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Hatte schon mal jemand einen Kfz-Haftpflichtfall, bei dem ein Garagentor beschädigt wurde?

Themenstarteram 13. August 2018 um 18:29

Eine Miteigentümerin der Wohnanlage hat mir ihrem Auto das Tor der Tiefgarage beschädigt, was bei dem 40 Jahre alten Tor einem Totalschaden gleichkam. Die Versicherung hat also den Zeitwert übernommen, das waren ca. insgesamt 400 €. Jetzt hab ich aber gehört, dass die Versicherung ebenfalls die Demontage + Entsorgung des alten Tores + Montage des neuen Tores übernehmen muss – weiß jemand gesichert, ob das wirklich so ist? Hat jemand evtl. ein Urteil dazu? Ich hab im www leider nichts gefunden …

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Lasst Euch bloß nicht von der Versicherung derart über den Tisch ziehen!

Ich hatte vor einigen Jahren einen vergleichbaren Fall. Eine junge Frau war in mein Garagentor gefahren und hatte Unfallflucht begangen, konnte aber dank aufmerksamer Nachbarn nach drei Tagen ermittelt werden.

Auch hier kam die Versicherung natürlich mit ihrer lächerlichen Zeitwert-Geschichte.

Das Besondere war zudem, dass es sich um eine Doppelgarage mit zwei identischen Toren handelte. Da die Herstellerfirma der Tore nicht mehr existierte, konnte das beschädigte Tor nicht durch ein identisches ersetzt werden.

Da der Schädiger per Gesetz verpflichtet ist, den vorherigen Zustand wiederherzustellen, blieb als günstigste Möglichkeit der Austausch beider Tore.

Die Versicherung stellte sich weiter quer und wollte maximal den Zeitwert eines Tores als Schadensersatz leisten.

Das Gericht hielt sich allerdings ans Gesetz und verurteilte sie zur Zahlung der Gesamtkosten für den Ersatz beider Tore, selbstverständlich incl. Montage- und Entsorgungskosten.

In Eurem Fall darf die Versicherung nur eins abziehen: den Eigenschaden der Verursacherin gemäß ihres Miteigentumsanteils. Den muss sie der Gemeinschaft aus eigener Tasche ersetzen.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 16. August 2018 um 11:05:29 Uhr:

Die reinen Paragraphen reichen nicht, weil die ja genau das Gegenteil besagen — der „ursprüngliche Zustand“ ist ja ein 40 Jahre altes Tor, das aufgrund seiner Lebensdauer in Kürze erneuert werden müsste und ein neues Tor eine Besserstellung bedeutet.

Wenn Du davon so überzeugt bist, dann fordere die Versicherung doch auf, ein passendes, 40 Jahre altes Tor, in gleicher Güte und Beschaffenheit, zu besorgen und einbauen zu lassen... :D

Man kann auch handgedengelt reparieren. Wird sicher nicht unbedingt billiger.

Das war auch meine Einschätzung gleich zu Beginn des Threads:

 

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. August 2018 um 13:43:07 Uhr:

..wobei die "Wertverbesserung" ja nur realisiert würde wenn das Haus verkauft wird.

Wenn ein 40-Jahre altes Tor seinen Dienst genauso tut wie ein neues und einwandfrei funktioniert, sehe ich da auch keinen Grund.

Niemand kann doch den Eigentümer zwingen, nach 40 Jahren ein Tor auszutauschen weil es 40 Jahre alt ist. Das hat auch die Versicherung nicht zu entscheiden.

Wie gesagt; meine Garagentore sind 30 Jahre alt und funktionieren einwandfrei (Hörmann-Schwingtore mit Elekroantrieben) .

Ich würde mich schwarz ärgern wenn jemand eines beschädigt und ich dann 15% für beide neuen Tore selbst zaheln müsste.

Ich kenne Garagen mit Toren die sind 70 Jahre alt und funktionieren einwandfrei!

Zudem stell dir vor du wärst Eigentümer und klamm: Du müsstest also einen Kredit aufnehmen um den alten Zustand ( TG mit einwandfrei funktionierendem Tor! )wieder herzustellen?

Wenn man gut versichert ist, finanziert man das über die Gebäudeversicherung vor oder klagt sich einen Vorschuss beim Schädiger ein. Aber sowas nervt natürlich.

Themenstarteram 17. August 2018 um 6:48

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:28:41 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. August 2018 um 11:05:29 Uhr:

Die reinen Paragraphen reichen nicht, weil die ja genau das Gegenteil besagen — der „ursprüngliche Zustand“ ist ja ein 40 Jahre altes Tor, das aufgrund seiner Lebensdauer in Kürze erneuert werden müsste und ein neues Tor eine Besserstellung bedeutet.

Wenn Du davon so überzeugt bist, dann fordere die Versicherung doch auf, ein passendes, 40 Jahre altes Tor, in gleicher Güte und Beschaffenheit, zu besorgen und einbauen zu lassen... :D

Nicht ich bin davon überzeugt, sondern die Versicherung! Und um dagegen anzugehen, brauche ich Quellen und Urteile, aber keine persönlichen Meinungen von Forenteilnehmern, auch wenn sie mit ihrer Meinung richtig liegen. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen ... aber lassen wir das an dieser Stelle, für mein Problem bringen mich reine Meinungen leider nicht weiter. Vielleicht komm ich in einem Versicherungsforum oder Juraforum zu den Infos, die ich brauch. Danke allen Beteiligten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. August 2018 um 08:48:14 Uhr:

Nicht ich bin davon überzeugt, sondern die Versicherung! Und um dagegen anzugehen, brauche ich Quellen und Urteile, aber keine persönlichen Meinungen von Forenteilnehmern, auch wenn sie mit ihrer Meinung richtig liegen. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen ... aber lassen wir das an dieser Stelle, für mein Problem bringen mich reine Meinungen leider nicht weiter. Vielleicht komm ich in einem Versicherungsforum oder Juraforum zu den Infos, die ich brauch. Danke allen Beteiligten.

Die Anspruchsvoraussetzungen für Deine Forderung sind Dir mehrfach genannt worden. Sie liegen im Gesetz und der ständigen Rechtsprechung. Vielleicht liest Du die entsprechenden Antworten noch mal aufmerksam durch.

Wenn Du mit der Sache überfordert bist, beauftrage mit der Regulierung einen fähigen Anwalt...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. August 2018 um 10:13:19 Uhr:

Wenn Du mit der Sache überfordert bist, beauftrage mit der Regulierung einen fähigen Anwalt...

Unabhängig von evtl. Überforderung, wenn es so anfängt wird es nötig sein einen Anwalt einzuschalten um seine berechtigten Forderungen durchzusetzen.

Quellen wurden für die Rechtsgrundlage genannt. Urteile bringen nicht weiter da die Frage ob und wenn ja wie hoch eine Wertverbesserung eintritt immer eine Einzelfallentscheidung sein wird. Erwartete Lebensdauer, Zustand der beschädigten Sache vor Schadeneintritt etc.. spielen hier mit rein. Daher wird hier nur ein Anwalt und ggf. dann auch noch ein Gutachter notwendig werden.

Themenstarteram 17. August 2018 um 11:00

Die Quellen und Anspruchsvoraussetzungen wurden genannt, völlig richtig, aber in (nicht nur) meinen Augen falsch interpretiert. Daher suche ich nach Fällen, wo "eure" Interpretation auch erfolgreich war. Bislang habe ich nur Fälle gefunden, wo § 249 dazu geführt hat, dass eben nur der Zeitwert beglichen wurde. Wenn hier weiterhin nur allgemein aufs Gesetz und die ständige Rechtsprechung verwiesen wird, ohne allerdings einen Beleg für die Interpretation zu liefern, ist mir leider nicht gedient. Die Antwort der Versicherung war ja "ständige Rechtsprechung ist: es gibt nur den Zeitwert". Ich werde, wie schon gesagt, in Versicherungs- und Rechtsforen weiterrecherchieren, da ist die Chance auf eine fundierte Antwort wesentlich größer. Danke für eure Bemühungen.

Du hast hier genug fundierte Antworten bekommen, die entsprechen nur nicht dem was du hören wolltest. ;)

Rechtlich hast du nunmal "nur" Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden, das war halt ein 40 Jahre altes Tor. Die Versicherung muss also Arbeitslohn (voll) und ein gebrauchtes Tor zahlen weil das der Aufwand ist um den Zustand wie vor dem Schaden wiederherzustellen. Gibt es kein gebrauchtes gleichwertiges Tor muss man halt zwangsweise ein Neues einbauen - und sich im Gegenzug dann aber die Wertverbesserung abziehen lassen.

Das einzige was in deinem Fall jetzt offen ist wie hoch die Summe für die Wertverbesserung ist. Das wird aber auch keiner in einem Rechtsforum mal eben so beantworten können. Das ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Themenstarteram 17. August 2018 um 12:56

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. August 2018 um 14:31:49 Uhr:

Du hast hier genug fundierte Antworten bekommen, die entsprechen nur nicht dem was du hören wolltest. ;)

Das heißt, in der Kommunikation mit der Versicherung schreib ich "Liebe Versicherung, bitte lesen Sie doch im Forum bei motor-talk, weil ich selbst keine Quellen nennen kann, die meine Meinung belegen und das Gesetz leider auf Ihrer Seite ist." Daraufhin wird sie sicher zahlen, klar. :eek:

Du kannst schreiben was Du willst, es hat keinen Einfluss auf die Zahlungsmoral der Versicherung.

Nach drei Seiten sollte es dir klar sein, dass es auf einen Rechtsstreit hinaus läuft.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. August 2018 um 14:56:30 Uhr:

Das heißt, in der Kommunikation mit der Versicherung schreib ich "Liebe Versicherung, bitte lesen Sie doch im Forum bei motor-talk, weil ich selbst keine Quellen nennen kann, die meine Meinung belegen und das Gesetz leider auf Ihrer Seite ist." Daraufhin wird sie sicher zahlen, klar. :eek:

Oder Du schreibst:

"Liebe Versicherung, die von Ihnen aufgestellte Behauptung, das Garagentor hätte allein auf Grund seines Alters zeitnah ausgetauscht werden müssen, ist falsch!

Unser Tor war in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand und hätte ohne den rechtswidrigen Eingriff Ihrer Versicherungsnehmerin weitere Jahrzehnte klaglos seinen Dienst getan.

Eine Wertverbesserung, die einen Abzug Neu für Alt rechtfertigt, müsste sich nach ständiger Rechtsprechung spürbar und zeitnah bemerkbar machen. Dies ist nicht der Fall.

Ihre Berechnung ist rein theoretischer Natur, realitätsfremd und unbrauchbar.

Es liegt bei Ihnen, eine Wertverbesserung zu beweisen!

Sollten Sie bei Ihrer Auffassung bleiben, werde ich zu Ihren Lasten ein Gutachten über den einwandfreien Zustand des Tores einholen und über den von Ihnen rechtswidrig gekürzten Betrag Zahlungsklage einreichen. MfG

Mann, Mann, Mann, ist doch nicht so schwer...

..und liest sich prima--- 1x grün :cool:

@birscherl : war das Tor denn überhaupt noch in Ordnung?

Gab es in letzter Zeit eine Wartung/Reparatur/ Sanierung des Tors; neuer Anstrich, neuer Antrieb, etc,..

BTW: Das Forum wurde umbenannt... in KFZ-Versicherung

zum Glück war es ja ein Auto das das Tor ruinierte :D

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