Halten im eingeschränkten Halteverbot - Vorsatz?

Moin zusamen,

ich hatte vor genau 4 Wochen im eingeschränkten Halteverbot geparkt.

Als ich zu meinem Auto kam hab ich gesehen, wie zwei Polizisten Strafzettel verteilten. Ich sprach die beiden freundlich an und fragte, ob man denn da was machen könne.

Nach einem Blick auf dem Strafzettel sagten die, dass sie diesen Strafzettel gar nicht ausgestellt haben. Ich fragte dann, ob es 15€ kosten würde und die sagten ja.

Ich bin noch ein paar Monate in der Probezeit. Können die mir nun vorwerfen, dass ich vorsätzlich gehandelt habe? Es ist "erst" mein 4. Strafzettel (allesamt wegen Falschparkens).

Normalerweise ist unsere Bußgeldstelle sehr schnell und ich wundere mich, warum ich noch nicht Post bekommen habe.

Theoretisch könnte ich doch sagen, dass ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs war uns es dort geparkt und ich es nur abholen wollte, oder? Außerdem darf man ja zum Be- und Entladen halten. Ich könnte ja sagen, dass ich mir beim Beladen eine Schnittwunde zugezogen hatte und in der naheliegenden McDonal's-Filiale die Wunde reinigen wollte. Klingt beides absolut unglaubwürdig, aber keiner kann das Gegenteil beweisen!?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Theoretisch könnte ich doch sagen, dass ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs war uns es dort geparkt und ich es nur abholen wollte, oder?

Kannst du sagen - bringt aber nichts, da im ruhenden Verkehr Halterhaftung besteht. In deinem Fall wohl auch zu Recht.

Im Übrigen spare ich mir Bemerkungen zum Thema 4. Mal Knöllchen wegen Falschparken und entsprechendem Rumgejammer hier.

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ich habe eben umfassend geantwortet.

§25a StVG kennt er nicht, denn wenn nicht er abgestellt hat trifft es eben den Halter wenns keiner zugibt.

Die Kosten dieser Methode muß man sich eben raussuchen (oder per google findet man die Kosten und auch den §), ein bischen Selbstverantwortung kann man wohl noch verlangen?

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und nochmal, solange nicht klar ist wer gefahren/parkiert hat kann das ganze in §25a StVG (googeln!) laufen.
Und was genau bringt ihm das jetzt?

Garnichts. Aber das wurde ja schon vorher erwähnt.

War ja auch die Idee des TE den Unwissenden zu spielen.

Archduchess wollte halt nur nochmal drauf hinweisen, dass das nichts bringt außer mehr Kosten als wenn der TE die 15 Euro direkt bezahlt.

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