Heckschaden W211 Auffahrunfall

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

mir ist letzte Woche jemand in meinen sehr gepflegten W211 gefahren. Der Ruck war an sich stark (Autobahnauffahrt stand am Stopp Schild) würde auf ca. 20-30km/h schätzen. Dummerweise saß ich nur 90° verdreht im Sitz um den Verkehr sehen zu können -> D.h. seit gestern wieder ohne Schmerzen aufstehen von arbeiten noch gar nicht dran zu denken, max. 1kg ohne Schmerzen anhebbar - furchtbar man kommt sich wie ein 80 jähriger vor. Mal sehen was das Wochenende bringt, immerhin sind die Wirbel ok und das ist das wichtigste.

Nun zum geringeren Übel:
Das Gutachten der Versicherung listet zwar die beschädigten größeren Teile auf, aber die gebrochenen und verbogenen Halter fehlen, hier muss ich noch mal drüber diskutieren mit dem Gutachter.
Desweiteren wurde der Nutzensausfall statt J mit F berechnet - 3 Klassen niedriger.

Schadenshöhe: ca. 1745€
Reparaturdauer 2 Tage.

Heckstoßfänger ersetzen, Zierleiste Mitte und Aussen rechts erneuern, Querträger hinter der Stoßstange erneuern, lackieren das ganze ausser Zierleiste links. Parksensoren sind in Ordnung. An der Karosserie selbst ist nichts zu erkennen, der Aluträger hat nur eine leichte Beule und muss daher ausgetauscht werden, da er die Energie aufnimmt.

Da ich jetzt bereits meine Zweifel am Gutachten habe, werde ich das Gefühl nicht los, dass in dem Gutachten nicht nur diese Teile möglicherweise vergessen sind, vorsichtig ausgedrückt. Wie ist Eure Meinung? Da die Karosserie nicht beschädigt ist, sondern nur der Stoßfänger, dürfte der Wagen noch als unfallfrei gelten nehme ich an?

Nutzungsausfallkategorie G(J ist die eigentliche Stufe, nach Gutachten nur F)
http://www.finanz-immo.de/nutzungsausfall.htm

Mietwagen Preiskategorie 9:
http://www.autovermietung-hentschel.de/pkw.html

Heckschaden
Unfallstelle
Beste Antwort im Thema

Das liest sich, als wenn Du noch Geld an dem Schaden verdienen wolltest. Ich hätte das Wägelchen dem freundlichen auf den Hof gestellt, eine saubere Abtretung unterschrieben und 14 Tage später ein frisch aufpoliertes Auto wieder abgeholt. In der Zwischenzeit hätte ich mich von der gestellten Neuen E-Klasse verwöhnen lassen.
So hast Du Rennerei ohne Ende, was soll das bringen, € 250,-- mehr im Portemonnaie , den Ärger hätte ich mir dafür nicht angetan.

Aber Dir vorallem mal gutebBesserung.

Allen ein gutes Wochenende

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Anwalt - Ende!

Zitat:

Original geschrieben von Manfred Bonn


Anwalt - Ende!

Jetzt den Anwalt nehmen könnte Probleme machen. Wenn der Geschädigte Rechtsschutzversichert ist, ist es sicherlich kein Problem zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Fakt ist das ein Gutachten erstellt wurde. Beauftragt der Geschädigte nun ein freien Gutachter, muss dieser vom Geschädigten bezahlt werden.

Stellt der freie Gutachter einen höheren Schaden fest, sagen wir mal ca 500 Euro mehr, dann geht es hier um den Streitwert 500 Euro und nicht um den Streitwert der Gesammthöhe des Schadens. Der Anwalt lehnt sein Honorar an des Streitwert an... Da liegt der Teufel im Detail. Umso niedriger der Streitwert, desto niedriger seine Kohle.

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb



Zitat:

Original geschrieben von Manfred Bonn


Anwalt - Ende!
Jetzt den Anwalt nehmen könnte Probleme machen. Wenn der Geschädigte Rechtsschutzversichert ist, ist es sicherlich kein Problem zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Fakt ist das ein Gutachten erstellt wurde. Beauftragt der Geschädigte nun ein freien Gutachter, muss dieser vom Geschädigten bezahlt werden.

Stellt der freie Gutachter einen höheren Schaden fest, sagen wir mal ca 500 Euro mehr, dann geht es hier um den Streitwert 500 Euro und nicht um den Streitwert der Gesammthöhe des Schadens. Der Anwalt lehnt sein Honorar an des Streitwert an... Da liegt der Teufel im Detail. Umso niedriger der Streitwert, desto niedriger seine Kohle.

Woher willst du das wissen? Der unverschuldet Geschädigte kann in jedem Falle einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Dazu gehört u.a. die Einschätzung eines

unabhängigen

Sachverständigen hinsichtlich Schadenhöhe, Nutzungsausfall, Ausfallklasse , merkantile Wertminderung. Und das Schöne an der ganzen Sache: alles muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Unabhängig davon, ob bereits ein eigen beauftragtes Gutachten vorliegt oder nicht. Ich kann mich nur anschliessen: wenn man nicht selber firm genug ist -> Anwalt beauftragen!

Aber vor allem: Gute Besserung!

dto

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb


Größter Fehler in einem nicht verschuldeten Unfall: Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen! In deinem Fall hättest du freie Gutachterwahl gehabt! Ist doch logisch das der Gutachter der VERSICHERUNG dünn kalkuliert! Selbst schuld gehabt, denn jetzt liegt ein Gutachten vor. Daran kannst du nichts mehr ändern.

Es sei denn, du holst dir jetzt im nachhinein einen freien Gutachter, den du dann aber selbst bezahlen musst.

Nein, den musst du nicht selber bezahlen. Du brauchst das Gutachten der gegneriechen Versicherung nicht anzuerkennen.

mfg hajo

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Wenn er bei dem Gutachter der gegnerischen Versicherung schon eine Abtretung und somit die Beauftragung des gegnerischen Gutachters unterschrieben hat, wird es schwierig für den Geschädigten!

Hallo Roll-Off,

so hatte ich auch gedacht, bis mich die örtliche Daimler NL besch... hat bei nicht nur einem Fahrzeug unserer Familie. Nach Gutachten war der Schaden damals ich meine ca. 5500€, Dichtungen am Kofferaumdeckel + Heckschloss sollten mit ersetzt werden. 1 Jahre später hatte ich Wasser im Kofferaum:
Die Dichtung wurde nicht erneuert wie sich heraus stellte, die Werkstatt sagte das wäre nun über ein Jahr her, er könnte mir eine neue für 150€ + Einbau anbieten. Das Heckschloss stellte sich dann 5 Jahre später heraus - wurde auch nicht erneuert. Das Produktionskennzeichen von 1995 war darauf noch vermerkt, aber sauber mit der Versicherung abgerechnet. Der Daimler Händler sieht mein(e) Fahrzeug nie wieder. Seitdem rechne ich alles direkt selbst ab und kontrolliere jedes Teil und warte mein Fahrzeug selbst. Der Wagen ist gut, der Service war damals einfach nur schlecht. Der Leihwagen A170 CDI vibrierte so stark beim Beschleunigen dass er von links nach rechts hin und her schaukelte, unfassbar und unsicher.
Das sind die Lehren des Lebens. Ob der Händler besser geworden ist weiß ich nicht, aber ich möchte es nicht riskieren. Von einem anderen hört er, dass bei der Inspektion nur der Ölwechsel oder sogar der mal nicht gemacht wird - interner Leistungsdruck. Achja Lecknasen hatte der Lack später auch noch und Rost kam auf. Nie nie wieder.
Wenn etwas über bleibt finanziell ist das meine Aufwandsentschädigung für die Rennerei, wichtig ist mir jedoch, dass die Qualität stimmt. Wenn ich schon ein Oberklasse Fahrzeug fahre, dann bitte ohne Rost und ohne Lecknasen.
Da ich selbst eine Zeit bei Daimler war kann ich nur sagen die Fahrzeuge sind wirklich sehr gut gemacht - Schwächen gibt es überall mal. Aber der Service hm.

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF


Das liest sich, als wenn Du noch Geld an dem Schaden verdienen wolltest. Ich hätte das Wägelchen dem freundlichen auf den Hof gestellt, eine saubere Abtretung unterschrieben und 14 Tage später ein frisch aufpoliertes Auto wieder abgeholt. In der Zwischenzeit hätte ich mich von der gestellten Neuen E-Klasse verwöhnen lassen.
So hast Du Rennerei ohne Ende, was soll das bringen, € 250,-- mehr im Portemonnaie , den Ärger hätte ich mir dafür nicht angetan.

Aber Dir vorallem mal gutebBesserung.

Allen ein gutes Wochenende

Zitat:

Original geschrieben von debil-bre


Ich hatte fast den gleichen schaden 3200.- beim gutachter meiner wahl... wichtig ist, wenn du es selber reparierst, fotos vom reparierten fahrzeug der versicherung schicken... sonst gibt es keinen cent falls es mal hinten wieder kracht

Interessanter Vergleich, hast Du noch ein Bild davon?

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb


Wenn er bei dem Gutachter der gegnerischen Versicherung schon eine Abtretung und somit die Beauftragung des gegnerischen Gutachters unterschrieben hat, wird es schwierig für den Geschädigten!

Nein, nur telefonisch nicht schriftlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung liegt vor - zum Glück bei einer anderen Versicherung 😉

Ich höre mir Montag den Kommentar von dem Gutachter an und sage ihm, dass ich das Gutachten so nicht anerkennen kann, da mir als Laien bereits mehrere Fehler aufgefallen sind und ich nicht abschätzen kann, ob noch weitere Fehler im Gutachten enthalten sind. Deshalb lasse ich über meine Verkehrsrechtsschutzversicherung einen unabhängigen Gutachter beauftragen, Kosten trägt die Gegnerische Versicherung.

Hallo,

auch ohne Rechtschutz wäre der Gang zum Anwalt ein leichtes, denn die gegnerische Versicherung muß diesen bezahlen. Da braucht man auch nicht in Vorkasse gehen oder so. Also eigentlich schön blöd wer den Weg scheut und sich das Geld durch die Lappen gehen lässt (und noch den schreibkram am Backen hat). Wohl bemerkt, das Geld das dem geschädigten gesetzlich zusteht. Traurig genug das der Laie von den Versicherungen verarscht und abgezockt wird.

Grüße Thomas

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb


Wenn er bei dem Gutachter der gegnerischen Versicherung schon eine Abtretung und somit die Beauftragung des gegnerischen Gutachters unterschrieben hat, wird es schwierig für den Geschädigten!

Gefährliches Halbwissen: man kann seine Ansprüche nicht an jemanden abtreten, der zu bezahlen hat. Höchstens an Dritte wie eine Werkstatt oder einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Autovermietung oder oder oder.

dto

Hallo,

Euch allen schon mal herzlichen Dank, es hat mein Gefühl bestätigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.

Hatte einen ählichen Schaden an meine S210 E320T. Sah nicht schlimmer aus als der Wagen vom TE.

Schadenhöhe lt. Gutachten 5.000 EUR. War ein Gutachter den meine MB-Werkstatt für mich geordert hat. Bezahlt hat ihn die gegnerische Versicherung.

Hat mit 3 Wochen Zeit und Nerven gekostet, bis mir die Versicherung auch den Betrag gemäß Gutachten ausgezahlt hat (abzgl. MwSt.). Erst wolten sie die MB-AW´s für die Reparatur nicht anerkennen, dann einen unabhängigen Lackierer aussuchen etc. Die Versicherungen haben extra Mitarbeiter um die Schadenhöhen zu drücken.

Habe mich auf keine Diskussionen eingelassen und nach jedem netten Brief der Versicherung einen Widerspruch mit Begründung zurückgeschrieben, bis deren Verwaltungsaufwand wohl die Schadenhöhe überstieg. Danach war das Geld auf meinem Konto.

Hey,
die Definition "unabhängiger Gutachter" ist ein "staatlich vereidigter Gutachter" unbenommen der Partei der Beauftragung.

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel



Zitat:

Original geschrieben von marcelmb


Jetzt den Anwalt nehmen könnte Probleme machen. Wenn der Geschädigte Rechtsschutzversichert ist, ist es sicherlich kein Problem zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Fakt ist das ein Gutachten erstellt wurde. Beauftragt der Geschädigte nun ein freien Gutachter, muss dieser vom Geschädigten bezahlt werden.

Stellt der freie Gutachter einen höheren Schaden fest, sagen wir mal ca 500 Euro mehr, dann geht es hier um den Streitwert 500 Euro und nicht um den Streitwert der Gesammthöhe des Schadens. Der Anwalt lehnt sein Honorar an des Streitwert an... Da liegt der Teufel im Detail. Umso niedriger der Streitwert, desto niedriger seine Kohle.

Woher willst du das wissen? Der unverschuldet Geschädigte kann in jedem Falle einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Dazu gehört u.a. die Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich Schadenhöhe, Nutzungsausfall, Ausfallklasse , merkantile Wertminderung. Und das Schöne an der ganzen Sache: alles muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Unabhängig davon, ob bereits ein eigen beauftragtes Gutachten vorliegt oder nicht. Ich kann mich nur anschliessen: wenn man nicht selber firm genug ist -> Anwalt beauftragen!

Aber vor allem: Gute Besserung!

dto

Auffahrunfall mit 20-30 km/h und dann solch geringer Schaden ? Das ist lächerlich.
Du machst alles richtig mit eigenem Anwalt.
Hatte vor einem Jahr das Problem, das auf dem Parkplatz beim Ausparken ein anderer MB meinen nur leicht gestreift hat. Auf den ersten Blick Bagatelle. Nich mal Polizei geholt, nur Daten ausgetauscht. Gegner hat alles ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet. 2 Stunden später Anruf, ob sie Ihren Gutachter vorbeischicken können, zwecks Besichtigung. Habe dem zugestimmt. Er kam am selben Abend,
lief drum rum und sagte mir: Schadenshöhe ca. 1200,00 € und wollte gleich ein Gutachten machen. Das habe ich ihm verweigert und bin sofort in eine MB Werkstatt gefahren, habe dort ein Gutachten von der Dekra machen lassen und schlagartig waren es ca. 6.800 €. Neue Tür, Zierleisten, Umbau Innenverkleidung, Lackierung und Anpassung der kompletten Seite an die Neulackierung. Dauer ca. 2 Wochen. In der Zeit als Ersatzwagen für meinen 280 er eine 200 er E-Klasse. Hätte ich auf einen finanziellen Vorteil von vielleicht 300 € gehofft hätte ich wahrscheinlich Nase gemacht. Das Ganze ist jetzt 1 Jahr her. Am Dicken sieht man Nichts, ich habe durch die Schadensabtretung keine Nasse gemacht.
Was will ich mehr ?
Wer noch was dran verdienen will, soll es anders versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Sonnenuhr Supernova


Hey,
die Definition "unabhängiger Gutachter" ist ein "staatlich vereidigter Gutachter" unbenommen der Partei der Beauftragung.

Zitat:

Original geschrieben von Sonnenuhr Supernova



Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


Woher willst du das wissen? Der unverschuldet Geschädigte kann in jedem Falle einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Dazu gehört u.a. die Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich Schadenhöhe, Nutzungsausfall, Ausfallklasse , merkantile Wertminderung. Und das Schöne an der ganzen Sache: alles muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Unabhängig davon, ob bereits ein eigen beauftragtes Gutachten vorliegt oder nicht. Ich kann mich nur anschliessen: wenn man nicht selber firm genug ist -> Anwalt beauftragen!

Aber vor allem: Gute Besserung!

dto

Auch das stimmt leider nicht, es gibt nur wenige vereidigte Gutachter/Sachverständige. Unabhängig ist der Sachverständige, wenn er nicht im Versicherungsauftrag handelt. Ich war jahrelang selber Gutachter und weiß daher, wovon ich rede.

dto

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