Handelt es sich hierbei um Rotlichtverstöße?

Hallo zusammen,

um was für Verstöße handelt es sich bei diesen beiden Fällen?

Fall 1: Nur "Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen" (10€) oder doch ein Rotlichtverstoß?

Fall 2: Eventuell sogar gar kein Verstoß, wenn etwas weiter rechts über die gestrichelten und nicht über die durchgezogenen Linien gefahren wird?

Ich bin gespannt darauf wir ihr das beurteilt.

Danke und Gruß

Lisa997

Fall 1
Fall 2
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Wie die pfiffikusse immer meinen, die Verkehrsregeln sind sowieso nur für die anderen, und meinen sie müssten sich für 10sekunden nen sport draus machen, irgendwelche albernen Aktionen auszudenken...
Völlig albern!

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Und warum kann man sich nicht auf der Spur einordnen die da hinführt wo man hin will und dabei die vorhandenen Lichtzeichen beachten?
Mag sein dass ich zu alt bin, ich verstehe jedenfalls den Sinn dieses Threads nicht.

Ihr habt Glück. Ich habe vorhin Frau Dr. jur. Musterfrau, in deren Kurs ich gerade sitze gefragt.

Das Umfahren und darauf folgende Wenden zum Wiederauffahren auf die ursprüngliche Spur bei grüner Ampel ist zulässig und kein Rotlichtverstoß.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 8. März 2017 um 21:27:16 Uhr:


Ihr habt Glück. Ich habe vorhin Frau Dr. jur. Musterfrau, in deren Kurs ich gerade sitze gefragt.

Das Umfahren und darauf folgende Wenden zum Wiederauffahren auf die ursprüngliche Spur bei grüner Ampel ist zulässig und kein Rotlichtverstoß.

Das mag schon sein dass das zulässig ist so lange man das nicht im Bereich der durchgezogenen Linien im Bereich der Abbiegespuren macht. Aber wozu soll das gut sein?
Um 10 Sekunden zu sparen? Um rechts an drei anderen Fahrzeugen vorbei zu fahren und vielleicht vor Ihnen wieder auf der ursprünglichen Fahrspur zu landen?
Letztlich ist es doch völlig egal ob ich vor oder hinter dem Vordermann an der nächsten roten Ampel stehe.

Zitat:

@torre01 schrieb am 8. März 2017 um 21:40:07 Uhr:



Zitat:

@downforze84 schrieb am 8. März 2017 um 21:27:16 Uhr:


Ihr habt Glück. Ich habe vorhin Frau Dr. jur. Musterfrau, in deren Kurs ich gerade sitze gefragt.

Das Umfahren und darauf folgende Wenden zum Wiederauffahren auf die ursprüngliche Spur bei grüner Ampel ist zulässig und kein Rotlichtverstoß.

Das mag schon sein dass das zulässig ist so lange man das nicht im Bereich der durchgezogenen Linien im Bereich der Abbiegespuren macht. Aber wozu soll das gut sein?
Um 10 Sekunden zu sparen? Um rechts an drei anderen Fahrzeugen vorbei zu fahren und vielleicht vor Ihnen wieder auf der ursprünglichen Fahrspur zu landen?
Letztlich ist es doch völlig egal ob ich vor oder hinter dem Vordermann an der nächsten roten Ampel stehe.

Da gibt es leider Fahrer die geistig nicht so ganz auf der Höhe der Zeit sind und ein Problem haben wenn jemand vor ihnen fährt. Solche sehe ich immer wieder. Jede Gelegenheit nutzen um noch schnell an ein oder zwei Autos vorbei zu kommen und dabei oft wirklich rücksichtslos fahren. Am Ende biegen sie irgendwo ab und ich fahr wieder an ihnen vorbei. Wenn sie hinter mir geblieben wären, dann hätten sie auch null Zeit verloren.
Aber vielleicht fehlt es da oft an der Reife.

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Solche trifft man auch häufiger auf der Autobahn an. Da ist "ich will an dem noch vorbei " wohl wichtiger als "in 300m kommt meine Ausfahrt also lohnt sich das überholen nicht mehr.
Ich wäre für ein Übervolverbot ab 500m vor der Ausfahrt und bei spätestens 300m vor der Ausfahrt hat man auf der rechten Spur zu sein und rechts zu blinken. Das gilt übrigens auch wenn ein Fahrstreifenwevhsel nötig ist um in gewünschter Richtung weiter zu fahren. Überlegen/planen.

Ich glaub der thread kann zu.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 7. März 2017 um 17:46:35 Uhr:


Wie die pfiffikusse immer meinen, die Verkehrsregeln sind sowieso nur für die anderen, und meinen sie müssten sich für 10sekunden nen sport draus machen, irgendwelche albernen Aktionen auszudenken...
Völlig albern!

Ich find´s voll OK. Wenn ich mir überlege wie oft ich einen beinahe im Kofferraum hängen habe, nur weil ich (innerorts!) nicht mit 70 Sachen auf eine rote Ampel zufahre (die vor 2 Sekunden auf rot geschaltet hat), sondern mein Auto ausrollen lasse, um dann gleich ohne Anhalten im 2. Gang weiterfahren zu können.

Im Gegensatz zu diesen Leuten sparen die "Pfiffikusse" tatsächlich Zeit und das ist doch wunderbar. Nun gut, solange nichts passiert... und sie niemanden behindern oder gefährden. Aber das machen andere genauso, im Gegensatz zum "Pfiffikus" dann eben weil sie abgelenkt sind oder meinen sie wären die besten Autofahrer, aber die Verkehrsregeln genauso wenig kennen oder noch weniger.

Dann lieber jemand, der genau weiß, dass er sich in einer GrauRotzone befindet. 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. März 2017 um 22:08:19 Uhr:


Ich glaub der thread kann zu.

Du wolltest doch "raus" sein?

Für mich klingt die hier von CV626 dargelegte Interpretation schlüssig. Kurzfassung: Wer wie hier den Bereich der Kreuzung nicht verlässt, biegt eben nicht zweimal rechts ab, sondern fährt - im Sinne der Verkehrsrichtung - geradeaus. Er überfährt damit ordnungswidrig die rote Ampel.

Jetzt kommen wieder die absurden "Argumente" mit den Rasern und dränglern... Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, und das eine ist WIE DAS ANDERE komplett hirnig.

Da haben beide Parteien extreme Probleme mit der Straßenverkehrsordnung, und sollten mal ne' staatlich verordnete Lenkpause zum nachdenken bekommen.

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