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Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 17:13

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Zeichnung
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85 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 28. Februar 2024 um 06:01:41 Uhr:

Wenn es keinen Zebrastreifen und keine gedrückte Fund ihm Vorrang gesendet Fussgängerampel gibt hat der Fußgänger sich zu vergewissern ob er Strasse frei und gefahrlos überqueren kann .

Ist das nicht der Fall weil zB ein Auto , Motorrad oder sonst was seinen Weg kreuzt hat er zu warten .

Man sieht sehr viele VT die so wie Du unterwegs sind.

Wenn man mit seinem Kraftfahrzeug oder auch Fahrrad in eine Straße einbiegt, die gerade ein Fußgänger (auch Radfaher) quert, muss da weder eine Ampel, noch ein Zebrastreifen oder eine gedrückte Fund ( was immer das auch ist ) sein, er hat den Vorrang. Alles was also auch aus der Richtung kommt und weiter unterwegs ist, aus der man gekommen ist, hat Vorrang.

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Feb. 2024 um 18:41:50 Uhr:

Eine Unart in unserem Land, das der Autofahrer immer stur auf sein (vermeintliches) Recht besteht...und lieber Gas gibt und die Hupe drückt, anstatt den Fussgänger queren zu lassen ...

Eine Unart in unserem Land, immer solche pauschalen Vorurteile rauszuhauen.

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sofern sie Straßen nutzen, wie auch immer.

:rolleyes:

Alles andere ist Ideologie.

@Rockville Ich kann natürlich alle Eventualitäten hier beschreiben. Ich denke aber, dass hier im Forum die Zeichensnzahl pro Beitrag begrenzt ist und vermutlich der Rest der Community mich dann steinigen würde, wenn ich das tun würde.

Wenn man bedenkt, dass man in der Situation dieses Bild machen konnte (selbstverständlich durch den Beifahrer) ,dann fuhr man sicherlich keine 70 km/h.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 19:06:04 Uhr:

Wenn man bedenkt, dass man in der Situation dieses Bild machen konnte (selbstverständlich durch den Beifahrer) ,dann fuhr man sicherlich keine 70 km/h.

Wer sagt denn jetzt, dass das Foto Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos zulässt? Das Foto hat wohl nicht ein Beifahrer gemacht, sondern ein Fußgänger, der sich dazu auf die Fahrbahn stellte.

@ Diedicke1300

Fund ist nur ein Flüchtigkeitsfehler wegen Halbschlaf und T9 , das F weg und es bleibt und .

Und solange der Fussgänger sich nicht bereits auf der Fahrbahn des PKW befindet sondern noch auf der Verkehrsinsel hat er zu warten bis der Karton durch ist .

Latscht er bereits auf der Fahrbahn rum dann sollte wohl klar sein dass der Fahrer ihn passieren lässt und nicht erlegt .

Das ist aber falsch, wenn das Fahrzeug aus einer Querstraße kommt .. dann hat man langsam abzubiegen, oder anzuhalten und dem Fussgänger die Querung zu ermöglichen ...da gibt es eigentlich auch kein Meinungsspielraum;)

 

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. Februar 2024 um 19:05:39 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Feb. 2024 um 18:41:50 Uhr:

Eine Unart in unserem Land, das der Autofahrer immer stur auf sein (vermeintliches) Recht besteht...und lieber Gas gibt und die Hupe drückt, anstatt den Fussgänger queren zu lassen ...

Eine Unart in unserem Land, immer solche pauschalen Vorurteile rauszuhauen.

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sofern sie Straßen nutzen, wie auch immer.

:rolleyes:

Alles andere ist Ideologie.

Autofahrer haben i.d.R. einen Führerschein, beim Fussgänger sollte man nicht davon ausgehen ...

Das ist auch keine Ideolgie, sondern einfaches Beobachten .. wie sich die Verkehrsteilnehmer in anderen Ländern verhalten ... und dabei muss man leider feststellen .. es ist bei uns schon sehr agressiv und rechthaberisch ... in etlichen Länders ist es selbstverständlich das man Fussgänger die straße queren lässt, ohne da nun agressiv hupen, mit einer extra Portien Gas drauf zu zu fahren, weil man im Recht ist, oftmals wie man hier im Threat ließt vermeintlich ...

Zitat:

@ME1200 schrieb am 28. Februar 2024 um 19:10:44 Uhr:

@ Diedicke1300

Fund ist nur ein Flüchtigkeitsfehler wegen Halbschlaf und T9 , das F weg und es bleibt und .

Und solange der Fussgänger sich nicht bereits auf der Fahrbahn des PKW befindet sondern noch auf der Verkehrsinsel hat er zu warten bis der Karton durch ist .

Latschen er bereits auf der Fahrbahn rum dann sollte wohl klar sein dass der Fahrer ihn passieren lässt und nicht erlegt .

Ein bisschen wirr was Du da schreibst, aber NEIN, so kann man das nicht klären. Entweder man hat Vorrang oder Vorfahrt oder nicht.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 28. Februar 2024 um 19:10:44 Uhr:

Und solange der Fussgänger sich nicht bereits auf der Fahrbahn des PKW befindet sondern noch auf der Verkehrsinsel hat er zu warten bis der Karton durch ist .

Und das gilt deiner Meinung auch beim Abbiegen? Es kann doch fast nicht wahr sein, dass jemand so stur auf seiner falschen Sichtweise beharrt.

Doch kann leider wahr sein, beobachte ich täglich in der Stadt ... wenn man als Fussgänger auf sein Recht besteh würde, überlebt man das nicht lange...oder landet im Rolli ... einige scheinen das tatsächlich nicht zu wissen..:rolleyes:

Der Autofahrer biegt ab, der Fußgänger will gerade aus rüber...wer hat da wohl Vorfahrt/Vorrang? (Wenn keine Ampel o.ä.) Den Fußgänger muss man rüber lassen, da weiß meine 16 Jährige Nichte mittlerweile mehr als unsere Erwachsenen hier...da würde ich mir reichlich doof vorkommen.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 28. Februar 2024 um 19:10:44 Uhr:

@ Diedicke1300

Fund ist nur ein Flüchtigkeitsfehler wegen Halbschlaf und T9 , das F weg und es bleibt und .

Und solange der Fussgänger sich nicht bereits auf der Fahrbahn des PKW befindet sondern noch auf der Verkehrsinsel hat er zu warten bis der Karton durch ist .

Latscht er bereits auf der Fahrbahn rum dann sollte wohl klar sein dass der Fahrer ihn passieren lässt und nicht erlegt .

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine schon gehört zu haben, dass der § 9 (3) StVO nicht für Mercedesfahrer gilt.

Mit Verlaub Jerry

@Jerry Lundegaard schrieb am 28. Februar 2024 um 21:12:31 Uhr:

Zitat:

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine schon gehört zu haben, dass der § 9 (3) StVO nicht für Mercedesfahrer gilt.

Nicht generell ...........die Ausnahme gilt nur ab E-Klasse aufwärts!

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 09:58:24 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Februar 2024 um 08:30:20 Uhr:

Auf Einzelfälle wurde überhaupt nicht eingegangen,

Doch wird es. Die Straßen wo diese Überquerungshilfen sind werden genannt. Gerade deshalb habe ich den Google Maps Link mit angefügt. Wer sie die Situation dort ansieht, wird erkennen, dass sie identisch mit der des TE ist.

Dazu habe ich ja bereits in meinem letzten Beitrag etwas geschrieben: Klick mich

--------------------------------------------------------------------------------------------

Wie hier schon mehrfach geschrieben, ist hier §9 (3) der StVO hier einschlägig. Also ist beim Linksabbiegen eines PKW der PKW gegenüber einem Fußgänger wartepflichtig, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in der der PKW einbiegt. Darüber gibt es auch Urteile, so z.B. OLG Karlsruhe (Beschluss vom 04.04.2013 - 9 U 118/12). Dort steht:

Zitat:

Steht ein Fußgänger im Kreuzungsbereich mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand, muss ein abbiegender Fahrzeugführer damit rechnen, dass der Fußgänger die Straße überqueren will. Der Fahrzeugführer muss dem Fußgänger in einem derartigen Fall gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO den Vorrang gewähren.

…und

Zitat:

aa) Da sich der Unfall in einem Abbiegevorgang der Beklagten Ziff. 1 ereignet hat, galt für sie die Regelung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO, wonach sie "auf Fußgänger … besondere Rücksicht nehmen" musste. Nach der gesetzlichen Regelung war die Beklagte Ziff. 1 zudem verpflichtet, "wenn nötig" wegen eines Fußgängers auch zu warten. Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass für die Klägerin, die die E.-straße überqueren wollte, ein Vorrang oder zumindest eine vorrangähnliche Situation gegenüber dem abbiegenden Fahrzeug der Beklagten Ziff. 1 bestand. Dieses Verhältnis (Vorrang oder vorrangähnliche Situation) ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes (besondere Rücksichtnahme und Wartepflicht "wenn nötig").

In dem Urteil hat die Fußgängerin nur deshalb eine Teilschuld bekommen, weil sie, obwohl sie hätte erkennen könne, dass der PKW nicht anhalten wird, trotzdem losgelaufen ist.

Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Februar 2024 um 19:13:34 Uhr:

...

Autofahrer haben i.d.R. einen Führerschein, beim Fussgänger sollte man nicht davon ausgehen ...

Das hatte ich oben bereits berücksichtigt, und auch, dass nicht alle Länder für Führerscheine denselben Prüfungsstoff und -umfang zugrundelegen.

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Februar 2024 um 19:13:34 Uhr:

 

Das ist auch keine Ideolgie, ...

Doch. Siehe weiter unten.

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Februar 2024 um 19:13:34 Uhr:

 

... sondern einfaches Beobachten ..

Nein, das machst du dir zu einfach. Das Beobachten ist das eine, eine zutreffende (und womöglich allgemeingültige?) Schlussfolgerung aus der Beobachtung zu ziehen, ist etwas ganz anderes. Das ist wie in der Medizin der Unterschied zwischen Befund und Diagnose. Sehr viele Ärzte können problemlos zutreffende Befunde erstellen, sind aber hundsmiserable Diagnostiker.

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Februar 2024 um 19:13:34 Uhr:

 

... wie sich die Verkehrsteilnehmer in anderen Ländern verhalten ... und dabei muss man leider feststellen .. es ist bei uns schon sehr agressiv und rechthaberisch ...

Nun, ich habe ebenfalls das Vergnügen (oder so), über zwischenzeitlich mehrere Jahrzehnte das Verhalten von Verkehrsteilnehmern in verschiedenen Ländern dieser netten Erdenkugel beoachten zu dürfen/können/müssen, in den letzten Jahren mit immer mehr zunehmendem Interesse. Und ich muss feststellen, dass der Verkehr weder in Deutschland aggressiver ist als anderswo, noch dass sich überhaupt ländertypische oder gar nationalitätstypische "Aggressionsstufen" einigermaßen wissenschaftlich plausibel festmachen lassen.

Die Aggression im Straßenverkehr (also immer die Aggressivität des einzelnen Verkehrsteilnehmers, weil es "den" Verkehrsteilnehmer mit Allgemeingeltungsanspruch nicht gibt, weder "den Autofahrer" noch "den Radfahrer" oder "den Fußgänger"), resultiert meiner Beobachtung nach eigentlich stets sehr individuell aus folgenden Situationen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wird zu einem Verhalten gezwungen, das er nicht will. Besonders dann, wenn dies nachhaltig, wiederholt und ohne freiwillige Ausweichmöglichkeit geschieht (etwa Stau, für ihn unverständliche Verkehrslenkungsmaßnahmen, aggressives Verhalten anderer VT, dem er nachgeben muss, allgemein überhöhte Verkehrsdichte). Dann ist irgendwann die eigene Frustrationsgrenze erreicht und der angestaute Ärger bricht sich Bahn.
  • Der Verkehrsteilnehmer kann es sich leisten, seinen (situativ oder auch fortdauernd vorhandenen) Egoismus (möglichst ungestraft) auszuleben. Da würde ich das immer wieder hier berichtete Fehlverhalten von Fahrzeugen der Luxusklasse ebenso einordnen wie das hier auch immer wieder berichtete Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern, die man nicht anhand eines Kennzeichens identifizieren kann. Denn für diese Gruppen besteht kein wirksamer Sanktionsdruck.

Zitat:

@tartra schrieb am 28. Februar 2024 um 19:13:34 Uhr:

 

... in etlichen Länders ist es selbstverständlich das man Fussgänger die straße queren lässt, ohne da nun agressiv hupen, mit einer extra Portien Gas drauf zu zu fahren, weil man im Recht ist, oftmals wie man hier im Threat ließt vermeintlich ...

Niemand hat behauptet, dass in Deutschland der im Beispiel des TE genannte Fußgänger grundsätzlich aggressiv gasgebend bedrängt oder zusammengehupt wird, auch wenn du das aus einigen Antworten herauslesen kannst. Das ist die Auffassung des einen oder anderen hier, und du hast ja gesehen, wie dramatisch die Interpretation dieser Situation aufgrund der durchaus verunglückten baulichen Gestaltung des Verkehrsraums abweicht.

Und genau hier sollte angesetzt werden: In der klaren, eindeutigen und für alle (!) Verkehrsteilnehmer völlig unmissverständlichen Gestaltung des Verkehrsraums, so dass jeder ohne allzu intensives Nachdenken und blitzschnell erkennen kann, was denn nun richtig ist. Es kann und darf nicht sein, dass man ein Verkehrsrechtsstudium absolvieren muss, nur um regelrichtig über die Straße zu kommen oder ein Fahrzeug zu führen. Die Verkehrsräume und auch die Regeln müssen sich idealerweise aus einer gegebenen Situation auch für Unkundige problemlos ableiten lassen. Genau hier versagen aber häufig die Gestalter dieses Verkehrsraums, die zwar regelkonform auslegbare Lösungen finden, aber dies am grünen Tisch tun ohne Rücksicht auf situative Gegebenheiten und auf die individuellen Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer.

Dass man in der vom TE genannten Situation dem Fußgänger den Vorrang gewährt, ist nicht nur eine Frage der Vorsicht (auch im eigenen Interesse), sondern vor allem auch der Rücksichtnahme und der Höflichkeit.

Was aber das Fehlen an Rücksichtnahme und Höflichkeit angeht, kann ich, wie beschrieben, keine signifikanten landes- oder nationalitätstypischen Unterschiede einzelner VT feststellen. Ich finde in der Schweiz, in Österreich, in Italien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, in Luxemburg, Spanien, Portugal, in asiatischen Ländern ebenso wie in Nordafrika gleichermaßen aggressives Verhalten aller (!) Verkehrsteilnehmer aller (!) Verkehrsmodi vor. Für Südamerika und Australien kann ich leider keine Beobachtungen beisteuern, gehe aber anhand meiner bisherigen Beobachtungen davon aus, dass sich auch für diese keine wesentlichen Unterschiede ergeben.

Aus diesem Grund nannte ich dieses trennscharfe Separieren in "der Autofahrer" und "Unart in unserem Land" eine Ideologie. Eine Ideologie, die fälschlich auf dem jeweils genutzten Verkehrsmodus und auf der Örtlichkeit aufbaut. Denn dafür gibt es keine belastbaren Anhaltspunkte.

 

Nun da ich inzwischen mal nach den vielfach erwähnten § 9 (3) StVO gegoogelt habe muss ich eingestehen die Situation falsch beurteilt zu haben .

( Mmmmh , liegt dann vielleicht am Fahrzeug mit Stern ab E- Klasse aufwärts wie roberto743 weiter oben anmerkte . :) )

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