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Hagelschäden durch Unwetter in Emden

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 16:20

Muss man ein Auto mit Hagelschaden, auch wenn es im Werk repariert wurde, als Käufer abnehmen? Habe ich ein Recht darauf, dass das Auto neu gebaut wird ?

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22 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2008 um 23:30

Zitat:

Original geschrieben von EOS Newbie

Ja, aber !

Dass ist aber nur die halbe Wahrheit - sieh mal hier

http://www.borkenerzeitung.de/.../...en_zum_Unfallfahrzeug_machen.html

Ich ärgere mich nicht mehr länger rum.

Wenn keine glaubhafte Darstellung von Seiten VW kommt und ein Sachverständiger mir zeigen kann, dass man mir einen reparierten Hagelschaden untergeschoben hat geht die Sache zum Anwalt !

Schon was gehört vom VW Händler oder VW selber?

am 14. Juli 2008 um 12:28

kiHallo

heute Antwort von VW:

Entsprach den bereits bekannten Pressemitteilungen von VW.

Nix konkretes

Keine Antwort auf meine Fragen.

Die Angst eine falsche Äußerung zu machen ist Groß!

@rs60spyder:

hast du schon geprüft, ob dein auto überhaupt betroffen ist?

zur abnahme - ich denke der zeitungsbericht gibt es am besten wieder - ein kleiner hagelschaden schaden ist aus meiner sicht kein problem - ein großer nun einmal schon.

wenn also die schäden durch den beulendoc wieder erledigt sind wirst du wohl kaum einen aspruch darauf haben hier den wagen ablehnen zu können - selbst schäden beim transport werden ohne kenntnis und angabe des käufers repariert.

wenn der schaden so umfassend ist, dass die verkleidung ab, beule raus und/oder spachteln, schleifen und lackieren ist......dann würde ich dir zustimmen und sagen, dass der wagen nicht mehr als "unfallfrei" gilt.

also - wie geschrieben - bring erst einmal in erfahrung, ob dein wagen überhaupt betroffen ist und wenn ja, in welchem umfang.

Themenstarteram 14. Juli 2008 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Coestar

@rs60spyder:

hast du schon geprüft, ob dein auto überhaupt betroffen ist?

zur abnahme - ich denke der zeitungsbericht gibt es am besten wieder - ein kleiner hagelschaden schaden ist aus meiner sicht kein problem - ein großer nun einmal schon.

wenn also die schäden durch den beulendoc wieder erledigt sind wirst du wohl kaum einen aspruch darauf haben hier den wagen ablehnen zu können - selbst schäden beim transport werden ohne kenntnis und angabe des käufers repariert.

wenn der schaden so umfassend ist, dass die verkleidung ab, beule raus und/oder spachteln, schleifen und lackieren ist......dann würde ich dir zustimmen und sagen, dass der wagen nicht mehr als "unfallfrei" gilt.

also - wie geschrieben - bring erst einmal in erfahrung, ob dein wagen überhaupt betroffen ist und wenn ja, in welchem umfang.

Da ist das Problem. Sagt man den Kunden was dran war???

Themenstarteram 14. Juli 2008 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von EOS Newbie

kiHallo

heute Antwort von VW:

Entsprach den bereits bekannten Pressemitteilungen von VW.

Nix konkretes

Keine Antwort auf meine Fragen.

Die Angst eine falsche Äußerung zu machen ist Groß!

Oder sie wollen/dürfen nichts sagen!?!?

am 14. Juli 2008 um 15:34

Ich denke hier geht es nur um eines - Geld!

Wenn es möglich ist dem Kunden ein repariertes Fahrzeug unterzuschieben, wird dies auch geschehen.

Der Kunde wird nie erfahren, wie das Fahrzeug zuvor aussah.

Und somit auch keine Vorstellung über den Umfang der Reparaturen erhalten!

Mit Glück kann ein Gutachter noch was nachvollziehen.

Porsche soll seinen Kunden anbieten, das reparierte Fahrzeug einem "freien" Gutachter vorzuführen (Kosten hierfür übernehme Porsche).

In der Antwort von VW teilte man mir mit

"....Wir ....... versichern Ihnen, dass unsere Fachleute und Servicetechniker rund um die Uhr fuer Sie im Einsatz sind...."

Alles klar?!

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