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Handy am Steuer !

Themenstarteram 15. April 2018 um 14:29

Hallo werte Gemeinde,

Ich bin ganz neu heute dabei, leider bin ich ein Mensch den viel beschäftigt und deswegen möchte ich euch heute meinen Fall schildern. Und hoffe auf viele Zuschriften.

Dazu möchte ich sagen das ich ein ganz verhaltener Fahrer bin, noch keinen Punkt in Flensburg habe und mein letzter Strafzettel 10 Jahre zurückliegt.

Ich war heute mit dem Auto eine Abfahrt in den Stuttgarter Kessel hinunter, ja ich weiß ich bekam einen Anruf und nahm das Handy ab und telefonierte kurz. Hinter mir kamen 2 Motorad Fahrer mit Harleys er signalisierte mir sofort mit Gesten, dichtem Auffahren und Hupen das es ihm nicht passt. Ja er hat schon in Recht in Ordnung war es von mir natürlich nicht zu telefonieren. Ich schaute in den Spiegel und sagte nur kümmer dich um deinen Scheiss.

An der nachfolgenden Ampel blieb er neben mir stehen, und sagte er meldet dass der Polizei und ich werde schon sehen was kommt. Hmm na ja ich wollte jetzt mal Fragen kann da was auf mich zu kommen da die auch zu 2 waren und ich alleine Oder mache ich mir wieder zu viele Gedanken ?

Dankend im Voraus

device35 !!!

Beste Antwort im Thema

Ich halte Menschen, die behaupten mit Telefon am Ohr sicher Auto fahren zu können für genauso zuverlässig, wie jene, die glauben mit zwei Promille besser zu fahren, als andere nüchtern.

Man sollte beide Gruppen schleunigst aus dem Verkehr ziehen.

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Zitat:

@device35 schrieb am 15. April 2018 um 19:55:47 Uhr:

Ja um ehrlich zu sein da ist 50 erlaubt und ich fahre halt da immer nur maximal 55km/h alle anderen an die 70 km /h es war im eindeutig zu langsam wie ich gefahren bin, aber klar jeder macht fehler.

Wenn 50 km/h erlaubt sind und du 55 km/h fährst, bist du NICHT zu langsam, egal, was andere denken!

Wenn hinter mir 2 Motorradfahrer wild gestikulieren und hupen würde ich davon ausgehen, dass es ein gravierendes Problem mit meinem Fahrzeug gibt.;)

Hinterrad löst sich, Dackel mit Leine an der AHK festgemacht und vergessen oder sonstige akute Gefahrenlage...:eek:

Da hilft nur eins - sofortige Notbremsung...:D

Zitat:

@cocker schrieb am 15. April 2018 um 20:02:06 Uhr:

... und dann würde ich mir einen guten Freund suchen, der zum Zeitpunkt neben mir gesessen hat. Das Gegenteil ist kaum beweisbar.

Vielleicht hatte einer der Biker eine Helmcam. Oder der Freund knickt ein, wenn er vor Gericht aussagen muss und auf seine Verpflichtung zur Wahrheit hingewiesen wird. Da wäre es besser, wenn der TO einfach abstreitet gefahren zu sein. Das ist nämlich nicht strafbar und wenn der Motorradfahrer ihn nicht eindeutig identifizieren kann, könnte das sogar erfolgreich sein. Ich glaube aber auch, dass da nichts mehr nachkommt.

Zitat:

@device35 schrieb am 15. April 2018 um 19:49:30 Uhr:

Nur stört es mich was es andere darum schert .....

Könnte was damit zu tun haben, dass du durch dein Verhalten genau die anderen gefährdest. Und ganz besonders gefährdet ist der Motorradfahrer, denn du - abgelenkt durch das "wichtige" Gespräch - übersiehst und ummangelst.

Zitat:

@cocker schrieb am 15. April 2018 um 20:02:06 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. April 2018 um 16:59:15 Uhr:

Davon abgesehen sehe ich hier auch keine Nötigung. Und die Empfehlung zu geben, einen Unbeteiligten zur Falschaussage anzustiften, ist schon mächtig dämlich.

das hier kann durchaus die Bedingungen für Nötigung erfüllen:

Auch hier meine Frage:

Was wurde angedroht, welche Gewalt, das das telefonieren zu unterlassen ist ?

Oder auch anders, leicht überspitzt, gefragt, ist es überhaupt eine Nötigung etwas anzudrohen um etwas verbotenes zu unterlassen ?

Ich sehe hier keine Nötigung, maximal ein etwas übertrieben ausgebildetes Mitteilungsbedürfnis.

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 15. April 2018 um 18:40:08 Uhr:

Ehrlich gesagt fehlt mir jedes Verständnis zum telefonieren am Steuer mit dem Handy in der Hand!....kein Anruf kann so wichtig sein, dass er die daraus entstehende Gefährdung rechtfertigen könnte!

...

Dem kann ich nur zustimmen!

Handy am Steuer halte ich inzwischen für gefährlicher als Alkohol am Steuer.

Wenn vor mir ein Fahrer unsicher und erkennbar mit dem Handy am Ohr fährt, wecke ich ihn durch Hupen auf.

Anzeige würde ich aber nie erstatten - ich denke der TE hat nichts zu befürchten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2018 um 20:59:50 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 15. April 2018 um 20:02:06 Uhr:

 

das hier kann durchaus die Bedingungen für Nötigung erfüllen:

Auch hier meine Frage:

Was wurde angedroht, welche Gewalt, das das telefonieren zu unterlassen ist ?

Oder auch anders, leicht überspitzt, gefragt, ist es überhaupt eine Nötigung etwas anzudrohen um etwas verbotenes zu unterlassen ?

Ich sehe hier keine Nötigung, maximal ein etwas übertrieben ausgebildetes Mitteilungsbedürfnis.

ich zitiere mal von der Seite bussgeldkatalog.org

"Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

- Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.

- Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat

- Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

"

und z.B. von der Seite anwalt24.de

"Wer drängelt, insbesondere flankiert mit Lichthupe oder Hupe, droht dem anderen Verkehrsteilnehmer auf ihn aufzufahren. Um dies zu verhindern, muß der Bedrängte entweder die Bahn freimachen oder selbst schneller fahren und ist ggf. somit zu dieser Handlung genötigt worden. "

Das kann man beliebig fortführen... Ist im Falle des Harleyfahrers absolut nicht abwegig - also sollte er besser die Füsse stillhalten...

Lässt sich doch allein vom Beitrag des TE her nicht beurteilen. Wie dicht aufgefahren, wie lange aufgefahren usw., alles nicht bekannt.

Aber "droht dem anderen Verkehrsteilnehmer auf ihn aufzufahren" dürfte beim Motorradfahrer wohl auszuschließen sein.

Guten Abend device35,

du brauchst dir da keine Sorgen machen. Es ist tatsächlich so, dass diese Menschen dich einfach nur beschützen wollen und womöglich darüber verärgert sind, dass du fahrlässig mit nicht nur deinem Leben umgehst. Achte einfach in Zukunft besser darauf, dass du kein Handy mehr während der Fahrt in die Hand nimmst.

Weiterhin eine gute Fahrt wünscht

Martin

Eventuell war ja auch einer der Harley-Fahrer der Vater eines kleinen Kindes, was wegen Handy am Steuer nun 6 Wochen im Krankenhaus liegt und er auf dem Weg dahin. Da könnte man das "Ausrasten" verstehen - zu Recht !

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. April 2018 um 16:59:15 Uhr:

Davon abgesehen sehe ich hier auch keine Nötigung. Und die Empfehlung zu geben, einen Unbeteiligten zur Falschaussage anzustiften, ist schon mächtig dämlich.

Der Tatbestand der Nötigung ist bereits mit dem, wie vom TE beschrieben wurde, viel zu dichten Auffahrens, dem Hupen und der Gesten erfüllt.

Der Griff zum Handy während dem Autofahren ist schon gefährlich. Das rechtfertigt aber andere Verkehrsteilnehmer nicht dazu zu noch weit gefährlicheren Maßnahmen zu greifen um dies zu unterbinden und zu maßregeln.

Was du so alles aus der eher dünnen Beschreibung des TE heraus liest...da war wohl ne Menge Vorstellungskraft dabei, wie es abgelaufen sein könnte.

Vor Gericht würde der Sachverhalt ein wenig genauer seziert werden und da könnte von einer angeblichen Nötigung auch wenig bis gar nichts übrig bleiben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. April 2018 um 10:22:38 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 15. April 2018 um 16:59:15 Uhr:

Davon abgesehen sehe ich hier auch keine Nötigung. Und die Empfehlung zu geben, einen Unbeteiligten zur Falschaussage anzustiften, ist schon mächtig dämlich.

Der Tatbestand der Nötigung ist bereits mit dem, wie vom TE beschrieben wurde, viel zu dichten Auffahrens, dem Hupen und der Gesten erfüllt.

Der Griff zum Handy während dem Autofahren ist schon gefährlich. Das rechtfertigt aber andere Verkehrsteilnehmer nicht dazu zu noch weit gefährlicheren Maßnahmen zu greifen um dies zu unterbinden und zu maßregeln.

Gefährlich war es hier wohl hauptsächlich für den Harleyfahrer selbst.

Ich sehe keine Nötigung, ich sehe Kasperletheater.

am 16. April 2018 um 8:39

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. April 2018 um 22:12:59 Uhr:

Lässt sich doch allein vom Beitrag des TE her nicht beurteilen. Wie dicht aufgefahren, wie lange aufgefahren usw., alles nicht bekannt.

Aber "droht dem anderen Verkehrsteilnehmer auf ihn aufzufahren" dürfte beim Motorradfahrer wohl auszuschließen sein.

ist richtig, nix genaues weiss man nicht, behaupte ich auch nicht.

Aber als "Schutzverteidigung" im Falle einer Anzeige wäre die Unterstellung in diesem speziellen Falle imho durchaus erlaubt. Und es grenzt imho durchaus an Nötigung. Kann man drüber streiten. Würde dann im Einzelfall der Richter entscheiden müssen.

Aber soweit kommt es hier wohl eh nicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2018 um 10:29:36 Uhr:

 

Ich sehe keine Nötigung, ich sehe Kasperletheater.

seh ich genauso ;)

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