Heckschaden durch Unfall - was nun?
Mir ist 2 Tage nach neuen TÜV und Zahnriemenwechsel, eine betrunkene 70jährige mit ihrem Astra ins Heck geknallt. Der Gutachter sagt Totalschaden mit Restwert von 2200€ und voraussichtliche Reparaturkosten von 6000€. Die Versicherung zahlt nur die 2200€. Was soll ich denn jetz machen? Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Ich bin auf das Auto angewiesen.
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. Du willst diese Karre vielleicht für 6000 € reparieren lassen, aber mindestens 99 % der Geschädigten würden bei einem unrealistisch hohen Wiederbeschaffungswert dann fiktiv auf Kosten der Versicherung abrechnen. Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten. Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.
Und ja, ein altes Auto ist nunmal alt, da helfen auch keine überteuerten "Qualitäts"reparaturen bei VW. Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.
Übrigens, das du ein Problem damit hast einen Gegenstand mit alt bzw. Kiste zu bezeichnen, aber problemlos selbst andere Menschen beleidigst, ist vielleicht nicht die freundlichste Art und Weise.
67 Antworten
Zitat:
@heddi schrieb am 13. Mai 2018 um 00:14:07 Uhr:
Finde es interessant, dass ich meinen Opel nur im stockbesoffenen Zustand lenke. Ist mir so noch nie aufgefallen.Bin mir auch sicher, dass ich einen nachvollziehbaren Stammbaum besitze. Warum ich ein Bastard sein soll, erschliess sich mir ebenfalls nicht.
Stammbaum hin oder her. Du besitzt einen Opel und diese Tatsache reicht scheinbar voll und ganz aus. Außerdem solltest du laut TE im Opel Forum schreiben und nicht hier.
Also husch husch 😁
Ähem, nur zum Verständnis, bei der Themenstarterin handelt es sich um eine Frau.
Haben einige in ihrenBeiträgen wohl übersehen ...
Zitat:
@Wendtland schrieb am 13. Mai 2018 um 12:29:29 Uhr:
Ähem, nur zum Verständnis, bei der Themenstarterin handelt es sich um eine Frau.
Haben einige in ihrenBeiträgen wohl übersehen ...
Habe ich tatsächlich übersehen. Aber eigentlich auch egal ob Mann oder Frau. Man sollte sich generell nicht so verhalten. Erst recht nicht, wenn man um Hilfe oder um einen Rat bittet.
Aber das Thema ist ja sowieso durch.
Warum zahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert aber ohne den Restwert von 200€? Ich habe das Fahrzeug doch noch gar nicht an das Autohaus verkauft und habe dies eigentlich auch nicht vor.
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@golliollie: Dann ist der Restwert in Form des Wagens doch noch in Deinem Besitz?!
Wenn der Restwert ausgezahlt wird gehört der Wagen der Versicherung
Aber im Gutachten steht doch ein Wiederbeschaffungswert von 2450€. Und ob ich den Wagen dann an das Autohaus für 200€ verkaufe, ist doch meine Sache, oder? Und wenn ich dies tun sollte, bekommt die Versicherung 200€ von mir zurück. Habe ich das richtig verstanden oder wie ist das zu verstehen? Beshicen die mich hier? Was ist denn das schon wieder für eine Mauschelei?
Zitat:
@golliOllie schrieb am 19. Mai 2018 um 16:37:28 Uhr:
Aber im Gutachten steht doch ein Wiederbeschaffungswert von 2450€. Und ob ich den Wagen dann an das Autohaus für 200€ verkaufe, ist doch meine Sache, oder? Und wenn ich dies tun sollte, bekommt die Versicherung 200€ von mir zurück. Habe ich das richtig verstanden oder wie ist das zu verstehen? Beshicen die mich hier? Was ist denn das schon wieder für eine Mauschelei?
Was verstehst du denn nicht?
2.200 Euro bekommst von der Versicherung ausbezahlt.
200 Euro ist die Krücke mit Schaden jetzt noch wert.
Beides zusammen ergibt bummelig den Wiederbeschaffungswert.
Was du mit dem 200 Euro Wrack machst, ist dein Bier.
Kannst das Ding weiterfahren, für 800 Euro selbst verkaufen, in die Vitrine stellen, usw.
Niemand zwingt dich, das Ding für 200 Euro ans Autohaus zu verkaufen.
Ich dachte, dass 2450€ Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ausgezahlt wird. Schließlich habe ich das Auto noch nicht verkauft, also zählen die 200€ zu dem Wiederbeschaffungswert doch dazu oder nicht?
Zitat:
@golliOllie schrieb am 19. Mai 2018 um 17:52:23 Uhr:
Ich dachte, dass 2450€ Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ausgezahlt wird. Schließlich habe ich das Auto noch nicht verkauft, also zählen die 200€ zu dem Wiederbeschaffungswert doch dazu oder nicht?
Für dies Antwort musste ich dir ein Danke geben. 😁 😁 😁
Sie bescheissen Dich, weil Dir eigentlich 9750€ zustehen.
Zitat:
@__NEO__ schrieb am 19. Mai 2018 um 20:12:46 Uhr:
Sie bescheissen Dich, weil Dir eigentlich 9750€ zustehen.
Nein, es sind in Wahrheit 10.250 Euro.
Zitat:
@Tommes 32 schrieb am 19. Mai 2018 um 23:31:56 Uhr:
Zitat:
@__NEO__ schrieb am 19. Mai 2018 um 20:12:46 Uhr:
Sie bescheissen Dich, weil Dir eigentlich 9750€ zustehen.
Nein, es sind in Wahrheit 10.250 Euro.
Absoluter Blödsinn! Die Rechnung ist ganz einfach. Wiederbeschaffungswert + Restwert + Reparaturkosten + Investitionen der vergangenen 7 Jahre im VW Glaspalast. Also 2450+200+6000+17985 = 26635€
Ok, aber jetzt mal ernsthaft.
Der Wiederbeschaffungswert ist der vom Gutachter ermittelte Preis, den du bezahlen müsstest, um dir ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Der Restwert ist der Wert, welcher dein Auto nach dem Unfall noch hat.
Da du dein Auto nicht oder noch nicht verkauft hast, bezahlt dir die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Einmal meintest du 2400€ und einmal 2450€. Ich gehe jetzt von einem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 2450€ aus. Davon zieht dir die Versicherung wie gesagt 200€ Restwert ab. D.h. du bekommst 2250€ + eine Art Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 20-50€. Diese steht dir nach einem unverschuldetem Unfall zu. Das zahlt die Versicherung aber automatisch.
Der Restwert wird abgezogen weil du diesen Wert schon oder noch in deinem Besitz hast. Der Restwert ist dein Golf. Und der gehört nur dir und nicht der Versicherung. Wenn dir die Versicherung jetzt den Restwert noch überweisen würde, hättest du ja zweimal den Restwert in deinem Besitz. Einmal in bar und einmal in Form deines Autos. Der Restwert steht dir aber nur einmal zu.
Deshalb musst du dich für eine der folgenden Varianten entscheiden.
1.Wiederbeschaffungswert – Restwert
2. den kompletten Wiederbeschaffungswert.
Wenn du die erste Variante (Wiederbeschaffungswert - Restwert) wählst, bekommst du wie gesagt 2250€ und du könntest dein Auto selbst zum Verkauf anbieten und hast dadurch evtl. die Möglichkeit einen höheren Preis zu erzielen. Du kannst es auch einfach weiterhin fahren und auch sonst damit tun und lassen was immer du willst.
Bei der zweiten Variante (kompletter Wiederbeschaffungswert) bekommst du die 2450€. Dann hast du aber anschließend kein Auto mehr. Mit dieser Entscheidung bekommt nämlich der Verwerter, welcher dem Gutachter das beste Angebot gemacht hat dein Auto. Und das beste Angebot waren laut Gutachter ja die 200€. Dann sind anstatt dem Auto die 200€ in deinem Besitz. Die Versicherung tauscht dann sozusagen einfach dein Auto, welches ja einen Sachwert darstellt gegen die 200€ aus.
Wie bekomme ich diese Aufwandsentschädigung? Wie mache ich das der Versicherung plausibel deutlich, dass ich sowas brauche? Das ist immer schwer mit denen zu reden, weil sie nicht einsehen wollen, dass man Kosten zu tragen hat. Da wird man doch meistens nur abgewimmelt.
Wie kommt die Versicherung auf nur 2190€, die sie ausgezahlt hat; wenn der Wiederbeschaffungswert 2450€ war, abzüglich dem Restwert von 200€?