Halterhaftung

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ich halte definitv nichts davon.

Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉

Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Wenn jemand immer wieder Tricks anwenden muss, weil sein Punktekonto überläuft, ist er stumpf unbelehrbar, und hat am Steuer nix zu suchen!

Ein Mensch der nichts zu verbergen hat, kann gegen so ein Gesetz nichts haben, nur die - die sich im Straßenverkehr benehmen wie Rambo in Vietnam...

100% agree. Damit läßt sich im Grunde genommen die komplette "Problematik" in 2 Sätzen beschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Wenn jemand immer wieder Tricks anwenden muss, weil sein Punktekonto überläuft, ist er stumpf unbelehrbar, und hat am Steuer nix zu suchen!

Ein Mensch der nichts zu verbergen hat, kann gegen so ein Gesetz nichts haben, nur die - die sich im Straßenverkehr benehmen wie Rambo in Vietnam...

100% agree. Damit läßt sich im Grunde genommen die komplette "Problematik" in 2 Sätzen beschreiben.

Sehe ich nicht so, ich sehe den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, gefährdet.

Und selbst wenn es nur um den allerersten Verkehrsverstoß geht, wo es eigentlich egal sein dürfte und auch die Strafzahlung "Peanuts" sind.

Und Rambo bin ich nicht, zumindest nicht in Flensburg, die kennen mich da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Ebensogut ist es aber auch möglich, das mein Sohn gestern nachmittag hier war, das Auto aus der Garage geholt hat, und es jetzt mit dem Zweitschlüssel fährt.
Damit hast du ja wissendlich die Schlüsselgewalt abgegeben. Wenn du das nicht verantworten könntest, hättest du es ja wohl nicht getan.

Richtig. Aber wenn Wochen später nen Knöllchen oder Anhörungsbogen auftauchen würde, müsste ich prüfen, ob ich dafür in Frage komme. Wenn nicht, könnte ich nur vermuten, wer ...

WISSEN tu ich es nicht. Aber da bin ich wohl der Einzige hier. Alle anderen wissen ja ganz genau, wer gerade in ihrem Auto sitzt, auch wenn sie es nicht sehen.

Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE


wenn meine bude zuhause steht und ich unterwegs bin kann keiner,ausser meiner freundin,den wagen nehmen weil es dafür einen schlüssel braucht den ich nun mal nicht für jeden zugänglich gelagert habe.meine bude klaut auch keiner,viel zu auffällig.
somit kann ich also ziemlich sicher sein wer mein auto,ausser mir,gefahren hat.und meine freundin hat es nicht nötig mir was vor zu machen.

Und einem Dieb der dein Auto klaut musste dann noch den Bussgeldbescheid zahlen.

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ich kann von mir behaupten das ich immer weiss wer in meinem auto sitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Sehe ich nicht so, ich sehe den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, gefährdet.

Ich nicht.Ich sehe eine andere Gefahr: Hast du genug auf dem Bankkonto suchst du dir Strohmänner die die Punkte für dich übernehmen, natürlich gegen Zahlung des Bußgeldes und einer angemessenen Vergütung.Kann nicht Sinn der Sache sein.

Hier wird immer wieder vorgeschoben, wie furchtbar es sei, seine Familienmitglieder "belasten" und "denunzieren" zu müssen.
In erster Linie scheinen diese aber im Straßenverkehr mist gebaut zu haben, mit welchem Recht sollten sie sich dann
davor drücken dürfen, dafür auch die Verantwortung übernehmen zu müssen? Das ist doch die Seuche heutzutage, keine sau
will mehr heutzutage die Verantwortung für seinen scheiz übernehmen, dann wars immer ein anderer Schuld.

Total erbärmlich sowas!

wer klaut einen 20 jahre alten,halb ausgeschlachteten seat toledo???😁😁😁😁😁
wo die halbe karosse abgeschliffen ist????😁😁😁😁
der so furchbar laut ist das die halbe nachbarschaft wach wird????😁😁😁
fast jeder in meinem umkreis kennt meinen "Metal Liner" und weiss wem er gehört.
in einer grossstadt hängen nicht mal die kameltreiber ihre visitenkarten an mein auto.....die lage hast du klar verkannt.
ausserdem kannste kurzschliessen vergessen,der kabelbaum am zündschloss ist nur noch fake.......

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Sehe ich nicht so, ich sehe den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, gefährdet.
Ich nicht.Ich sehe eine andere Gefahr: Hast du genug auf dem Bankkonto suchst du dir Strohmänner die die Punkte für dich übernehmen, natürlich gegen Zahlung des Bußgeldes und einer angemessenen Vergütung.Kann nicht Sinn der Sache sein.

Sicher nicht, aber da sollte man sich anderes als Halterhaftung überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Das ist doch die Seuche heutzutage, keine sau will mehr heutzutage die Verantwortung für seinen scheiz übernehmen, dann wars immer ein anderer Schuld.

Manchmal hat man wirklich den Eindruck, daß der Begriff "Eigenverantwortung" zur inhaltlosen Worthülse verkommen ist.

nein, er ist zur Geldstrafe verkommt 🙄

Man könnte ja die Halterhaftung fallen lassen und dafür die Möglichkeit schaffen alle angefallenen Kosten der Ermittlung (Personaleinsatz, Fahrtkosten, usw.) des tatsächlich Schuldigen zusätzlich zu der so oder so fälligen Strafe aufbrummen. Gibt es dann halt jemand gleich zu bleibt es bei dem Bußgeld, streitet es einer ab und es kommt zu Ermittlungen werden halt aus 75 EUR mal schnell 1000 EUR. Ist doch kein Problem, oder ? :-)

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Ich weiss nicht wo mein Auto jetzt ist.
Ich gehe davon aus, das es in der Garage steht, weil ich den Schlüssel und den Garagenschlüssel sehen kann.
Ebensogut ist es aber auch möglich, das mein Sohn gestern nachmittag hier war, das Auto aus der Garage geholt hat, und es jetzt mit dem Zweitschlüssel fährt. Wenn ich ihn anrufe, wird er vermutlich sagen, das er gerade dienstlich mit dem Firmensprinter unterwegs ist.
Ich kann also nur Vermutungen anstellen. Ob mein Auto in der Garage ist, erfahre ich erst, wenn ich hingehe und reinschaue.
Da mein Sohn nicht im selben Ort wohnt, das Auto aber von dem genutzt wird, der es gerade braucht, weis ich nur wo es ist, wenn ich es sehe.
Bin ich hier der Einzige, der nicht immer genau weis, wo sein Auto gerade ist 😕

Also wenn mein Sohn ungefragt einfach meinen Wagen nutzen würde und mich dann, wenn ich ihn anrufe, mir noch dermaßen dummdreißt ins Gesicht lügen würde wäre die potenzielle Strafe die er vom Gesetzgeber bekommen würde mit Sicherheit sein allerkleinstes Problem, selbst wenn ihm der Lappen auf Lebenszeit entzogen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Hier wird immer wieder vorgeschoben, wie furchtbar es sei, seine Familienmitglieder "belasten" und "denunzieren" zu müssen.
In erster Linie scheinen diese aber im Straßenverkehr mist gebaut zu haben, mit welchem Recht sollten sie sich dann
davor drücken dürfen, dafür auch die Verantwortung übernehmen zu müssen? Das ist doch die Seuche heutzutage, keine sau
will mehr heutzutage die Verantwortung für seinen scheiz übernehmen, dann wars immer ein anderer Schuld.

Total erbärmlich sowas!

Natürlich hast du recht es geht mir aber primär um die Aushöhlung der Demokratie und der gewaltenteilung in unserem Land, weil auch die Strafverfolgung Ländersache und nicht Privatsache ist.

Wer hier anfängt und nachgibt wird irgendwann einmal die Umgekehrte Beweislast bei Strafverbechen durchsetzen wollen, und dann musst du vor Gericht deine Unschuld beweisen wenn du als Angeklagter da stehst.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer


Man könnte ja die Halterhaftung fallen lassen und dafür die Möglichkeit schaffen alle angefallenen Kosten der Ermittlung (Personaleinsatz, Fahrtkosten, usw.) des tatsächlich Schuldigen zusätzlich zu der so oder so fälligen Strafe aufbrummen.

Wenn der Schuldige nicht für das Bussgeld ermittelt werden konnte, wird er es wohl auch nicht für die Ermittlungskosten.

Das würde also nichts bringen.

Alles was doch dagegenspricht sind die Ängste derjenigen die nie den Arsch in der Hose haben für ihre Vergehen einzustehen und die bestehnde Lücke bisher genutzt haben um die Allgemeinheit zu schädigen um ihren persönlichen Vorteil zu sichern.

Mfg Zille

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