hallo meine GPX 750,was haltet ihr davon
Hallo was haltet ihr von meiner GPX dieich komplett selber Umgebaut habe......Hiermit wollte ich auch gleich hallo sagen, Gruß Manuel
39 Antworten
die maske ist die "gecko" von MM Performance. bild findest du auf deren HP. ich häng mal bildchen an, wie ich die dicke gekauft hab und wie sie jetzt mit fell aussieht (großes bild von meinem avatar).
ich hab jetzt noch ein paar kleinigkeiten vor bis der frühling kommt. mit den spiegeln bin ich noch am schwanken, das problem ist halt, alles was zugelassen ist, sieht sch... aus 😠
Hallo Lady... das hat man auf dem ava gar nicht erkannt...
wo hab' ich das schon mal gesehen... die Helmfrisur inclusive... *nachdenk* ich habs:
http://www.tanjascholl.de/fzr600.htm
Da haben mich schon folgende Fragen bewegt:
Müssen die eigentlich vorm TÜV immer zum Frisör ? Wenn ich so dran denke, was das bei meiner Gattin immer kostet... 🙄
Und wenns regnet ? Dreiwettertaft und die Frisur hält ?
Ist die Farbe natur ? und...
gibts das auch in blond ?
Aber ist wirklich hübsch... so puschelig...😎
Müssen die eigentlich vorm TÜV immer zum Frisör ? => kommt drauf an, wie pingelig der prüfer ist, aber wenigstens kämmen muss schon drin sein 😛
Und wenns regnet ? Dreiwettertaft und die Frisur hält ? => schneller fahren, dann wird's auch wieder trocken! 😁
Ist die Farbe natur ? => logisch, ist doch ne kawa 🙄
und...
gibts das auch in blond ? => sogar in regenbogenfarben...
Aber ist wirklich hübsch... so puschelig... => und wie geil das erst aussieht, wenn's im wind flattert! das muss man live sehen! (MTBTWBVT...?)
Nee grins ist genau auf dir größe gebaut ;-)
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Hallo die Spiegel halten dieses Maß nicht ein........Aber schön sind sie!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Was bitte sind "Spiegel ohne TÜV" ? Das gibt es nicht. Genausowenig wie welche mit. Es gibt eben Spiegel, die als "Rückschauvorrichtung" unzureichend sind, das sind solche, die man in normaler Fahrposition selbst abdeckt (z.B. Verkleidungsspiegel nach der Montage eines SB-Lenkers) und solche, in deren Spiegelfläche nicht mindestens ein Kreis von 68 mm unterzubringen ist.Zitat:
Original geschrieben von GPX 27
Hi nee sind voll klasse finde ich,meine sind halt nur ohne Tüv,fahre aber schon die ganze Saison so und haben mich nicht angehalten,die position ist auch ok,ich habe endlich keine Schulter mehr im halben spiegelglas.Ich würde sie immer wieder kaufen.Noch ne Frage ist das grüne dein Bike?Was ist denn des für a Maske kannst mir da Bilder schicken??!!!
Das hat nix mit "ohne TÜV" zu tun, das ist eben "ohne Spiegel"...womit ich sagen will: Wenn diese Spiegel, wie Du schreibst, voll einsehbar sind und die Höhe in der Mitte 68 mm oder mehr beträgt, sind die auch zulässig und ausreichend, somit nicht zu beanstanden. Nur Beleuchtungseinrichtungen benötigen eine Zulassungsprüfung, Spiegel nicht.
Zitat:
Original geschrieben von GPX 27
Hallo die Spiegel halten dieses Maß nicht ein........Aber schön sind sie!!!!!!
Oh ! Sah groß genug aus. Und die Schönheit liegt meist im Auge des Betrachters...
Vielleicht überzeugt das dann auch die, die da gerne eine Schablone mit 68 mm Durchmesser anlegen.
öhm., jetzt mussich mal blöd nachfragen:
in den tüv-bestimmungen finde ich:
"Die Mindestspiegelfläche (ab Ez. 1.1.1998) beträgt 68cm²"
Bei Bj. vor '98 = 60cm².
damit wäre doch dann der FLÄCHENINHALT gemeint und nicht der Durchmesser.
habt ihr da gerade ne gedankenverirrung? 🙂
Man könnte ja bei Baujahren , bei denen nur ein Spiegel Vorschrift ist, direkt mal BEIDE spiegel zusammen addieren! 😁
viele grüße
Hi stimmt,könnten wir,weiß das nicht mit der Spiegelfläche!!!habe diese ganze Rechnung nicht aufgestellt............
Zitat:
Original geschrieben von matze_berlin
öhm., jetzt mussich mal blöd nachfragen:in den tüv-bestimmungen finde ich:
"Die Mindestspiegelfläche (ab Ez. 1.1.1998) beträgt 68cm²"
Bei Bj. vor '98 = 60cm².damit wäre doch dann der FLÄCHENINHALT gemeint und nicht der Durchmesser.
habt ihr da gerade ne gedankenverirrung? 🙂
Man könnte ja bei Baujahren , bei denen nur ein Spiegel Vorschrift ist, direkt mal BEIDE spiegel zusamm
Zitat:
Original geschrieben von matze_berlin
öhm., jetzt mussich mal blöd nachfragen:in den tüv-bestimmungen finde ich:
"Die Mindestspiegelfläche (ab Ez. 1.1.1998) beträgt 68cm²"
Bei Bj. vor '98 = 60cm².damit wäre doch dann der FLÄCHENINHALT gemeint und nicht der Durchmesser.
habt ihr da gerade ne gedankenverirrung? 🙂
Man könnte ja bei Baujahren , bei denen nur ein Spiegel Vorschrift ist, direkt mal BEIDE spiegel zusammen addieren! 😁
viele grüße
Hi Matze,
Hmmm... diese 68 mm - Durchmesser habe ich auf einer internen Seite der Polizei RP gefunden. Ich gehe davon aus, dass der Maßstab ist, wann ein zu kleiner Spiegel zur Anzeige gebracht wird. Ich schau am Montag nochmal genauer nach. Die Seite ist nur über das interne Netz zugänglich, schade, die ist echt genial.
Die TÜV-Bestimmungen sind unmaßgeblich, maßgebend ist § 56 SVZO.
Was vor dem 1.1.90 zugelassen wurde muss nur einen Rückspiegel haben, die Mindestfläche muss 60 quadratzentimeter betragen, abweichend davon müssen es nach der EU Norm 69 cm im Quadrat sein, das hat mit der EZ nichts zu tun.
Das Minimum wären demnach 10 cm im Kreis, bei ovalen sinds 10 cm Höhe und 15 cm breite. Das sind die reinsten Spiegeleier, ich denke, da gibts noch was anderes... Ich mach mich schlau.
hi sammler,
ich frag mich echt WER denn nun die fachliche hoheit zur beurteilung des techn. zustandes eines fahrzeuges hat..
aber ich bin da auch nicht der einzige..
man sollte meinen, ein TÜVER (für die ich nun wirklich noch ein mindesmass an respekt aufbringe) sollte in technischen belangen der bessere ansprechpartner sein und seine absegnung demnach auch vor unserer lieben polizei bestand haben.
scheinbar aber pustekuchen.
wär ich tüver mit gesäss im beinkleid, tät ich mich beleidigt fühlen 😉
Da hast Du mich falsch verstanden, Matze.
Das ist mehr eine Wortklauberei.
Und zweifelsfrei steht der technische Sachverständige mit seinem Urteil über dem eines Polizisten, denn das ist ein technischer Laie... und bleibt das vor dem Gesetz (und ggflls. vor Gericht) auch, es sei denn, er ist selbst ein a.a.S, das gibts auch.
Grundsätzlich gilt in unserem Rechtsstaat: Keine Strafe ohne Gesetz. Weder die StVO noch die StVZO oder die FZO sind Gesetze. Also kann keiner nach diesen bestraft werden.
Aber: Es gibt das Straßenverkehrsgesetz. Und in dem sind die VO's als Ausführungsverordnungen geregelt. Also Strafe nach der VO i.V.m. dem StVG. Klar ?
Jetzt lies mal die Ausführungen zu Spiegeln... § 56, § 60, § 66...ZO usw. Da blickt keine Sau mehr durch. Auch der Prüfer im grauen Beinkleid nicht, das ist kein studierter Jurist, sondern ein Techniker.
Eigentlich müsste er bei einer ordinären Fahrzeugabnahme die gesamte StVZO auswändig können.
Daher bringen die TÜV-Oberen das wohl mit ihren internen Anweisungen an ihre Mitarbeiter auf einen etwas einfacheren Nenner. Und diese "TÜV-Regeln" entsprechen -in vereinfachter Form- der StVZO.
Für den Fahrzeughalter sind diese Regeln jedoch unerheblich. Sein Fahrzeug muss den Bestimmungen der StVZO und der FZO entsprechen. Der Prüfer -und die, zu denen ich gehe, sind absolute Profis- kann Dir dann auch sagen, nach welchen dieser Bestimmungen dein Fahrzeug nicht regelkonform ist. Denn das steht in seinen Bestimmungen. Und er ist im Einzelfall etwas milder als die Verordnung, denn hier kann ein Mensch noch mit Vernunft und Verstand etwas durchgehen lassen, was das Gesetz nicht erlauben würde. Kann...🙄
Noch ein Punkt, auf dem Bild 2 sieht man, wie weit die Gabelrohre durchgesteckt sind. Bei dem bisschen Eintauchweg der der Gabel noch bleibt könnte irgendwann mal die Staubkappe an der unteren Gabelbrücke beschädigt werden.....nur so als Hinweis.
Ansonsten schön gemacht.
Gruß Titus
Federweg ist ausreichend,und die Gabel kommt jetzt eh raus des olle ding..Wenn ich endlich die richtigen brücken und Rad finde
Zitat:
Original geschrieben von titus95
Noch ein Punkt, auf dem Bild 2 sieht man, wie weit die Gabelrohre durchgesteckt sind. Bei dem bisschen Eintauchweg der der Gabel noch bleibt könnte irgendwann mal die Staubkappe an der unteren Gabelbrücke beschädigt werden.....nur so als Hinweis.Ansonsten schön gemacht.
Gruß Titus
Ich hab ja versprochen, mich schlau zu machen, was die Spiegel betrifft. Kontrolliert wird auf eine eine Spiegelfläche von 60 qcm.
Ein rechteckiger Spiegel muss 6 x 10 cm groß sein, ein runder ca. 10 cm im Durchmesser, in andere Formen muss ein Kreis von 78 (nicht 68) mm Durchmesser passen (s. Beispielfoto)
Fehlt ein Spiegel oder ist die Fläche kleiner, kostet das den Fahrer des Motorrades 15 Euro Bußgeld, den Halter 25. Ist Fahrer und Halter identisch sind es (Tateinheit) 25 Euro. (Angaben ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich)
super, endlich mal ne brauchbare info zu dem thema! thnx for that, sammler! der spiegel auf dem bild ist ja mal niedlich! wo gibt's sowas? (vermutlich marke eigenbau...?)