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Halb-Leasing Vertrag - Audi A1

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 19:59

Hallo! ich wollte mal eure Meinung hören.

Ich habe mir gerade einen Audi A1 "gegönnt" - über Leasing. Die Leasingrate überschreitet die 170€ nicht.

Inspektionen, Werkstatt (Neuwagen-Garantie) und weitere Audi-Service Leistungen sind mit inbegriffen.

Da ich Vollzeit-Arbeite und nebenbei einen Abschluss nachhole (Abitur) sollten sich die Steuern absetzen lassen.

Der Neuwagen hat einen Wert von ca. 1800€ - Wenn ich die Steuern abziehe bin ich bei 1500€-

Der Vertrag geht 3 Jahre lang, dann hat das Fahrzeug (mit Steuern) einen Restbetrag von 11.000 - Da ich aber in den 3 Jahren ca. 5000€ bezahlt habe, eine Anzahlung von 3000€ getätigt habe, sollte ein Betrag von 7000€ übrig bleiben der Abbezahlt werden sollte und ich auch haben möchte, weil ich den Audi A1 vom Design und Fahrverhalten liebe. (Ist im übrigen nen Jahreswagen gewesen mit 20.000km drauf - mit einem Neuwert von über 30.000€)

Nun bekomm ich aber die ganze Zeit von nem Freund gesagt, der Kaufmann ist, das es was ich gemacht habe dummer Stuss ist und ich das niemals hätte unterschreiben soll.

Da ich allerdings ein Auto brauche, was sehr günstig im Unterhalt ist (500€ Vollkasko, 120€ Steuern und Dieselfahrzeug mit einem Durchschnittsverbrauch von 4,5) und ich ungern ausländische Autos fahre (schlechte Erfahrung)

Und wo ich auch gleichzeitig, wenn irgendwas ist, ich nicht die Angst haben muss auf den Kosten sitzen zu bleiben (spontane Werkstatt weil irendwas nicht funktioniert, hatte ich mit meinem alten Audi A4, da hätte ich mal spontan 700€ bezahlen müssen weil der Motor komplett raus sollte für einen Wechsel am Kühlgerät)

 

Er konnte mir aber nicht sagen warum es "dummer Stuss" gewesen ist und plädiert nur darauf das er Kaufmann ist. Und ich würde es ja nicht verstehen weil ich kein Kaufmann bin sondern nur mein Abitur nachole. Daher wollte ich mal wissen was er meinen könnte und warum es "dumm" war was ich getan habe =)

Beste Antwort im Thema
am 13. Dezember 2014 um 12:15

Zitat:

@Keylen schrieb am 13. Dezember 2014 um 02:56:28 Uhr:

 

Die frage von mir ist ja, wieso Leasing dumm sein soll wenn man es steuerlich absetzen kann und dazu noch eine recht günstige rate bekommt.

Kostentechnisch spare ich selbst mit Steuer und 2000€ zu meinem vorherigen Fahrzeug und volkasko

Ich meine, Du solltest tatsächlich zu einem Steuerberater gehen, der Dich erst mal umfassend und grundlegend berät.

Sollte es tatsächlich so sein, dass Du selbstständig bist und umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann wäre erst mal zu klären, ob es sich tatsächlich um Leasing handelt oder um eine Finanzierung. Bei Leasing könntest Du die Vorsteuer nicht aus dem Anschaffungswert ziehen, sondern nur aus den monatlichen Leasingraten.

Bei einer Finanzierung wäre dies anders. Denn dann ist es ein Kauf und Du erhältst eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Du als Vorsteuer geltend machen könntest. Allerdings stünde dem im Wege, dass Dein Gewerbe als Nebentätigkeit in offenbar geringem Ausmaß ausgeführt wird. Somit dürfte es Dir schwerfallen, das Fahrzeug als Betriebsvermögen auszuweisen und damit entfiele auch der Vorsteuerabzug.

Zitat:

Ich bin soweit berechtigt die Steuer abzusetzen, immer hin kann ich ja auch den Sprit für meine Weiterbildung absetzen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Umsatzsteuerpflicht und die damit verbundene Vorsteuerabzugsberechtigung hat mit der Geltendmachung von Werbungskosten nichts, aber auch gar nichts zu tun (zumal Du die Werbungskosten vermutlich als Angestellter geltend machst). Zudem habe ich noch nie gehört, dass man die Spritkosten bei einer Weiterbildung absetzen könne. Du kannst evtl. Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € je km geltend machen, aber nicht die Spritkosten.

Ich empfehle Dir DRINGEND einen Steuerberater. Du wirfst bereits die einfachsten Dinge durcheinander.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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Ich bin mit deinem Bekannten einer Meinung.

Du würfelst hier Sachen wie Vorsteuerabzug und der Absetzung deiner Fahrtkosten durcheinander. Zum Anderen hast du noch nicht einmal einen Überblick über deine eigene Situation bzw. kannst diese nicht verständlich darlegen.

Was ist das eigentlich für eine nebenberufliche Tätigkeit ?

Zitat:

@Keylen schrieb am 13. Dezember 2014 um 15:46:02 Uhr:

Warum ist es denn dumm wenn ich es steuerlich absetzen kann?

Nach dem, was du da beschreibst, kannst du das aber nicht.

Wohl die Werbungskosten für die Fahrtwege zwecks Weiterbildung, aber keine Rate für das Auto oder gar den gesamten Kaufpreis.

Dazu müßte das Fahrzeug schon auf die Firma zugelassen sein. Hier handelt es sich aber wohl um ein Privat-Leasing.

Themenstarteram 13. Dezember 2014 um 15:38

Also - da ja die Richtwerte wohl nicht reichen.

Das Fahrzeug hätte "neu" 32.160.00 € gekostet

Angeboten wurde es mir für 18.500,00€

Davon sind 2.953,73€ 19% Steuer von 15.546,22€

Erstzulassung war am 23.01.2014

Ich zahle 3 Jahre lang 163€ Monatlich was einem Betrag von 5868€ entspricht.

3000€ wurden als Anzahlung geleistet

Keine Inspektions - keine Werkstattkosten

Garantie ist auf 5 Jahre komplett verlängert

Die Gesamtrechnung für das Fahrzeug ist soweit vorhanden.

Die Vertragsbedingungen sind folgendermaßen:

Das Fahrzeug kann nach 36 Monaten käuflich erworben werden

Das Fahrzeug kann abgegeben werden, der Restbetrag vom Fahrzeug wird nicht gefordert

Das Fahrzeug kann weiterfinanziert werden

 

Kilometerpauschale liegt bei 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.

Ich fahre täglich zur Arbeit 10km hin und zurück. Gleichzeitig fahre ich auch noch unregelmäßig zu Schulungen etc.

Und ich fahre 4,5 Tage die Woche 20-25km zu meiner Weiterbildungsstätte, wodurch ich Studierender bin und damit auch Bafög berechtigt, sollte ich meine Vollzeitarbeit "niederwerfen".

Dazu bin ich auf ein Fahrzeug angewiesen, da ich ohne dieses Fahrzeug meine Weiterbildungsstätte nicht erreichen könnte.

Meine "Nebenberufliche Tätigkeit" liegt im Moment still, allerdings ist das Gewerbe soweit registriert. Die Vorbereitungen sind dafür am 01.01.2015 abgeschlossen und die Produktion für Tabletop-Artikel beginnt am 14.01.2015.

Da dieses Gewerbe aber ein Kleingewerbe ist, bin ich selbst dafür haftbar und nicht die Firma. Da es eben keine GmbH oder ähnliches ist.

Die Frage ist ob du es steuerlich absetzen kannst,und nicht ob es dumm ist dieses zu machen

Ich frage mich:Kann man ein Fahrzeug auf ein Kleingewerbe anmelden

Für das Finanzamt bin ich auch Unternehmer,aber trotzdem bin ich leider nicht berechtigt ein Fahrzeug auf mein Unternehmen zuzulassen

Ich habe da sehr große Bedenken...

Die 30 cent pro km ist doch die ganz normale Pauschale die jeder Arbeitnehmer ansetzen kann,egal ob er mit dem eigenen,finanzierten oder geleasten Fahrzeug die Strecke zurücklegt.Oder etwa nicht ? Die km die du für deine "Firma" zurücklegst werden vielleicht woanders berücksichtigt.Du mußt auch erstmal über die Arbeitnehmerpauschale kommen.

Bei meiner Weiterbildung habe ich die km vom Arbeitsamt ersetzt bekommen

Zitat:

@Keylen schrieb am 13. Dezember 2014 um 16:38:54 Uhr:

Kilometerpauschale liegt bei 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.

Ich fahre täglich zur Arbeit 10km hin und zurück.

Du kannst als Arbeitnehmer nicht die gefahrenen Kilometer bei der Steuererklärung als Entfernungspauschale geltend machen, sondern nur die einfache Strecke. Also 10 Kilometer pro Arbeitstag.

am 13. Dezember 2014 um 17:40

Zitat:

@Keylen schrieb am 13. Dezember 2014 um 16:38:54 Uhr:

 

Die Gesamtrechnung für das Fahrzeug ist soweit vorhanden.

Dann ist es weder Leasing noch "Halb-Leasing" - beim Leasing erhältst Du keine Kaufrechnung.

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn ich es richtig gelesen habe, eines kam noch gar nicht zur Sprache:

Etwas von der Steuer abzusetzen, macht nur Sinn, wenn man Steuern zahlt. Das ist davon abhängig, was Dir Deine Vollzeitbeschäftigung einbringt.

Bei den ungenügenden Angaben kann man Dir nicht helfen.

Du bringst soviel durcheinander, wie nur möglich ist. Begriffe der Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder auch des Unternehmensrechts werden wild miteinander kombiniert. Da kann man nur hoffen, dass du von deinem "Nebenberuf" mehr Ahnung hast. ;)

Auf jeden Fall professionelle Hilfe suchen! Anhand des bisher geschilderten, vermute ich, dass es sich bei dem Auto/Leasing nur um Privatvermögen handelt...

am 15. Dezember 2014 um 9:56

Zitat:

@Keylen schrieb am 12. Dezember 2014 um 20:59:19 Uhr:

 

Nun bekomm ich aber die ganze Zeit von nem Freund gesagt, der Kaufmann ist, das es was ich gemacht habe dummer Stuss ist und ich das niemals hätte unterschreiben soll.

Ich denke, Dein Freund hat erkannt, dass Deine Rechnung überhaupt nicht aufgehen kann ...

Wenn Deine gesamte Finanzplanung auf Deinen kühnen Berechnungen aufbaut, dann ist nur zu hoffen, dass dieses Korsett nicht zu eng geschnürt ist sonst gibt es ein böses Erwachen für Dich ...

Gruß

Der Chaosmanager

Das alles klingt schon fast so, wie der Kollege hier neulich, der ohne Kenne eine Tuning-Firma aufmachen wollte, aber selber nicht arbeiten wollte. Hatte zumindest Unterhaltungswert ;-)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. Dezember 2014 um 12:49:27 Uhr:

Das alles klingt schon fast so, wie der Kollege hier neulich, der ohne Kenne eine Tuning-Firma aufmachen wollte, aber selber nicht arbeiten wollte. Hatte zumindest Unterhaltungswert ;-)

Hast du einen Link zum Thread?

Zitat:

@Useraccount schrieb am 22. Dezember 2014 um 21:17:20 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. Dezember 2014 um 12:49:27 Uhr:

Das alles klingt schon fast so, wie der Kollege hier neulich, der ohne Kenne eine Tuning-Firma aufmachen wollte, aber selber nicht arbeiten wollte. Hatte zumindest Unterhaltungswert ;-)

Hast du einen Link zum Thread?

Bitte schön!

Und überhaupt kann man seine Steuerlast durch Absetzungen reduzieren, wenn man überhaupt Steuern bezahlt. Vor diesem Hintergrund hat der Freund des Te wohl Recht.

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