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Handyaufnahmen als Beweismittel?

Themenstarteram 30. Mai 2020 um 20:55

Nabend zusammen,

So wo soll ich am Besten anfangen. Heute auf der Autobahn ohne Tempolimit wollte ich recht zügig zu meinem Ziel kommen. Autobahn war auch soweit frei und es ging gut voran. Nach ein paar Stunden Fahrzeit stieß ich auf einen alten Golf der konstant 130-140 kmh auf der linken Spur fuhr, obwohl auf der rechten Seite kein einziges bzw. nur etappenweise sich Autos befanden. Nach ungefähr 2 Km hinter dem Golf wurde ich ein bisschen ungeduldig und hab ihm erstmal die Lichthupe verpasst... Fazit: Keine Reaktion. Habe noch etwas gewartet und dann bin ich rechts vorbei und ab. Kurze Zeit später kam es dann zu einem 130 kmh-Schild wo ich mich auch dran gehalten habe. Der Golf zieht (wahrscheinlich mit seinen konstanten 140) hupend und blicken an mir vorbei. Tempolimit wurde wieder aufgehoben und ich bin wieder um die 170-180 gefahren. Habe den Golf wieder überholt und er zeigt mir den Vogel und fuchtelt wild mit seinen Händen rum. Daraufhin, do blöd wie ich auch war habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt und bin vorbei gefahren. Wiederholte sich wieder mit Unbegrenzt und 130. Bei diesem zweiten mal als er vorbeifuhr streckte er sein Handy heraus und filmte oder machte Bilder, was ja während dem Fahren verboten ist. Das Szenario wiederholte sich 2-mal wo er uns überholte bzw wir ihn überholten und er uns dabei filmte bzw. Bilder machte. Ivh bin mir ziemlich sicher, dass er weder den Mittelfinger, noch das rechts überholen aufgenommen hat, mein Beifahrer ebenso.

Jetzt ist die Frage, was kann passieren? Was kann er mit meinem Kennzeichen anfangen bzw. mit dem Bild/Video, da er ja selbst während dem Fahren dies benutzt hat?

Grüße Jonny ;-)

Beste Antwort im Thema

Er hat es zumindest geschafft, daß dir jetzt ordentlich die Düse geht --> Ziel ereicht :D:D:D:D

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Bei solchen Gelegenheiten sind mir schon Unachtsamkeiten passiert. Wenn man ein gewisse Zeit mit Tempomat auf der freien rechten Spur unterwegs ist kann man schon mal übersehen das da links wer gewesen ist.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 13:28

@knergy danke für deine tolle Hilfe. Wir waren ziemlich lang auf derselben Autobahn und der Golffahrer anscheinend auch. Du hast Recht, natürlich wurde ich schonmal geblitzt aber heißt das jetzt zugleich auch, dass ich mich nie an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte?

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 13:30

@knergy Zudem ist der Golffahrer dann selbst um die 170-180 kmh gefahren, frag mich nicht warum.

Hallo!

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 31. Mai 2020 um 14:20:23 Uhr:

Es gibt kein "unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen". Man darf im öffentlichen Raum alles Filmen und Fotografieren, was man möchte! Nur veröffentlichen (z.b. auf Youtube) darf man es nicht.

Meines Wissens gibt es das sehr wohl! Ohne Einwilligung fotografieren oder filmen darf man grundsätzlich nur, wenn die abgebildeten Personen lediglich "Beiwerk" auf den Aufzeichnungen sind. Zielgerichtete Aufnahmen von Personen gegen deren Willen sind eine klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Diese Verletzungen können aber natürlich in speziellen Fällen, z. B. der Dokumentation von Straftaten, abgewogen werden gegen andere Interessen.

Zitat:

In den entschiedenen Fällen waren sich die Gerichte darüber einig, dass aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Person grundsätzlich die Anfertigung eines Fotos von sich verbieten kann. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse nämlich auch das Recht am eigenen Bild. Allerdings ist insoweit anerkannt, dass die Anfertigung beispielsweise von Landschaftsaufnahmen, auf denen zufällig Personen auftauchen, von diesen nicht verhindert werden können. Die zielgerichtete Anfertigung eines Fotos einer Person bedarf jedoch grundsätzlich der Einwilligung.

Quelle

Das Bundesverfassungsgericht hat dies selbst so entschieden: Auch ohne Veröffentlichungsabsicht sind Aufnahmen fremder Personen gegen deren Willen nur in Ausnahmefällen erlaubt und sind in jedem Einzelfall gesondert einer Interessenabwägung zu unterziehen.

Zitat:

Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen. [...] Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“ Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen. Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht.

Wikipedia

Gruß

.SD

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 13:52

Was ich noch vergessen habe. Er trug ebenfalls noch riesige Kopfhörer. Ist dies nicht ebenfalls während der Fahrt verboten?

Egal was man ihm alles „anrechnen“ würde, das hat alles keinen Einfluß auf Deinen „Deckel“ Kein Personen-, kein Sachschaden, da wird man zweimal überlegen ob man Deine Persönlichkeitsrechte verletzen möchte.

Respekt für deine Geduld, dass du überhaupt erst 2 Km hinterher gefahren bist. Sofort rechts vorbei und gut is‘!

...und die Handyfilmerei ist säbelrasseln bzw. dir Angst machen, was ja auch scheinbar geklappt hat ;)

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 14:06

@Franklyn67 Du sagst es, Angst hat es mir auf alle Fälle gemacht...

Habe momentan auch noch ein laufendes Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung - könnte daran liegen ;)

Geht darum ob jetzt erstmal mein Lappen weg ist oder nicht.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 14:07

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Mai 2020 um 15:57:02 Uhr:

Egal was man ihm alles „anrechnen“ würde, das hat alles keinen Einfluß auf Deinen „Deckel“ Kein Personen-, kein Sachschaden, da wird man zweimal überlegen ob man Deine Persönlichkeitsrechte verletzen möchte.

Du meinst also es gibt keine Konsequenzen? Beifahrer ist ebenfalls überzeugt, dass auch nichts auf Kamera ist...

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 31. Mai 2020 um 14:20:23 Uhr:

Zitat:

@BK30nP schrieb am 31. Mai 2020 um 13:40:59 Uhr:

Unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen also Datenschutz (glaub ich kann auch sein das es im öffentlich Raum erlaubt ist )

Und Handy am Steuer

Zudem nicht an das rechtsfahrgebot gehalten

Es gibt kein "unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen". Man darf im öffentlichen Raum alles Filmen und Fotografieren, was man möchte! Nur veröffentlichen (z.b. auf Youtube) darf man es nicht.

Hast du zufällig den öffentlichen mit dem privaten Raum verwechselt?

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 16:07:00 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Mai 2020 um 15:57:02 Uhr:

Egal was man ihm alles „anrechnen“ würde, das hat alles keinen Einfluß auf Deinen „Deckel“ Kein Personen-, kein Sachschaden, da wird man zweimal überlegen ob man Deine Persönlichkeitsrechte verletzen möchte.

Du meinst also es gibt keine Konsequenzen? Beifahrer ist ebenfalls überzeugt, dass auch nichts auf Kamera ist...

Höchst unwahrscheinlich. Irgendjemand wird dem anderen bestimmt schon vorgerechnet haben was man ihm alles anlastet wenn er mit dme Film losgeht. Ohne Dich auch nur identifiziert zu haben hat schon die Handyfuchtelei als Fahrer auf seinem Konto. Er wäre schön blöd.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 14:20

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Mai 2020 um 16:18:16 Uhr:

Zitat:

@Jonny132 schrieb am 31. Mai 2020 um 16:07:00 Uhr:

 

Du meinst also es gibt keine Konsequenzen? Beifahrer ist ebenfalls überzeugt, dass auch nichts auf Kamera ist...

Höchst unwahrscheinlich. Irgendjemand wird dem anderen bestimmt schon vorgerechnet haben was man ihm alles anlastet wenn er mit dme Film losgeht. Ohne Dich auch nur identifiziert zu haben hat schon die Handyfuchtelei als Fahrer auf seinem Konto. Er wäre schön blöd.

Ja habe gerade nachgelesen, 100€ und einen Punkt... Mal schauen ob es ihm das Wert ist.

 

Danke dir :)

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Mai 2020 um 15:28:52 Uhr:

Bei solchen Gelegenheiten sind mir schon Unachtsamkeiten passiert. Wenn man ein gewisse Zeit mit Tempomat auf der freien rechten Spur unterwegs ist kann man schon mal übersehen das da links wer gewesen ist.

Ja, kann (selten mal) passieren. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Lichthupe als zulässig vorgesehen und spätestens, wenn man die sieht, macht man (du sicher auch) Platz, wenn es denn möglich ist.

Immerhin war der TE in der Situation auch noch recht geduldig und hat eine knappe Minute mit der Lichthupe gewartet.

 

---------

Jonny, mache dir mal keinen Kopf, da wird nichts mehr auf dich zukommen. Wenn der unwahrscheinliche Fall widererwarten doch eintritt und du doch noch etwas von der Sache hörst, ist es immer noch genug Zeit, dir einen Kopf darüber zu machen, was auf dich zukommt und wie du am besten handelst.

Das mit dem Handy machen manche mit der Absicht, dass sie wissen, der andere macht sich dann ins Scheupferchen und nur das ist ihr Ziel. Dieses Ziel hat er ja bei dir erreicht.

 

Gruß

Uwe

Diese neumodische Rumkaspern mit dem Mobiltelefon um es dem vermeintlichen Widersacher mal so richtig zu zeigen. Was genau hat der Fahrer den gefilmt, wie du mit dem Auto auf der Autobahn fährst? Bin mal gespannt welchen Strick er dir daraus drehen will.

Also es gab wenn ich mich nicht irre schonmal Fälle die hier diskutiert wurden und glaub das bei keinem was kam

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