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Heisse Ware bei eBay (etwas OT)

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 18:56

Aloa

Hab mir neulich ein Radio bei eBay ersteigert

Erstmal alles prima, super Schnäppchen geschossen dachte ich, der Verkäufer rückt die Ware sogar raus für das Geld - Paket ist gekommen...

Dann die Überraschung

Erstmal angeschlossen und nichts weiter bemerkt (ausser, dass Einbaurahmen fehlt, Zündplus nich im Stecker hält und Nasen an Zierblende abgebrochen)

Dann kam es gleich doppelt heftig

1. Displayschaden

ein Strich quer, einer längs und überall schwache Schatten zu sehen - so ein wenig verschwommen

2. Festgestellt, dass Seriennummer abgekratzt

(oh, Scheisse!!)

Jetzt - wie reagier ich richtig?

Was sollte ich tun? Polizei? eBay benachrichtigen?

(Eventuell kann man die Seriennummer noch entziffern, ist nicht sehr gut gemacht worden)

Zunächst mal hab ich dem Verkäufer ne eMail geschrieben, doch der nimmt weder zum Displayschaden noch zu dem mit der Seriennummer stellung - sagt nur, dass ich ja selbst sage das Radio is normal mehr wert und er kann nichts für mich tun. (Dreht mir das Wort 3x im Mund rum)

Hab jetzt zurück geschrieben, dass ers zurück nehmen soll oder er muss mit Konsequenzen rechnen.

Aber bin mir 99% sicher der wird wieder auf die selbe Art antworten und so tun als würde er das garnicht blicken.

Was mach ich jetzt nur am besten...

Was sagt das Gesetz?

Was würdet ihr machen?

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30 Antworten

schreib an ebay, die sperrn den eh.

sag des denen gleich bewert den und sag denen die sollen falls er negativ gibt zurücknehmen.

wenn jeder so denkt wird ma ja garnimmer vor so leut gewarnt also hast du EIER dann bewert gleich ma NEGATIV.

OG carauDDiohanZZ

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 22:33

dann steht das doch unter einvernehmlich zurückgezogene bewertungen oder wie das heisst drin, oder?

ausserdem wenn die den eh sperren, dann brauch meine bewertung eh keiner mehr... :D

naja

noch was anderes

das klingt jetzt vielleicht irgendwie dumm oder so aber :D

hab irgendwie angst weil meine türverkleidungen doch fehlen da vors polizeihaus zu fahrn, nacher krieg ich deshalb noch ärger weil naja blech beim unfall nebendrann is nich so gut wie türpappe und wenn man dann mit halb kaputter birne aussteigen will und kein türöffner mehr da is sondern nur son rumschwirrender drahtzug is au ned so gut

wie isn das, können die mir die karre stilllegen wegen sowas? :D

weil also die verkleidung die brauch schon noch ne weile ..... ! ;) :D

am 27. Juni 2006 um 22:54

oha, schade, doch nixe mit dem bülligen radio für de freundin :(

aber fährste einfach mit der bim oder mim taxi, ne? oder parkst 2 strassen weiter und gehst dann zu fuss... lässt sich alles regeln.

sers

am 27. Juni 2006 um 23:05

Tz, als ob die das interessieren würd. Bin jetzt fast zwei Monate ohne Türbabbn rumgefahrn und kein hats interessiert und wurde das ein oder andere mal in letzter Zeit angehalten (danke WM?).

Hatte auch so einen der mich negativ bewertet hat und nicht auf meine Mails geantwortet hat. Habe ihn dann Telefonisch erreichen können und er entschuldigte sich dann bei mir. Die Bewertung wurde von Ebay gelöscht aber eben wie du sagst das da steht wurde einvernehmlich zurück gezogen. Wenn du nicht willst das die anderen das lesen können, mache dein Bewertungsprofiel auf PRIVAT. Dann sehen die nur deine % an Bewertungen und sehen nicht was da steht. Das reicht ja wohl auch und ich finde es geht niemanden was an was ich bei Ebay gekauft oder verkauft habe. Wenn da 100% Positive Bewertungen steht, dann reicht das.

Leite erstmal eine Uneinstimmigkeit wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels ein. Wenn er darauf nicht innerhalb von 10 Tagen oder 7 Tagen antwortet, dann bekommt er automatisch eine Verwarnung von Ebay. Da er sowiso nicht so gut mit seinen Bewertungen steht, werden die ihn sperren. Das ist nur vorrausgesetzt wenn er nicht innerhalb dieser Frist antwortet. Du must immer der letzte sein der geantwortet hat und dann muß eben die Zeit verstreichen ohne eine Antwort von ihm.

Das ist ne kleine Möglichkeit den erstmal weg zu machen.

Gruß Stöpsel

1. Es war ein gut Gläubiger Kauf. Also wenn du Glück hast darfst du es (auch wenn es geestohlen ist) behalten. Kann nur sein dass das Teil 5 Jahre beim Gericht als Beweisstück rumliegt

2. Ich würd dem so Stoff geben. Erst mla Telefonbuch.de seine Nummer gucken, anrufen und das Geld zurück verlangen.

3. eBay Käuferschutz evtl. bekommst da das Geld zurück dauert aber 48 Tage bearbeitungszeit

4. Wenn du weder von ebay noch von dem Typen dein Geld bekommst ab zur Polizei und Anzeige. kostet dich keinen Cent.

Die Polizei macht auch so lange nichts bis du es über ebay ect.. versucht hast. Nur weil die Seriennummer ab ist heißt es nicht dass er gestohlen wurde aber liegt nahe.

 

Garantie und Ausschluss hin oder her. Es zählt erst mal der IStzustand von dem Gerät und der stimmt nicht zur BEschreibung. Da hat die Klausel gar ncihts damit zu tun. Hab ich auch schon durchgekämpft

am 28. Juni 2006 um 7:21

Hab gerade mal meinen Bruder (seines Zeichens fast Anwalt) gefragt und der meinte, dass du allerhöchtsens ne Chance gehabt hättest das Geld von der Post zurückzubekommen, wenn du das Paket in Anwesenheit des Paketbotens aufgemacht und die Beschädigungen festgestellt hättest. Wobei das bei dem Display natürlich wieder mies ist.

Würde aber trotzdem eBay anschreiben, dem Tüp mal bisl Feuer machen und versuchen was geht, solltest dabei aber möglichst natürlich immer auf der guten Seite des Rechts bleiben.

am 28. Juni 2006 um 7:45

Rechtslage

 

Hi @ all,

Ein Verkäufer darf ein Produkt nur verkaufen, wenn es zweifelsfrei sein EIGENTUM ist oder er im Auftrag von jemandem mit Eigentumnachweis handelt.

Wenn also die Polizei feststellen sollte, dass das Radio gestemmt ist, war oder ist es nicht sein Eigentum gewesen, ergo - er hätte es nicht verkaufen dürfen, ergo - es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen!

1. Erst mal die Bank anweisen, die Überweisung rückgängig zu machen (geht aber nur innerhalb von 10 Tagen!).

2. Ebay informieren! und die Produktfehler nennen.

Begründung: Verdacht auf Betrug!

Dabei auch auf die fragwürdige Beschreibung eingehen, denn offensichtlich hast du ja auch keine dazu bekommen (bei einem gestohlenen Radio liegt ja wohl selten eine Originalbeschreibung bei!)

Wenn eine Beschreibung dabei war, ist sie sicherlich eine ausgedruckte lose Blattsammlung aus dem Net.

Das Bild ist mit Sicherheit ein Produktbild aus den Net.

3. Immer wieder versuchen Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, dass er den Kauf rückgängig macht.

4. Wenn nicht, Anzeige erstatten! (Das Radio ist dann allerdings weg! - Beweismittel)

 

PS.: Bei solchen Auktionen kauft man nicht! Die riechen schon meilenweit gegen den Wind nach Problemen.

@Jeanne-Tommy:

Zitat:

1. Erst mal die Bank anweisen, die Überweisung rückgängig zu machen (geht aber nur innerhalb von 10 Tagen!).

Das stimmt nicht.

Abbuchungen können nur rückgängig gemacht werden, solange das Geld noch nicht bei der Empfänger-Bank angekommen ist. Das ist heute aber innerhalb von Stunden der Fall.

Rechtlicher Hintergrund: BGB-Reform 2002 §§ 676a ff

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. bei der Polizei klären, ob das Gerät als gestohlen gilt und dann ggfs. Anzeige erstatten.

2. per Fristsetzung versuchen vom Verkäufer das Geld wieder zu bekommen.

3. Wenn 2 nicht klappt, dann sofort einen Anwalt aufsuchen und den den Rest erledigen lassen.

Mal im Ernst: klar ist es schade um die 125 Euro, aber willst Du den so davon kommen lassen? Vielleicht klaut er ja demnächst Dein Radio.

Mir haben sie aus meinem alten Wagen 4X das Radio geklaut (incl. Scheiben einschlagen und weiteren Sachbeschädigungen). Seit dem kenne ich da kein Pardon mehr.

Selbst wenn Du das Geld zurück bekommst, würde ich zusehen, daß der Verkäufer zur Rechenschaft gezogen wird, wenn das Radio als gestohlen registriert wurde.

gruss,

Thilo

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 16:03

danke euch, dass ihr mir zum schluss noch bei diesem thema geholfen habt

werde mich noch etwas förmlicher verabschieden in post 2000 ;)

tut mir leid lando und oli, werde trotzdem nich bleiben, auch wenn mich bestimmt prima tips erwarten würden ;)

und ja husti, schade das alles mit radio, wär ja zu schön gewesen... ;)

blöd, dass das mit dem überweisung zurück ziehn nich klappt, das wär die lösung - einfach geld zurück und dem das scheiss teil wieder schicken... :D aber is andererseits auch gut so, ich will ja auch nicht, dass mir bereits erhaltenes geld einfach wieder runner genomme wird, könnte schliesslich auch von pösen menschen die gute ware bekommen haben gemacht werden... ;)

Zitat:

Original geschrieben von A3 Armageddon

1. Es war ein gut Gläubiger Kauf. Also wenn du Glück hast darfst du es (auch wenn es geestohlen ist) behalten. Kann nur sein dass das Teil 5 Jahre beim Gericht als Beweisstück rumliegt

2. Ich würd dem so Stoff geben. Erst mla Telefonbuch.de seine Nummer gucken, anrufen und das Geld zurück verlangen.

3. eBay Käuferschutz evtl. bekommst da das Geld zurück dauert aber 48 Tage bearbeitungszeit

4. Wenn du weder von ebay noch von dem Typen dein Geld bekommst ab zur Polizei und Anzeige. kostet dich keinen Cent.

Die Polizei macht auch so lange nichts bis du es über ebay ect.. versucht hast. Nur weil die Seriennummer ab ist heißt es nicht dass er gestohlen wurde aber liegt nahe.

 

Garantie und Ausschluss hin oder her. Es zählt erst mal der IStzustand von dem Gerät und der stimmt nicht zur BEschreibung. Da hat die Klausel gar ncihts damit zu tun. Hab ich auch schon durchgekämpft

zu 1.

bei gestohlener ware ist grundsätzlich alles nichtig da kein (!) gutgläubiger eigentumserwerb vorliegt.....

dies ist nur so wenn der artikel mit wissen des eigentlichen eigentümers im besitz des verkäufers war (zb leihgabe...wie auch immer).

wenns gestohlen ist muss das gerät zurückgegeben werden und er hat nen anspruch gegenüber dem verkäufer (kohle halt)

Ebay Käuferschutz beantragen. Detaillierte und sachliche Beschreibung des Vorfalles einreichen.

Kaufbetrag wird Rückerstattet , minus EUR 25.- Bearbeitungsgebühr. Da kommst halt drauf an, was das Ding gekostet hat...

Hat bei mir einwandfei geklappt (Artikel entsprach nicht der Beschreibung, als so gut wie neu beschrieben, Ist-Zustand aber schwer gebraucht) und hat nicht mal so lange gedauert, ca. 2 Wochen.

Wennde das Geld hast kannst immer noch Anzeige erstatten.

hm

 

im großen und ganzen wurde alles schon erwähnt was mein vater auch sagte, zu mir persönlich versteht sich. auf die frage hin was man(n) denn da machen könnte.

hm

 

wie das ganze nun bei ebay mit solchen dingen alles abläuft... keine ahnung. dazu kenne ich mich dort zu wenig aus. zur polizei ist schlecht... bzw. wenn das radio wirklich geklaut ist... bekommt er es nicht wieder. soviel steht ja fest.

es wird aber der sache nachgegangen die polizei setzt sich mit ebay in verbindung und die müssen dann rede und antwort stehen über den typen der es verkauft hat. über wohnort etc. pp.

wenn es sich dann herausstellt das es wirklich geklaut ist... dann kannst du klagen... und dein geld zurückverlangen. bzw. das muss man dann halt alles über die polizei regeln usw. versteht sich.

wenn du jetzt allerdings zu ihm gehst und dein geld wieder willst... wirst du schlechte karten haben... wurde ja auch in einigen beiträgen schon genannt... er kann ja sagen so und so... und du musst es natürlich beweisen.

bzw. in welche zustand hat er denn gesagt zu dir ist das radio?! wenn da natürlich was nicht stimmt muss man das mit ebay klären.

und wie gesagt wie das ganze jetzt bei ebay aussieht - keine ahnung. mein vater genauso wenig wie ich, weil nicht angemeldet.

mfg

falls noch fragen

modo fragen fragt dann papa :)

zu guter letzt...

modo würde nicht seine muskeln spielen lassen...

er würde brav zur polizei gehen. "schauen" obs geklaut ist... und diesem herren das handwerk legen.

nun gut es ist meine meinung... wie man sich entscheidet ist jedem selber überlassen.

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