Hatte heute einen Auffahrunfall! :-(
Heute ist mir ein Mazda Kombi mit ca.: 40km/h in meinen an der ROTEN Ampel STEHENDEN Sportback geballert! Ich hatte keine Chance mehr zu reagieren oder auszuweichen. Die Polizei hat alles aufgenommen. Bin logischerweise 100% unschuldig, aber das nützt mir ja nun auch nichts. Es war noch ein anderes Fahrzeug mit am Unfall beteiligt, was aber nicht zu Schaden kam. Hatte meinen Sportback erst am 20.01.2006 von einem Werksangehörigen gekauft. Er ist erst 9 Monate alt und hat 9500km auf der Uhr. Sehr dumme Geschichte, aber was will man machen. Viel ist nicht kaputt gegangen. Die Heckschürze ist ziemlich zerkratzt aber sonst ist erstmal nix weiter zu erkennen. Aber ich denke mal, dahinter ist alles verschoben. Was für Ansprüche kann ich in diesem Fall geltend machen? Ich denke mal, dass ich mit dem Wagen nun nicht mehr glücklich werde. Gibt es ne Hoffung, dass ich wenigstens alles in allem den Kaufpreis (Schaden repariert + Wertausgleich) des Fahrzeugs wiederbekomme? Vielleicht könnt ihr mal eure Erfahrungen schreiben. Wäre sehr dankbar über jede Information die mir in dieser Situation weiterhelfen könnte.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ABT_AS3
Muss ich ehrlich gesagt zustimmen. Hab auch alle Unfälle per Anwalt gemacht und dadurch immer deutlich mehr raus bekommen. Was soll daran falsch sein? Trotz Unschuld ist man der Dumme und hat die Rennerei mit Gutachter, Werkstatt etc. Außerdem kann ich doch so teuer/billig reparieren lassen wie ich will. Das steht doch jedem zu. Bei einem unverschuldeten Unfall würde ich es auch nicht einsehen mich mit weniger zufrieden zu geben
Da haben ja manche wirklich schlechte Erfahrungen gemacht, da bin ich ja ein Glückspilz.
Bei meinen Unfällen stell ich mein Auto sofort zu meinen Freundlichen und fertig - absolut null Erledigungen für mich. Mehr als eine perfekte Reparatur brauch ich nicht. Streitereien habe ich noch keine gehabt und wenn würd ich erst dann zum Anwalt gehn.
aus prinzip erstmal zum anwalt gehen ! die versicherungen versuchen meisten nicht immer aber sehr oft, die leute wegen der schadenregulierung unsicher zu machen.
meinen vater wollten die 220 € weniger bezahne weil die reperaturkosten angelbich nicht im dem gebietstypischen tarif der fachwerkstätten entsprechen würden. das ganz trotz anwalt.
der anwalt hat klage eingereicht, und zack kurz darauf waren die 220 € da mit der bitte die klage doch zurückzunehmen.
ohne anwalt hätte man bestimmt zehn briefe an die versicherung geschrieben und dashätte ein paar nerven gekostet.
ich würde wie folgt vorgehen , mit dem wagen zum gutachter ein gutachten machen lassen. wenn es mir persönlich irgendwei schlecht geht auch zum arzt gehen. anschließen mit den ganzen unterlagen zum anwalt und er macht das schon.
zum thema wertausgleich.
das auto darf max 4 jahre alt sein und max 100000 km gelaufen haben. in dieser zeit bekommt man einen wertausgleich. dieser war bei meinen vater bei ca. 2000€ schaden 190€ .