Hallo KFZ in Polen.

Hallo Liebe Recht(s)😉 Experten.....

Also habe einen Polnischen Reisepass aber lebe seit meiner Geburt in der BRD.
Kann ich trotzdem in Polen eine KFZ-Versicherung abschliessen und in Deutschland damit fahren?Ich meine ich könnte als Untermieter bei meiner Tante wohnen(1.Hauptwohnsitz) und mein 2 Wohnsitz in Deutschland angeben.Das müsste doch klappen oder?
Danke

PS: soweit ich weiss müsste das doch klappen da Polen in der EU ist.
Gibts mit den Wohnsitzangaben auch Generell andere Steuerrechtlichen Dinge die ich beachten müsste? Ich meine kein Deutsches Institut würde doch darüber bescheid wissen und ich würde sonst alles in Deutschland haben.Oder????

35 Antworten

@ schreddi

joa, das stimmt, da hab ich noch gar nicht drüber nachdedacht, wenn ich z.B. der Geschädigte bin, meinetwegen in Polen!

Was ist wenn der Schaden, der mir angerichtet wurde, sagen wir 1 Mio € beträgt, die polnische KFZ-Versicherung aber nur eine Deckung von beispielsweise 500.000.- € nachweist?!?! Und der Verursacher die Differenz nicht zahlen kann?!? Guck ich dann in die Röhre oder kann ich mich irgendwie für diesen Fall absichern?

Gruss,

Mfg MICHA

du guggst in die röhre...

das ist oft ein problem bei grösseren personenschäden die mal schnell in die millionen gehen -krankenhaus, operation, ärzte, medikamente, reha...da is schnell ein einfamileinhaus verbraten- und die ausländische versicherung nur ne deckungssumme von 14.000 € (kein spass, das ist die deckungssumme in lettland bei nem personenschaden!!!) bereitstellt...auch in ländern wie italien, Ungarn, Tschechien, Slowakei liegen die deckungssummen teilweise unter 1 mio €. in polen liegt z.b. die regel-deckungssumme für personenschäden bei 350.000 €...gut, nich?

und dann: der geschädigte wird natürlich nicht einfach sagen: ok, mehr gibt die versicherung nicht, is schon ok. nene, der fängt dann an den fahrer oder halter des pkw zu verklagen, in der hoffnung das da noch was zu holen ist...

auf der seite gibts mal ne übersicht über deckungssummen im ausland:

http://www.webheimat.at/.../Unfall-Deckungssumme.html

Hallo hab da mal eine frage!!! meine freundin mit polnischen ausweis und 1 melde adresse in polen, ist alle drei monate bei mir in deutschland. ihr fahrzeug ist in PL. zugelassen.Das problem was ich habe ist ,das ich vor kurzem abends in Frankfurt/Main von der Kripo angehalten wurde und eine Fahrzueg und Personen kontrolle durchgeführt wurde! mir wurde gesagt das ich das Fahrzeug nicht fahren dürfte!!! es würde normalerweise eine Anzeige geben, aber die Beamten noch mal davon abgesehen haben. frage ist ,stimmt das oder ist es mir erlaubt das fahrzeug gelegendlich zu Führen. ich besitze den eu führerschein der klassen B,C,CE. grüße 50gHack!

Das ist sehr komplex.

Unbestritten ist, dass ein Ausländer das Auto vorübergehend fahren darf.

Das Kaftfahrzeugsteuergesetz regelt die Ausnahme, dass ein Inländer es NICHT benutzen darf:

"Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"

Es scheint aber eine Erlass zu geben (die eine EU-Richtlinie umsetzen?), nach denen es doch zulässig ist, wenn das Auto in einem EU-Land zu gelassen ist (natürlich vorübergehend etc. pp).

Bevor Du in Eurem Bundesland keine rechtsichere Aussage vom Finanzamt hast, wäre ich vorsichtig. Ausserdem klingt das "polnischer Ausweis, 1. Meldeadresse, alle 3 monate bei dir", wo ist sie sonst?...schon etwas vage. Ist ihr Lebensmittelpunkt in Polen oder in Deutschland?

Amen

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Oh das is ja interessant. Meine Eltern beide Rentner haben Anfang des Jahres Ihren festen Wohnsitz nach Polen (direkt hinter der Grenze) verlegt und dort nun auch das Auto angemeldet. Bedeutet das in meinem Fall das ich nicht mit dem Wagen meiner Eltern in Deutschland fahren darf? Ich selbst bin natürlich Deutscher Staatsbürger mit festem Wohnsitz in München. Und ich meine damit Fahrten im Wohnbereich meiner Eltern zur Grenze sinds nur 5km und da fährt man schon mal gern Freunde auf der deutschen Seite besuchen oder halt was einkaufen…

Wie gesagt - es gibt da Erlasse, nach denen es erlaubt ist. Genaueres erfährst du bei Zoll und Finanzamt (weil es eine rein steuerrechtliche Sache ist). Sicherheitshalber eine Kopie dieser Information ins Handschuhfach legen.

Amen

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