Herstellungsdatum liegt 1 1/2 Jahre vor Erstzulassung, ist das zulässig?

Hallo!
Ich hab mir beim Geb-Wagen Händler ein 3 Jahre altes Auto gekauft.
Vertrag ist unterschrieben, aber noch nicht bezahlt und auch noch nicht abgeholt.
Nun hab ich auf der suche nach einer AHK mitbekommen das das Auto schon 1 1/2 Jahre älter ist wie die Erstzulassung.
Herstellungsdatum ist 12/2005, Erstzulassung aber erst 05/2007
(Hab ich durch Hersteller-Werkstatt anhand der IDENT-Nr rausbekommen)

Hat mich der Händler da nun beschissen und ich kann noch was handeln oder ist das (noch) normal?
Es gibt ja da schon Urteile drüber, aber da geht es um längere Zeiträume (3-4 Jahre)

Was würdet ihr dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Liegen Herstellungsdatum und EZ zu weit auseinander (und 17 Monate SIND zu weit - eine Grenze kann bei ca. 1 Jahr gezogen werden), liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, da das Fahrzeug einen wesentlichen geringeren Wert hat. Anders ist es bei wesentlich älteren Gebrauchtwagen, hier greift der Paragraph nicht. Dieses Fzg. ist aber erst 3 Jahre alt (bzw. 4 1/2).

Hierzu gibt es im Übrigen einschlägige Gerichtsurteile, so dass hier eine Anfechtung des Vertrages oder Verringerung des Kaufpreises als aussichtsreich angesehen werden kann.

Diese Feststellung ist nur zutreffend bei Verkauf eines Neuwagens.

Entscheidend ist, was der Verkäufer im Verkausfsvertrag zugesichert hat. Vermutlich ist dort nur der Tag der Erstzulassung angeführt und wenn der stimmt, hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.

O.

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Zitat:

Original geschrieben von benprettig


In diesen 17 - 18 Monaten ist das Auto doch nun nicht wirklich gealtert.

Daß ein Fahrzeug bei 17 Monaten Standzeit keinen oder nur unwesentlichen Wertverlust erleidet, kannst du deiner Oma erzählen 😉

Ich bin sicher auch kein Freund von unnötigen Anwaltskonsultationen. Aber hier wurde schon richtig gesagt, dass dieser Fall nicht eindeutig zu beurteilen ist. Sicher ist aber der erste Weg, mit dem Händler zu reden.
Ich würde mich jedenfalls nicht freuen, wenn Herstellerdatum und EZ so weit auseinanderliegen. Dass ich damit rechnen muss, dass die beiden Daten nicht deckungsgleich sind, steht doch außer Frage. Aber wie hier schon vielfach gesagt wurde: Es geht nicht nur um ein paar Wochen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Na da muss man nicht immer gleich mit einem Anwalt kommen, wenn der TE dadurch mehr Wissen erhalten hat und dieses dem Verkäufer auch plausibel erklärbar machen kann, wäre ja durchaus eine Einigung im Rahmen eines Preisnachlasses möglich. Für 200 € Preisnachlass würde ich auch nie einen Anwalt beauftragen

Ich glaube, wenn es dem TE nur um 200 EUR gehen würde hätten wir hier keinen Fred 😁

Nur sagt "mir" mal was der TE dem Händler sagen soll (beruhend auch die Antworten hier, nicht auf einen Urteil bei Neuwagen) 😕

Nich böse gemeint aber irgendwie ist es doch Halbwissen oder 😕

Klar wird Ihm kein RA sofort die Goldene Lösung aufzeigen können aber genau für solche "Grenzfälle" gibt es sie doch oder 😕

Hier gehen t.w. Leute wegen viel kleinerem Schei****** zum RA, warum nicht in einem Fall wo es evtl. um viel mehr als nur "200 EUR" gehen kann ?

Ganz klar, dass ich zuerst den Händler um einen satten Preisnachlass bitten würde und wenn dies nicht fruchtet würde ich sagen "dann behalt den Wagen doch", mal schauen was dann passiert 😁

Jeder "gute" Händler versucht jedoch den Kunden zufrieden zu stellen, er lebt ja auch von Ihm...

Zitat:

Original geschrieben von benprettig


Nur, dass sich diese Urteile auf Neuwagen beziehen...

Zitat:

Original geschrieben von benprettig


Nur sagt "mir" mal was der TE dem Händler sagen soll (beruhend auch die Antworten hier, nicht auf einen Urteil bei Neuwagen)

Also jetzt noch mal. Damit es auch der allerletzte hier versteht:

1) In dem Urteil, welches hier zitiert wird, ging es um einen Gebrauchtwagen.
2) Desweiteren hat das Gericht in seinem Urteil festgestellt, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
3) Denn genauso wie ihr, hatte der Händler in dem Fall argumentiert.

Hier nun zu jedem Punkt ein Zitat aus dem Urteilstext (übringens nicht zum ersten mal in diesem Thread!):

Zu 1):

Zitat:

Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug wegen arglistigen Verschweigens des tatsächlichen Baujahres.

Zu 2):

Zitat:

Beim Verkauf von Gebrauchtwagen gilt grundsätzlich nichts anderes. Auch hier darf der Käufer erwarten, dass das Baujahr nicht wesentlich vom Jahr der Erstzulassung abweicht.

Zu 3):

Zitat:

Die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkauf von Fahrzeugen als fabrikneu (BGH NJW 1980, 1097, 1098; vgl. auch BGH NJW 2003, 2824, 2825) führt zu keiner anderen Beurteilung.

All dieses ist in Laufe des Threads mehrfach nachzulesen. Ich finde es ist eine Frechheit, wenn man sich ernsthaft an einer Diskussion beteiligen will, aber sich in keinster Weise die Mühe macht, die bisherige Diskussion zu lesen & zu verstehen. Da werden blind einfach mal irgendwelche Aussagen in den Raum geworfen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Und das dem so ist hätte man leicht herausfinden können, wenn man sich nur einmal die Mühe gemacht hätte den ganzen Thread zu lesen.

Mir reicht es hier langsam echt irgendwelchen Ignoranten alle 12 Stunden dasselbe zu erklären.

Schönen Sonntag noch
Zille1976

PS: Einige Diskutieren wie Flasche leer....Ich habe fertig!

Ich sehe keinen "direkten" Bezug zu diesem Fall ?

Ein Unterschied zwischen 17 Monaten und 66 Monaten ist dann doch ein "großer" Unterschied oder !?

@zille1976

Wenn es dir hier nicht gefällt, warum schreibst du noch 😕

Bissl frech wie du hier evtl. Leute angehst, wenn dir etwas nicht passt dann drück doch den Admin Knopp und alles wird wieder gut 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Hier gehen t.w. Leute wegen viel kleinerem Schei****** zum RA, warum nicht in einem Fall wo es evtl. um viel mehr als nur "200 EUR" gehen kann ?

Weil die Rechtsanwaltkosten die dagegenstehen  keinen nutzen erbringen werden, was soll es mir bringen wenn ich 500 € Preisnachlass bekomme und die Anwaltskosten dann 250 € betragen?

Diese Ersparnis kann ich auch ohne Anwalt durchsetzen.

Es sei denn man hat eine Rechschutzversicherung ohne SB und diese gibt dafür eine Deckungszusage.

Oder man kennt einen Anwalt und lässt sich von diesem einfach mal zum Händler begleiten. Dieser macht dem Händler dann klar, dass das Gesetz auf der Seite des Käufers ist und man versucht sich außergerichtlich zu einigen. Dann kann man den Anwalt ja zum Essen einladen o.ä. Sowas sollte ja im Zuge der Freundschaft durchaus drin sein 😉

Wie sieht es denn aus TE? Warst du schon beim Händler oder hast du sonst irgendwas unternommen?

Und nein, ich habe meine Meinung diesbezüglich nicht geändert, aber interessieren tut es mich trotzdem ...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Hier gehen t.w. Leute wegen viel kleinerem Schei****** zum RA, warum nicht in einem Fall wo es evtl. um viel mehr als nur "200 EUR" gehen kann ?

Weil die Rechtsanwaltkosten die dagegenstehen  keinen nutzen erbringen werden, was soll es mir bringen wenn ich 500 € Preisnachlass bekomme und die Anwaltskosten dann 450 € betragen?

Es sei denn man hat eine Rechschutzversicheung ohne SB und diese gibt dafür eine Deckungszusage.

So wäre es bei mir

aber

ich würde auf jeden Fall erst mal mit dem Händler darüber reden und das Max. raus holen. Wenn es nicht passt (oder geht) dann würde ich in letzten Konsequenz zum RA.

Mein Ding ist es auch nicht aber wie soll man anders zu seinem Recht kommen wenn normale Worte nicht reichen ?

Evtl. geht es gar nicht um einen Nachlass, man kann auch über eine Rückabwicklung nachdenken ?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



So wäre es bei mir aber ich würde auf jeden Fall erst mal mit dem Händler darüber reden und das Max. raus holen. Wenn es nicht passt (oder geht) dann würde ich in letzten Konsequenz zum RA.

Mein Ding ist es auch nicht aber wie soll man anders zu seinem Recht kommen wenn normale Worte nicht reichen ?

Na dann hat man erstmal die Möglichkeit sich selbst an den PC zu setzen und einen netten Brief an den Verkäufer mit den Textbausteinen des Gerichtsurteils des OVG zu verfassen natürlich mit einem netten  Hinweis auf "weitere rechtliche Schritte" ect pp

Zusatz : Die Anwaltskosten gem Gebührenrechner würden bei 500 € genau 184,45 € ( Mittelgebühr Vertretung Regelfall ) innerhalb eines Vergleichs liegen. Mit Klage wären es schon 286,39 € zuzüglich Gerichtskosten

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Ich sehe keinen "direkten" Bezug zu diesem Fall ?
Ein Unterschied zwischen 17 Monaten und 66 Monaten ist dann doch ein "großer" Unterschied oder !?

Der direkte Bezug ergibt sich daraus, dass das Gericht feststellt, dass der Käufer davon ausgehen kann, dass zwischen der Produktion und der Erstzulassung ein überschaubarer Zeitraum liegt.

Nun bleibt es einem weiteren Richter überlassen, was ein überschaubarer Zeitraum ist. Dazu schweigt sich der Richter in dem Urteil nämlich aus.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wenn es dir hier nicht gefällt, warum schreibst du noch 😕
Bissl frech wie du hier evtl. Leute angehst, wenn dir etwas nicht passt dann drück doch den Admin Knopp und alles wird wieder gut 😉

Ja ist doch wahr. Da zitiert man hier ein eindeutiges Urteil, welches ziemlich gut zu dem vorliegendem Fall passt, markiert noch extra die wichtigen Stellen, um es den Lesefaulen Usern noch einfacher zu machen. Dann wiederholt sich das ganze im laufenden Thread noch und trotzdem gibt es Leute, die meinen sie müssten einfach mal die letzten 3 Posts lesen und könnten dann hier mitdiskutieren. Da kann einem schon der Hut hochgehen.

Im übrigen bin ich wohl in der Lage meine Meinung selber in Worte zu fassen. Da ist es nicht notwenid sich hinter dem Alarmbutton zu verstecken.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug wegen arglistigen Verschweigens des tatsächlichen Baujahres.

Da sehe ich das Problem.War es arglistig?

Muß der Händler vom Baujahr gewußt haben?

Der Händler kann ja auch im guten Glauben gehandelt haben.

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