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Halbkaskoversichert fremdes auto

Themenstarteram 9. August 2010 um 7:46

Hallo,

es geht darum das mein Freund seine Eltern in den Urlaub gefahren sind vor 9 Tagen. Wir haben das Auto bekommen um zu unseren Job zu fahren da wir ja auf die Haustiere etc aufpassen mussten und Sie auf dem Dorf wohnen. Die sind bei der "Die Continentale" Versichert mit Halbkasko. Und gestern abend ist das dann passiert. Es ist noch nicht sicher klar wär schuld ist aber die Polizisten haben schon so geredet als wäre ich schuld daher nun zu meiner Frage: "Zahlt die Versicherung" ?

Habe gelesen das es sowas wie Gelegenheitsfahrt gibt: "Zählt das als Gelegenheitsfahrt" ?

Wenn die Versicherung zahlt, was zahlt Sie? Den Schaden an meinem Freund seinen Eltern das Auto oder nur vom Gegnerischen Auto?

Ich bin bei keiner KFZ-Versicherung da mein erstes auto erst in 1-2 Monaten kommen sollte.

Denn Führerschein habe ich seit dem 18 Mai, glaube ich, falls es wichtig ist

Hoffe ihr habt guten Rat für mich

Danke

Beste Antwort im Thema

@mshnx:

Ich kann verstehen, dass Du Dir momentan am meisten Sorgen um Dich machst.

Aber das solltest Du jetzt langsam abstellen und Dir Gedanken um Deine Unfallgegnerin machen.

1. Der Schaden ist umgehend bei der Versicherung zu melden. Nicht erst, wenn Mami und Papi wieder da sind und nicht in ein paar Tagen: Deine Unfallgegnerin hat ein kaputtes Auto und jeder Tag, der ins Land geht, ohne das was passiert, ist ein Ärgernis und kostet Geld. Unter Umständen auch Euer Geld.

2. Wenn man einen Unfall verursacht, ist das teuer und ärgerlich. Aber so ist es halt.

Was gar nicht geht, ist die Sache zu verzögern, indem man  sich Ausreden überlegt, um den eigenen Ar***  zu retten.

Fakt ist: Du hast sie nicht kommen sehen, also kannst Du nichts dazu sagen, wie schnell sie war. Hättest Du sie rechtzeitig gesehen, wärst Du ja stehen geblieben.

Selbst wenn Du sie gesehen hättest, wage ich zu bezweifeln, dass Du die Geschwindigkeit zuverlässig schätzen konntest. Das können die wenigsten Menschen. Schon gar nicht, wenn sie als Fahranfänger am Steuer sitzen und gerade jemandem die Vorfahrt nehmen.

Objektive Anknüpfungspunkte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung scheint es -nach Deiner Schilderung- nicht zu geben. Du bist aber dafür beweisbelastet. Den Beweis wirst Du aber kaum führen können, wie es aussieht.

3. Die behauptete Mitschuld führt ausschließlich dazu, dass die Sache eskaliert (Anwalt, Sachverständige usw).

Das schein aber hier kaum nötig.

Vorschlag: überleg nochmal ganz genau, wie es wirklich war.

Wenn Du sie einfach übersehen hast, ist das kein Beinbruch. Dann steh dazu, ruf Deine Eltern an und lass sie den Unfall melden. Wenn sie mit Dir telefonieren können, können sie auch die Versicherung anrufen und müssen nicht warten, bis sie aus dem Urlaub zurück sind.

Damit schonst Du die Nerven aller Beteiligten und die Sache ist bald vergessen.

Gruß

Hafi

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am 9. August 2010 um 7:53

Es könnte durchaus hilfreich sein, wenn Du uns mitteilst, was überhaupt passiert ist…

am 9. August 2010 um 7:55

Das ist hier doch egal, weil eine Teilkasko eh keine selbstverschuldeten Schäden zahlt. Die Schäden am Unfallgegner zahlt die Haftpflicht. Allerdings kann sich das im Falle des TE wohl hinziehen, da die Schuldfrage ungeklärt scheint.

am 9. August 2010 um 7:55

was eine gelegenheitsfahrt ist, weiss ich leider nicht. aber mit teilkasko( ich denke das meinst du?) ist der schaden an "eurem" wagen nicht abgedeckt.

sofern die schuld bei "euch" liegt, wird die VS den verursachten schaden am anderen fahrzeug regulieren, soweit sich das bei den bisherigen infos sagen laesst.

Seit ihr denn als zusätzliche Fahrer mitversichert oder besteht der Versicherungsschutz nur Alleinfahrer? Oder Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen?

Dann kann es durchaus noch zu einer Vertragsstrafe kommen wenn ihr das Fahrzeug versicherungsrechtlich garnicht hättet nutzen dürfen.

Themenstarteram 9. August 2010 um 8:14

mir wird vorgeworfen Vorfahrt missachtet.

Aber die Sache ist wie folgt wir waren an der Kreuzung, ich musste langsam vorfahren weil mir die Sicht nach rechts verdeckt war weil ein schwarzes auto rechts geparkt war, dann bin ich langsam vorgefahren und dann kamm sie plötzlich mit Geschwindigkeiie angefahren. In einer 30 Zone. Bei uns sind Bremspuren vorhanden bei ihr nicht! Sie hat gar nicht gebremst! Sie sagt sie wäre 30 kmh gefahren, wobei ich mir sicher bin das Sie nicht so langsam gefahren ist, die Polizisten glauben aber ihr weil kein Airbag ausgelöst wurde, Sie hat mich seitlich rechte türe bisschen weiter vorne getroffen. Aber ein Airbag lösst sich nur aus wenn alle Faktoren stimmen das hat nicht immer nur was mit der Geschwindigkeit zu tun. Wegen der Versicherung weiß ich jetz auch nicht wegen unter 25 etc, ich werde 19 am 19 august.

vielen dank für die schnellen antworten

am 9. August 2010 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Seit ihr denn als zusätzliche Fahrer mitversichert oder besteht der Versicherungsschutz nur Alleinfahrer? Oder Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen?

Dann kann es durchaus noch zu einer Vertragsstrafe kommen wenn ihr das Fahrzeug versicherungsrechtlich garnicht hättet nutzen dürfen.

Kann man ja noch ändern und den höheren Beitrag zahlen.

am 9. August 2010 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Das ist hier doch egal, weil eine Teilkasko eh keine selbstverschuldeten Schäden zahlt.

So egal ist das nicht, denn auch der Unfallgegner kann - unabhängig davon, was die Polizei festgestellt hat - u.U. haftpflichtig sein. Für den TE geht es ja darum, das dem Eigentümer und/oder VN des entliehenen Fahrzeugs so wenig Schaden entsteht, ohne dass er selbst dabei über Gebühr "bluten" muß.

Themenstarteram 9. August 2010 um 8:57

Ich habe meinen Fahrlehrer gerade eben angerufen und er meinte die Versicherung würde aufjedenfall den Schaden des gegnerischen Wagens bezahlen, obwohl nur der Vater meines Freundes versichert ist. Dazu kommt ja noch das, dass Landratsamt entscheiden muss ob sie evtll. teilschuld an diesem Unfall hat, immerhin ist Sie zu schnell gefahren und hat nicht versucht zu bremsen, einfach drauf auf uns. Egal ob wir jnetz im nachhinein die vorfahrt ihr genohmen hätten, müsste Sie trotzdem versuchen den Unfall zu verhindern und somit zu bremsen.

Das Landratsamt?

Klar muss die Versicherung erst mal zahlen, aber Regressansprüche und Vertragsstrafen stehen eben auch im Raum.

Wie die Schuld sich aufteilt bewertet die Versicherung und danach eventuell Anwälte und Richter.

Zitat:

Original geschrieben von mshnx

dann bin ich langsam vorgefahren.....Bei uns sind Bremspuren vorhanden

iwas passt da nicht wirklich zusammen.....

selbst wenn du andere fahrerin zu schnell war, wirst du mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit den hauptteil der schuld bekommen!

am 9. August 2010 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mshnx

dann bin ich langsam vorgefahren.....Bei uns sind Bremspuren vorhanden

iwas passt da nicht wirklich zusammen.....

selbst wenn du andere fahrerin zu schnell war, wirst du mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit den hauptteil der schuld bekommen!

Ja, es klingt komisch, vielleicht besteht auch nur ein Kommunikationsproblem. Aber Vorfahrt genommen ist nunmal Vorfahrt genommen, die Schuldfrage sollte also weitgehend geklärt sein.

Was die Versicherung sagt ist die Frage: ist der Unfall den auf dem weg zu den Eltern deines Freundes passiert oder seid ihr so durch die gegend gefahren?

Themenstarteram 9. August 2010 um 10:46

habs falsch ausgedrückt mit dem langsam vorgefahren meinte ich, dass ich langsamer wurde aber ich war nicht schnell, die bremsspur ist ja auch nur ganz kurz vielleicht 20 cm. Und wie gesagt das heißt ja nicht das Sie einfach drauffahren kann. Sonst kann ich auch ihns auto steigen und wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt gebe ich vollgas.. man muss mit Fehler anderen Rechnen.. wäre Sie nicht so schnell gefahren dann wäre es ja auch nicht passiert die hat ja nicht mal geschafft zu bremsen

@penny wie gesagt Eltern im Urlaub aber wir waren auf dem Webg nach hause 300 m vor der haustüre.. seiner eltern

Naja Bremsspuren des anderen Autos gibts mit ABS nicht unbedingt - heist also nicht, dass sie nicht gebremst hätte.

Du schätzt jetzt subjektiv, dass sie zu schnell war. Das täuscht aber oft einfach. Dazu dann noch die Schrecksekunde und bums.

Die Versicherung wird bei Zweifeln schon intervenieren.

am 9. August 2010 um 11:02

Zitat:

Sonst kann ich auch ihns auto steigen und wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt gebe ich vollgas.. man muss mit Fehler anderen Rechnen..

Klar muss man mit Fehlern anderer Rechnen, das heißt aber nicht das man Verkehrsregeln missachten darf, wenn man das tut muss man eben dafür zahlen, so ist es.

Wenn du dden Führerschein neu hast wirst du im übrigen noch andere Probleme habe: Stichwort Nachschulung, Probezeitverlängerung. "Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 € 3 Punkte. Ob es ein Fahrverbot gibt weiß ich nicht, die Nachschulung dürfte aber nicht unter 300 Euro zu haben sein.

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