Hanomag-Henschel F20 Mercedes 206D 15 Zoll Räder

Hanomag-Henschel F 25

Liebes Forum,
ich bin auf der Suche nach neuen 15 Zoll Reifen. Leider gibt es die zugelassenen 6.70R15C nicht mehr zu kaufen. Ich habe gelesen, dass man auf die 15 Zoll Felgen 185R15C Reifen ziehen kann, finde aber hierzu kein Gutachten für eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Sollte es so eine allgemeine Betriebserlaubnis nicht geben, kann man dann die 185R15C problemlos beim TÜV eintragen lassen? Hat jemand hier Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Ein 6,7 Zoll Reifen ist natürlich ein Diagonalreifen und kein Radialreifen

Quatsch , das ist gar keine vollständige Reifenbezeichnung.

es gibt 6.70-15 ,das ist ein Diagonalreifen , dafür steht der -

es gibt 6.70 R15 , das ist ein Radialreifen , dafür steht das R

6.70 R15 wie auch 6.40/7.00 R13 und 6.50 R16 und 6.00 R16 sind häufig hergestellte Sondergrössen von Radialreifen , weil diese Grösse als Diagonalreifen sehr verbreitet war und es keine passenden Radialreifen aus dem Radialen System gab .
So wurden diese Diagonalgrössen als Radialreifen mit den Abmessungen der Diagonalreifen gefertigt und bekamen auch deren Grössenbezeichnung. Diagonalreifen haben üblicherweise ein Höhe/Breitenverhältnis von 0,98 , (Super- Ballon 0,95) , d.h. der Reifen 6.70 R15 müsste eigentlich heissen: 170/98 R15.

meines Wissens werden und wurden nie Radialreifen mit einer Bezeichnung Breite /Querschnittsverhältnis grösser 80 R.. verkauft (jedenfalls für PKW und Klein-LKW). Das ging los mit dem Superniederquerschnittsreifen , der ein Verhältnis von 0,82 aufwies und bis vor einigen Jahren Standart war, daher wurde auch auf die Angabe des Verhältnisses verzichtet. Dieser wurde dann durch den unerheblich kleineren 80er Querschnittsreifen abgelöst.

Für sehr viele Fzge aus den 50ern und 60ern stand ja um 1970 die Umrüstung auf Radialreifen wg. der unbestreitbaren Vorteile an. Aufgrund des von mir oben erklärten Unterschiedes im Abrollumfang ändern sich dabei aber meist die Grössenbezeichnungen (sofern nicht auf die erwähnten Sondergrössen wie 6.50 R16 zurückgegriffen werden konnte), teils sogar die Felgengrössen. Es mussten also vom Hersteller Ersatzgrössen benannt werden , diese als Nachtrag in die Fzg-ABE übernommen werden und alle , di9e umrüsten wollten , diese nachträglich vom damaligen Monopolisten TÜV abnehmen und eintragen lassen und anschliessen noch die Papiere auf der Zul.stelle erneuern lassen.

Und hier hat sich unter Willy Brandt bzw. dessen Verkehrsminister Georg Leber etwas ereignet , was heute geradezu unmöglich erscheint. Auf diese ganze Prozedur wurde verzichtet , die nachträgliche Abnahme und Eintragung brauchte nicht stattzufinden , wenn die Umrüstung in der Fzg-ABE verankert wurde! (Erst in letzter Zeit ist es wieder so ! ) Dazu musste nur das Fzg in der veröffentlichten Liste stehen und nach den dortigen Bedingungen umgerüstet sein ! Das weiss heute fast kein TÜV-Prüfer mehr! Diese auch "Leberliste" genannte Liste heisst offiziell "Reifenumrüstliste A" . Ich habe sie mal hier eingestellt :
https://forum.radio-oldtimer.de/viewtopic.php?...

(etwas nach unten scrollen)

MfG Volker

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Gehe mit deiner Frage zu der Prüfstelle, bei der du anschliessend zeitnah die Eintragung vornehmen lässt.
Alles andere ist nur vermutlich, jedoch nicht sicher problemlos.

Euch allen erst einmal vielen Dank! Werde nächste Woche mal beim TÜV antreten und halte euch auf dem Laufenden!

Moin Moin !

Zitat:

""" Möglicherweise kann davon abgewichen werden , das hängt von deinen zulässigen Achslasten ab."""

hallo volker, das zulässiges Gesamtgewicht ist 2500Kg.

Achslast!!! Es ist die höchste Achslast zu wählen , diese zu halbieren , dann hast du die höchste zulässige Radlast. Der Reifen muss eine Tragfähigkeit haben , die mindestens so hoch oder höher ist.
LI-Tabelle z.B. hier https://www.reifen.de/.../tragfaehigkeitsindex

Zitat:

Ich habe eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) in dem die Reifengröße 6.70-15C 8 PR zugelassen wird. Kann ich davon ausgehen, dass Reifen 185/80 R15 103R dem entsprechen und deswegen vermutlich problemlos vom TÜV anerkannt werden?

Nochmal: Die beiden Reifen sind nicht vergleichbar! 6,70-15 würde etwa einem 185/95 R15 entsprechen, ist also deutlich grösser !

Mit 103 als LI solltest du hinkommen , das entspricht einer möglichen Achslast von 2x875 kg = 1750 kg.

Aber : Da der Reifen kleiner ist , ändert sich deine Übersetzung! Das Fzg wird langsamer und dreht bei gleicher Geschwindigkeit höher , also ändert sich das Fahrgeräusch.
Ausserdem zeigt der Tacho wesentlich mehr an.

MfG Volker

Da es sich um einen F20 handelt, ist das nicht so dramatisch. Der hat original 14 Zoll. Von daher also drehzahltechnisch schon mal ein Vorteil. Und er sollte auch das lange Getriebe haben.

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Achslast 1300Kg
also laut Prüfer der DEKRA muss als 15 Zöllner ein 6.7 R 15 8 PR verwendet werden, ansonsten verliert das Fahrzeug seinen Oldtimer-Status!
Auf mein Argument, dass diese nicht mehr produziert werden, entgegnete er, dass müsse ich bei drei, vier der großen Reifenhersteller hinterfragen und nach deren Alternativen fragen.
Das Ganze artet aus...

hat noch jemand einen Satz 14 Zoll Felgen oder Räder abzugeben?

Selbst wenn noch lieferbar, sollte Umrüstung auf Gürtelreifen unstrittig sein, auch bei H Zulassung. (Sicherheitsaspekt)
Einzig die Dimension ist Verhandlungssache.
Anderen Prüfer suchen, nicht jeder hat Zeit, Lust oder ausreichende (Odltimer-) Sachkompetenz.

Okay, bevor ich jetzt Reifen kaufe und versuche die eintragen zu lassen:
Kann mir jemand von euch sagen, welche Reifen passen und welche bereits zugelassen wurden auf 15 Zoll?

Zitat:

für den TÜV ist wichtig, daß der Umfang nicht zu sehr abweicht. Deshalb persönlich beim TÜV anfragen, die haben Tabellen, welche Dimensionen als Ersatz in Frage kommen.

Moin Moin !

Zitat:

also laut Prüfer der DEKRA muss als 15 Zöllner ein 6.7 R 15 8 PR verwendet werden, ansonsten verliert das Fahrzeug seinen Oldtimer-Status!

Zitat:

Selbst wenn noch lieferbar, sollte Umrüstung auf Gürtelreifen unstrittig sein, auch bei H Zulassung. (Sicherheitsaspekt)

Leseschwäche oder keine Ahnung? 6.7 R15 8PR ist ein Radialreifen !

Zitat:

für den TÜV ist wichtig, daß der Umfang nicht zu sehr abweicht

Richtig !

Zitat:

Deshalb persönlich beim TÜV anfragen, die haben Tabellen, welche Dimensionen als Ersatz in Frage kommen.

Das ist ja das Problem: Solch eine Grösse gibt es nicht! Um auf den Abrollumfang zu kommen , muss mindestens 16 Zoll oder bei 15 Zoll eine Breite von 225 gewählt werden , beides erhebliche Abweichung mit fraglicher Freigängigkeit , optischer Abweichung und nicht mit der Serienfelge machbar.

MfG Volker

Mein Tüv Prüfer muss blöd sein,
Beim 6,7 x15 trägt er ohne Probleme 185 x15 ein (DB) 80 ziger Serie.

Ein 6,7 Zoll Reifen ist natürlich ein Diagonalreifen und kein Radialreifen.

Wir hatten auf der Fa.genug von diesen Monstern,da hates nie Probleme mit der Prüfstelle gegeben

B 19

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. September 2018 um 08:34:44 Uhr:


Leseschwäche oder keine Ahnung? 6.7 R15 8PR ist ein Radialreifen !

Aha. 😉

Moin Moin !

Zitat:

Ein 6,7 Zoll Reifen ist natürlich ein Diagonalreifen und kein Radialreifen

Quatsch , das ist gar keine vollständige Reifenbezeichnung.

es gibt 6.70-15 ,das ist ein Diagonalreifen , dafür steht der -

es gibt 6.70 R15 , das ist ein Radialreifen , dafür steht das R

6.70 R15 wie auch 6.40/7.00 R13 und 6.50 R16 und 6.00 R16 sind häufig hergestellte Sondergrössen von Radialreifen , weil diese Grösse als Diagonalreifen sehr verbreitet war und es keine passenden Radialreifen aus dem Radialen System gab .
So wurden diese Diagonalgrössen als Radialreifen mit den Abmessungen der Diagonalreifen gefertigt und bekamen auch deren Grössenbezeichnung. Diagonalreifen haben üblicherweise ein Höhe/Breitenverhältnis von 0,98 , (Super- Ballon 0,95) , d.h. der Reifen 6.70 R15 müsste eigentlich heissen: 170/98 R15.

meines Wissens werden und wurden nie Radialreifen mit einer Bezeichnung Breite /Querschnittsverhältnis grösser 80 R.. verkauft (jedenfalls für PKW und Klein-LKW). Das ging los mit dem Superniederquerschnittsreifen , der ein Verhältnis von 0,82 aufwies und bis vor einigen Jahren Standart war, daher wurde auch auf die Angabe des Verhältnisses verzichtet. Dieser wurde dann durch den unerheblich kleineren 80er Querschnittsreifen abgelöst.

Für sehr viele Fzge aus den 50ern und 60ern stand ja um 1970 die Umrüstung auf Radialreifen wg. der unbestreitbaren Vorteile an. Aufgrund des von mir oben erklärten Unterschiedes im Abrollumfang ändern sich dabei aber meist die Grössenbezeichnungen (sofern nicht auf die erwähnten Sondergrössen wie 6.50 R16 zurückgegriffen werden konnte), teils sogar die Felgengrössen. Es mussten also vom Hersteller Ersatzgrössen benannt werden , diese als Nachtrag in die Fzg-ABE übernommen werden und alle , di9e umrüsten wollten , diese nachträglich vom damaligen Monopolisten TÜV abnehmen und eintragen lassen und anschliessen noch die Papiere auf der Zul.stelle erneuern lassen.

Und hier hat sich unter Willy Brandt bzw. dessen Verkehrsminister Georg Leber etwas ereignet , was heute geradezu unmöglich erscheint. Auf diese ganze Prozedur wurde verzichtet , die nachträgliche Abnahme und Eintragung brauchte nicht stattzufinden , wenn die Umrüstung in der Fzg-ABE verankert wurde! (Erst in letzter Zeit ist es wieder so ! ) Dazu musste nur das Fzg in der veröffentlichten Liste stehen und nach den dortigen Bedingungen umgerüstet sein ! Das weiss heute fast kein TÜV-Prüfer mehr! Diese auch "Leberliste" genannte Liste heisst offiziell "Reifenumrüstliste A" . Ich habe sie mal hier eingestellt :
https://forum.radio-oldtimer.de/viewtopic.php?...

(etwas nach unten scrollen)

MfG Volker

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. September 2018 um 20:27:15 Uhr:


Mein Tüv Prüfer muss blöd sein,

Das Eintragen ansich wäre nicht das Problem - nur der H-Status dadurch in Gefahr. Ich glaube der von der DEKRA war einfach nur extrem penibel und hatte vermutlich auch kein spezielles Oldtimer-Wissen.

Die Diskussion Radial-/Diagonal-Reifen geht auf meine Kappe. Entschuldigt bitte, denn in der Tat sind laut ABE beide zulässig:

Diagonal-Reifen: 6.70-15C 8PR

Radial-Reifen: 6.70 R 15C 8PR

Mittlerweile wurde mir eine Betriebsanleitung für Mercedes-Benz Leichttransporter zur Verfügung gestellt!!! Dort ist explizit als Sonderausführung 185 R 15C aufgeführt.

Moin Moin !

Zitat:

Achslast 1300Kg

also laut Prüfer der DEKRA muss als 15 Zöllner ein 6.7 R 15 8 PR verwendet werden,

Stimmt schon mal nicht , der LI kann bei 1300 kg viel niedriger liegen!
http://www.oldtimerreifen24.de/.../...8-96L-TT-Camac-CD110-TT-6PR.html

Den hatte doch schon mal jemand verlinkt! Mit einem LI von 98 (=750kg pro Reifen) reicht das für eine Achslast von 1500 kg!

Nachteil : kein Radialreifen

http://www.reifen24stunden.de/camac-cd110-6-70-15c-98-96l-tt.html

Hier wohl der gleiche allerdings als Radialreifen?

MfG Volker

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