Hagelschaden Gutachterfehler beim Restwert

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Am Pfingstmontag geriet ich in einen Hagel, bei dem mein Teilkasko-versicherter Polo V 1.2 TDI (BJ 2011) komplett zerhagelt wurde (Scheibe auf Beifahrerseite gesprungen, Motorhaube und Dach komplett zerhagelt, Seiten auch leicht betroffen).

Der Gutachter hat dann folgendes ermittlet:

für Kilometerstand: 133.400 km

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: 6.600€ (6.445€ ohne Steuer)
Reparaturkosten: 8.641€
--> also wirtschaftlicher Totalschaden

Er hat dann das Auto bei einer bzw. zwei Restwertbörsen eingestellt und das höchstgebot war 2.555€
--> Somit hat mir die Versicherung folgendes ausbezahlt:

6445€ - 2555€ - 300€ (Selbstbeteiligung) = 3590€

Alles schön und gut gewesen soweit. Allerdings habe ich dann als ich das Auto verkaufen wollte festgestellt, dass der Gutachter bei der Restwertbörse sich beim Kilometerstand um 20.000km vertan hatte und statt 133.400km 113.400km eingegeben hatte.

Das hab ich der Versicherung gemeldet und dann haben die gesagt, dass es vom Gutachter nochmal neu eingestellt werden muss mit dem korrekten Wert, da sonst die verbindlichen Angebot möglicherweise doch nicht so verbindlich sind (weil die Händler ja von nem anderen Kilometerstand ausgegangen wären). Habe ich soweit alles verstanden und nachvollziehen können.

Aber jetzt kommt die Höhe...

Die neuen Angebot zu dem höheren Kilometerstand sind bis max. 3100€?!
--> d.h. die Versicherung hat zu mir gesagt, dass ich jetzt mehr bekommen würde und deswegen die Differenz zwischen 2555€ und 3100€ der Versicherung zurückbezahlen muss, falls ich das Auto verkaufe. Jetzt bin ich echt verwirrt. Wie kann das bitte sein, dass ich jetzt weniger bekomme, obwohl das Auto schlechter ist also zuvor angegeben? Dürfen die das denn zu meinem Nachteil auslegen... Muss dies nicht der Gutachter tragen, der den Fehler ja tatsächlich begangen hat. In der Regel wär das Auto damals zum früheren Zeitpunkt reingestellt worden (wo die Nachfrage anscheinend ja schlechter war) und es ist immerhin nicht meine Schuld, dass das jetzt später nochmal reingestellt wurde und dass die Nachfrage gestiegen ist... Wenn der Gutachter damals nicht den Fehler gemacht hätte, dann hätte es ja keine zweite Restwert-Ermittlung gegeben und somit wären zu dem früheren Zeitpunkt vermutlich schlechtere Angebote rausgekommen, also wieso soll ich jetzt den Fehler tragen?

Hat jemand sowas schon mal erlebt oder kennt sich da jemand rechtlich aus... Ich bin da nämlich mittlerweile echt überfordert... 😁

Danke schonmal für Antworten!

Julia F.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Ich geb`s auf..........🙁

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quote]
@guruhu schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:53:43 Uhr:
Nun mal etwas überspitzt ausgedrückt, diese Gutachter der Versicherung sind nicht selten einfache Angestelte der Versicherung, die vielleicht zufällig irgendwann mal eine Ausbildung in Richtung KFZ gemacht haben, oder auch nicht. Ein Gutachten kann und darf per se mal jeder über alles schreiben (Klammern wir mal stark geschützte Bereiche, wie vielleicht medizinische Dinge aus).
Insofern ist auch die Aussage "Kein Wunder wie die Arbeit aussieht, wenn er dafür 200€ kassiert,..." auch nicht zwingend zutreffend.
Aber ja es stimmt, ein öffentlich bestellter und vereidigter SV hätte womöglich mehr abgerechnet.

Ob da jetzt 27.07 oder 08. im Datum steht ist mehr oder weniger irrelevant. Wenn man sich besser fühlt kann man natürlich im Korrektur bitten. Ändert aber an den Zahlen nichts.

ein vernünftiges Hagelschadengutachten -die Betonung liegt auf Vernünftig- machst du nicht unter 3 bis 4 Stunden je nach Schweregrad. Bei einem Stundensatz von 100 € (den bekommt jeder Sachverständige auch von einem Gericht zugesprochen) kannst du wirtschaftlich ein Gutachten nicht unter 500 € erstellen

Natürlich besteht dann auch die Gefahr, dass der Reparaturweg so gewählt wird, dass mit einem Totalschaden alles erschlagen ist. Ich will hier keinem entwas unterstellen, aber leider ist das schon die gängige Praxis bei solchen Schadenereignissen.

Genau so, wie der Umstand, dass die Masse der Hagelschadengutachten nur bei der fiktiven Abrechnung "passen". Im Reparaturfall gibt es eingentlich immer noch einen "Nachschlag"

Ich bezog meine Aussage nicht darauf, was ein freier oder scheinbar freier Gutachter realistisch abrechnen kann, darf oder muss. Ein Gutachter, der jedoch allein Angestellter der Versicherung ist, bezieht am Ende des Monats stets das gleiche Gehalt. Er muss keine Stunden irgendwie abrechnen 😉

P.S. mein Gutachten war seinerzeit in ca. einer Stunde vor Ort erstellt. Die Dellen waren akkurat beschrieben und der kalkulierte Arbeitsaufwand lag tatsächlich im Rahmen.
Ich nehme jetzt mal nicht an, dass da im Backoffice noch 3 Personenstunden für das Copy&Paste der Bilder draufgingen. Aber da mag ich mich täuschen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:03:47 Uhr:


Ich bezog meine Aussage nicht darauf, was ein freier oder scheinbar freier Gutachter realistisch abrechnen kann, darf oder muss. Ein Gutachter, der jedoch allein Angestellter der Versicherung ist, bezieht am Ende des Monats stets das gleiche Gehalt. Er muss keine Stunden irgendwie abrechnen 😉

stimmt, da hast du Recht.

Aber er muss "Masse bringen" Gerade bei solchen Ereignissen.

Ich kenne einige von den Kollegen und möchte nicht mit denen tauschen......🙁

Liebe Julia,
noch einmal etwas anderes zum Bedenken:
1) Du weißt Geld ist ein Mittel zum Tauschen (ein Auto für eine Wagenladung Kartoffeln eintauschen macht fast niemand)
2) wieviel hast Du denn bezahlt vor 1 1/2 Jahren? Also wieviel kostete dich damit das Auto in der Zeit?
3) Als es damals den großen Hagelschaden in München gab, wurde das frisch gekaufte gebauchte Auto meines Freundes in Utting ebenfalls ein Totalschaden und war somit abbezahlt.
Nach 5 bis 10 Jahren konnte man diese Fahrzeuge mit dem Hagelschaden (genannt "Munich Design"😉 teilweise teurer verkaufen als ein gleichwertiges Fz.
Und dann hast Du doch einen guten Berater: Dein Papa!

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:06:00 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:03:47 Uhr:


Ich bezog meine Aussage nicht darauf, was ein freier oder scheinbar freier Gutachter realistisch abrechnen kann, darf oder muss. Ein Gutachter, der jedoch allein Angestellter der Versicherung ist, bezieht am Ende des Monats stets das gleiche Gehalt. Er muss keine Stunden irgendwie abrechnen 😉

stimmt, da hast du Recht.

Aber er muss "Masse bringen" Gerade bei solchen Ereignissen.

Ich kenne einige von den Kollegen und möchte nicht mit denen tauschen......🙁

Ja, das ist klar. Wie da die Details sind, vermag ich nicht zu bewerten. Ist ja am Ende nur eine Frage der Einigung zwischen Arbeitnehmer und -Geber.

Ich denke aber auch, dass nach einem derartigen regionalen Ereignis eher die 60h Woche, als die 35h-Woche ansteht.

Sollte nur heißen: die Aussage der Versicherung: wir übernehmen nur 200€... hat in diesem Fall keinen Wert. Niemand kennt die internen Kostenkalkulationen und könnte einen Vergleich anstellen.

Mal noch so ne Frage... der Wiederbeschaffungswert woraus berechnet sich der eigentlich? Fließt da Angebot und Nachfrage auch mit ein? Wenn ja müsste der doch auch höher geworden sein weil wenn die Nachfrage höher ist und dadurch die Angebote dann sind doch auch die Verkaufspreise der Händler höher oder nicht?

Es ist KEIN Fehler!

Wenn jetzt jemand bereit ist, 3100 € dafür in der Restwertbörse zu bieten, dann ist das einfach so.

Da Du das Fahrzeug weiterfahren möchtest, hast Du (in Hoffnung auf paar Taler mehr) jetzt halt ein Eigentor geschossen.

Ich kann auch nicht an die Tanke fahren und den Preis von vor 8 Wochen fordern.

Zitat:

@vwpassat99
Ich kann auch nicht an die Tanke fahren und den Preis von vor 8 Wochen fordern.

....😁

@Datschi0825

Also bezahlt hab ich letztes Jahr im März 6150€ da waren ca. 105.000km drauf... Ganz abbezahlt hat es sich also nicht... wenn ich die Scheibe den baldigen TÜV und die neuen Reifen die bald fällig werden mitrechne lohnt es sich eigentlich nicht wenn ich das Auto behalte. Verständlicherweise wollte ich es aber länger fahren... ich muss dazusagen ich hatte mit dem vorherigen auch kein Glück das wurde mir nach 1 1/2 jahren von nem Betrunkenen parkend gerammt und total geschrottet. Und eigentlich hatte ich jetz schon eins in Ausblick mit dem ich geliebäugelt habe nachdem mein Vater die ganze Zeit gedrängt hat dass es sich ned lohnt das alte weiter zu fahren... das hatten wir sogar schon gekauft und das ist während der Überführung mit rotem kennzeichen kaputt gegangen. Man sieht also das Glück mit einem dauerhaften Auto bleibt mir verwehrt ??

@vwpassat99

Das würd ich ja verstehen wenn es mein Verschulden wäre aber es war ja das des Gutachters also wieso soll ich dann dafür den Kürzeren ziehen?

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:29:10 Uhr:

@vwpassat99

Das würd ich ja verstehen wenn es mein Verschulden wäre aber es war ja das des Gutachters also wieso soll ich dann dafür den Kürzeren ziehen?

nochmal Julia, du ziehst hier nicht "den kürzeren". Du bekommst deinen Schaden ersetzt., aber nicht Ideelle Wertvorstellungen

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Naja vllt bin ich auch nur genervt dass bei mir alles umständlich und mühselig läuft 😁

Dann hättest Du den Fehler nicht reklamieren dürfen.

Find ich immer wieder schön, wenn ich ein Fahrzeug nach 2-3 Tagen z.B. höher preise, weil die Nachfrage einfach übermäßig ist und dann Nachfragen kommen "Aber gestern kam der doch xxxx €. Es ist halt nunmal so.

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:


Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Liebe Julia, noch einmal kurz zu Dir.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann hast Du Deinen Polo für 6150,- Euro gekauft (ohne Steuer?)
Nun war er 6.445€ ohne Steuer wert.
Du bekommst die 6445,- von der Versicherung und dem Aufkäufer minus Sebstbehalt (150,- €?). Das ist doch mehr als damals bezahlt(?)
Hast vielleicht nichts reinrichten müssen(?), da Reparaturen / Reifen etc. so nicht angefallen sind
So gerechnet wäre DAS jetzt kein Beinbruch ... meine ich ... und der wirtschaftliche Zeitpunkt zum Adieu sagen scheint gekommen.
Also Kopf hoch und auf zum nächsten - es gibt genug und ich glaube Du hast, trotz allem, einen Kfz-Meister bei der Hand ;-)

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