Hat hier der Radfahrer Vorrang?

Ich fahre mit meinem Auto innerorts, direkt auf eine Einmündung in eine Hauptstraße zu.
Direkt neben der Hauptstraße entlang, verläuft an der Einmündungsseite ein Gehweg ( VZ 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 -Radfahrer frei ), der nur durch einen unterschiedlich hohen Randstein von der Straße getrennt ist.
Der Gehweg ist an der Einmündung rechts und links verlaufend.
Vor dem Gehweg und der Straße ist auf der rechten Seite das VZ 205 ( Vorfahrt gewähren ).
An der Hauptstraße ist in beiden Fahrtrichtungen das VZ 206 mit der weiß-gelben Raute.
Der Randstein ist an der Einmündung an beiden Seiten abgesenkt und am Boden sind keine aufgemalten Radfahrer mit gegenläufigen Pfeilen oder ähnlichem vorhanden.
Auf die Frage, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muß, egal ob der von rechts oder links kommt, habe ich bisher nur sehr widersprüchliche aber nicht hilfreiche Antworten bekommen.

63 Antworten

Wenn ein Pkw auf der Nebenstraßen auf eine Vorfahrt berechtigte Strasse abbiegen will und der parallel dazu laufende Fussweg auch eine Radnutzung gewährt, greift hier nach meiner Überzeugung der Vorrang für den Fußgänger/Rad

Tom

Tom

Die Überzeugung hatte ich auch, aber sie wird hier verschiedentlich absolut nicht so gesehen.
Warum ein an der Gehsteigkante ankommender Radler dort stehen bleiben muß und den ohnehin dort mit Vorsicht Einbiegenden - der sowieso das vor ihm stehende Schild beachten muß - vorbeilassen muß, erschließt sich mir nicht wirklich.
Eine Vorschrift die das eindeutig hergibt, habe ich auch noch nicht gesehen oder ist mir nicht bekannt.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 14:51:11 Uhr:


Wenn ein Pkw auf der Nebenstraßen auf eine Vorfahrt berechtigte Strasse abbiegen will und der parallel dazu laufende Fussweg auch eine Radnutzung gewährt, greift hier nach meiner Überzeugung der Vorrang für den Fußgänger/Rad

Jupp,

so lernt man es in der Fahrschule.
Die Fußgänger auf dem Gehweg der Vorfahrtstraße haben immer Vorrang, egal in welche Richtung sie laufen.
Dass sich niemand daran hält, ist ein deutsches Phänomen.
Für Radfahrer gilt das Gleiche, mit der Ausnahme, dass diese KEIN Vorrecht als Radfahrer haben, wenn die auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs sind. Wenn es fußgehende Radschieber sind, sind 'se wieder Fußgänger...

Aus purem Selbsterhaltungstrieb bleiben die meisten Fußgänger aber stehen.

VG

Die Gefahr, als Einfahrender der Vorfahrt achten muss, dem Radler auf die Hörner nimmt und
vom Amtsrichter für schuldig, aber mindestens Teilschuld belangt wird.

Wer probiert,s praktisch aus ?

Tom

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Zitat:

@hlmd schrieb am 17. November 2023 um 15:17:54 Uhr:



so lernt man es in der Fahrschule.
Die Fußgänger auf dem Gehweg der Vorfahrtstraße haben immer Vorrang, egal in welche Richtung sie laufen.

Welche Fahrschule soll das sein? Quelle bitte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 10:54:18 Uhr:


Radfahrer auf "Fußgängerterritorium" sind rechtlich Fußgänger.

für diese Behauptung hätte ich aber gerne eine Quelle gesehen. Kannst Du diese steile These irgendwie belegen? Ein Auto, welches den Gehweg benutzt, wird dann auch zum Fußgänger, richtig?

Es hat trotzdem kein Vorfahrtsrecht, da es eben nicht die Fahrbahn der übergeordneten Straße nutzt sondern den daneben befindlichen Gehweg.

Hier wurden bereits Quellen durch andere verlinkt.

[Provokation von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB und Beitragsregeln beachten.]

Zitat:

@hlmd schrieb am 17. November 2023 um 15:17:54 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 14:51:11 Uhr:


Wenn ein Pkw auf der Nebenstraßen auf eine Vorfahrt berechtigte Strasse abbiegen will und der parallel dazu laufende Fussweg auch eine Radnutzung gewährt, greift hier nach meiner Überzeugung der Vorrang für den Fußgänger/Rad

Jupp,

so lernt man es in der Fahrschule.
Die Fußgänger auf dem Gehweg der Vorfahrtstraße haben immer Vorrang, egal in welche Richtung sie laufen.
Dass sich niemand daran hält, ist ein deutsches Phänomen.
Für Radfahrer gilt das Gleiche, mit der Ausnahme, dass diese KEIN Vorrecht als Radfahrer haben, wenn die auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs sind. Wenn es fußgehende Radschieber sind, sind 'se wieder Fußgänger...

Aus purem Selbsterhaltungstrieb bleiben die meisten Fußgänger aber stehen.

VG

Bitte liebe Kinder, glaubt den Onkels nicht.
Schaut lieber hier !

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 14:51:11 Uhr:


Wenn ein Pkw auf der Nebenstraßen auf eine Vorfahrt berechtigte Strasse abbiegen will und der parallel dazu laufende Fussweg auch eine Radnutzung gewährt, greift hier nach meiner Überzeugung der Vorrang für den Fußgänger/Rad

Einen Vorteil hat die konstante Qualität Deiner Beiträge: i.d.R. Ist genau das Gegenteil richtig. So wie hier auch.

Diedicke 1300
Ganz abgesehen davon, daß dies hier real_Base dies schon um 10 Uhr 57.37 mitgeteilt hat, sagt es aber nichts über die abschließende Vollständigkeit aus - unsere Situation ist jedenfalls nicht weit weg davon. Woher weiß Hannes1971 daß genau das Gegenteil von @speedrs4 richtig sein soll?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. November 2023 um 17:50:44 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 14:51:11 Uhr:


Wenn ein Pkw auf der Nebenstraßen auf eine Vorfahrt berechtigte Strasse abbiegen will und der parallel dazu laufende Fussweg auch eine Radnutzung gewährt, greift hier nach meiner Überzeugung der Vorrang für den Fußgänger/Rad

Einen Vorteil hat die konstante Qualität Deiner Beiträge: i.d.R. Ist genau das Gegenteil richtig. So wie hier auch.

Ich gewähre dem Querverkehr ob Fussgänger oder Radler wenn ich Vorfahrt achten muss
und ob es falsch ist nach deiner Meinung interessiert mich nicht die Bohne 😉

Tom

Zitat:

@avento16 schrieb am 17. November 2023 um 17:54:42 Uhr:


Woher weiß Hannes1971 daß genau das Gegenteil von @speedrs4 richtig sein soll?

Weil ich mal eine Fahrschule besucht habe.

Ich warte immer noch auf eine Quelle aus der StVO, die etwas anderes sagt.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 17:58:46 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. November 2023 um 17:50:44 Uhr:


Einen Vorteil hat die konstante Qualität Deiner Beiträge: i.d.R. Ist genau das Gegenteil richtig. So wie hier auch.

Ich gewähre dem Querverkehr ob Fussgänger oder Radler wenn ich Vorfahrt achten muss
und ob es falsch ist nach deiner Meinung interessiert mich nicht die Bohne 😉

Tom

Wenn du das so machst ist ja ok, es ist aber keine Regel wie du behauptest.

Zitat:

@avento16 schrieb am 17. November 2023 um 17:54:42 Uhr:


Diedicke 1300
Ganz abgesehen davon, daß dies hier real_Base dies schon um 10 Uhr 57.37 mitgeteilt hat, sagt es aber nichts über die abschließende Vollständigkeit aus - unsere Situation ist jedenfalls nicht weit weg davon. Woher weiß Hannes1971 daß genau das Gegenteil von @speedrs4 richtig sein soll?

Es ging mir lediglich um die falsche Behauptung, und die hat speedrs4 abgeliefert.
Oder würdest du stehen lassen wenn einer schreibt „ Bei Rot darf man fahren und bei Grün hat man anzuhalten ?

Deine Situation ist in meinem Link auch eindeutig beschrieben, und tut mir leid wenn du genau das was da steht nicht hören willst.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. November 2023 um 18:14:07 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. November 2023 um 17:58:46 Uhr:


Ich gewähre dem Querverkehr ob Fussgänger oder Radler wenn ich Vorfahrt achten muss
und ob es falsch ist nach deiner Meinung interessiert mich nicht die Bohne 😉

Tom

Wenn du das so machst ist ja ok, es ist aber keine Regel wie du behauptest.

Wo bitte habe was bitteschön behauptet und es eine Regel ist ?

Willst mir was anhängen ?

Du als ewiger Prediger des partnerschaftlichen Verhalten im Straßenverkehr

Ich nehme also absichtlich einen Radler auf die Hörner und sagte dann dem Richter DieDdicke1300 bei Motor Talk hat gesagt.

Tom

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