Hauptuntersuchung Frage (TÜV)
Hallo,
ich habe einen Opel Meriva der noch bis zum 11/2014 TÜV hat.
Angenommen der Fall, ich würde bereits im 6/2014 zum TÜV fahren,
diesen aber nicht bestehen, dürfte ich dann aber trozdem nach bis zum 11/2014 fahren?
Danke für eure hilfe schonmal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Flykai
naja- plakette abkratzen darf die Private Prüforganisation natürlich nicht-
naja, da die private Überwachungsorganisation hoheitliche Aufgaben übertragen bekommen hat, darf (und muss) sie natürlich die hier schon zitierte Vorschrift der StVZO umsetzen und die Prüfplakette (nicht die Zulassungsplakette) entfernen, wenn bei der HU das Ergebnis "Verkehrsunsicher" lautet
Zitat:
aber in 90% aller fälle fährt auch ein Fahrzeug mit gravierenden mängeln wieder vom Hof der Prüforganisation...
für übliche Definitionen von "gravierender Mängel": ja.
Die Einstufung "Verkehrsunsicher" trifft grob geschätzt ein bis zwei Promill der untersuchten Fahrzeuge. Mit denen möchte dann aber auch wirklich kein vernünftiger Mensch noch ein halbes Jahr lang so weiterfahren.
Hilfreich für diese Diskussion dürfte aber sein, anstelle von Stammtisch-Begriffen wie "gravierender Mangel" oder "kleiner Mangel" die offiziellen Begriffe aus der StVZO zu verwenden.
Die HU hat eins von vier möglichen Ergebnissen:
Ohne Mängel (OM): Am Fahrzeug sind keine Mängel festgestellt worden, es ist eine neue Prüfplakette zuzuteilen. (Hinweise können auf dem Untersuchungsbericht natürlich immer gegeben werden, z.B. auf in Kürze anstehende Verschleißreparaturen)
Geringe Mängel (GM): Am Fahrzeug sind nur geringe Mängel festgestellt worden, es kann (in der Praxis: es wird nahezu immer) eine neue Plakette zugeteilt werden. Halter und Fahrer sind verpflichtet, die Mängel innerhalb spätestens eines Monats abzustellen. Es kontrolliert halt nur planmäßig niemand.
Erhebliche Mängel (EM): Es ist mindestens ein erheblicher Mangel festgestellt worden. Es darf keine neue Plakette zugeteilt werden. Halter und Fahrer sind verpflichtet, die Mängel (alle, auch die geringen!) unverzüglich abzustellen und das Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachkontrolle vorzuführen.
Die Einstufung "EM" umfasst auch Mängel, bei denen eine potentielle Verkehrsgefährdung zu befürchten ist.
Verkehrsunsicher (VU): Es ist mindestens ein Mangel festgestellt worden, von dem eine unmittelbare Unfallgefahr ausgeht. Die Prüfplakette muss entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Nachkontrolle wie bei EM.
Typische VU-Mängel sind der Ausfall eines Bremskreises wegen eines geplatzten Bremsschlauches oder einer gebrochenen Bremsleitung, Reifenschäden mit erheblicher Beschädigung des tragenden Gewebes (z.B. bis durch das Gewebe abgefahren), massive Korossionsschäden an Achsteilen oder deren Befestigung an der Karosserie.
und was die eigentliche Frage des Threadopeners angeht:
Nein, wenn das Fahrzeug Mängel hat, darf es nicht einfach so in diesem Zustand bis zum Ablauf der HU-Frist gefahren werden. Das ist schon ohne HU-Durchführung so, spätestens mit einem Untersuchungsbericht in der Hand wäre aber der Vorsatz nachgewiesen.
69 Antworten
Also Grundsätzlich mal ich habe nicht vor, mit einer Defekten Bremsanlage weiter zu fahren!
Aber sowas wie Leuchweitenregulierung ist in meinen Augen ein kleiner mangel, aber in den Augen des TÜV ein schwerer, welches dazuführt das die Plakette weg ist!
ich sage es mal deutlich:
Unfug.
Bis zum Eintreffen der PolizeiZitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Man kann natürlich die Polizei informieren, aber ihn an der Fahrt hindern darf man nicht, das wäre dann je nach Art der Hinderung ziemlich schnell auch eine Nötigung, Unterschlagung, ...
sehe ich keine Konsequenzen für den Wirt der den Betrunkenen am Wegfahren hindert. Verhinderung der Straßenverkehrsgefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Bis zum Eintreffen der Polizei sehe ich keine Konsequenzen für den Wirt der den Betrunkenen am Wegfahren hindert. Verhinderung der Straßenverkehrsgefährdung.
Das BGH hat vorgegeben, bis wann sie unberechtigt ist und dem Wirt auf die Füße fallen kann.
Die Verhinderung einer Verkehrsgefährdung (vor einem "Sturzbetrunken"😉 und damit Verhinderung einer Straftat mag zweifelsfrei sehr ehrenhaft sein, aber damit überschreitet der Wirt seine durch das BGH gesetzten Grenzen aus den "Gastwirtschaftsgesetzen" und es bleibt dem Wirt nur ein Schutz vor Straffreiheit aus dem §35 StGB - entschuldigender Notstand.
Da findet sich aber der unangenehme Satz, dass die zugesicherte Straffreiheit für üblicherweise verbotene Handlungen nicht gilt, wenn man die Gefahr selbst verursacht hat. Als Wirt den Gast erst anfüllen und dann feststellen, dass genau dieser Zustand eine Gefahr für Andere bedeutet - das wird nichts mit Straffreiheit.
Wenn der Wirt tatsächlich so rechts-gradlinig wäre, dann hätte er entweder verhindern müssen, dass der Zustand "angetrunken" überhaupt eintritt, oder er muss den Gast so heftig abfüllen, dass der "sturzbetrunken" ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Also Grundsätzlich mal ich habe nicht vor, mit einer Defekten Bremsanlage weiter zu fahren!
Aber sowas wie Leuchweitenregulierung ist in meinen Augen ein kleiner mangel, aber in den Augen des TÜV ein schwerer, welches dazuführt das die Plakette weg ist!
Hi,
eine defekte Leuchtweitenregulierung ist zwar ein erheblicher mangel (🙄) der zum verweigern einer neuen Plakette führt.
Aber er reicht bei weitem nicht aus für die Einstufung Verkehrsunsicher bei dem die Plakette entfernt wird!
das Prädikat Verkersunsicher ist sehr sehr selten und das sind wirklich massive schäden die für akute Gefährdung selbst auf einem kurzen weg zu einer Werkstatt sorgen.
Wenn du einen solchen schaden hast kannst du froh sein das du beim tüv warst und er dir die Plakette abgekratzt hast weil du damit sicher keine 4 Monate mehr hättest sicher fahren können.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wenn der Wirt tatsächlich so rechts-gradlinig wäre, dann hätte er entweder verhindern müssen, dass der Zustand "angetrunken" überhaupt eintritt, oder er muss den Gast so heftig abfüllen, dass der "sturzbetrunken" ist.
Somit gibt es 2 Möglichkeiten.
Weis der Wirt wer nach dem "Gelage" als Fahrzeuglenker mit dem Auto nach Hause fährt?
Es wir vorsorglich kein Alkohol ausgeschenkt.
In den USA ist Alkgenuß erst ab 21 erlaubt.
Kommt eine Familie zum Essen in ein Restaurant und die Kinder sind noch nicht 21 darf kein Alkohol an diesem Tisch serviert verden. Der Wirt würde sich strafbar machen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Kommt eine Familie zum Essen in ein Restaurant und die Kinder sind noch nicht 21 darf kein Alkohol an diesem Tisch serviert verden. Der Wirt würde sich strafbar machen.
- und wenn die Kinder 21 sind, kann sich der Vater ruhig betrunken an das Steuer setzen?
- Weil wir ein echtes Problem in Deutschland mit Familienvätern haben, die sich Sonntags beim Lieblings-Italiener im Kreis von Frau und minderjährigen Kindern immer einen auf die Lampe gießen und dann noch fahren,
- weil Dir in Deinem Leben etwas fehlt und Du brandschatzend und plündernd durch die Gegend ziehst, wenn Dich die Regierung nicht an Deine erwachsene Hand nimmt und Dir bei steht, wenn Kaffee heiß ist und Dir nicht verbietet, Kleintieren in der Microwelle zu trocknen.
- oder eher, weil die USA ein sehr gutes Beispiel dafür sind, das reiner Aktionismus in der Gesetzgebung immer gut für Applaus ist, aber außer lustige Regeln und erstaunliche Verbote dann doch nichts für die eigentliche Zielorientierung taugt?
Die Leute fahren doch nicht betrunken, oder - um wieder BTT zu kommen - mit technisch mangelhaften bis verkehrsunsicheren und unzulässigen Fahrzeugen, weil uns Verbote fehlen.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Hallo,
in der vergangenheit wurde vor der HU die Plakette gleich entfernt.
Sollte mein Wagen durchflallen habe ich natürlich keine Plakette mehr,
jedoch meinen alten TÜV bericht in dem steht das der wagen noch TÜV bis 11/2014 hat.Die frage jetzt ist, kann ich das so machen, oder ist die Fehlende Plakette und
nicht das Papier (alter TÜV Bericht) das entscheidene Kreterium für die Polizei, mir ein Bußgeld zu verhängen?Grund ist folgender, ich habe die möglichkeit einen Preiswerten Wagen von einem Bekannten zu kaufen,
der will natürlich nicht bis November auf mich warten mit dem Verkauf.
Sollte mein alter es dennoch schaffen, würde ich diesen gerne noch weitere zwei Jahre fahren.
Ich würde einen "TüV Check" beim ADAC oder in einer Werkstatt deines vertrauens machen lassen, dann weißt du ob dein Wagen den TÜV bestehen würde bzw. welche Reparaturen event. noch für einen neuen TÜV notwendig sind.
Auf dieser Basis kannst du dann immer noch entscheiden ob du das Auto mit neuem oder nur mit Rest-TÜV verkaufst.
Zitat:
Ich würde einen "TüV Check" beim ADAC ...
Sorry, dass ich da jetzt schmunzeln musste. 😁
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Sorry, dass ich da jetzt schmunzeln musste. 😁Zitat:
Ich würde einen "TüV Check" beim ADAC ...
Was ändert meine manchmal zu gegebenermaßen nicht so tolle Rechtschreibung/Ausdrucksweise an der Aussage meines Beitrags?Der ADAC und viele Werkstätten bieten so was wirklich an,ob du es glaubst oder nicht.Informiere dich doch einfach mal dort, bevor du hier wieder blind losschlägst.Hier ist z.B das
Angebot des ADACzu dem Thema.
Das war nicht gegen Dich oder Deinen Beitrag gerichtet. Beim Thema "ADAC" muss ich aus gegebenem Anlass immer schmunzeln.
Nichts für ungut 😁
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Das war nicht gegen Dich oder Deinen Beitrag gerichtet. Beim Thema "ADAC" muss ich aus gegebenem Anlass immer schmunzeln.Nichts für ungut 😁
OK, dann nehm ich natürlich alles zurück und sorry das Ich dich mißverstanden habe.
Ebenfalls nichts für ungut 🙂
Also ich war vor 2 Wochen rechtzeitig beim TÜV. Auto hat erhebliche Mängel, Plakette blieb dran und ich muss innerhalb von 4 Wochen zur Nachkontrolle.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
...
In den USA ist Alkgenuß erst ab 21 erlaubt.
Kommt eine Familie zum Essen in ein Restaurant und die Kinder sind noch nicht 21 darf kein Alkohol an diesem Tisch serviert verden. Der Wirt würde sich strafbar machen.
Das ist in der Praxis, wie vieles in Amerika, komplizierter. Durchgängig ist der Verkauf von Alkohol an unter 21-jährige in den U.S.A. verboten, aber der Konsum ggf. schon, auch in Restaurants.
Wen es ganz genau interessiert 😉.
Hi,
witziger finde ich das es in vielen Supermärkten Sonntags erst nach 10 oder 11 Uhr Alkohol zu kaufen gibt. Also erst wenn die Kirche zuende ist 😁🙄
Mir egal ich trinke eh keinen Alkohol und so kann ich über solche Marotten nur schmunzeln.
Wer weiß was Ausländische Besucher so alles über Deutsche Eigenheiten denken die uns nicht mal als ungewöhnlich auffallen.
Gruß Tobias