Halbkaskoversichert fremdes auto
Hallo,
es geht darum das mein Freund seine Eltern in den Urlaub gefahren sind vor 9 Tagen. Wir haben das Auto bekommen um zu unseren Job zu fahren da wir ja auf die Haustiere etc aufpassen mussten und Sie auf dem Dorf wohnen. Die sind bei der "Die Continentale" Versichert mit Halbkasko. Und gestern abend ist das dann passiert. Es ist noch nicht sicher klar wär schuld ist aber die Polizisten haben schon so geredet als wäre ich schuld daher nun zu meiner Frage: "Zahlt die Versicherung" ?
Habe gelesen das es sowas wie Gelegenheitsfahrt gibt: "Zählt das als Gelegenheitsfahrt" ?
Wenn die Versicherung zahlt, was zahlt Sie? Den Schaden an meinem Freund seinen Eltern das Auto oder nur vom Gegnerischen Auto?
Ich bin bei keiner KFZ-Versicherung da mein erstes auto erst in 1-2 Monaten kommen sollte.
Denn Führerschein habe ich seit dem 18 Mai, glaube ich, falls es wichtig ist
Hoffe ihr habt guten Rat für mich
Danke
Beste Antwort im Thema
@mshnx:
Ich kann verstehen, dass Du Dir momentan am meisten Sorgen um Dich machst.
Aber das solltest Du jetzt langsam abstellen und Dir Gedanken um Deine Unfallgegnerin machen.
1. Der Schaden ist umgehend bei der Versicherung zu melden. Nicht erst, wenn Mami und Papi wieder da sind und nicht in ein paar Tagen: Deine Unfallgegnerin hat ein kaputtes Auto und jeder Tag, der ins Land geht, ohne das was passiert, ist ein Ärgernis und kostet Geld. Unter Umständen auch Euer Geld.
2. Wenn man einen Unfall verursacht, ist das teuer und ärgerlich. Aber so ist es halt.
Was gar nicht geht, ist die Sache zu verzögern, indem man sich Ausreden überlegt, um den eigenen Ar*** zu retten.
Fakt ist: Du hast sie nicht kommen sehen, also kannst Du nichts dazu sagen, wie schnell sie war. Hättest Du sie rechtzeitig gesehen, wärst Du ja stehen geblieben.
Selbst wenn Du sie gesehen hättest, wage ich zu bezweifeln, dass Du die Geschwindigkeit zuverlässig schätzen konntest. Das können die wenigsten Menschen. Schon gar nicht, wenn sie als Fahranfänger am Steuer sitzen und gerade jemandem die Vorfahrt nehmen.
Objektive Anknüpfungspunkte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung scheint es -nach Deiner Schilderung- nicht zu geben. Du bist aber dafür beweisbelastet. Den Beweis wirst Du aber kaum führen können, wie es aussieht.
3. Die behauptete Mitschuld führt ausschließlich dazu, dass die Sache eskaliert (Anwalt, Sachverständige usw).
Das schein aber hier kaum nötig.
Vorschlag: überleg nochmal ganz genau, wie es wirklich war.
Wenn Du sie einfach übersehen hast, ist das kein Beinbruch. Dann steh dazu, ruf Deine Eltern an und lass sie den Unfall melden. Wenn sie mit Dir telefonieren können, können sie auch die Versicherung anrufen und müssen nicht warten, bis sie aus dem Urlaub zurück sind.
Damit schonst Du die Nerven aller Beteiligten und die Sache ist bald vergessen.
Gruß
Hafi
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mshnx
ich hoff mal das beste , danke
Hast es der Versicherung gemeldet? Das wäre wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Hast es der Versicherung gemeldet? Das wäre wichtig.Zitat:
Original geschrieben von mshnx
ich hoff mal das beste , danke
nein habe ich nicht, da die eltern in paar tagen nach hause kommen die machen es selbst sagten Sie. Sie sagten es ist nicht so schlimm die klären das schon.
Zitat:
Original geschrieben von mshnx
nein habe ich nicht, da die eltern in paar tagen nach hause kommen die machen es selbst sagten Sie. Sie sagten es ist nicht so schlimm die klären das schon.Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Hast es der Versicherung gemeldet? Das wäre wichtig.
Dann wird es ja für dich passen, bis auf eben die Nachschulung, die Betrifft dich als Fahrer. Hast du schon einen Bußgeldbescheid bekommen?
Ähnliche Themen
na dann, wenn die paar Tage nicht ein paar Tage mehr sind
Unfallschäden sind ansich unverzüglich zu melden - manche geben sich aber auch mit zeitnah zufrieden
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
na dann, wenn die paar Tage nicht ein paar Tage mehr sindUnfallschäden sind ansich unverzüglich zu melden - manche geben sich aber auch mit zeitnah zufrieden
Bei manchen Versicherungen muss man es binnen 48 Stunden melden, als ich meinen Unfall hatte habe ich ihn ca. 24 Stunden später der Versicherung gemeldet, am Tag des Unfalls hatte ich mit Arztbesuchen und Schleudertrauma den Kopf voll, ein paar Tage warten würde ich nicht, es geht ja lediglich dazu zu sagen "da und da gab es einen Unfall", Details kann man ja später klären. Ich konnte es damals per Online Formular machen.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Dann wird es ja für dich passen, bis auf eben die Nachschulung, die Betrifft dich als Fahrer. Hast du schon einen Bußgeldbescheid bekommen?Zitat:
Original geschrieben von mshnx
nein habe ich nicht, da die eltern in paar tagen nach hause kommen die machen es selbst sagten Sie. Sie sagten es ist nicht so schlimm die klären das schon.
nein ich habe noch kein Bußgeldbescheid bekommen, war ja gestern abend erst der Unfall um 19:30 uhr
Zitat:
Original geschrieben von mshnx
nein ich habe noch kein Bußgeldbescheid bekommen, war ja gestern abend erst der Unfall um 19:30 uhrZitat:
Original geschrieben von Penny21
Dann wird es ja für dich passen, bis auf eben die Nachschulung, die Betrifft dich als Fahrer. Hast du schon einen Bußgeldbescheid bekommen?
War das dein erster Verstoß? Ich weiß nicht wie es aussieht bei "Vorfahrt nehmen und Unfall verschulden" aber Vorfahrt nehmen und jemanden dabei Gefährend ist ein A Verstoß, hier kannst schauen was auf dich zukommt:
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.htmlZitat:
Original geschrieben von Penny21
War das dein erster Verstoß? Ich weiß nicht wie es aussieht bei "Vorfahrt nehmen und Unfall verschulden" aber Vorfahrt nehmen und jemanden dabei Gefährend ist ein A Verstoß, hier kannst schauen was auf dich zukommt: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.htmlZitat:
Original geschrieben von mshnx
nein ich habe noch kein Bußgeldbescheid bekommen, war ja gestern abend erst der Unfall um 19:30 uhr
war mein erster verstoß
Zitat:
Original geschrieben von mshnx
war mein erster verstoßZitat:
Original geschrieben von Penny21
War das dein erster Verstoß? Ich weiß nicht wie es aussieht bei "Vorfahrt nehmen und Unfall verschulden" aber Vorfahrt nehmen und jemanden dabei Gefährend ist ein A Verstoß, hier kannst schauen was auf dich zukommt: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html
Du hast doch mit deinem Fahrlehrer telefoniert, hat der dazu nix gesagt? Ich würde schon mal nach ner Fahrschule schauen die das Seminar anbietet, nach erhalt des Bescheides hast nur 8 Wochen Zeit es zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Du hast doch mit deinem Fahrlehrer telefoniert, hat der dazu nix gesagt? Ich würde schon mal nach ner Fahrschule schauen die das Seminar anbietet, nach erhalt des Bescheides hast nur 8 Wochen Zeit es zu machen.Zitat:
Original geschrieben von mshnx
war mein erster verstoß
wie gesagt noc kein bescheid bekommen, mein Fahrlehrer sagte wenn die Behörde sich meldet soll ich ihn einfach anrufen.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigtengefährdet 100 €geschädigt = 120,- € + Geb. / Auslagen, 3 Punkte. Ob es ein Fahrverbot gibt weiß ich nicht, die Nachschulung dürfte aber nicht unter 300 Euro zu haben sein.
Hab den kleinen Fehler mal berichtigt😁
@mshnx:
Ich kann verstehen, dass Du Dir momentan am meisten Sorgen um Dich machst.
Aber das solltest Du jetzt langsam abstellen und Dir Gedanken um Deine Unfallgegnerin machen.
1. Der Schaden ist umgehend bei der Versicherung zu melden. Nicht erst, wenn Mami und Papi wieder da sind und nicht in ein paar Tagen: Deine Unfallgegnerin hat ein kaputtes Auto und jeder Tag, der ins Land geht, ohne das was passiert, ist ein Ärgernis und kostet Geld. Unter Umständen auch Euer Geld.
2. Wenn man einen Unfall verursacht, ist das teuer und ärgerlich. Aber so ist es halt.
Was gar nicht geht, ist die Sache zu verzögern, indem man sich Ausreden überlegt, um den eigenen Ar*** zu retten.
Fakt ist: Du hast sie nicht kommen sehen, also kannst Du nichts dazu sagen, wie schnell sie war. Hättest Du sie rechtzeitig gesehen, wärst Du ja stehen geblieben.
Selbst wenn Du sie gesehen hättest, wage ich zu bezweifeln, dass Du die Geschwindigkeit zuverlässig schätzen konntest. Das können die wenigsten Menschen. Schon gar nicht, wenn sie als Fahranfänger am Steuer sitzen und gerade jemandem die Vorfahrt nehmen.
Objektive Anknüpfungspunkte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung scheint es -nach Deiner Schilderung- nicht zu geben. Du bist aber dafür beweisbelastet. Den Beweis wirst Du aber kaum führen können, wie es aussieht.
3. Die behauptete Mitschuld führt ausschließlich dazu, dass die Sache eskaliert (Anwalt, Sachverständige usw).
Das schein aber hier kaum nötig.
Vorschlag: überleg nochmal ganz genau, wie es wirklich war.
Wenn Du sie einfach übersehen hast, ist das kein Beinbruch. Dann steh dazu, ruf Deine Eltern an und lass sie den Unfall melden. Wenn sie mit Dir telefonieren können, können sie auch die Versicherung anrufen und müssen nicht warten, bis sie aus dem Urlaub zurück sind.
Damit schonst Du die Nerven aller Beteiligten und die Sache ist bald vergessen.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hab den kleinen Fehler mal berichtigt😁Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigtengefährdet 100 €geschädigt = 120,- € + Geb. / Auslagen, 3 Punkte. Ob es ein Fahrverbot gibt weiß ich nicht, die Nachschulung dürfte aber nicht unter 300 Euro zu haben sein.
Danke, irgendwie habe ich nur das "gefährdet" gefunden, bin wohl blind 😁 (aber froh das mit sowas in der Probezeit nicht passiert ist, aber 10 Tage hab ich noch ^^)