ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Handyaufnahmen als Beweismittel?

Handyaufnahmen als Beweismittel?

Themenstarteram 30. Mai 2020 um 20:55

Nabend zusammen,

So wo soll ich am Besten anfangen. Heute auf der Autobahn ohne Tempolimit wollte ich recht zügig zu meinem Ziel kommen. Autobahn war auch soweit frei und es ging gut voran. Nach ein paar Stunden Fahrzeit stieß ich auf einen alten Golf der konstant 130-140 kmh auf der linken Spur fuhr, obwohl auf der rechten Seite kein einziges bzw. nur etappenweise sich Autos befanden. Nach ungefähr 2 Km hinter dem Golf wurde ich ein bisschen ungeduldig und hab ihm erstmal die Lichthupe verpasst... Fazit: Keine Reaktion. Habe noch etwas gewartet und dann bin ich rechts vorbei und ab. Kurze Zeit später kam es dann zu einem 130 kmh-Schild wo ich mich auch dran gehalten habe. Der Golf zieht (wahrscheinlich mit seinen konstanten 140) hupend und blicken an mir vorbei. Tempolimit wurde wieder aufgehoben und ich bin wieder um die 170-180 gefahren. Habe den Golf wieder überholt und er zeigt mir den Vogel und fuchtelt wild mit seinen Händen rum. Daraufhin, do blöd wie ich auch war habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt und bin vorbei gefahren. Wiederholte sich wieder mit Unbegrenzt und 130. Bei diesem zweiten mal als er vorbeifuhr streckte er sein Handy heraus und filmte oder machte Bilder, was ja während dem Fahren verboten ist. Das Szenario wiederholte sich 2-mal wo er uns überholte bzw wir ihn überholten und er uns dabei filmte bzw. Bilder machte. Ivh bin mir ziemlich sicher, dass er weder den Mittelfinger, noch das rechts überholen aufgenommen hat, mein Beifahrer ebenso.

Jetzt ist die Frage, was kann passieren? Was kann er mit meinem Kennzeichen anfangen bzw. mit dem Bild/Video, da er ja selbst während dem Fahren dies benutzt hat?

Grüße Jonny ;-)

Beste Antwort im Thema

Er hat es zumindest geschafft, daß dir jetzt ordentlich die Düse geht --> Ziel ereicht :D:D:D:D

148 weitere Antworten
Ähnliche Themen
148 Antworten

Er hat es zumindest geschafft, daß dir jetzt ordentlich die Düse geht --> Ziel ereicht :D:D:D:D

Was soll da passieren? Wenn der Typ lange Weile hat soll er zur Polizei und sein Fehlverhalten zugeben mit Handy am Steuer :D Du hast in dem Video (wenn überhaupt aufgenommen) nichts verbrochen also gibts keine Beweise. Denk nicht dran trink nen Kurzen und genieß dein Leben. Nimms locker ;)

Alles richtig gemacht. So ne Schnarchnasen haben einfach nix auf der Autobahn verloren. Da muss der Schleicher durch, dass er durch sein Schleichertun auch mal die Meinung gegeigt bekommt. Und Stinkefinger und Lichthupe sind ja noch nicht mal die erste Eskalationsstufe. Soll er doch lieber Zuhause bleiben, anstatt Freie Bürger bei ihrer freien Fahrt zu behindern.

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 11:13

Was würde er denn erhalten wenn er mit dem Video/Bilder zur Polizei geht? Welche Strafe droht ihm?

Unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen also Datenschutz (glaub ich kann auch sein das es im öffentlich Raum erlaubt ist )

Und Handy am Steuer

Zudem nicht an das rechtsfahrgebot gehalten

Selbstverständlich darf man mittels Handy ordnungswidriges Verhalten anderer dokumentieren. Der Verstoß gegen Handynutzungsverbot ist offensichtlich.

Gegen Rechtsfahrgebot verstoßen ist ein billiger Tatbestand (Verwarngeld), rechts überholen a.g.O. ist vergleichsweise teuer (Anzeige).

Und zum Thema Eskalationsstufen: Im Gegensatz zu den beiden o.a. Punkten ist das Mittelfingerzeigen eine Straftat.

Also: Abwarten ob Post kommt.

Ist aber davor nicht durch das linksfsahren ein Nötigung vorausgegangen

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 31. Mai 2020 um 13:50:48 Uhr:

Gegen Rechtsfahrgebot verstoßen ist ein billiger Tatbestand (Verwarngeld), ...

Nö, hier nicht mehr im Verwarngeldbereich, sondern Bußgeld 80,- €, ein Flens und A-Verstoß.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@BK30nP schrieb am 31. Mai 2020 um 13:40:59 Uhr:

Unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen also Datenschutz (glaub ich kann auch sein das es im öffentlich Raum erlaubt ist )

Und Handy am Steuer

Zudem nicht an das rechtsfahrgebot gehalten

Es gibt kein "unerlaubtes Filmen von Personen und Kennzeichen". Man darf im öffentlichen Raum alles Filmen und Fotografieren, was man möchte! Nur veröffentlichen (z.b. auf Youtube) darf man es nicht.

Ok danke wieder ein Stückchen schlauer

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 13:07

Ja das Ding ist aber, dass er weder meinen Mittelfinger, noch mein Rechtsüberholen drauf hat? Zudem hat er mit einer Hand das Handy in der Hand gehabt und gefilmt, und mit der anderen das Lenkrad? Das kann doch nicht verwertbar sein?

Themenstarteram 31. Mai 2020 um 13:11

Bringt das auch was das ich einen Zeuge habe, also meinen Mitfahrer? Der hat auch gesehen, dass er extra links blockiert hat?

Ich glaube hier haben sich 2 gefunden, hoffentlich bringt der andere das zur Anzeige, würde mir gut gefallen, wenn solche Fahrer erstmal nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen ...

... auf einer fast leeren Autobahn fährt man ca 175 km/h und wird dann mehrfach von einem Golf mit 140 km/h in einer 130 km/h Begrenzung überholt. Wer mit der Lichthupe drängelt, den Mittelfinger zeigt und rechts überholt, fährt in 99,99 % der Fälle auch eher Begrenzung + x (wobei das x das meist übliche 5-15 km/ ist). Da fehlt doch sicher noch was, bei der Geschwindigkeitsdifferenz sieht man den Golffahrer normalerweise nach dem aufheben der Begrenzung nie wieder. Bzw. man der überholt einen nicht mehr, weil man recht schnell ziemlich weit von ihm entfernt ist.

Ich finde auch dass Du Dir für Deine Fahrweise zu sehr ins Hemd machst. Also entweder oder.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Handyaufnahmen als Beweismittel?