Hauptuntersuchung in freier Werkstatt beauftragt ohne Zusatzleistungen, dennoch 40 Euro zusätzlich
Hallo zusammen,
ich habe bei einer freien Werkstatt wo ich mit diesem Auto schon einige hundert an reparaturen gelassen habe, eine reine HU ohne vorher durschauen, in Ordnung bringen, etc beauftragt.
Der Prüfer kommt dort an einem Wochentag ins Haus.
Am Ende hatte ich 40 Euro Brutto als Lohn, immerhin 0,5 Stunden Arbeit, extra auf der Rechnung, was angeblich dort normal sei.
Auf Nachfrage sagte man, es wird extra ein Mitarbeiter abgestellt um dem werten Herrn die Fahrzeuge auf die Bühne zu fahren.
Was sagt ihr dazu? ich werde soetwas nicht bezahlen...
411 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 18. Januar 2025 um 19:25:23 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 18. Januar 2025 um 17:57:25 Uhr:
Manche Erwartungshaltungen finde ich schon bewundernswert. Lesen der Preisaushänge oder die Frage nach dem End- bzw. Komplettpreis schenkt man sich, kostenloser Service wird einfach vorausgesetzt.Was ist denn dieser „kostenlose Service“?
Man fährt in die Werkstatt und wartet, bis der Wagen fertig ist.
... ich fahre zu Werkstatt, gebe Auto und Schlüssel ab und ... "bis nacher/morgen". Und wenn wich wirklich nur den "Tüv" will, fahre ich tatsächlich zur Prüfniederlassung ... und meist will ich das auch um A) unabhängiger zur prüfung zu sein und B) ich weiß es es imemr den preiszuschlag bei der Werke gibt.
Zitat:
Man fährt zum TÜV und wartet, bis der Wagen fertig ist.
jenachdem wie das eigene Zeitmanagement ist, ist das unbequem. Meist kann man ja zuverlässige Termine buchen. Ich erinnere mich aber schon noch an den spontanten "Samstag-HU-Ausflug" und in der Schlange gestanden zu haben.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Januar 2025 um 17:57:36 Uhr:
Was an sich sehr beliebt ist, eine extra Vergütung der Überwachungsorganisation.D.h., der Prüfer kassiert anstelle der z.Zt. lt. Entgeltliste 160€ bspw. 180€ für HU/AU.
Dann fließen die 20€ als "Rückvergütung" wieder zurück in die Werkstatt.
Hat den Vorteil, die Werkstatt braucht nicht mal eine Rechnung schreiben, was auch Zeit (Geld) spart.
Kannst Du das bitte mal belegen?
@MvM
Niemand ist gezwungen, der Bequemlichkeit wegen in einer Werkstatt die HU durchführen zu lassen.
Mein Satz mit dem kostenlosen Service hast Du völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Der Vergleich von TÜV und Werkstatt ist Unsinn. Beides sind völlig unterschiedliche Unternehmen, bieten aber eine gemeinsame Sache, wenn auch zu unterschiedlichen Konditionen, an. Beim Metzger erhältst Du auch belegte Brötchen, obwohl er selbst keine herstellt und das Brötchen auch einige Cent mehr kostet als beim Bäcker nebenan. Allerdings bekommst Du bei dem keine Wurst- so wie der TÜV keine Reparaturen anbietet.
Die Werkstatt stellt ihre Einrichtung und ggf. auch Mitarbeiter für die Untersuchung zur Verfügung. Das wird und kann sie sicherlich nicht kostenlos tun, denn in dieser Zeit kann sie die Halle und Einrichtungen auch nicht selbst nutzen.
Daher wird dieser Service in der Regel auch nicht nicht kostenlos angeboten. Daher: Vorher nach den Preisen fragen kostet nichts und schützt vor unangenehmen Überraschungen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 18. Januar 2025 um 19:42:54 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Januar 2025 um 17:57:36 Uhr:
Was an sich sehr beliebt ist, eine extra Vergütung der Überwachungsorganisation.D.h., der Prüfer kassiert anstelle der z.Zt. lt. Entgeltliste 160€ bspw. 180€ für HU/AU.
Dann fließen die 20€ als "Rückvergütung" wieder zurück in die Werkstatt.
Hat den Vorteil, die Werkstatt braucht nicht mal eine Rechnung schreiben, was auch Zeit (Geld) spart.Kannst Du das bitte mal belegen?
Würde mich auch interessieren, wie das allein schon buchhalterisch ablaufen soll....
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Zumindest für die Buchhaltung gibt es Möglichkeiten, sowas ist z.B. im Baustoffbereich fast schon normal im b2b ... Kaufst Baustoffe für Summe X, erlasse dir den rabatt nicht direkt auf der Rechnung, aber am Jahresende gibt es Rückvergütung Summe X...
Die einzig hier relavente Frage nach dem Vergütungsanspruch der Werkstatt ist, ob die fragliche Leistung beauftragt wurde oder nicht und natürlich, ob das nachweisbar ist.
Bemerkungen über Kaffe für 6 EUR, Brötchen, die Stundensätze, die moralische Rechtfertigung und / oder wirtschaftliche oder andere Sachzwänge: Alles gleichermaßen absolut uninteressant.
@tartra - Eine Rabattierung auf den erfolgten Umsatz ist doch etwas komplett anderes als der von @MZ-ES-Freak behauptete Sachverhalt (den ich ohne Beleg schlichtweg nicht glaube).
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 18. Januar 2025 um 19:54:16 Uhr:
Würde mich auch interessieren, wie das allein schon buchhalterisch ablaufen soll....
In der dargestellten Form gar nicht.
Oder im Finanzamt bricht Jubel aus. B2B fließt kein Geld ohne Rechnungen und Leistungsnachweise.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 18. Januar 2025 um 20:04:16 Uhr:
der dargestellten Form gar nicht.
Natürlich, nennt sich aber nicht Rückvergütung sondern Werkstattvergütung oder Nutzungsgebühr. Ist genau wie bei der Werkstatt die HU-Gebühr für die Prüforganisation ein durchlaufender Posten. Der Preis wird statt von der Werkstatt getrennt halt auf dem HU-Bericht ausgewisen, die Werkstatt kriegt das was auf dem HU-Bericht steht, der Prüfer von der Werkstatt nur die HU-Gebühr. Alltag und völlig normal. Bei der Methode gibt es weniger solcher Threads, deswegen machen die meisten Werkstätten das so dass ihre Kosten auf dem HU-Bericht stehen und nicht separat auf der Rechnung.
Für unsere Region wären 40€ allerdings "sportlich", in Markenwerkstätten in München kann ich mir das durchaus als marktüblich vorstellen. Bei uns auf dem Land ist das eher die Region um 10-15€.
Umsonst stellt in meinem Kundenkreis nicht eine einzige Werkstatt ein Auto zur HU vor. Da sind Bühnen belegt, die Prüfgerätschaften müssen angeschafft und unterhalten werden, das Auto angenommen, Rechnung geschrieben, kassiert, ... da ist eine halbe Stunde in Summe schnell weg.
Für die Kunden ist es halt vorteilhaft dass bei Kleinigkeiten wie verstelltem Licht, mal eine Schraube im Reifen, defekte Glühlampe o.ä. kein zweiter Besuch zur Nachuntersuchung nötig wird. Der abgestellte Mitarbeiter für die HU ist üblich auch dafür da solche Kleinigkeiten sofort zu beheben.
Dass Kunden warten ist übrigens selten in Werkstätten, die Kunden können auch gleich zur Prüfstelle fahren. Meist ist es da eher so dass die Kunden morgens oder am Vortag ihr Auto da abstellen und abends wieder abholen um eben nicht warten zu müssen. Ich würde mal sagen bei 1 von 20 Autos wartet in meinem Werkstättenkreis der Kunde.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. Januar 2025 um 20:49:01 Uhr:
Natürlich, nennt sich aber nicht Rückvergütung sondern Werkstattvergütung ...
Wenn das korrekt ausgewiesen und abgerechnet wird geht das natürlich.
Das hab ich nicht bestritten und schrieb deshalb "in der dargestellten Form".
"Umsonst stellt in meinem Kundenkreis nicht eine einzige Werkstatt ein Auto zur HU vor. "
Selbstverständlich kann und soll sich eine Werkstatt die fragliche Dienstleistungen vergüten lassen. Ich fände 40 EUR Brutto, betrachtet man den Aufwand, eher am unteren Ende.
Man kanns auch lassen und drauf hoffen, dass die Beseitigung entdeckter Mängel in Summe den Deckungsbeitrag bringt oder man so zu Neukunden kommt.
Alles hübsch und man darf den Werkstätten unterstellen dass sie wissen was sie tun.
Nur, und das war ja die Frage des TE, kann man nicht im Nachgang und ohne dass ein entsprechender Auftrag vorliegt eine Vergütung verlangen.
Wenn es als "Werkstattvergütung" auf der Rechnung der Prüforganisation ausgewiesen wird, wäre das ja okay. Ist aber eine andere Vorgehensweise als von @MZ-ES-Freak beschrieben.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 18. Jan. 2025 um 21:10:58 Uhr:
Wenn es als "Werkstattvergütung" auf der Rechnung der Prüforganisation ausgewiesen wird, wäre das ja okay. Ist aber eine andere Vorgehensweise als von @MZ-ES-Freak beschrieben.
Es steht auch so auf dem Bericht, aber etwas verklausuliert als "Gebühr gem. StVZO Anl. 8."
Und dort wird genau dieses beschrieben. Fachbegriff "Gestellungskosten"
Aber eben keine "Rückvergütung" im Sinne von Provision oder gar umsatzabhängig.
Sondern als Werkstattkosten für die Benutzung von Hebebühne, Bremsenprüfstand usw.
Aber es erleichtert der Werkstatt, dem Kunden gegenüber die hohen Kosten zu rechtfertigen, quasi dem TÜV in die Schuhe zu schieben, obwohl ein Teil des Geldes an die Werkstatt fließt.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 18. Januar 2025 um 19:54:16 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 18. Januar 2025 um 19:42:54 Uhr:
Kannst Du das bitte mal belegen?
Würde mich auch interessieren, wie das allein schon buchhalterisch ablaufen soll....
ist doch ganz einfach ... z.B.
160 € ( 100 € HU + 60 € AU ) bezahlst du beim " Direkt TÜV " für HU & AU
100 € bezahlst du in der Werkstatt für HU + 80 € für AU die von der Werkstatt ausgeführt und dokumentiert wurde.
= 180 € zum Komplett Preis
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 18. Jan. 2025 um 21:10:58 Uhr:
Wenn es als "Werkstattvergütung" auf der Rechnung der Prüforganisation ausgewiesen wird, wäre das ja okay. Ist aber eine andere Vorgehensweise als von @MZ-ES-Freak beschrieben.
Das ist genau so wie ich geschrieben habe, und natürlich steht die Vergütung auf dem Prüfbericht.
Und natürlich ist das von Gesetzgeber so gedeckelt.
Die ganze Diskussion des mittlerweile 4-seitigen Threads ist sowieso Humbug.
An der Prüfstelle bekommt der Kunde das Komplettpaket aus HU und AU zum Gesamtpreis von z.B. 160,-
Wenn er in die Werkstatt fährt, macht diese i.d.R. die AU und wählt den Preis dafür selbst. Und sie hat Aufwand durch Bereitstellen von Halle, Hebebühne, Bremsenprüfstand, sowie ggf einen Mitarbeiter und noch den Aufwand für die Buchhaltung.
Und wie sie diese Kosten dem Kunden ggü. ausweist ist doch völlig egal, er muß das am Ende bezahlen.
Wenn z.B. die HU 100,- kostet und der Kunde bezahlt (wie an der Prüfstelle) ingesamt 160,-, dann hatte die Werkstatt 60,- Kosten, die kann sie beliebig aufteilen als AU, Vorführung zur HU, oder Gestellungskosten, die im HU-Bericht "versteckt" sind.
Und wenn die Gesamtsumme 180,- oder 200,- sind, gilt das gleiche.
Der TE hätte nur vorab nach dem Gesamtpreis fragen müssen.