Heckschaden W211 Auffahrunfall

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

mir ist letzte Woche jemand in meinen sehr gepflegten W211 gefahren. Der Ruck war an sich stark (Autobahnauffahrt stand am Stopp Schild) würde auf ca. 20-30km/h schätzen. Dummerweise saß ich nur 90° verdreht im Sitz um den Verkehr sehen zu können -> D.h. seit gestern wieder ohne Schmerzen aufstehen von arbeiten noch gar nicht dran zu denken, max. 1kg ohne Schmerzen anhebbar - furchtbar man kommt sich wie ein 80 jähriger vor. Mal sehen was das Wochenende bringt, immerhin sind die Wirbel ok und das ist das wichtigste.

Nun zum geringeren Übel:
Das Gutachten der Versicherung listet zwar die beschädigten größeren Teile auf, aber die gebrochenen und verbogenen Halter fehlen, hier muss ich noch mal drüber diskutieren mit dem Gutachter.
Desweiteren wurde der Nutzensausfall statt J mit F berechnet - 3 Klassen niedriger.

Schadenshöhe: ca. 1745€
Reparaturdauer 2 Tage.

Heckstoßfänger ersetzen, Zierleiste Mitte und Aussen rechts erneuern, Querträger hinter der Stoßstange erneuern, lackieren das ganze ausser Zierleiste links. Parksensoren sind in Ordnung. An der Karosserie selbst ist nichts zu erkennen, der Aluträger hat nur eine leichte Beule und muss daher ausgetauscht werden, da er die Energie aufnimmt.

Da ich jetzt bereits meine Zweifel am Gutachten habe, werde ich das Gefühl nicht los, dass in dem Gutachten nicht nur diese Teile möglicherweise vergessen sind, vorsichtig ausgedrückt. Wie ist Eure Meinung? Da die Karosserie nicht beschädigt ist, sondern nur der Stoßfänger, dürfte der Wagen noch als unfallfrei gelten nehme ich an?

Nutzungsausfallkategorie G(J ist die eigentliche Stufe, nach Gutachten nur F)
http://www.finanz-immo.de/nutzungsausfall.htm

Mietwagen Preiskategorie 9:
http://www.autovermietung-hentschel.de/pkw.html

Heckschaden
Unfallstelle
Beste Antwort im Thema

Das liest sich, als wenn Du noch Geld an dem Schaden verdienen wolltest. Ich hätte das Wägelchen dem freundlichen auf den Hof gestellt, eine saubere Abtretung unterschrieben und 14 Tage später ein frisch aufpoliertes Auto wieder abgeholt. In der Zwischenzeit hätte ich mich von der gestellten Neuen E-Klasse verwöhnen lassen.
So hast Du Rennerei ohne Ende, was soll das bringen, € 250,-- mehr im Portemonnaie , den Ärger hätte ich mir dafür nicht angetan.

Aber Dir vorallem mal gutebBesserung.

Allen ein gutes Wochenende

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Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel



Zitat:

Original geschrieben von marcelmb


Wenn er bei dem Gutachter der gegnerischen Versicherung schon eine Abtretung und somit die Beauftragung des gegnerischen Gutachters unterschrieben hat, wird es schwierig für den Geschädigten!
Gefährliches Halbwissen: man kann seine Ansprüche nicht an jemanden abtreten, der zu bezahlen hat. Höchstens an Dritte wie eine Werkstatt oder einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Autovermietung oder oder oder.

dto

Gefährliches Halbwissen? Sag ein TÜV Onkel der kein Gutachten schreibt! Wenn du dem GA der Versicherung eine Abtretung unterschreibst, dann bedeutet diese Abtretung das der GA für dich, den Ast., ein Gutachten erstellt und sein Honorar bei der VS geltend macht! Woher kommt in den meisten Fällen der GA der Versicherung? RICHTIG, von der DEKRA!

Der DEKRA Gutachter wird aber nicht nach BVSK Honorartableau abrechnen, sondern Pauschal sein Honorar einfordern, ÜBER DIE ABTRETUNGSERKLÄRUNG die der Ast. unterschrieben hat.

Also komm mir hier nicht mit "gefährlichen Halbwissen"!

Zitat:

Auch das stimmt leider nicht, es gibt nur wenige vereidigte Gutachter/Sachverständige. Unabhängig ist der Sachverständige, wenn er nicht im Versicherungsauftrag handelt. Ich war jahrelang selber Gutachter und weiß daher, wovon ich rede.

dto

Tja, dann hast du wohl in deiner Gutachterkarriere einiges falsch gemacht! Im Haftpflichtschadenfall brauchst du keinen vereidigten Gutachter einer Prüforganisation beauftragen! Du kannst dir ein freies Sachverständigenbüro nehmen, welches lange besteht und wo die Mitarbeiter Ahnung haben wovon sie reden! Das ist gültige Rechtssprechung!

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt! Jeder Hans uns Franz kann sich Gutachter für KFZ Schadenfälle nennen und als großer Zampano auftreten, Gutachten schreiben und diese bei der regulierenden VS einreichen. Ob diese dann nun anerkannt werden, ist in den meisten Fällen aber Glückssache... Es werden in Deutschland immer wieder Gutachterkurse für teures Geld angeboten, dann bekommt der Absolvent, meistens nach einem Wochenendlehrgang 😁 ein Zertifikat ausgehändigt, womit er sich nun in Sicherheit wähnt!

Mit diesem Zettel kannst du dir aber den Arsch abwischen, weil es keine Sau interessiert, ob du auf so einem Lehrgang warst. Vorallem nicht, wenn mal ein Gutachten strittig wird und vor Gericht landet. Dann wirst du zerpflückt!

Morgen kommt ein unabhängiger Gutachter. Der hat vor Jahren meine C-Klasse schon mal bewertet als mir da jemand hinten rein gefahren war - hatte ich zuvor bereits erwähnt.
Mal sehen was der sagt. Das erste Gutachten hatte ich ja bereits reklamiert.

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb



Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


Gefährliches Halbwissen: man kann seine Ansprüche nicht an jemanden abtreten, der zu bezahlen hat. Höchstens an Dritte wie eine Werkstatt oder einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Autovermietung oder oder oder.

dto

Gefährliches Halbwissen? Sag ein TÜV Onkel der kein Gutachten schreibt! Wenn du dem GA der Versicherung eine Abtretung unterschreibst, dann bedeutet diese Abtretung das der GA für dich, den Ast., ein Gutachten erstellt und sein Honorar bei der VS geltend macht! Woher kommt in den meisten Fällen der GA der Versicherung? RICHTIG, von der DEKRA!

Der DEKRA Gutachter wird aber nicht nach BVSK Honorartableau abrechnen, sondern Pauschal sein Honorar einfordern, ÜBER DIE ABTRETUNGSERKLÄRUNG die der Ast. unterschrieben hat.

Also komm mir hier nicht mit "gefährlichen Halbwissen"!

Also, ich verbessere mich: du hast

gar keine

Ahnung. Woher weist du was ich mache? Du kennst mich nicht, also urteile nicht.

Nun zu deinem Kauderwelsch: wieso solltest du "dem Gutachter der Versicherung eine Abtretung unterschreiben"? DU suchst dir doch den Gutachter aus! Ob das ein freier Sachverständiger oder ein SV aus einem Büro deiner Stadt ist oder zu einer Überwachungsorganisation gehört ist egal. Und DU trittst DEINE Ansprüche ein Gutachten machen zu lassen nicht ab, du vereinfachst nur den Zahlungsweg, damit ER seine Rechnung direkt an die Versicherung stellen kann. DU bleibst Auftraggeber, du bleibst Mandant des GAers.

Welche Rolle spielt eigentlich das Honorarsystem des DEKRA-GAers. Hat das mit dem Thema zu tun? Nö!

Nochmal: der Anspruchsteller hat rechtlich gesicherte Ansprüche, diese muss er nur geltend machen. Da kann die Versicherung versuchen was sie will.

Und im Übrigen: was hat mein Nickname mit der Wirklichkeit zu tun? Wenn er "Dieter Bohlen" wäre müsste ich ja auch nicht in Wirklichkeit Scheiss Musik machen. 😁

so, das war's.

dto

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Zitat:

Original geschrieben von marcelmb



Zitat:

Auch das stimmt leider nicht, es gibt nur wenige vereidigte Gutachter/Sachverständige. Unabhängig ist der Sachverständige, wenn er nicht im Versicherungsauftrag handelt. Ich war jahrelang selber Gutachter und weiß daher, wovon ich rede.

dto

Tja, dann hast du wohl in deiner Gutachterkarriere einiges falsch gemacht! Im Haftpflichtschadenfall brauchst du keinen vereidigten Gutachter einer Prüforganisation beauftragen! Du kannst dir ein freies Sachverständigenbüro nehmen, welches lange besteht und wo die Mitarbeiter Ahnung haben wovon sie reden! Das ist gültige Rechtssprechung!

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt! Jeder Hans uns Franz kann sich Gutachter für KFZ Schadenfälle nennen und als großer Zampano auftreten, Gutachten schreiben und diese bei der regulierenden VS einreichen. Ob diese dann nun anerkannt werden, ist in den meisten Fällen aber Glückssache... Es werden in Deutschland immer wieder Gutachterkurse für teures Geld angeboten, dann bekommt der Absolvent, meistens nach einem Wochenendlehrgang 😁 ein Zertifikat ausgehändigt, womit er sich nun in Sicherheit wähnt!

Mit diesem Zettel kannst du dir aber den Arsch abwischen, weil es keine Sau interessiert, ob du auf so einem Lehrgang warst. Vorallem nicht, wenn mal ein Gutachten strittig wird und vor Gericht landet. Dann wirst du zerpflückt!

Teilweise hast du recht (mit den Gutachterkursen).

Trotzdem: es gibt nur wenige VEREIDIGTE Gutachter, davon einige freie, einige einem Büro angehörend, einige bei den überwachungsorganisationen. Das hat mit der Qualität der Gutachten jedoch nichts oder nur sehr eingeschränkt zu tun.

Und wieso habe ich in meiner Gutachterkarriere einiges falsch gemacht? Kennen wir uns?

Oh Herr, lass bitte Hirn vom Himmel regnen. 😁

dto

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