ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halterhaftung Niederlande

Halterhaftung Niederlande

Themenstarteram 21. November 2012 um 14:51

Hallo,

 

mein Arbeitgeber hat von CJIB Incassobüro eine nette Zahlungsaufforderung über 132,- € (die ich nicht zahlen möchte : für 16 kmh zuviel) für den ausschliesslich von mir genutzten Firmenwagen bekommen. In dem Fall war es im Urlaub in einem Tunnel passiert, allerdings waren wir der Meinung dort ist 70 kmh.... Dienstlich muss ich nicht in die Niederlande und habe so bisher folgendes rausgefunden :

+ der Halter, also die Firma, kann in Holland "wegen fehlender persönlicher Schuld" in Widerspruch gehen, dort haftet nur der Halter

+ dieser wird durch das CJIB wohl abgelehnt

+ wenn das CJIB dies dann bei uns über das BfJ vollstrecken will, wird man von dort zur Stellungnahme aufgefordert und muss den Schriftverkehr des Widerspruchs übermitteln.

+ diese Unterlagen werden geprüft und die Vollstreckung durch das BfJ unter Berücksichtigung des abgelehnten Widerspruchs wird wohl aus o.g. Grund abgelehnt

+ dann sollte sich allerdings niemend mit diesem Auto/Kennzeichen nach NL bewegen, da Verjährung 24 oder 32 Monate beträgt, sonst werden dort die Schulden rigide eingezogen, z.B. Einbehalt des Fahrzeugs etc.

Nun die Fragen :

+ zum Widerspruch ans CJIB : hat jemand hier einen Text parat ? Geht auf deutsch oder muss es holländisch sein ?

+ kann man in NL auch an anderen Firmenwagen vollstrecken, z.B. wenn man Chef in NL Urlaub macht ? Wissen die, welche Fahrzeuge auf diese Fa. zugelassen sind ? (Dies erscheint mir allerdings schwer vorstellbar) oder geht es streng nach Kennzeiche

+ versuchen die Holländer wirklich in D zu vollstrecken ? Wenn die o.g. Fakten und das Prozedere stimmen, sollten die doch gemerkt haben, dass diese Fälle abgelehnt werden.

Vielen Dank für die Hilfe !

 

Beste Antwort im Thema

Habe ich es richtig verstanden, du bist in NL zu schnell gefahren und willst nicht zahlen weil du das Schild mit der Begrenzung nicht gesehen hast :confused::eek:

Zudem willst du wegen 132,- EUR ein Faß aufmachen und dich u.U. auch noch mit deinem Chef anlegen?

Vielleicht solltest du nochmal eine Nacht drüber schlafen.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Habe ich es richtig verstanden, du bist in NL zu schnell gefahren und willst nicht zahlen weil du das Schild mit der Begrenzung nicht gesehen hast :confused::eek:

Zudem willst du wegen 132,- EUR ein Faß aufmachen und dich u.U. auch noch mit deinem Chef anlegen?

Vielleicht solltest du nochmal eine Nacht drüber schlafen.

Nein, alle im Wagen gingen davon aus, dass 70 erlaubt waren. Die haben sich wohl verlesen. :)

Ein Fass mag er nicht aufmachen. Er möchte nur eine Vorlage für den Widerspruch und wissen, ob das alles so stimmt, was er geschrieben hat. :)

Und nochmals nein, mit dem Chef mag er sich keinesfalls anlegen. Vermutlich ist der derselben Meinung wie der TE, dass das Bußgeld nicht bezahlt werden sollte. :)

Also helft ihm weiter sich von seiner Strafe zu drücken oder unterlasst zumindest die falschen Anschuldigungen und Mutmaßungen. :)

Themenstarteram 21. November 2012 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Habe ich es richtig verstanden, du bist in NL zu schnell gefahren und willst nicht zahlen weil du das Schild mit der Begrenzung nicht gesehen hast :confused::eek:

Zudem willst du wegen 132,- EUR ein Faß aufmachen und dich u.U. auch noch mit deinem Chef anlegen?

Da hat jemand die Euronen ja locker.... Wieso anlegen ? der unterstützt das erstmal...

 

Vielleicht solltest du nochmal eine Nacht drüber schlafen.

Habe ich 10 Nächte schon probiert, kein Erfolg... war leider bisher nur ab und zu unsere günstigen Preise gewohnt...

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

...

Also helft ihm weiter sich von seiner Strafe zu drücken oder unterlasst zumindest die falschen Anschuldigungen und Mutmaßungen. :)

Was für Anschuldigungen und Mutmaßungen?

Vorallem was hast du damit zu tun dass du mich nun vermeintlich maßregeln möchtest?

Und zu guter letzt bleib ich mit meinem aktuellen Wissensstand dabei -

zu schnell gefahren = selber Schuld / kann passieren = keine drakonischen Strafen = zahlen = erledigt.

Edit: bitte schreibe keine eigenen Texte in Zitate, bzw. mach es dann entsprechend kenntlich - Danke.

Ich interpretiere das so, dass Du hauptsächlich ein Problem mit der Höhe des Bußgeldes hast, und weniger damit, dass Du geblitzt wurdest. Weil der gleiche Verstoß in Deutschland nur 35 Euro kostet. Ist nur leider so, dass im Ausland die Bußgelder meist höher sind. Ich hab‘s grad gegoogelt, in den NL kosten bis 20 km/h zu viel innerorts genau die von Dir genannte Summe. Dies sei allen gesagt, die immer von Abzocke sprechen, wenn sie in Deutschland geblitzt werden ;) (aber das nur am Rande).

Ich würde da auch kein Faß aufmachen, gerade weil es sich um einen Firmenwagen handelt. Aber das musst Du selbst mit Deinem Gewissen und Deinem Arbeitgeber ausmachen.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

...

Also helft ihm weiter sich von seiner Strafe zu drücken oder unterlasst zumindest die falschen Anschuldigungen und Mutmaßungen. :)

Was für Anschuldigungen und Mutmaßungen?

Vorallem was hast du damit zu tun dass du mich nun vermeintlich maßregeln möchtest?

Und zu guter letzt bleib ich mit meinem aktuellen Wissensstand dabei -

zu schnell gefahren = selber Schuld / kann passieren = keine drakonischen Strafen = zahlen = erledigt.

Edit: bitte schreibe keine eigenen Texte in Zitate, bzw. mach es dann entsprechend kenntlich - Danke.

Das Edit bezieht sich wohl nicht auf mich und lies doch bitte das meinige mit einem ;) oder auch zwei ;) ;)

Ansonsten, wenn du nichts zielführendes beitragen kannst, dann lass es. Dann ersparst du dir Kommentare wie den meinigen und wirst nicht maßgeregelt, wie es schon wieder der Fall ist.

Oder was hast du jetzt genau mit dem Vorfall zu tun? :confused:

@Moderatoren:

Bitte einmal rauskehren, könnt auch gerne meine Zeilen rauskehren. :)

Unnötiges Geschreibsel von allen Seiten mal wieder. :o :p

Wie immer, wenn einer geblitzt wurde und um Hilfe bittet.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Oder was hast du jetzt genau mit dem Vorfall zu tun? :confused:

Es wird eine Frage in einem Forum gestellt und dann gibt es Leute die darauf eingehen und Antworten - so wie in meinem Fall. Offensichtlich will man aber nicht auf die Rückfrage eingehen sondern stellt lieber fragwürdige Behauptungen auf.

Nur weil meine Antwort dir nicht passend erscheint, besteht kein Grund diese zu löschen.

PS.: Es zeugt nicht unbedingt von gutem Stil auf eine Frage mit einer Gegenfrage zu antworten.

Da hatte ich wohl dich und auch den TE fürchterlich falsch verstanden. :eek: :(

Ich ging davon aus, dass der TE die Strafe nicht bezahlen will. Deshalb bräuchte er wohl bitte eine Vorlage für den Widerspruch und eine Bestätigung, dass a) seine bisherigen Recherchen stimmen und b) sein Chef mit einem anderen Fahrzeug nicht belangt werden kann.

Offenbar ist dem nicht so. :(

Er wollte wohl tatsächlich, dass man ihm ins Gewissen redet und an seine Vernunft appeliert.

Sorry für das Missverständnis.

Und nein, ich habe mit dem Fall nichts zu tun. :confused:

PS:

Ein paar Mutmaßungen hattest du zumindest drin:

Dass er das Schild übersehen hat.

Dass er ein Fass aufmachen will.

Dass er sich u.U. mit seinem Chef anlegen will.

Dass er noch nicht genug darüber geschlafen hat.

Ich übrigens auch und noch mehr werden folgen...

Wenn ihm das weiterhilft, bitte weiter so, ich bin dann raus, es sei denn es fühlt sich noch jemand auf die Füße getreten und hat Redebedarf. :)

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

...Er wollte wohl tatsächlich, dass man ihm ins Gewissen redet und an seine Vernunft appeliert.

Sorry für das Missverständnis....

Dann habe ich wohl deine Hilfsantwort überlesen - "sorry".

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Ein paar Mutmaßungen hattest du zumindest drin:

Dass er das Schild übersehen hat.

Er hatte geschrieben das er/sie davon ausgingen das dort 70 km/h sind.

Da es in den NL bestimmt auch so ist das man dort Schilder mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen aufstellt, ist es keine Mutmaßung, sondern eine (wie ich finde) logische Schlussfolgerung.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Dass er ein Fass aufmachen will.

Das muss wohl nicht kommentiert werden

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Dass er sich u.U. mit seinem Chef anlegen will.

Sätze welche mit einem "?" enden, sind idR Fragen und auch als solche zu werten.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Dass er noch nicht genug darüber geschlafen hat.

Auch hier - keine Mutmaßung sondern eine Empfehlung, da es häufig am Anfang mehr aufregt als ein/zwei Nächte später.

Interessanterweise siehts du dich wohl aktuell wirklich in einer Helferrolle, weil du meine Fragen als Angriff wertest - im Prinzip ziehst du den Thread etwas in die Länge - aber bei weiterem Redebedarf kann ich dich gerne dabei unterstützen - auch wenn es so langsam wirklich nichts mehr mit dem Thema zu tun hat.

Hach, mitzimausi, jetzt sei halt nicht gleich so gereizt … ;) Oder ist das der erste Jammerthread, den Du mitmachst? ;)

Sonst wüsstest Du doch, wie das abläuft: es melden sich Leute extra bei MT an, weil sie geblitzt wurden oder sonst irgendwie wegen Verkehrsverstößen belangt werden, und wollen wissen, wie sie da wieder rauskommen. Nur: genau solche Antworten werden sie in den V&S-Foren nicht bekommen. Weil man mehrheitlich der Meinung ist, dass, wer einen Verkehrsverstoß begeht, auch dessen Konsequenzen tragen sollte. Folglich sind die Antworten dann mehr oder weniger moralisierend („sei ein Mann und zahle“). Dann gibt es wieder User, die sich über die Moralisierer aufregen, und so geht das dann 2-3 Seiten hin und her, und irgendwann reicht es dem Tecci und er macht den Thread zu.

Als erfahrener MT-User weiß man das, und macht erst gar keinen Jammerthread auf. So leid es mir für Dich tut, Herzchirurg. ;)

Moment ich muss mal meinen Standardtext rauskramen.....auf welcher F-Taste hatte ich ihn nur abgelegt ?:confused:

Ah, hier auf F5:

"Sei ein Mann und zahle!"

Da war noch etwas...

Ah, hier gleich eins weiter F6:

"Alles andere ist sinnlos, kostet nur Zeit, Nerven und noch mehr Geld."

Schön zusammengefasst.

Dann warten wir jetzt noch schnell auf In-Fasel und sein Abzock-Rufe zum Mittwoch und dann braucht es nur noch ein Schloss.

also ich würde mit den verbrechern gar nicht mehr schreiben,

such dir nen richtig guten anwalt für verkehrsrecht ( erkennbar an richtig großen büros in guten lagen) und lass den das machen

ich hatte neulich auch so einen fall nur das diese abzocker 165€ incl gebühren haben wollten.

hab das meinen anwalt regeln lassen und bin so raus gekommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die 800€ die der anwalt gekostet hat waren mir egal,hauptsache diese abzocker bekommen keinen pfennig von mir

 

:D:D

Mal zum Thema:

Zitat:

http://www.rp-online.de/.../...as-autofahrern-wirklich-droht-1.2410194

"Es ist grundsätzlich zu empfehlen, den Einspruch in der Landessprache zu stellen", rät Michael Nissen. In den Niederlanden werde erfahrungsgemäß auch ein Einspruch in deutscher Sprache akzeptiert.

Streng nach Kennzeichen wird das wohl nicht gehen. Ich könnte mir das als Laie so vorstellen:

Ein Fahrzeug wird in den Niederlanden angehalten. Der Halter wird dann überprüft. Zumindest gehe ich davon aus, dass die das können. ;)

Liegt gegen den Halter (= die Firma oder den Firmenchef, wer eben dort in den Papieren steht) ein Bußgeld vor, werden die wohl versuchen es zu vollstrecken. Ganz analog zum Privathalter.

Ist jetzt nur die Frage wie das genau funktioniert. Die können wohl kaum irgendeinen Mitarbeiter festhalten und in den Knast stecken, wenn er nicht bezahlen will. Den Wagen als Firmeneigentum könnten sie aber vielleicht pfänden, wenn sie kein Geld bekommen. Vorausgesetzt die Pfändung ist in den Niederlanden überhaupt vorgesehen. :confused:

Will man die Pfändung dann verhindern, muss man eben bezahlen. Ganz einfach und unabhängig vom Kennzeichen oder der Person. ;)

Zusammenfassend würde ich meinen, dass auch der Chef in seinem Privatwagen keine Probleme bekommt (sofern gegen ihn persönlich als Halter kein Bußgeld vorliegt). :)

Entscheidend wird also sein, an wen das Bußgeld genau addressiert ist und wer genau der Halter ist. ;)

Ist es der Chef, dann sollte er persönlich nicht mehr in die Niederlande und auch kein Wagen, bei dem der Chef als Halter drin steht.

Ist es die Firma, kann dem Chef das privat egal sein. Firmenwagen mit Firma als Halter sollten allerdings aus den Niederlanden draußen bleiben.

Noch ein Problem: Ist das Bußgeld an die Firma mit Namen des Chefs adressiert? :D :confused: :eek:

Nur meine Vermutungen... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen