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Halterwechsel Versicherung

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 4. Januar 2019 um 17:22

Hi,

mal kurz ein anderes Thema.

Ich möchte meinen Wagen einem Freund verkaufen.

Der Brief läuft aber weiterhin noch auf meinem Namen weiter.

Es soll sich nur die Versicherung ändern, da diese ja auf meinem Freund laufen muss.

Wie ist da der Ablauf?

Die Kennzeichen dürfen sich nicht ändern, da diese ja auch im Brief stehen müssen.

Hintergrund:

Der Wagen läuft auf ein Privatleasing und soll auf meinen Namen weiterlaufen. Da ich den Wagen aber nicht fahre, muss mein Freund den Wagen auf seinen Namen versichern.

Dazu muss er aber zur Zulassungsstelle, oder? Dann bekommt er ja auch neue Nummernschilder, oder?

Steige da gerade nicht durch.

Wer kann helfen?

Danke und Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Dir ist schon klar, dass Du bei Leasing das Fahrzeug nicht dauerhaft jemand anderem überlassen darfst?

Ich würde das Leasing offiziell überschreiben lassen ... anders wird es nicht klar trennbar sein!

Oder Du sagst nichts weiter und lässt Deinen Freund fahren und mit Deiner Versicherung weiter laufen.

Letztere wäre die einizige inoffizielle Variante die mir so einfallen würde. Da ich aber selbst mit sehr guten Freunden denen ich mein (nicht finanziertes) Fahrzeug überlassen habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, kann ich neben der - gegenüber der VW Bank - fragwürdigen "quasi" Vermietung nur sagen - Finger weg!

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Dir ist schon klar, dass Du bei Leasing das Fahrzeug nicht dauerhaft jemand anderem überlassen darfst?

Ich würde das Leasing offiziell überschreiben lassen ... anders wird es nicht klar trennbar sein!

Oder Du sagst nichts weiter und lässt Deinen Freund fahren und mit Deiner Versicherung weiter laufen.

Letztere wäre die einizige inoffizielle Variante die mir so einfallen würde. Da ich aber selbst mit sehr guten Freunden denen ich mein (nicht finanziertes) Fahrzeug überlassen habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, kann ich neben der - gegenüber der VW Bank - fragwürdigen "quasi" Vermietung nur sagen - Finger weg!

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 17:27

Das muss aber auch anders gehen, da ich meinen neuen auf meine Versicherung anmelde, der Besitzer aber mein Vater ist.

Du kannst zum Ende eines jeden Jahres Deine bisherige Versicherung kündigen und dann kann ein beliebiger anderer die Versicherung übernehmen.

Das Du weiterhin dafür verantwortlich bist was mit dem Auto geschieht und Du eigentlich nicht dauerhaft überlassen darfst ... ändert daran aber nichts.

am 4. Januar 2019 um 17:29

Ist das laut Deinem Leasing-Vertrag denn zulässig? In den Leasing-AGB von Sixt steht z.B.:

 

"12. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN

12.1 Sixt ist Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug Dritten weder auf Dauer (z.B. Verkauf, Schenkung, Sicherungsübereignung) noch auf Zeit (z.B. Leasing, Miete, Leihe) überlassen. (...)"

 

Ich würde den Leasinggeber ansprechen und klären, ob der ganze Vertrag übernommen werden kann.

Man kann das Fahrzeug auf jeden Versichern, Halter und Versicherungsnehmer sind egal.

Da das Fahrzeug aber nicht verkauft wird, also kein Halterwechsel vorliegt, die Kündigungsfrist für die Versicherung aber vorbei ist, solltest du es mit deiner Versicherung klären.

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 17:32

Ich werde mal am Montag meine Versicherung fragen, wie das läuft.

Vorallem, wenn die Kiste bei Ablauf des Vertrages zurück gegeben werden soll und da ist ne Macke dran, dann hast du (laut den Vertragsbedingungen) keine Chance dein Geld von deinem Freund zu bekommen (das du der Leasinggesellschaft zahlen musst) weil du ja etwas getan hast das du gar nicht darfst und dein Freund sich deswegen (wenn er das weiss) weigern könnte zu bezahlen. Mal gaaanz schwarz gemalt

Nebenbei, ich kenne deine Versicherungseinstufung ja nicht, aber viele Versicherungen versichern den Zweitwagen (den deines Vaters) zu den selben Konditionen wie den ersten. Einfach mal da nachfragen

Theoretisch müsstest du auch einfach mit Brief, Schein und Nummernschilder zur Zulassungsstelle gehen können und das Auto abmelden (Kündigung der Versicherung) und anschließend mit neuen Kennzeichen neu zulassen mit einer EVB deines Kumpels. Wobei das ganze Vorhaben äußerst Fragwürdig ist, speziell der Leasing Gegenüber.

Ich denke nicht das er beim Leasing den Brief ausgehändigt bekommt

richtig, daran wird es scheitern, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird fehlen.

Genau, die fehlt. Kann ich bestätigen.

Ja, kann man sich aber zur Zulassungsstelle schicken lassen.

Der Leasinggeber wird natürlich fragen, wozu sollte er das tun. Deshalb zunächst einmal alles mit dem Leasinggeber abklären.

die Umschreibung kostet nicht viel. Wenn der neue Leasinggeber die erforderte Bonität nicht hat, würde ich es lassen. Das volle Risiko trägst Du, sofern sich der Leasingnehmer nicht ändert. Den Brief zur Ummeldung zur Zulassungsstelle schickt die Bank auch nicht mal eben so, nur wenn Du die Umschreibung beantragst und diese genehmigt wird. Durch den weiteren Haltereintrag verliert das Fahrzeug an Wert und den möchte die Bank, neben der Bearbeitungsgebühr, bezahlt haben

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