haydraulische türöffner - erlaubt??
servus!
ich werde in kürze meine vorderen türgriffe "cleanen".. eine notentriegelung o.ä. muss ja dann vorhanden sein um die türen von außen öffnen zu können - wenn mans eintragen will^^
meine frage: darf die notentriegelung auch hydraulisch sein?? elektrisch darf sie ja bekanntlich nicht sein aber hydraulisch??
hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
mfg
Beste Antwort im Thema
blablabla, wenn du doch so viel Wissen hast lass uns doch nicht dumm sterben - BIIIITEEEEEEEEE - aber du lässt uns eh dumm enden oder verdummst uns durch dein Pseudowissen - so genug Persönliches
whow, weil Schläuche die mit Hydro welcher Art auch immer gefüllt sind so viel mehr im Notfall entgegensetzen wie ein paar Metalverbindungen um dann auch evtl noch verbogen aka zerfetzt zu funktionieren
Erläuter dein System sonst kann dir hier keiner was prognostizieren
Spätestens wenn du selbst Ahnung von dem System hättest müsstest du kaum hier nach Hilfe suchen sondern würdest es verkaufen.
46 Antworten
Zitat:
neben Bußgeld und Abschleppkosten auch Regress oder Verweigerung der Versicherung mit sich
ja, selbst wenn man beim Cabrio die Fenster unten lässt und so den Zugriff erleichtert
Das ist z.T. einfach mal scfhmarrn!
http://...toversicherung-online.info/.../
Zitat:
Cabrio fahren gilt unter vielen Autobesitzern als ultimatives Sommervergnügen. Doch, was ist mit dem Verdeck, wenn der Wagen kurze oder längere Zeit geparkt wird? Schließen oder einfach offen lassen? Antworten auf diese Fragen, aus Sicht der Kfz-Versicherung, gibt die Zurich Gruppe Deutschland. „Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem Verdeck abgestellt werden“, stellen die Versicherungsexperten klar, hängen aber ein kleines „Aber“ an.
Kurzfristig stelle es kein Problem dar, wenn tagsüber und in belebten Gegenden das Verdeck geöffnet bleibe und die Seitenscheiben heruntergelassen seien. Das gelte unter anderem, wenn man das Fahrzeug nur parke, um einzukaufen. „Wichtig ist, dass die Türen, Hauben und Ablagefächer abgeschlossen sind“, betont Zurich-Vorstandsmitglied Jens Lison. In dem Fall könne man sich die Mühe sparen, das Dach zu verschließen.
Das man das Auto natürlich nicht nachts mit offenem Verdeck abstellt ist ja irgendwie klar.
du verwechselst anscheinend ein offenes Dach mit den geöffneten Fenstern 🙄 auch wenn es der Einzelfall evtl. anders achtet, es bleibt ein Unterschied beim Zugriff und ist in den eigenen Versicherungsunterlagen gegen zu lesen.
Nur mal so zur Info: ein geschlossenes Fenster ist Teil einer geschlossenen Tür welche voraus gesetzt wird
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
is doch ganz einfach.....du musst lediglich die komplette auspuffanlage ab krümmer vom unterboden schrauben und dann diese als "kraftarm" verwenden und in den pumpmechanismus der hydraulikpumpe stecken.......dann kannst du den zylinder mitm kleinen finger betätigen bzw. wird der durch das eigengewicht der auspuffanlage dann selbstständig betätigt......Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Und wieviel Muskelkraft braucht es um diesen Zylinder zu drücken?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jemand der bereits den zweiten buchstaben seines thread-titels falsch schreibt, sollte es tunlichst vermeiden, anderen vorzuwerfen sie hätten null plan usw.!Zitat:
Original geschrieben von tebzot
XD da spricht ein wahrer fachmann^^
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie du bereits gemerkt haben könntest, hat niemand der hier anwesenden (zu denen auch dipl.ing maschinenbau und tüv-prüfer zählen) dein system so wirklich verstanden.......also entweder du redest mal klartext was du da wie vorhast oder du suchst dir leute mit deiner anscheinenden "hochintelligenz" die dich verstehen......sonst führt das hier nämlich zu nichts!Zitat:
leute mit etwas hirn und technischen verständnis werden schon wissen was gemeint ist
geh aber davon aus, das dein hydraulisches system, mangels crashsicherheit (deren nachweis DU erbringen musst) keine zulassung erhalten wird und du auf die herkömmliche störunanfällige seilzugtechnik zurückgreifen musst....
sei mir nicht bös, aber ich glaub du bist der einzige der das jetzt noch nicht verstanden hat!!!!! wieso sollte ich einen auspuff als hebel benuzen??? wann war die rede von einen "pumpenmechanismus"??^^ oder brauchst du beim öffnen deines autotürgriffes auch eine hebelverlängerung??? das hat nichts mit hochintelligenz zu tun, bin ich auch bestimmt nicht, aber ich weiß seit meiner frühen schulzeit wie hydraulik funktioniert und wenn dann jemand mit pumpen und auspuffhebelverlängerung daher kommt nachdem ich schon gesagt habe ich will es mit 2 kleinen hydraulikzylinder realisieren (nehmer + geber) regt mich das einfach nur auf und vor allem wenn es so provokant geschieht wie vom schrittmacher bzw von dir!
wenn du es noch immer nicht verstanden hast dann hast du bestimmt nicht viel ahnung von autos denn die meisten kupplungen funktionieren mit so einen system!! sowas kann man denk ich auch mal als grundwissen auf "motor-talk" vorraussetzen (bei tech. themen)!! ich hab selbst keine ausbildung im kfz bereich aber bevor ich meinen senf zu etwas dazu gebe wovon ich 0 ahnung hab, lass ichs lieber sein oder informiere mich vorher😉
es braucht kein studium um die sache zu verstehen sondern nur etwas sachverstand und hirn, welches man aber einschalten soll!!!! aber wenn man nichtmal weiß was ein HYDRAULIKZYLINDER oder überhaupt zylinder ist dann sollte er sich von techn themen fernhalten...
wahrscheinlich war nur das sicherheits-forum der falsche platz...
noch was herr gscheit: das ist ein TIPPFEHLER im titel und mir ist es sowas von egal ob ein paar fehler in meinen texten sind... aber vlt findest du noch was mit dem du mich provozieren kannst^^
Und wie willst du die Rückstellung der Zylinder erreichen? Und vor allem, wie willst du das System entlüften? Zwei Zylinder eine Leitung und einfach Öl rein kippen funktioniert nicht.
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über die rückstellung brauch ich mir keine gedanken zu machen - das wird vom schloss übernommen, wie beim normalen türgriff, der drückt runter - tür geht auf - man lässt los und das schloss drückt den pin (der vom türgriff beim öffnen runter gedrückt wird) ja wieder nach oben.. hab mir das schon mal angeschaut, da ist bestimmt genug druck um die zylinder wieder zurück zu drücken.
über die entlüftung hab ich mir, wie schon gesagt, noch keine gedanken gemacht da ich mir ja noch nicht sicher bin ob es überhaupt gemacht wird wenns nicht zulässig ist - dann könnte ich das ganze auch komplett weglassen und die strafe riskieren bzw mit hänger fahren^^ auf die schnelle fallen mir da die kleinen ausgleichsbehälter ein, die oft bei motorräder an der vorderbremse verwendet werden.?
Entlüftung dürfte kein Problem sein.
Einmal entlüften und gut ist oder seh ich das jetzt was falsch?
Selbst mein Fahrrad hat hydraulisch betätigte Bremsen, die werden bei Montage nur einmal entlüftet und fertig.
Außerdem: Gibt es nicht auch selbstentlüftende Ventile?
Zitat:
Original geschrieben von tebzot
servus!ich werde in kürze meine vorderen türgriffe "cleanen".. eine notentriegelung o.ä. muss ja dann vorhanden sein um die türen von außen öffnen zu können - wenn mans eintragen will^^
Du kannst dir das ganze sparen:
Cleanen ist in den aktuellen Vorschriften für die HU untersagt (außer mit Ausnahmegenehmigung beim Cabrio)!
Zitat:
meine frage: darf die notentriegelung auch hydraulisch sein?? elektrisch darf sie ja bekanntlich nicht sein aber hydraulisch??
hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
mfg
Da Cleanen verboten ist es unerheblich welches System du verbaust. Du wirst die HU nicht erhalten und rückbauen müssen!
Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Entlüftung dürfte kein Problem sein.
Einmal entlüften und gut ist oder seh ich das jetzt was falsch?
Selbst mein Fahrrad hat hydraulisch betätigte Bremsen, die werden bei Montage nur einmal entlüftet und fertig.
Außerdem: Gibt es nicht auch selbstentlüftende Ventile?
sehe ich zz auch so, mit entlüftungsnippel an beiden zylindern sollte das kein problem sein..
@hugaar: wäre mir neu dass bei euch in deutschland keine gecleanten türen mehr eingetragen werden.. hab sogar schon welche auf treffen gesehen die sie dieses jahr noch eingetragen haben.?
in österreich werden sie unter bestimmten vorraussetzungen auch typisiert - aber mehr weiß ich dann nächste woche😉
Warum fragst Du nicht mal cheefd ?
Guckst Du:
http://www.motor-talk.de/.../...ev-fuer-gecleante-tueren-t1682960.html
Zitat:
Original geschrieben von tebzot
@hugaar: wäre mir neu dass bei euch in deutschland keine gecleanten türen mehr eingetragen werden..
Es ist untersagt!
Steht so zumindest im Kirschbaum aus 2009. Ist ein "Handbuch" für Prüfer, Polizisten ... die sich mit techn. Abnahmen / Kontrollen beschäftigen.
Hab es leider grad nicht zu Hand (liegt am Arbeitsplatz) sonst würde ich zitieren. Hole es aber nach.
Zitat:
hab sogar schon welche auf treffen gesehen die sie dieses jahr noch eingetragen haben.?
Das nennt sich dann Gefälligkeitsgutachten und ist nicht zulässig. Wenn ein findiger Polizist dies mitbekommt kann er das Gutachten widerrufen lassen und der Fahrer / Prüfer bekommt Ärger.
Zu Thema von Cheefd.... Warum hat da wohl keine geantwortet?
Der TÜV VERLANGT an der Fahrertür eine von aussen zu betätigende, mechanische Türöffnung.
Wenn die Hydraulik bei einem Unfall auch nur eine kleine Macke bekommt, dann bist du gefangen.
Jetzt musst du aber mal ehrlich sein. Wie sieht das aus, wenn du zu einem Treffen auf die Bühne bei Show&Shine fährst... sollst aussteigen und dann sehen alle wie du wild das Pumpen anfängst? Denn mit einem mal Pumpen ist es nicht getan wenn du eine Pumpe einbaust, die soviel kraft benötigt wie ein Türgriff.
Hier eine Idee für ein "Showfahrzeug". Mach dir eine Druckluftflasche rein, gibt ja schöne, und schalte auf Knopfdruck das Türschloß frei und einen Pneumatikzylinder zum Türöffnen. Leider musst du auch da eine Mechanische Lösung zusätzlich haben aber kommt bestimmt geil wenn du dann noch über eine Düse kurz Druckluft abbläst.
Im übrigen ist Pneumatik wesentlich günstiger als Hydraulik. Alleine der Zylinder wird wohl beim dreifachen Preis liegen. Da ist es günstiger wenn du dir die TÜV genehmigten Flügeltüren einbaust.
Im Großen und ganzen muss ich leider sagen, das du in Deutschland mit dem Cleanen der Türen wirklich nur für Showzwecke eine Chance hast. Selbst Rotes Nummernschild kannste vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Zu Thema von Cheefd.... Warum hat da wohl keine geantwortet?Der TÜV VERLANGT an der Fahrertür eine von aussen zu betätigende, mechanische Türöffnung.
Wenn die Hydraulik bei einem Unfall auch nur eine kleine Macke bekommt, dann bist du gefangen.
Jetzt musst du aber mal ehrlich sein. Wie sieht das aus, wenn du zu einem Treffen auf die Bühne bei Show&Shine fährst... sollst aussteigen und dann sehen alle wie du wild das Pumpen anfängst? Denn mit einem mal Pumpen ist es nicht getan wenn du eine Pumpe einbaust, die soviel kraft benötigt wie ein Türgriff.
Hier eine Idee für ein "Showfahrzeug". Mach dir eine Druckluftflasche rein, gibt ja schöne, und schalte auf Knopfdruck das Türschloß frei und einen Pneumatikzylinder zum Türöffnen. Leider musst du auch da eine Mechanische Lösung zusätzlich haben aber kommt bestimmt geil wenn du dann noch über eine Düse kurz Druckluft abbläst.
Im übrigen ist Pneumatik wesentlich günstiger als Hydraulik. Alleine der Zylinder wird wohl beim dreifachen Preis liegen. Da ist es günstiger wenn du dir die TÜV genehmigten Flügeltüren einbaust.
Im Großen und ganzen muss ich leider sagen, das du in Deutschland mit dem Cleanen der Türen wirklich nur für Showzwecke eine Chance hast. Selbst Rotes Nummernschild kannste vergessen.
bei der hydraulik wird nichts gepumpt!!^^ funtktioniert, wie schon erwähnt, wie die geber+nehmerzylinder bei einer kupplung - hydraulisch! man darf sich nicht nur keinen hydr. wagenheber o.ä. vorstellen wenn von hydraulik die rede ist...
pneumatik ist keine gute idee, da wird man kaum was anständiges zambringen dass die türen sanft öffnet - aber davon war nie die rede da die türen ja nicht von alleine öffnen sollen - also nur dass sie aus der verankerung springt denn so raumschiff-style mit selbst öffnenden türen und überall druckluftventilen zum zischhh machen ist echt nicht mein ding!
Nun sind 4 Tage vergangen, da hätte man doch schon bei einem Sachverständigen fragen können.
Aber ansonsten zu diesem Thema ein Auszug aus einer Anweisung zur Begutachtung derartiger Thematik einer großen Prüforganisation, schon aus 2005:
Zitat:
Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, daß es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen wäre für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.1998 grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne des §30 StVZO soll dieser Sachverhalt jedoch auch auf ältere Fahrzeuge angewendet werden.
Unter den oben genannten Gesichtspunkten ist eine entsprechende Begutachtung aus Gründen der Verkehrssicherheit zukünftig abzulehnen, wenn die Einhaltung der RL 70/387/EWG nicht nachgewiesen ist, oder nicht noch mindestens an den vorderen Türen Griffe verbleiben.
...
Türen müssen von außen zu öffnen sein. Der mechanische Öffnungsmechanismus muss auch als solcher sinnfällig erkennbar sein, d.h. es muss von außen die Funktion des Öffnungsmechanismus für beispielsweise auch technisch unbedarfte Ersthelfer, Hilfs- und Rettungskräfte sofort erkennbar sein.
Die Forderung nach einem erkennbaren, mechanischen Öffnungsmechanismus ist nicht unbedingt das, was eine unauffällige Hydraulik erfüllt.
Der örtliche aaS sollte genauer befragt werden, welche Grenzen er noch toleriert (und dann ggf. auch haftet) oder wo Ende ist.
Ein einfaches "Drauflosbauen" aufgrund einer persönlichen Auslegung von Richtlinien und auch Forenempfehlungen, wird mit erheblicher Sicherheit nicht so enden, wie man sich das erhofft hat.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ein einfaches "Drauflosbauen" aufgrund einer persönlichen Auslegung von Richtlinien und auch Forenempfehlungen, wird mit erheblicher Sicherheit nicht so enden, wie man sich das erhofft hat.
Und das sollte sich der TE bitte stark zu Herzen nehmen, bevor er hier den nächsten helfenden User als unfähig bezeichnet! 😠
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Anbei ein hydraulisches Notöffnungssystem , dass garantiert zugelassen ist. (Ist allerdings eher ein "Einweg-Öffnungs-System" 🙂
BTT: Wenn ich den TE richtig verstanden habe, will er den Türgriffbetätiger durch einen Zylinder ersetzen. Die Betätigung soll durch einen zweiten Zylinder erfolgen, die Verbindung dazwischen mittels ölgefüllter Leitungen. Druck auf Zylinder 2 verursacht Druck im Zylinder 1. Rückstellung des Zylinders 1 per Federkraft erzeugt rückstellung im Zylinder 2.
Könnte theoretisch funktionieren. Frage bleibt die Crash-Sicherheit und die Auffindbarkeit der Betätigungseinrichtung für den Notfall. (etwa so?? )
TÜV-Segen? In meinen Augen mehr als zweifelhaft...🙁