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Verladeschaden an fremden Fahrzeug

Themenstarteram 12. August 2019 um 14:38

Hallo,

mir ist vor einigen Tagen leider ein Missgeschick passiert.

Bei einer Feier draußen hatten einige Freunde und ich Lautsprecher aufgebaut. Dann hat es jedoch angefangen zu in Strömen zu regnen, sodass ich einen der Lautsprecher um ihn vor Nässe zu schützen in das Auto eines Bekannten geladen habe. Leider habe ich ihn nicht tief genug in den Kofferraum geschoben, sodass beim Zumachen der Heckklappe die Scheibe geplatzt ist...

Nun frage ich mich, ob meine private Haftpflicht diesen Schaden übernehmen wird. Ich weiß schon, dass Haftpflichtversicherungen sehr knauserig sind was Schäden an KfZs angeht. Aber das Auto gehört ja nicht mir und war nicht in Gebrauch. Nicht mal zum Transport sollte es in diesem Fall genutzt werden sondern lediglich zum kurzzeitigen Regenschutz...

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Vielen Dank und viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. August 2019 um 21:24:01 Uhr:

@Gunny-Highway

Beitrag editiert, Verstoß gegen die Beitragsregeln, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Dies trifft auf Dich selbst mindestens genauso zu.

z. B.:

Zitat:

Und was machst Du, wenn der Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert der Scheibe bezahlt (was rechtmäßig ist)?

Und um die Frage des TE zu beantworten:

Hier liegt ein ganz normaler Haftungsfall vor. Und der ist durch die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. "Benzinklausel" oder irgendwelche Sonderklauseln spielen keine Rolle...

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Nein, die PHV zahlt das nicht.

Aber die TK des Autos zahlt den Glasbruchschaden.

Wieso soll das nicht die PHV zahlen?

Benzinklausel, Beladung gehört zum Betrieb des Kfz.

Ich glaub Mal das die Benzinklausel hier nicht greift.

Wenn ein Mitfahrer die Beifahrertür bei Aussteigen beschädigt, zahlt ja auch dessen PHV

Nur wenn im Tarif die Benzinklausel dafür abbedungen wurde. Das mag gelegentlich der Fall sein. Als Regel kann man das aber nicht ansehen.

Die TK zahlt es auf jeden Fall.

Wer zahlt die SB?

Vielleicht sollte man unterscheiden

Eigenschaften und Fremdschaden

Themenstarteram 12. August 2019 um 15:51

Danke für eure Antworten! Habe schon bei meiner Versicherung als "Neukunde" angerufen und gefragt wie in diesem Fall vorgegangen wird. Am Telefon wurde mir daraufhin gesagt, dass es gedeckt sei.

Außerdem steht folgendes im Vertrag:

"Be- und Entladeschäden

Versichert ist – abweichend von Teil A, Abschnitt1, Ziff.

7.14 der AVB PHV KLASSIK-GARANT. (In dem Fall ist das die Benzinklausel) – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden,

die Dritten beim Be- oder Entladen des Kfz oder Anhängers zugefügt werden. Schäden am selbst gebrauchten

Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN

steht es frei einen Schaden von der zuständigen KfzHaftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem

Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt

3.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen

Schäden 150 EUR selbst zu tragen. "

Werde daraus nur leider nicht wirklich schlauer...

Bei einem fremden Auto zahlt Deine PHV, bei einem eigenen Auto die Teilkaskoversicherung.

Das halte ich für einen Schreibfehler, da es keinen Sinn macht:

Zitat:

zuständigen KfzHaftpflichtversicherung

+ 150,- SB in dieser PHV. Die TK läuft ggf. ohne SB.

Er ist nicht Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer des Kfz, da kommt die SB nicht zum tragen. Höchstens er hat ein PHV mit genereller SB

Nöp:

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt

3.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen

Schäden 150 EUR selbst zu tragen.

Wieder dazugelernt...

Das ist aber nicht so ein Versicherungsfall

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. August 2019 um 19:09:32 Uhr:

Das ist aber nicht so ein Versicherungsfall

Du gehst also immer noch von einem "normalen" PHV-Schaden aus?

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