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Heckspoiler mit ABE eintragungspflichtig?

Themenstarteram 16. November 2021 um 22:06

Guten Tag,

Nach langer Recherche nicht fündig geworden, deshalb versuche ich es hier:

 

Ich will mir einen Heckspoiler kaufen, welcher eine ABE besitzt.

 

Jetzt die Frage, kann ich einfach so damit dann fahren oder muss der Spoiler begutachtet werden??

 

Ich bitte um Aufklärung :/

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25 Antworten

Nuja, Lest doch den Eingangssatz.

Demnach wird er die ABE erst mit Kauf des Spoiler erhalten.

Zitat:

@Chrishahl schrieb am 16. Nov. 2021 um 23:6:53 Uhr:

Ich will mir einen Heckspoiler kaufen, welcher eine ABE besitzt.

Ich kenne es nur so:

ABE = nicht eintragungspflichtig

Teilegutachten = eintragungspflichtig

Warum macht man den Kauf davon abhängig?

Doch wohl höchstens wegen der fälligen Gebühren.

Bei der nächsten HU wird das Teil sowieso von einem Prüfer begutachtet, ob man will oder nicht und wenn da was nicht stimmt ist Rückbau angesagt.

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 19. November 2021 um 14:34:16 Uhr:

Ich kenne es nur so:

ABE = nicht eintragungspflichtig

Teilegutachten = eintragungspflichtig

Warum macht man den Kauf davon abhängig?

Weil trotz ABE der Anbau abnahmepflichtig sein kann.

Und das muß ein Prüfer bestätigen, das wiederum Geld und Zeit kostet.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 19. November 2021 um 14:34:16 Uhr:

Ich kenne es nur so:

ABE = nicht eintragungspflichtig

Teilegutachten = eintragungspflichtig

Dann kennst du es falsch.

Bei einer ABE kann der Umbau eintragungsfrei oder eintragungspflichtig sein oder sogar "beides", man muß es eben nachlesen.

Beispiel: eine Felge mit ABE kann für ein bestimmtes Auto eintragungsfrei sein, wenn die Serienbereifung aufgezogen wird, und eintragungspflichtig, wenn eine andere, dort genannte Reifengröße verwendet wird, die bisher nicht Serienbereifung war.

Wenn die ABE vorliegt, mal bei einer Prüforganisation vorfahren und das Gutachten zeigen und fragen, ob der Spoiler vorführpflichtig bzw. Eintragpflichtig ist oder nicht.

Dazu muss er nicht mal montiert sein, dass sieht der Prüfer anhande dem, was im Gutachten steht.

Kostet außer Zeit auch nichts!

Zitat:

Wenn die ABE vorliegt, mal bei einer Prüforganisation vorfahren

Wenn man nicht in der Lage ist, die Auflagen des Gutachtens zu lesen.:rolleyes:

Zitat:

@nogel schrieb am 19. November 2021 um 16:27:50 Uhr:

Zitat:

@ranitegar schrieb am 19. November 2021 um 14:34:16 Uhr:

Ich kenne es nur so:

ABE = nicht eintragungspflichtig

Teilegutachten = eintragungspflichtig

Dann kennst du es falsch.

Bei einer ABE kann der Umbau eintragungsfrei oder eintragungspflichtig sein oder sogar "beides", man muß es eben nachlesen.

Beispiel: eine Felge mit ABE kann für ein bestimmtes Auto eintragungsfrei sein, wenn die Serienbereifung aufgezogen wird, und eintragungspflichtig, wenn eine andere, dort genannte Reifengröße verwendet wird, die bisher nicht Serienbereifung war.

Ja, da wirst du Recht haben.

Aber bei einem Heckspoiler, was soll da begutachtet werden?

r

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 19. November 2021 um 17:42:22 Uhr:

Zitat:

Wenn die ABE vorliegt, mal bei einer Prüforganisation vorfahren

Wenn man nicht in der Lage ist, die Auflagen des Gutachtens zu lesen.:rolleyes:

dann hat man beim TÜV bestimmt eine "mündliche" gemacht.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 19. Nov. 2021 um 17:59:07 Uhr:

Ja, da wirst du Recht haben.

Aber bei einem Heckspoiler, was soll da begutachtet werden?

Unabhängig von der Sache an sich.

 

Es könnte begutachtet werden, ob das Bauteil richtig angebaut wird.

 

Gibt Strategen, die bauen das falsch an, mit Scheibenkleber, falschen Holz Schrauben oder sonst was.

 

Bei vielen Bauteilen alles schon gesehen.

 

Zitat:

@TH-H schrieb am 19. Nov. 2021 um 17:40:16 Uhr:

Wenn die ABE vorliegt, mal bei einer Prüforganisation vorfahren und das Gutachten zeigen und fragen, ob der Spoiler vorführpflichtig bzw. Eintragpflichtig ist oder nicht.

Dazu muss er nicht mal montiert sein, dass sieht der Prüfer anhande dem, was im Gutachten steht.

Kostet außer Zeit auch nichts!

Obsolet, wie schon geschrieben wurde.

Eine ABE setzt voraus, dass das restliche Fahrzeug sich in Serienzustand befindet.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 20. November 2021 um 22:15:30 Uhr:

Eine ABE setzt voraus, dass das restliche Fahrzeug sich in Serienzustand befindet.

Nein.

Nur falls sich die Änderungen gegenseitig beeinflussen.

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