Hat hier der Radfahrer Vorrang?
Ich fahre mit meinem Auto innerorts, direkt auf eine Einmündung in eine Hauptstraße zu.
Direkt neben der Hauptstraße entlang, verläuft an der Einmündungsseite ein Gehweg ( VZ 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 -Radfahrer frei ), der nur durch einen unterschiedlich hohen Randstein von der Straße getrennt ist.
Der Gehweg ist an der Einmündung rechts und links verlaufend.
Vor dem Gehweg und der Straße ist auf der rechten Seite das VZ 205 ( Vorfahrt gewähren ).
An der Hauptstraße ist in beiden Fahrtrichtungen das VZ 206 mit der weiß-gelben Raute.
Der Randstein ist an der Einmündung an beiden Seiten abgesenkt und am Boden sind keine aufgemalten Radfahrer mit gegenläufigen Pfeilen oder ähnlichem vorhanden.
Auf die Frage, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muß, egal ob der von rechts oder links kommt, habe ich bisher nur sehr widersprüchliche aber nicht hilfreiche Antworten bekommen.
63 Antworten
Ja, aber leider ist das nicht logisch.
Der Fußgänger hat gegenüber dem abbiegenden Verkehr auf der Hauptstraße Vorrang, aber beim abbiegenden Verkehr aus der Nebenstraße kommend muss der Fußgänger warten.
Wie soll das ein Kind verstehen können?
Das hat schon seine Logik. Quert der Fußgänger einen Verkehrsfluß, schaut er rechts und links ob es frei ist. Nach hinten schaut er nicht und Rückspiegel sind bei der Geburt auch noch nicht montiert. Deshalb muss der einbiegende Verkehr in dieser Situation dem Fußgänger ausnahmsweise Vorrang gewähren. Die Regel lautet, dass die Fahrbahn für Fahrzeuge da ist. Davon gibt es ein paar Ausnahmen. Die Vorranggewährung beim Einbiegen ist so eine.
Natürlich lässt sich das erklären, aber dadurch wird es nicht logisch.
Ein Fußgänger kann ja auch von vorne kommen und hat dennoch Vorrang gegenüber dem abbiegenden Auto.
Und was bedeutet das nun für den Radfahrer? Wird er zum Fußgänger, wenn er auf dem freigebenen Gehweg fährt oder bleibt das Fahrrad ein Fahrzeug?
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Ich finde das hier eine sehr gute Übersicht, wenn denn die Fälle auf der Website alle korrekt sind.
Zitat:
@augenauf schrieb am 17. November 2023 um 10:30:12 Uhr:
Ein Fußgänger kann ja auch von vorne kommen und hat dennoch Vorrang gegenüber dem abbiegenden Auto.
Auch dann weiß der Fußgänger ja nicht, dass das aus der anderen Straße kommende Auto gleich seinen Weg kreuzen wird. Bzw.: er kann es wissen (Blinker), er muss es aber nicht wissen.
Zitat:
@augenauf schrieb am 17. November 2023 um 09:17:52 Uhr:
Ganz ehrlich, ich verstehe die beschriebene Situation immer noch nicht in Gänze.
Hier gehts um eine normale T-Kreuzung, richtig? Also Haupstraße und Nebenstraße?Und der TE kommt von der Nebenstraße? Und biegt ab? Dann haben alle anderen Vorrang. Inkl. der Fußgänger und Radfahrer.
Genauso wie du es schreibst, so ist die Situation und anderes habe ich auch nicht gesagt.
Daß ich ganz klar hier dem Radler seinen Vorrang einräume - egal ob er ihn nun hat oder nicht - ist doch selbstverständlich.
Ich will auch hier keine juristische Klärung, nur Eure Meinung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 10:54:18 Uhr:
Radfahrer auf "Fußgängerterritorium" sind rechtlich Fußgänger.
Gut zu wissen. D.h. also, dass der Radfahrer Vorrang hat, wenn er die Fahrbahn benutzt und warten muss, wenn er den Gehweg benutzt.
Aber: wie ist es, wenn der Radfahrer auf einem parallel zur Fahrbahn verlaufenden, aber von dieser abgetrennten Radweg fährt?
Hier zum Beispiel.
Soweit ich weiß (und praktiziere) hat er Vorrang.
In Berlin hängt das vom Erscheinungsbild ab. Sieht es so aus, dass es der Fahrbahn zuzuprdnen ist, zählt der Radweg/spur als Fahrbahn (z.B. bauliche Trennung des Radwegs zum Gehweg).
Zitat:
@LCG schrieb am 17. November 2023 um 08:21:30 Uhr:
Für mich, als langjähriger und klardenkender Autofahrer, würde sich die Frage erst gar nicht stellen, ob ich einem Fußgänger oder einem Fahrradfahrer, egal ob von links oder rechts kommend, die Vorfahrt an gewissen Stellen gewähren muss, oder auch nicht.
[...]
Immer Vorrang gewähren, auch wenn man sich als Autofahrer von den Verkehrsregeln her im Recht befinden würde.
Da magst das so halten. Ich hingegen - sowie gewiss eine deutliche Mehrheit an Autofahrern - differenziert sehr wohl zwischen
vorrangberechtigtenFußgängern/Radfahrern und selbigen mit Nachrang - und fährt als Autofahrer auch entsprechend.
Nein, das ist nicht das Thema, dennoch:
Meiner bescheidenen Beobachtung nach, treibt unter Fußgängern die Unsitte/Fehlannahme gefährliche Blüten, an Fußgänger-Querungshilfen (diese begehbaren Mittelinseln zwischen zwei Fahrstreifen) davon auszugehen, man hätte gegenüber dem Fahrzeugverkehr "irgendeinen" Vorrang; - gleichsam, wie dies am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) natürlich klar der Fall ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 10:16:00 Uhr:
...Deshalb muss der einbiegende Verkehr (Anmerkung: Rechtsabbieger) in dieser Situation dem Fußgänger ausnahmsweise Vorrang gewähren...
Da ich an einer solchen, auch von den Verkehrsplanern ziemlich unfallträchtig angelegten, unübersichtlichen Kreuzung (Fußweg – Radweg - Grünstreifen mit Bäumen, Büschen und Parkplätzen - Fahrbahn) von einem Rechtsabbieger einmal "auf die Schippe" genommen wurde, fahre ich dort jetzt mit dem Fahrrad immer auf der Straße. Brachte mir anfangs Hupkonzerte ein, mittlerweile wissen wohl die Meisten, dass man ohne die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 den Radweg nicht nutzen muss.
Die Thematik ist für die Meisten aber schon etwas unübersichtlich, nicht nur für Fußgänger und Radfahrer, die ja zunächst einmal keinen Führerschein haben müssen.
Was ich aber häufig erlebe, ist die (Selbst)gefährdung durch Unkenntnis der Rechtssituation, gepaart mit unvorsichtigem bis nötigendem Verhalten. Das geht von "auf die Fahrbahn laufen auf 'Gehör'", über "ohne Vorfahrt mit dem Fahrrad durch die Kreuzung schießen" bis hin zu "Abdrängen von Fahrradfahrern mit dem Auto".
Mir persönlich ist es lieber, ein Verkehrsteilnehmer kennt die Regeln und zeigt seine Vorfahrtsberechtigung an, z. B durch ein deutliches Positionieren, als dass zauderliche Unkenntnis auf rabiate Unkenntnis trifft.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Nov. 2023 um 11:29:55 Uhr:
In Berlin hängt das vom Erscheinungsbild ab.
...aah, ein böse drein blinkenden Radler hat Vorfahrt, der freundliche nicht...? 😁
Gruß jaro