Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Wenn ich arbeiten gehe, brauche ich nicht zwingend ein Auto, der/die zuhause ist und einen Führerschein hat, kann das Auto nehmen, ich werde nen Teufel tun, zu verraten wer gefahren sein kann.
Soll doch die Polizei vor Ort den/die Fahrer/in stellen, statt Wochen später über den Halter den Täter zu suchen, der zudem den Schutz der Familie geniesst, und dieses Recht auch noch auszuhebeln versucht.
es gibt doch fälle bei denen der halter auch nicht belangt werden kann.fälle höherer gewalt wie diebstahl des fahrzeuges.
oder wollt ihr den halter haftbar machen wenn vandalen die karre anzünden und andere durch die flammen oder sonstwas geschädigt werden?
oder ein baum fällt auf die karre und umherfliegende trümmerteile verletzten unbeteiligte????
es gibt auch ausnahmen die von fall zu fall zu prüfen sind!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von MR RATTE
es gibt doch fälle bei denen der halter auch nicht belangt werden kann.fälle höherer gewalt wie diebstahl des fahrzeuges.
oder wollt ihr den halter haftbar machen wenn vandalen die karre anzünden und andere durch die flammen oder sonstwas geschädigt werden?
oder ein baum fällt auf die karre und umherfliegende trümmerteile verletzten unbeteiligte????
es gibt auch ausnahmen die von fall zu fall zu prüfen sind!!!!!!!
Das hat nie einer gesagt.Der Vergleich hinkt etwas.....😁
das war nur ne anmerkung weil da einige nach pauschalisierung riefen.
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Letzteres schwebt so einigen vor, Methode NL z.b.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Oder geht es um pauschale Haftung des Halters ?
Ich weiß in NL blitzen die Motorräder auch von hinten ohne das es ein Beweisphoto gibt wo der Fahrer festgestellt werden kann.
Beispiel du verleihst dein Motorrad an einen Kumpel, der in einen Blitzer fährt. 4 Wochen später sollst du 150 € zahlen, du wendest dich an deinen Bekannten das er es zahlen soll, welcher aber abstreitet an dem Tage das Motorrad gefahren zu sein, ok Freundschaft beendet und um 150 € ärmer?
Möglichkeit B du schreibst der Bussgeldstelle wer gefahren ist und die wenden sich an den anderen, er bestreitet gefahren zu sein und du bekommst wiederum die 150 € Bussgeld?
Ich glaube wir driften mit unwahrscheinlichen Argumenten wieder so auseinander, das weitere Diskussion obsolet wird...
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Ich glaube wir driften mit unwahrscheinlichen Argumenten wieder so auseinander, das weitere Diskussion obsolet wird...
Das ist ja das schöne an einem Forum.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es geht hier doch nur um Fälle wo der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann .Oder geht es um pauschale Haftung des Halters ?
Es geht hier (mir) nur um Fälle wo der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenn der Schuldige nicht für das Bussgeld ermittelt werden konnte, wird er es wohl auch nicht für die Ermittlungskosten.Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Man könnte ja die Halterhaftung fallen lassen und dafür die Möglichkeit schaffen alle angefallenen Kosten der Ermittlung (Personaleinsatz, Fahrtkosten, usw.) des tatsächlich Schuldigen zusätzlich zu der so oder so fälligen Strafe aufbrummen.Das würde also nichts bringen.
Alles was doch dagegenspricht sind die Ängste derjenigen die nie den Arsch in der Hose haben für ihre Vergehen einzustehen und die bestehnde Lücke bisher genutzt haben um die Allgemeinheit zu schädigen um ihren persönlichen Vorteil zu sichern.
Mfg Zille
Es liegt wohl eher daran dass es meist nicht weiter verfolgt wird weil sich der Aufwand normalerweise nicht lohnt. Wenn aber der Verursacher dann restlos alle Kosten aufgebrummt kommt ist esw Schnuppe. Wenn dann halt 5 Verwaltungsmitarbeiter und 3 Streifenwagen mit 6 Beamten gebraucht werden...egal. Dann beträgt zwar das Bußgeld immer nur noch 75 EUR aber oben drauf kommen dann halt einige tausend EUR Ermittlungskosten. Wenn interessiert es ?! Da könnte der Staat sogar private Dienstleister beauftragen alle entstehenden Kosten plus der Zinsen für die Mögliche Vorrauszahlung werden ja dann bezahlt werden müssen. Hauptsache ich muss nicht für die für die blechen die so gegen den Staat sind aber selbst wahrscheinlich am allermeisten an dessen Tropf hängen.
Wie sieht's dann aus, wenn das Fahrzeug einer einfachen Gesellschaft gehört ?
Ebenfalls wichtig dazu
Halter - ungleich - Eigentümer !
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Wie sieht's dann aus, wenn das Fahrzeug einer einfachen Gesellschaft gehört ?Ebenfalls wichtig dazu
Halter - ungleich - Eigentümer !
Dann wird die Gesellschaft ein Fahrtenbuch haben wo man den Schuldigen gleich an der Backe hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich weiß in NL blitzen die Motorräder auch von hinten ohne das es ein Beweisphoto gibt wo der Fahrer festgestellt werden kann.Beispiel du verleihst dein Motorrad an einen Kumpel, der in einen Blitzer fährt. 4 Wochen später sollst du 150 € zahlen, du wendest dich an deinen Bekannten das er es zahlen soll, welcher aber abstreitet an dem Tage das Motorrad gefahren zu sein, ok Freundschaft beendet und um 150 € ärmer?
Möglichkeit B du schreibst der Bussgeldstelle wer gefahren ist und die wenden sich an den anderen, er bestreitet gefahren zu sein und du bekommst wiederum die 150 € Bussgeld?
So oft werden Fahrzeuge nicht verborgt. Mich hat noch niemand gefragt ob ich ihm mein Auto oder Motorrad pumpen kann. Und wenn doch gæbe es immernoch die møglichkeit ihn dafuer Unterschreiben zu lassen.
z.b.Motorradfahrer die dank ihres Helmes eigendlich jeden Blitzer mit dem Finger gruessen kønnen wæren jetzt Mode. Ich fænde es gut.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Dann wird die Gesellschaft ein Fahrtenbuch haben wo man den Schuldigen gleich an der Backe hat.
Es ging um "Eigentum verpflichtet".
Ich stell mir gerade ne Studenten WG vor, die ganz brav durchorganisiert das Fahrtenbuch führen ... 😉
Wenn die Halterhaftung eingeführt wird, hätten alle mit mehreren Fahrern ein Problem. Aber hey, wie schreibt man hier immer so schön: endlich kann man "ein Mann sein und zahlen" 😁