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Hagelschaden Gutachterfehler beim Restwert

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 14:13

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Am Pfingstmontag geriet ich in einen Hagel, bei dem mein Teilkasko-versicherter Polo V 1.2 TDI (BJ 2011) komplett zerhagelt wurde (Scheibe auf Beifahrerseite gesprungen, Motorhaube und Dach komplett zerhagelt, Seiten auch leicht betroffen).

Der Gutachter hat dann folgendes ermittlet:

für Kilometerstand: 133.400 km

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: 6.600€ (6.445€ ohne Steuer)

Reparaturkosten: 8.641€

--> also wirtschaftlicher Totalschaden

Er hat dann das Auto bei einer bzw. zwei Restwertbörsen eingestellt und das höchstgebot war 2.555€

--> Somit hat mir die Versicherung folgendes ausbezahlt:

6445€ - 2555€ - 300€ (Selbstbeteiligung) = 3590€

Alles schön und gut gewesen soweit. Allerdings habe ich dann als ich das Auto verkaufen wollte festgestellt, dass der Gutachter bei der Restwertbörse sich beim Kilometerstand um 20.000km vertan hatte und statt 133.400km 113.400km eingegeben hatte.

Das hab ich der Versicherung gemeldet und dann haben die gesagt, dass es vom Gutachter nochmal neu eingestellt werden muss mit dem korrekten Wert, da sonst die verbindlichen Angebot möglicherweise doch nicht so verbindlich sind (weil die Händler ja von nem anderen Kilometerstand ausgegangen wären). Habe ich soweit alles verstanden und nachvollziehen können.

Aber jetzt kommt die Höhe...

Die neuen Angebot zu dem höheren Kilometerstand sind bis max. 3100€?!

--> d.h. die Versicherung hat zu mir gesagt, dass ich jetzt mehr bekommen würde und deswegen die Differenz zwischen 2555€ und 3100€ der Versicherung zurückbezahlen muss, falls ich das Auto verkaufe. Jetzt bin ich echt verwirrt. Wie kann das bitte sein, dass ich jetzt weniger bekomme, obwohl das Auto schlechter ist also zuvor angegeben? Dürfen die das denn zu meinem Nachteil auslegen... Muss dies nicht der Gutachter tragen, der den Fehler ja tatsächlich begangen hat. In der Regel wär das Auto damals zum früheren Zeitpunkt reingestellt worden (wo die Nachfrage anscheinend ja schlechter war) und es ist immerhin nicht meine Schuld, dass das jetzt später nochmal reingestellt wurde und dass die Nachfrage gestiegen ist... Wenn der Gutachter damals nicht den Fehler gemacht hätte, dann hätte es ja keine zweite Restwert-Ermittlung gegeben und somit wären zu dem früheren Zeitpunkt vermutlich schlechtere Angebote rausgekommen, also wieso soll ich jetzt den Fehler tragen?

Hat jemand sowas schon mal erlebt oder kennt sich da jemand rechtlich aus... Ich bin da nämlich mittlerweile echt überfordert... :D

Danke schonmal für Antworten!

Julia F.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Ich geb`s auf..........:(

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52 Antworten
Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:30

@Dellenzaehler

Nein die Gebote waren bis 07.10. gültig, da der Gutachter fast 3 Wochen gebraucht hat, um mir das Gutachten zu schicken (vermutlich wegen der vielen Hagelschäden)... Bemerkt habe ich den Irrtum schon am 30.09. und habe da sofort die Versicherung kontaktiert.

Der Schaden ist am 10. Juni entstanden.

Den zeitlichen Ablauf vermag ich nicht nachzuvollziehen.

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:30:18 Uhr:

@Dellenzaehler

Nein die Gebote waren bis 07.10. gültig, da der Gutachter fast 3 Wochen gebraucht hat, um mir das Gutachten zu schicken (vermutlich wegen der vielen Hagelschäden)... Bemerkt habe ich den Irrtum schon am 30.09. und habe da sofort die Versicherung kontaktiert.

ok, dann war die neue Einstellung in die Börse von seiten der Versicherung korrekt.

Die Einstellung erfolgte somit mit der Maßgabe, das der genannte Restwert "verbindlich" ist. Wobei das mit der Falscheingabe immer noch im dunkeln liegt.

Aber all das ändert ja nix. Wenn du das Auto behälst, wird der "alte RW angerechnet"

Wenn du verkauft, dann wird der neue RW zu Grunde gelegt.

Drehe und wende es, wie du wilst, du kommst immer auf den WBW und hast somit keinen Schaden.

Das ist halt so.........:)

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:38

Hier Auszüge aus dem Gutachten und aus den Angaben der Restwertbörse...

Keine Ahnung ob das automatisch geht oder nicht aber da steht 113.400km statt 133.400km...

Gutachten-auszug
Auszug-aus-angaben-restwertboerse

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:20:52 Uhr:

Da das Restwertgebot jetzt so hoch ist, ist mein Vater natürlich der Meinung ich sollte das Auto lieber vekraufen und mir ein anderes gebrauchtes Kaufen, da ich nie mehr so viel für das Auto bekommen werde, sollte ich es demnächst privat verkaufen...

Hinzu kommt ja noch, dass die Scheibe ja auch noch repariert werden muss (was sich auch auf ca. 500€ belaufen wird). Da sieht er keinen Sinn mehr darin, das Auto zu behalten... :'(

Da hat Pappa wohl Recht...............:D

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:40

@germania47

Ich musste bis 27.08. auf einen Termin beim Gutachter warten bzw. auf ein Sammelgutachten, da alle umliegenden Gutachtenstellen maßlos ausgelastet waren.. Habe gefühlt 100x bei der Versicherung angerufen, weil ich so lange auf einen Termin warten musst...

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:41

Oh mann ich wollte mir keine neues kaufen... habe das auch gerade erst einmal jetzt eineinhalb Jahre...

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:38:34 Uhr:

Hier Auszüge aus dem Gutachten und aus den Angaben der Restwertbörse...

Keine Ahnung ob das automatisch geht oder nicht aber da steht 113.400km statt 133.400km...

keine Ahnung wie man sowas hinbekommt....:eek:

Erklärbar ist das nur, wenn er alle Eingaben noch mal in eine Börse eingegeben hat und keine Schnittstelle vorhanden ist. Das wäre aber naja......:rolleyes:

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:41:22 Uhr:

Oh mann ich wollte mir keine neues kaufen... habe das auch gerade erst einmal jetzt eineinhalb Jahre...

Dann fahre Ihn doch weiter. Lass Ihn reparieren, dann sieht er wieder schön aus, oder nimm die Kohle und kauf dir was schönes dafür. Die Beulen ändern doch nichtsan der Nutzung des Polo :)

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:46

@Dellenzaehler

Ich habe gerade gesehen, dass bei Besichtigung sogar noch ein faslches Datum steht... da Steht 27.7.19, aber ich war am 27.8. das weiß ich 100%ig weil ich am Tag davor Geburtstag hatte.

Ich weiß nicht was das für ein Gutachter ist, allerdings hat meine Versicherung mir ausdrücklich gesagt, dass sie (sollte ich mir einen eingegen Gutachter suchen) nur max. 200€ dafür bezahlen.. rest hätte ich dann selber bezahlen müssen... Ich hab mich bei denen nämlich beschwert, weil es so lange gedauert hat und gesagt, ich such mir selber nen Gutachter...

Wenn ich ehrlich bin für 200€ würd ich wahrscheinlich auch nicht viel arbeiten wollten... Immerhin weiß ich dass normal so ein Schadensgutachten min. 800€ kostet.

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:48

@Dellenzaehler

Reparieren geht nicht.. ist ja ein wirtschaftlicher Totalschaden d.h. die Versicherung zahlt die Reparaturkosten nicht, da diese höher sind als der Wiederbeschaffungswert...

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:46:59 Uhr:

@Dellenzaehler

Ich habe gerade gesehen, dass bei Besichtigung sogar noch ein faslches Datum steht... da Steht 27.7.19, aber ich war am 27.8. das weiß ich 100%ig weil ich am Tag davor Geburtstag hatte.

Ich weiß nicht was das für ein Gutachter ist, allerdings hat meine Versicherung mir ausdrücklich gesagt, dass sie (sollte ich mir einen eingegen Gutachter suchen) nur max. 200€ dafür bezahlen.. rest hätte ich dann selber bezahlen müssen... Ich hab mich bei denen nämlich beschwert, weil es so lange gedauert hat und gesagt, ich such mir selber nen Gutachter...

Wenn ich ehrlich bin für 200€ würd ich wahrscheinlich auch nicht viel arbeiten wollten... Immerhin weiß ich dass normal so ein Schadensgutachten min. 800€ kostet.

Ja, ok, es gibt halt Sachverständige die für solche Trinkgelder durch die Gegend fahren. Du hast schon Recht, ein vernünftiges Gutachten dauert halt länger und kostet dan auch mehr.

Aber man darf natürlich auch nicht außer Acht lassen, dass so ein Großschadenereignis so ziemlich alle Beteiligten überfordert. Angefangen vom Versicherungssachbearbeiter über den Sachverständigen und auch die Werkstätten. Für die Kunden ist das aber natürlich auch blöd....

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:48:02 Uhr:

@Dellenzaehler

Reparieren geht nicht.. ist ja ein wirtschaftlicher Totalschaden d.h. die Versicherung zahlt die Reparaturkosten nicht, da diese höher sind als der Wiederbeschaffungswert...

Ginge unter Umständen schon ;)

Aber ob es wirtschaftlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Siehe hierzu Meinung von Pappa :D

Nun mal etwas überspitzt ausgedrückt, diese Gutachter der Versicherung sind nicht selten einfache Angestelte der Versicherung, die vielleicht zufällig irgendwann mal eine Ausbildung in Richtung KFZ gemacht haben, oder auch nicht. Ein Gutachten kann und darf per se mal jeder über alles schreiben (Klammern wir mal stark geschützte Bereiche, wie vielleicht medizinische Dinge aus).

Insofern ist auch die Aussage "Kein Wunder wie die Arbeit aussieht, wenn er dafür 200€ kassiert,..." auch nicht zwingend zutreffend.

Aber ja es stimmt, ein öffentlich bestellter und vereidigter SV hätte womöglich mehr abgerechnet.

Ob da jetzt 27.07 oder 08. im Datum steht ist mehr oder weniger irrelevant. Wenn man sich besser fühlt kann man natürlich im Korrektur bitten. Ändert aber an den Zahlen nichts.

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:48:02 Uhr:

@Dellenzaehler

Reparieren geht nicht.. ist ja ein wirtschaftlicher Totalschaden d.h. die Versicherung zahlt die Reparaturkosten nicht, da diese höher sind als der Wiederbeschaffungswert...

Ich sach mal so: habe selbst ein gänzlich zerbeultes Auto wieder richten lassen. Kostenpunkt: "Freundschaftspreis" <500€. Will jetzt keineswegs Werbung veranstalten, aber gehen tut alles, wenn man sich mal umhört ;)

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