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Kennzeichen geklebt - Post vom Polizeipräsidium: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 16:15

Hallo zusammen,

ich habe schon seit Jahren meine Kennzeichen am Fahrzeug geklebt.

Genauer gesagt mit folgenden selbstklebenden Klebe-Klett-Streifen:

https://www.kennzeichenheld.de/easy-fix-ultra-nachruestset

Nun erreicht mich heute Post vom Polizeipräsidium: Mitteilung über Fahrzeugmängel (siehe Anhang)

Dort ist handschriftlich folgender Mangel vermerkt: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Wie bitte?! Also laut §10 Abs. 5 FZV[1] heißt es:

"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."

Ich behaupte mal, dass das bei mir der Fall ist! Das ist bombenfest...

Des Weiteren heißt es auf der Mitteilung, dass die Bestätigung durch eine "techn. Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (bis zum 17.07.2019) zu erfolgen hat - also durch den TÜV. Die geben mir dafür doch keine ABE, weil auch gar keine benötigt wird...

Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß wie es rechtlich tatsächlich aussieht? Wie würdet ihr nun vorgehen?

Danke und Gruß

Lisa

[1] http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

01
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2019 um 6:55

Hallo zusammen,

hier die weiteren und - so will ich hoffen - finalen Entwicklungen in dem Fall:

Herr Polizeikommissar hat sich gestern Abend noch einmal gemeldet und ein wenig zurückgerudert:

Zitat:

sie können die Mängel (hier Nachweis über ordnungsgemäß angebrachtes Kennzeichen) bei einer technischen Prüfstelle abnehmen lassen oder Sie führten das Fahrzeug auf hiesiger Dienststelle vor. Dann, wie bereits geschrieben, in Abstimmung mit dem genannten Kollegen.

Falls Sie weitere Fragen bezüglich entsprechender Rechtsgrundlagen haben, können Sie diese gerne über Ihren Rechtsbestand erfragen oder den allgemein zugänglichen Stellen der §§ 5, 46 FZV sowie § 19 StVZO entnehmen.

Nun bin ich heute Morgen direkt zum TÜV gefahren. Dort spielte sich folgende Situation ab:

- Ich gehe zur Anmeldung und lege die Karte bzw. die Mitteilung vor.

- Die Dame wirkt überfragt, gibt die Karte an einen Kollegen. Der ist auch verwundert und wir gehen zusammen raus ans Auto.

- Er kann keine Probleme feststellen, das Kennzeichen ist fest angebracht.

- Keine Minute später gehen wir wieder rein und er stempelt mir auf der Karte den Mangel einfach als beseitigt ab.

Anschließend bin ich beim Polizeipräsidium vorbeigefahren und habe die Karte bei der Dame am Empfang abgegeben. Jetzt informiere ich noch den Herrn Polizeikommissar und damit dürfte die Geschichte abgeschlossen sein.

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Dann müssten ja alle üblichen Kennzeichenhalter oder auch die Schrauben zum direkten Befestigen der Kennzeichen eine solche ABE haben. Das ist doch Blödsinn..

Frag doch beim Hersteller nach. Der sollte es wissen.

Bissi tricky. Die Klettstreifen haben natürlich keine ABE, aber damit ist das Kennzeichen halt auch nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden...fest meint halt in diesem Fall nicht zufällig oder mit wenig Aufwand lösbar. Du könntest natürlich jetzt einfach nix machen und warten, bis du Post von deiner Zulassungsstelle bekommst. Vielleicht sehen die das entspannter als die Polizei, wenn du ihnen das erklärst. Oder halt auch nicht, kannst ja vorab schon mal anfragen ;)

Naja meine Kennzeichen sind aus den Kennzeichenhaltern binnen 14 Sekunden befreit und auch nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden. Die Halteschiene zur Seite geklickt, umgeklappt und das wars.

am 11. Juli 2019 um 16:52

Also diese Mängelkarte kommt mir sehr komisch vor, trotz Stempel, was ja nicht schwer ist zu faken, was ich dir auch nicht unterstellen möchte.

Wurde die Mängelkarte so im Briefkasten aufgefunden, oder war die Karte in einem Briefumschlag ?

So ein Briefumschlag der Polizei darf meines Wissens nach nicht irgendein Briefumschlag sein, sondern es muss direkt erkennbar sein (durch Logo etc.), dass es sich um ein Rechtsorgan wie z.B die Polizei handelt.

Dann kannst du uns ja auch sagen, wie der Briefumschlag aussieht, falls vorhanden.

Die Kennzeichenhalter mit meiner Werbung drauf haben auch keine ABE.

Ich würde die zuständige Dienststelle darauf hinweisen, dass Alkoholkonsum im Dienst strikt untersagt ist und die Sache aussitzen!

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 16:57

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 11. Juli 2019 um 18:52:56 Uhr:

Also diese Mängelkarte kommt mir sehr komisch vor, trotz Stempel, was ja nicht schwer ist zu faken, was ich dir auch nicht unterstellen möchte.

Wurde die Mängelkarte so im Briefkasten aufgefunden, oder war die Karte in einem Briefumschlag ?

So ein Briefumschlag der Polizei darf meines Wissens nach nicht irgendein Briefumschlag sein, sondern es muss direkt erkennbar sein (durch Logo etc.), dass es sich um ein Rechtsorgan wie z.B die Polizei handelt.

Dann kannst du uns ja auch sagen, wie der Briefumschlag aussieht, falls vorhanden.

Die Karte war tatsächlich in einem frankierten Briefumschlag mit Stempel und allem drum und dran.

am 11. Juli 2019 um 16:59

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 11. Juli 2019 um 18:57:22 Uhr:

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 11. Juli 2019 um 18:52:56 Uhr:

Also diese Mängelkarte kommt mir sehr komisch vor, trotz Stempel, was ja nicht schwer ist zu faken, was ich dir auch nicht unterstellen möchte.

Wurde die Mängelkarte so im Briefkasten aufgefunden, oder war die Karte in einem Briefumschlag ?

So ein Briefumschlag der Polizei darf meines Wissens nach nicht irgendein Briefumschlag sein, sondern es muss direkt erkennbar sein (durch Logo etc.), dass es sich um ein Rechtsorgan wie z.B die Polizei handelt.

Dann kannst du uns ja auch sagen, wie der Briefumschlag aussieht, falls vorhanden.

Die Karte war tatsächlich in einem frankierten Briefumschlag mit Stempel und allem drum und dran.

Ich würde dennoch bei der Polizei mal nachfragen, eben hin und die Sache abklären lassen, die müssen dazu was im System eingetragen haben, vielleicht erklären sie dir das nochmal mit der ABE.

Weil, eine ABE für Kennzeichenhalter, kenne ich nicht, die machst du dran und fertig.

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 17:01

Bei zwei anderen Herstellern habe ich noch Folgendes gefunden:

 

https://www.dondo.de/KFZ-Kennzeichen-ohne-Kennzeichenhalter-befestigen

Zitat:

Rechtliche Hinweise / Vorschriften bezüglich der FZV (Fahrzeug-Zulassungsordnung):

Wir haben eine E-Mail an die offizielle Seite des TÜV-Nord geschrieben, mit der Frage, ob das Befestigen von KFZ Kennzeichen mit Klettband in der FZV zulässig ist.

Antwort:

„Die Befestigung von Kennzeichen wird im § 10 der Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV) behandelt.

Darin heißt es u.a.:

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Es ist nicht definiert, wie diese Befestigung konkret auszusehen hat. Demnach wäre ein „Kleben“ zulässig.“

https://3d-kennzeichen.de/.../...nzeichenhalter-1-flausch-1-klett.html

Zitat:

Im Jahr 2016 wurde die Easy Fix Ultra Kletthalterung von TÜV SÜD zum Testsieger unter den Kennzeichenhalterungen gewählt.

Dazu findet man auch verschiedene News-Artikel, z. B.:

https://www.pr-inside.com/...tuev-sued-ermittelt-easy-fix-r4539822.htm

Zitat:

Die 3D-Kennzeichen GmbH aus Neuburg am Inn stellt mit der bohrlochfreien und "unsichtbaren" Easy Fix Ultra Kennzeichenhalterung die sicherste Nummernschild-Befestigung Deutschlands her. Dies hat eine Prüfung durch den TÜV SÜD ergeben. Getestet wurden laut Laborbericht des TÜV SÜD konventionelle Kennzeichenhalter mit Schraubenbefestigung im Vergleich zum Klettsystem der Easy Fix Ultra Kennzeichenhalterung. Der TÜV SÜD kam zu dem Ergebnis, dass das EASY FIX Ultra Klettsystem durch seine speziell Flausch/Klettkombination die sicherste Kennzeichenhalterung darstellt. Das Klettband wird ohne Bohren oder Schrauben selbstklebend am jeweiligen KFZ fixiert. An der Rückseite des Kennzeichens werden Flauschelemente als Gegenstück zum Klett befestigt. Anschließend wird der Flausch am Kennzeichen mit dem Klett der Kennzeichenhalterung verbunden, was zu hochgradig sicherem Halt führt und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) FZV § 10 (5) optimal entspricht.

Der TÜV SÜD hat 2016 also genau solch eine Lösung wie von mir verwendet als Testsieger im Einklang mit der FZV ermittelt...

 

Idee:

Ich drucke mir die FZV und diese Referenzen aus, fahre beim TÜV (Edit: Oder direkt beim Polizeipräsidium) vorbei und schaue was die dazu sagen oder?

Bestenfalls stempeln die mir die Karte einfach als "Mangel beseitigt" ab, ich schicke das ans Polizeipräsidium und fertig...

Ist denn schon wieder April? Ich hatte bis zum letzten Fahrzeug immer Klett als Befestigung und das hält Bombe.

Außerdem wurde dies nie bei Verkehrskontrollen bemängelt.

Als ich letztes Jahr ein neues Auto abgeholt habe, hat der Verkäufer des Autohauses bei der Fahrzeugübergabe das vordere Kennzeichen aufgeklebt. Er erzählte, dass dies von Audi wegen der Parksensoren so vorgegeben ist.

Fest verbunden sein heißt ja, es soll sich nicht lösen...

wenn jemand mit krimineller oder insgesamt mechanischer Energie vorgeht darf sich das lösen!

habe selbst schon mit Karosserie Klebeband Kennzeichen montiert welche ohne Halter und Schrauben perfekt gehalten haben

mach mal 'n Bild von der Sache. Vielleicht stört sich die Behörde an was anderem.

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 19:53

PS: Die Abmessungen usw. entsprechen der FZV. Und es steht ja explizit "ABE für Kennzeichenhalter" drauf.

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