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 13. Januar 2007 um 12:03

diese daten stehen nur in den herstellerinternen unterlagen drinnen ,aber in der werkstatt kann man meistens das rausbekommen ,aber nur woche und jahr ,nicht den genauen tag ,das wäre bei grossserienautos zuviel aufwand

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 13. Januar 2007 um 12:08

so kompliziert? naja besser als gar nichts! "im nächsten Leben werde ich ein Auto" ich auch aber nur wenn ich der Besitzer (bzw. Eigentümer) bin :D:D:D:D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

Gutes Indiz können diverse Plastikteile sein. Bei denen steht oft das Herstellungsdatum irgendwo eingeprägt. Hab ich bei mir schon auf Stosstangen, Türverkleidungen usw. gefunden.

Anhand der Fahrgestellnummer sollte dir das aber auch der Hersteller/Händler sagen können. Bei den meisten Firmen kann man über die FIN Baujahr, Ausführung und Sonderausstattungen abfragen.

Gruß Meik

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 13. Januar 2007 um 15:12

Das ist sicher bei vielen verschieden...

bei mir ist ein Türaufkleber mit dem genauen Geburtsdatum dran...ansonsten über die Fahrgestellnummer (und Händler oder Werkstatt, dort geht es über den Computer)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

Bei VW kann man anhand einer Nummer auf dem Typschild den Tag der Montage herausfinden, ganz ohne Händler-Datenbank.

Denke mal da wird jeder Hersteller sich was anderes überlegt haben.....

der Habicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 13. Januar 2007 um 19:14

habe nachgeschaut: am Gurt ist so ein Etikket, da steht Februar 04 und die EZ. meines Autos ist Mai 2004, also irgendwan dazwischen. Das reicht mir eigentlich schon. Danke an alle! MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 13. Januar 2007 um 21:07

Wie sieht es aus mit Nummer "6"? Das ist die Nummer zu "K" - Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE.

Mein Fahrzeug hat zB EZ 30.11.2004

bei "6" steht 28.01.2004

Den 307 gibt es schon länger, ich weiß aber nicht, ob es ihn erst seit 01.04 mit dem 136 PS Diesel gibt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

Die Gurte werden meist recht zeitnah produziert und sind oft entsprechend beschriftet.

MfG, HeRo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wie sieht es aus mit Nummer "6"? Das ist die Nummer zu "K" - Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE.

Mein Fahrzeug hat zB EZ 30.11.2004

bei "6" steht 28.01.2004

Den 307 gibt es schon länger, ich weiß aber nicht, ob es ihn erst seit 01.04 mit dem 136 PS Diesel gibt.

Die "6" ist das Datum der Genemigung, stimmt.

Aber es gibt ja immer wieder Nachträge zu den Genemigungen, z.B. wenn eine neue Motorvariante auf den Markt kommt und diese nur "nachgenemigt" wird.

Dann wird das Datum dieses Nachtrags dort niedergeschrieben.

Bei mir steht da nur ein "A" drin, kein Datum.

Aber mit dem Herstellungsdatum hat das Datum der Genemigung ja nix zu tun.........

der Habicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

am 14. Januar 2007 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Wie sieht es aus mit Nummer "6"? Das ist die Nummer zu "K" - Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE.

Mein Fahrzeug hat zB EZ 30.11.2004

bei "6" steht 28.01.2004

Den 307 gibt es schon länger, ich weiß aber nicht, ob es ihn erst seit 01.04 mit dem 136 PS Diesel gibt.

Bringt mir nicht viel da steht : 29.10.1999 glaube kaum, dass meine süße :D vier und einhalb jahre keiner haben wollte! Bj. ist wohl März, April also Früjahr 2004. Das reicht mir schon aus danke für die antworten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wo steht das Baujahr?' überführt.]

Es ist unfair, wenn er nix gesagt hat. Versuche, nochmal nachzuverhandeln, vielleicht geht er drauf ein. Wenn Du danach nicht einverstanden bist, solltest Du Dir rechtlichen Rat einholen,kriegts Du für ca.50 Euro beim Rechtsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von dogfischhund

Hallo!

Ich hab mir beim Geb-Wagen Händler ein 3 Jahre altes Auto gekauft.

Vertrag ist unterschrieben, aber noch nicht bezahlt und auch noch nicht abgeholt.

Nun hab ich auf der suche nach einer AHK mitbekommen das das Auto schon 1 1/2 Jahre älter ist wie die Erstzulassung.

Herstellungsdatum ist 12/2005, Erstzulassung aber erst 05/2007

(Hab ich durch Hersteller-Werkstatt anhand der IDENT-Nr rausbekommen)

 

Hat mich der Händler da nun beschissen und ich kann noch was handeln oder ist das (noch) normal?

Es gibt ja da schon Urteile drüber, aber da geht es um längere Zeiträume (3-4 Jahre)

 

Was würdet ihr dazu sagen?

Garnichts! weil das alter vom Auto nicht nach dem Herstellungsdatum gezählt wird sondern Tag der Erstzulassung. Auch bei der Gebrauchtwagenbewertung wird das Datum der Erstzulassung genommen.

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Garnichts! weil das alter vom Auto nicht nach dem Herstellungsdatum gezählt wird sondern Tag der Erstzulassung. Auch bei der Gebrauchtwagenbewertung wird das Datum der Erstzulassung genommen.

Nein, das ist unrichtig.

Liegen Herstellungsdatum und EZ zu weit auseinander (und 17 Monate SIND zu weit - eine Grenze kann bei ca. 1 Jahr gezogen werden), liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, da das Fahrzeug einen wesentlichen geringeren Wert hat. Anders ist es bei wesentlich älteren Gebrauchtwagen, hier greift der Paragraph nicht. Dieses Fzg. ist aber erst 3 Jahre alt (bzw. 4 1/2).

Hierzu gibt es im Übrigen einschlägige Gerichtsurteile, so dass hier eine Anfechtung des Vertrages oder Verringerung des Kaufpreises als aussichtsreich angesehen werden kann.

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