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Hagelschäden durch Unwetter in Emden

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 16:20

Muss man ein Auto mit Hagelschaden, auch wenn es im Werk repariert wurde, als Käufer abnehmen? Habe ich ein Recht darauf, dass das Auto neu gebaut wird ?

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22 Antworten

Nein, Du kannst nicht auf ein Neufahrzeug pochen. Wenn der Schaden fachmännisch behoben wurde, wovon Du mal ausgehen darfst, ist dieser nicht einmal als Vorschaden zu melden.

Im Werk werden sehr viele Nachbesserungen vorgenommen. Dieses geht über Beulenreparaturen und Nachlackierungen etc. hinaus. Da werden mitunter ganze Karosserieteile getauscht.

In den mit Abstand meisten Fällen bekommt der Kunde davon nichts mit und freut sich über seinen nigelnagelneuen jungräulichen Wagen.

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 18:16

Ok! Aber hier weiß man es ! Steht ja groß in allen Foren und Zeitungen ! Also nicht mit Freude über nagelneu !

 

Zitat:

Original geschrieben von baastscho

Nein, Du kannst nicht auf ein Neufahrzeug pochen. Wenn der Schaden fachmännisch behoben wurde, wovon Du mal ausgehen darfst, ist dieser nicht einmal als Vorschaden zu melden.

Im Werk werden sehr viele Nachbesserungen vorgenommen. Dieses geht über Beulenreparaturen und Nachlackierungen etc. hinaus. Da werden mitunter ganze Karosserieteile getauscht.

In den mit Abstand meisten Fällen bekommt der Kunde davon nichts mit und freut sich über seinen nigelnagelneuen jungräulichen Wagen.

Hat Porsche ein Werk in Emden, oder gehört der Thread in den VW-Bereich?

Wenn er kommt, schau ihn dir an und vergleiche mit einem Nicht-Hagelschaden. Du wirst absolut KEINEN Unterschied feststellen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde nicht einmal nachlackiert.

Zitat:

Original geschrieben von RS60Spyder

Ok! Aber hier weiß man es ! Steht ja groß in allen Foren und Zeitungen ! Also nicht mit Freude über nagelneu !

... in dem Fall dann wohl hagelneu :(

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von baastscho

Wenn er kommt, schau ihn dir an und vergleiche mit einem Nicht-Hagelschaden. Du wirst absolut KEINEN Unterschied feststellen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde nicht einmal nachlackiert.

Kann mir nicht vorstellen das dieses Beulen rausdrücken gut für die verbindung Lack / Blech ist ! ? Könnte mir vorstellen das es da Risse gibt die erst später zum Vorschein kommen ! ? Oder das die Verbindung Blech und Farbe nicht mehr optimal ist ! ?

Eigentlich nicht. Sonst wäre das nicht eine anerkannte Reparaturmethode. Immerhin muss hierauf Garantie gegeben werden. Wenn Folgeschäden auftauchen, muss nachgebessert werden und die Versicherung vermutlich ein zweites mal zahlen. Meine persönlichen Erfahrungen mit dieser Reparaturmethode sind aber durchweg positiv.

Massive Beulen, die auf diese Art nicht repariert werden können, sind normalerweise auch anzugeben. Tatsächlich ist es aber erstaunlich, was die da alles wieder instandsetzen können.

Wobei deine Vermutung natürlich nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist.

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 22:12

Zitat:

Original geschrieben von baastscho

Eigentlich nicht. Sonst wäre das nicht eine anerkannte Reparaturmethode. Immerhin muss hierauf Garantie gegeben werden. Wenn Folgeschäden auftauchen, muss nachgebessert werden und die Versicherung vermutlich ein zweites mal zahlen. Meine persönlichen Erfahrungen mit dieser Reparaturmethode sind aber durchweg positiv.

Massive Beulen, die auf diese Art nicht repariert werden können, sind normalerweise auch anzugeben. Tatsächlich ist es aber erstaunlich, was die da alles wieder instandsetzen können.

Wobei deine Vermutung natürlich nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist.

Man zahlt und kauft ( sowas steht auch nicht im Kaufvertrag ) ja auch einen NEUEN und nicht einen reparierten Wagen ! Und was, wenn nach der Garantie Schäden auftauchen ? Und muß man bei einem eventuellen Verkauf des Wagens dem Käufer sagen, dass das Auto schon vor der Auslieferung vom Werk repariert wurde?

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von bjoern1980

Hat Porsche ein Werk in Emden, oder gehört der Thread in den VW-Bereich?

Dort kommen alle Porsche Boxter an! Die werden in Finnland gebaut . Auch alle anderen Porsche Modelle die ins Ausland gehen ( auch Audi ) werden dort verladen und stehen auf diesem Gelände !

Zitat:

Original geschrieben von RS60Spyder

1. Man zahlt und kauft ( sowas steht auch nicht im Kaufvertrag ) ja auch einen NEUEN und nicht einen reparierten Wagen !

2. Und was, wenn nach der Garantie Schäden auftauchen ?

3. Und muß man bei einem eventuellen Verkauf des Wagens dem Käufer sagen, dass das Auto schon vor der Auslieferung vom Werk repariert wurde?

zu 1: ein Neuwagen definiert sich an seinem Lager- bzw. Zulassungsstatus und nicht daran, ob evtl. schon einmal dran geschraubt wurde.

zu 2: Wenn der Lack Probleme bereitet, dann sofort.

zu 3: Sofern dir das Auto frei jeglicher Mängel und Vorschäden, die gemeldet werden müssen, verkauft wird, musst Du auch nichts beim Wiederverkauf angeben. Das ist eben genau das, was ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe. Nach Smart-Repair instandgesetzte Hagelschäden bedürfen nicht mehr der Meldung.

Wenn Du mit deinem neuen Auto an der Hauswand aneckst und den Stoßfänger vernichtest, wird dieser ausgetauscht. Wird daraus ein meldepflichtiger Unfallschaden? Nein.

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von baastscho

Zitat:

Original geschrieben von RS60Spyder

1. Man zahlt und kauft ( sowas steht auch nicht im Kaufvertrag ) ja auch einen NEUEN und nicht einen reparierten Wagen !

2. Und was, wenn nach der Garantie Schäden auftauchen ?

3. Und muß man bei einem eventuellen Verkauf des Wagens dem Käufer sagen, dass das Auto schon vor der Auslieferung vom Werk repariert wurde?

zu 1: ein Neuwagen definiert sich an seinem Lager- bzw. Zulassungsstatus und nicht daran, ob evtl. schon einmal dran geschraubt wurde.

zu 2: Wenn der Lack Probleme bereitet, dann sofort.

zu 3: Sofern dir das Auto frei jeglicher Mängel und Vorschäden, die gemeldet werden müssen, verkauft wird, musst Du auch nichts beim Wiederverkauf angeben. Das ist eben genau das, was ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe. Nach Smart-Repair instandgesetzte Hagelschäden bedürfen nicht mehr der Meldung.

Wenn Du mit deinem neuen Auto an der Hauswand aneckst und den Stoßfänger vernichtest, wird dieser ausgetauscht. Wird daraus ein meldepflichtiger Unfallschaden? Nein.

Das hängt von dem Schaden unter dem Stoßfänger ab !!! Das vergessen die meisten ! Das sieht man oft erst wenn dieser abgeschraubt ist ! Von aussen sieht vieles oft wenig schlimm aus! Das hat aber ja nichts mit einem neuen Fahrzeug und die Schäden daran zutun ! Und Mängel tretten eben oft erst nach Jahren auf.

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von RS60Spyder

Zitat:

Original geschrieben von baastscho

 

zu 1: ein Neuwagen definiert sich an seinem Lager- bzw. Zulassungsstatus und nicht daran, ob evtl. schon einmal dran geschraubt wurde.

zu 2: Wenn der Lack Probleme bereitet, dann sofort.

zu 3: Sofern dir das Auto frei jeglicher Mängel und Vorschäden, die gemeldet werden müssen, verkauft wird, musst Du auch nichts beim Wiederverkauf angeben. Das ist eben genau das, was ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe. Nach Smart-Repair instandgesetzte Hagelschäden bedürfen nicht mehr der Meldung.

Wenn Du mit deinem neuen Auto an der Hauswand aneckst und den Stoßfänger vernichtest, wird dieser ausgetauscht. Wird daraus ein meldepflichtiger Unfallschaden? Nein.

Das hängt von dem Schaden unter dem Stoßfänger ab !!! Das vergessen die meisten ! Das sieht man oft erst wenn dieser abgeschraubt ist ! Von aussen sieht vieles oft wenig schlimm aus! Das hat aber ja nichts mit einem neuen Fahrzeug und die Schäden daran zutun ! Und Mängel tretten eben oft erst nach Jahren auf.

Zitat:

Original geschrieben von RS60Spyder

Das hängt von dem Schaden unter dem Stoßfänger ab !!! Das vergessen die meisten ! Das sieht man oft erst wenn dieser abgeschraubt ist ! Von aussen sieht vieles oft wenig schlimm aus! Das hat aber ja nichts mit einem neuen Fahrzeug und die Schäden daran zutun ! Und Mängel tretten eben oft erst nach Jahren auf.

Das ist ja auch klar. Wenn tragende Teile beschädigt sind und nicht einwandfrei instand gesetzt werden (können), ist dieser Schaden meldepflichtig. Wenn der Stoßfänger defekt ist, vielleicht auch noch eine Beule im Kotflügel und es wird repariert, ist dieses ein Schaden, der NICHT gemeldet werden muß.

Du fragst nach einer RECHTLICHEN Klärung, ob Du das Auto nehmen musst bei reparierten Hagelschaden. Ich sage ja, musst Du, und die Diskussion geht los. Verstehe ich nicht ganz.

Ich kann deinen Ärger ja verstehen. Aber es ändert nichts daran, dass die Rechtsprechung aufgrund deines Ärgers die Lage nicht ändert und aus deinem Auto einen Gebrauchten macht. Nochmal, ist der Schaden ohne massive Korrekturen behoben worden, siehst Du kein Land.

am 10. Juli 2008 um 12:14

Ja, aber !

Dass ist aber nur die halbe Wahrheit - sieh mal hier

http://www.borkenerzeitung.de/.../...en_zum_Unfallfahrzeug_machen.html

Ich ärgere mich nicht mehr länger rum.

Wenn keine glaubhafte Darstellung von Seiten VW kommt und ein Sachverständiger mir zeigen kann, dass man mir einen reparierten Hagelschaden untergeschoben hat geht die Sache zum Anwalt !

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