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Freigrenzen-Regelung bei Mehrkilometern bei Sixt Leasing rechtens?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 21:43

Moin,

ich habe meinen Wagen vor Kurzem an Sixt Leasing zurückgegeben und mich nun etwas über die Mehrkilometer-Abrechnung gewundert.

Es gibt eine Freigrenze von 2.500km, wo Sixt bei Mehr- oder Minderkilometern verspricht, diese nicht abzurechnen. Ich habe nun mehr als die 2.500 Mehrkilometer gehabt und habe damit gerechnet, dass die Freigrenze mit in die Mehrkilometerleistung eingerechnet bzw. abgezogen wird.

Allerdings schreibt Sixt in seinen AGB folgendes (angehängtes Bild).

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist, weil die 2.500 km ja ohne Überschreitung nicht berücksichtigt worden wären. Andersrum aber Minderkilometer nur bis max. 10.000km gutschreibt. Eine Schlechterstellung des Verbrauchers, in meinen Augen. Es gab ja in den letzten Jahren, meines Wissens, auch entsprechende Urteile, wo ungültige AGB-Inhalte im Nachhinein zugunsten des Verbrauchers entschieden wurden.

Und bitte, bitte keine Kommentare, dass man sich die AGB vorher durchliest und nicht danach rumheult. Weiß ich selbst, habe ich aber nicht gemacht - dumm gelaufen. Danke. ;)

Beste Antwort im Thema

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

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Was wir hier davon halten, ist ziemlich egal. Eine verbindliche Auskunft darf dir nur ein Rechtsanwalt geben, da eine Rechtsberatung in Foren nicht erwünscht ist.

Hallo,

das Minder-km nur bis 10.000 km erstattet werden, kenne ich von anderen Verträgen auch.

Aber die 2.500 km Mehr oder Weniger, kenne ich normal anders. Ebenso dass sie nicht berechnet werden, egal für welche Partei.

Aber da die AGB da eindeutig sind, würde ich sagen, Pech gehabt. Würde mich auch ärgern.

Kannst nur mit den handeln. Aus der besten Position, falls du ein neues Auto leasen möchtest...

Persönlich finde ich es sowieso bescheiden, jeden Mehr-km einzeln zu berechnen. Ich bin der Meinung, ob ein Auto nach 3 Jahren z.B. 30.000 oder 35.000 km runter hat, ist unerheblich. Deshalb sollten die Leasinggesellschafften eher eine Staffel einführen, wie z.B. bis 5000 km pro km x Cent, von 5000 - 10.000 km x Cent, von 10.000 bis 15.000 km x Cent und ab 20.000 km x Cent.

Denn jemand, der sich wirklich verkalkuliert und meinetwegen 30.000 km im Jahr statt in 3 Jahren fährt, zahlt unverhältnismäßig drauf, wenn der Händler und Leasing sich stur stellen und auf den Vertrag pochen. Da der Mehr-km schließlich enorm schwankt, von 3,5 - 18 Cent...

Warum sollte es nicht rechtens sein? Das wird bei VW und AUDI genauso gehandhabt. Zu anderen Marken kann ich nichts sagen.

Lies dir mal den Vertrag genau durch:

1) Mehr- oder Minderkilometer werden vom Grundsatz her berechnet oder erstattet.

2) Aus Kulanz- oder Vereinfachungsgründen wird bei einer Über- oder Unterschreitung darauf Verzichtet (Die Ausnahme von vom Grundsatz).

Aber du kannst ja gerne dagegen klagen, wenn du meinst, schlechter gestellt zu sein.

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

am 12. Oktober 2014 um 11:02

Zitat:

@Eue schrieb am 12. Oktober 2014 um 10:21:34 Uhr:

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

Bei BMW Leasing ist es anders - da sind 2.500 Mehr-km generell frei und für Minder-km gibt es auch keine Beschränkung; lediglich der Vergütungssatz ist geringer als der Satz für Mehr-km.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Oktober 2014 um 13:02:16 Uhr:

Zitat:

@Eue schrieb am 12. Oktober 2014 um 10:21:34 Uhr:

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

Bei BMW Leasing ist es anders - da sind 2.500 Mehr-km generell frei und für Minder-km gibt es auch keine Beschränkung; lediglich der Vergütungssatz ist geringer als der Satz für Mehr-km.

Gruß

Der Chaosmanager

So ist es bei Daimler auch.

Generell sind alle vertraglichen Regelungen rechtens, solange sie nicht gegen Gesetz verstossen. Ein Gesetz gegen das diese vertragliche Regelung verstossen würde ist mir nicht bekannt.

Zitat:

@blinkmuffel schrieb am 11. Oktober 2014 um 23:43:31 Uhr:

Moin,

ich habe meinen Wagen vor Kurzem an Sixt Leasing zurückgegeben und mich nun etwas über die Mehrkilometer-Abrechnung gewundert.

Es gibt eine Freigrenze von 2.500km, wo Sixt bei Mehr- oder Minderkilometern verspricht, diese nicht abzurechnen. Ich habe nun mehr als die 2.500 Mehrkilometer gehabt und habe damit gerechnet, dass die Freigrenze mit in die Mehrkilometerleistung eingerechnet bzw. abgezogen wird.

Allerdings schreibt Sixt in seinen AGB folgendes (angehängtes Bild).

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist, weil die 2.500 km ja ohne Überschreitung nicht berücksichtigt worden wären. Andersrum aber Minderkilometer nur bis max. 10.000km gutschreibt. Eine Schlechterstellung des Verbrauchers, in meinen Augen. Es gab ja in den letzten Jahren, meines Wissens, auch entsprechende Urteile, wo ungültige AGB-Inhalte im Nachhinein zugunsten des Verbrauchers entschieden wurden.

Und bitte, bitte keine Kommentare, dass man sich die AGB vorher durchliest und nicht danach rumheult. Weiß ich selbst, habe ich aber nicht gemacht - dumm gelaufen. Danke. ;)

[/

 

Kennst du den Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Oktober 2014 um 13:02:16 Uhr:

Zitat:

@Eue schrieb am 12. Oktober 2014 um 10:21:34 Uhr:

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

Bei BMW Leasing ist es anders - da sind 2.500 Mehr-km generell frei und für Minder-km gibt es auch keine Beschränkung; lediglich der Vergütungssatz ist geringer als der Satz für Mehr-km.

Gruß

Der Chaosmanager

Die Frage ist doch:

Wenn du 3.000Km mehr gefahren bist, werden dann (laut Vertrag) nur 500Km oder 3.000Km berechnet?

am 12. Oktober 2014 um 15:19

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 17:15:45 Uhr:

 

Die Frage ist doch:

Wenn du 3.000Km mehr gefahren bist, werden dann (laut Vertrag) nur 500Km oder 3.000Km berechnet?

Dann werden 500 km berechnet.

Der entsprechende Passus in den AGB lautet:

Zitat:

Bei der Berechnung von Mehr- und Minderkilometern bleiben 2.500 km ausgenommen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Oktober 2014 um 17:19:56 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 17:15:45 Uhr:

 

Die Frage ist doch:

Wenn du 3.000Km mehr gefahren bist, werden dann (laut Vertrag) nur 500Km oder 3.000Km berechnet?

Dann werden 500 km berechnet.

Der entsprechende Passus in den AGB lautet:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 12. Oktober 2014 um 17:19:56 Uhr:

Zitat:

Bei der Berechnung von Mehr- und Minderkilometern bleiben 2.500 km ausgenommen.

Gruß

Der Chaosmanager

...und genauso ist es bei Daimler geregelt.

OK, ich glaub´s ja. :D

Wie ich schon schrieb: bei VW und AUDI wird es wie bei SIXT gehandhabt.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 20:12:03 Uhr:

OK, ich glaub´s ja. :D

Wie ich schon schrieb: bei VW und AUDI wird es wie bei SIXT gehandhabt.

Dann aber nur beim Leasing?

Beim verbrieften Rückgaberecht im Rahmen einer 3-Wege-Finanzierung lautet der Passus nämlich auch:

Zitat:

Bei der Berechnung bleiben 2.500 Kilometer ausgenommen.

Warum auch nicht? Sind zwei vollkommen unterschiedliche Verträge.

Wo ist eigentlich der Themenstarter ????????

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:08:15 Uhr:

Warum auch nicht? Sind zwei vollkommen unterschiedliche Verträge.

Ich bezweifle es ja nicht. Ich finde es nur etwas ungewöhnlich.

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