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Hagelschaden Gutachterfehler beim Restwert

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 14:13

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Am Pfingstmontag geriet ich in einen Hagel, bei dem mein Teilkasko-versicherter Polo V 1.2 TDI (BJ 2011) komplett zerhagelt wurde (Scheibe auf Beifahrerseite gesprungen, Motorhaube und Dach komplett zerhagelt, Seiten auch leicht betroffen).

Der Gutachter hat dann folgendes ermittlet:

für Kilometerstand: 133.400 km

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: 6.600€ (6.445€ ohne Steuer)

Reparaturkosten: 8.641€

--> also wirtschaftlicher Totalschaden

Er hat dann das Auto bei einer bzw. zwei Restwertbörsen eingestellt und das höchstgebot war 2.555€

--> Somit hat mir die Versicherung folgendes ausbezahlt:

6445€ - 2555€ - 300€ (Selbstbeteiligung) = 3590€

Alles schön und gut gewesen soweit. Allerdings habe ich dann als ich das Auto verkaufen wollte festgestellt, dass der Gutachter bei der Restwertbörse sich beim Kilometerstand um 20.000km vertan hatte und statt 133.400km 113.400km eingegeben hatte.

Das hab ich der Versicherung gemeldet und dann haben die gesagt, dass es vom Gutachter nochmal neu eingestellt werden muss mit dem korrekten Wert, da sonst die verbindlichen Angebot möglicherweise doch nicht so verbindlich sind (weil die Händler ja von nem anderen Kilometerstand ausgegangen wären). Habe ich soweit alles verstanden und nachvollziehen können.

Aber jetzt kommt die Höhe...

Die neuen Angebot zu dem höheren Kilometerstand sind bis max. 3100€?!

--> d.h. die Versicherung hat zu mir gesagt, dass ich jetzt mehr bekommen würde und deswegen die Differenz zwischen 2555€ und 3100€ der Versicherung zurückbezahlen muss, falls ich das Auto verkaufe. Jetzt bin ich echt verwirrt. Wie kann das bitte sein, dass ich jetzt weniger bekomme, obwohl das Auto schlechter ist also zuvor angegeben? Dürfen die das denn zu meinem Nachteil auslegen... Muss dies nicht der Gutachter tragen, der den Fehler ja tatsächlich begangen hat. In der Regel wär das Auto damals zum früheren Zeitpunkt reingestellt worden (wo die Nachfrage anscheinend ja schlechter war) und es ist immerhin nicht meine Schuld, dass das jetzt später nochmal reingestellt wurde und dass die Nachfrage gestiegen ist... Wenn der Gutachter damals nicht den Fehler gemacht hätte, dann hätte es ja keine zweite Restwert-Ermittlung gegeben und somit wären zu dem früheren Zeitpunkt vermutlich schlechtere Angebote rausgekommen, also wieso soll ich jetzt den Fehler tragen?

Hat jemand sowas schon mal erlebt oder kennt sich da jemand rechtlich aus... Ich bin da nämlich mittlerweile echt überfordert... :D

Danke schonmal für Antworten!

Julia F.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Ich geb`s auf..........:(

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und wo ist jetzt bitte dein Schaden?

Die Versicherung zieht den höheren Restwert doch nur ab, wenn du verkauft,

so hast du es geschrieben.

Du hast Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert wird von diesem abgezogen, den bekommst du vom Aufkäufer, so das du wieder beim WBW landest.

Da du den Restwert also realisieren kannst ist doch alles im Lot.

 

 

Da der Hagelschaden am Pfingstmontag entstanden ist gehe ich davon aus, dass der TE das Fahrzeug weiter nutzt und seinen Gewinn maximieren will.

Ansonsten gebe ich Dir zu 100% Recht, Delle. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:36:19 Uhr:

Da der Hagelschaden am Pfingstmontag entstanden ist gehe ich davon aus, dass der TE das Fahrzeug weiter nutzt und seinen Gewinn maximieren will.

Ansonsten gebe ich Dir zu 100% Recht, Delle. :)

wird aber nicht funzen, die Aktion :D

nun, was willst du genau hören? der Gutachter hat sich beim kilometerstand vertippt.. (bitte hier keinen Betrug wittern oder unterstellen) und seinen Fehler korrigiert. jetzt gibt's den korrekten restwert.. das ist halt Angebot und Nachfrage.. da kannst du machen.. genau nix.. ein Schaden ist dir ja nicht entstanden.. Du hast ohnehin nur Anspruch auf den wiederbeschaffungswert.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:36:19 Uhr:

Da der Hagelschaden am Pfingstmontag entstanden ist gehe ich davon aus, dass der TE das Fahrzeug weiter nutzt und seinen Gewinn maximieren will.

Ansonsten gebe ich Dir zu 100% Recht, Delle. :)

Warum bezeichnet man das als Gewinn? Für mich ist das erst mal ein Schaden.

@Waeller5

Warum bezeichnet man das als Gewinn? Für mich ist das erst mal ein Schaden.

Dann hast du es nicht verstanden. Die Kappungsgrenze ist der Wiederbeschaffungswert.

Reguliert wird WBW (den zahlt die Versicherung) -Restwert (den zieht die Versicherung ab).

Den Restwert bekommt Sie vom Aufkäufer, so dass Sie wieder beim WBW landet.

Wenn Sie das Auto zu einem höheren Restwert verkauft, hat Sie einen Gewinn gemacht, so ist das nunmal nach Adam Ries.

Und das ist nicht der Sinn des Schadenersatzrechtes.

im übrigen würde ich hier mal die Füsse stillhalten..........:D

Es könnte bei zuviel meckern bei der Versicherung ja auch auffallen,

dass der WBW um 20.000 KM zu hoch angesetzt wurde?

Das wäre dann aber wirklich ein Schaden, für den aber keiner aufkommt, quasi.......:D

Liebe Julia,

und hier hast Du den Salat: Du hast die Frage nicht sachlich gestellt und Emotionen verursacht.

Also wäre es sinnvoll, wenn Du Dich mal meldest ob Du überhaupt noch mitliest und was Du eigentlich machen willst bzw. gemacht hast

Fahrzeug verkaufen oder weiterfahren oder oder?

Das erste Gutachten hast Du ja mitgeteilt.

Enthält das zweite Gutachten nun die gleichen Werte - bis auf das/die garantierten Kaufangebote?

Nun bin ich mal gespannt was da raus kommt

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:13

Hallo zusammen,

ja ich lese noch mit.

Ich hätte mein Anliegen vielleicht anders formulieren sollen.

Usprünglich wollte ich das Auto weiterfahren (d.h. nicht verkaufen).

Somit ist mir ein Schaden in dem Sinne entstanden, dass der Gutachter (absichtlich oder unabsichtlich spielt hier für mich jetzt eigentlich keine Rolle) eine falschen Kilometerstand in die Restwertbörse eingetragen hat, wodurch die damaligen Angebote höher ausgefallen sind, als sie mit 20.000km mehr ausgefallen wären.

Da diese Angebote nur mit den dazugehörigen Angaben verbindlich waren, musste ich dies der Versicherung melden und diese hat beschlossen, dass es neu eingestellt werden muss.

Dadurch habe ich im Prinzip weniger von der Versicherung bekommen, als ich eigentlich zum früheren Zeitpunkt bekommen hätte müssen.

Das ist mein Problem aktuell...

Und durch die aktuell höhere Nachfrage ist mir dadurch der Schaden entstanden.

z.b. nach dem Gutachten vom 25.8. wäre somit z.b. das Höchstegebot statt 2555€ nur 2300€ gewesen und dann hätte ich also von der Versicherung statt 3590€ doch eingentlich 3790€ bekommen müssen? (nur mal beispielhaft gerechnet)

Danke an alle für die schnellen Antworten.

Mir geht es im Übrigen nicht darum, mich zu bereichern, es ist nur so, dass ich mich wundere, dass das Auto überhaupt noch so viel Restwert erzielt... (Mein Vater und mein Onkel sind KFZ Meister und beide sagen, dass das Auto nicht mehr mehr als 1500€ wert sein dürfte). Mich hat das ganze einfach stutzig gemacht.

VG, Julia

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:16

Das mit dem Wiederbeschaffungswert habe ich schon verstanden.

Nur wenn ich das Auto eben weiterfahre, dann habe ich aufgrund des ersten Gutachtens einen Schaden durch den Fehler des Gutachters erfahren, da die Versicherung mir aufgrund der falschen Angaben weniger zahlen musste, da der Restwert dadurch höher war... das meinte ich eigentlich mit dem Ganzen :D

 

und Ja Wiederbeschaffungswert und der Rest des Gutachtens haben sich nicht geändert, da dort der Kilometerstand korrekt war, ledigilich bei der Restwertbörse hat sich der Gutachter vertan.

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:20

Da das Restwertgebot jetzt so hoch ist, ist mein Vater natürlich der Meinung ich sollte das Auto lieber vekraufen und mir ein anderes gebrauchtes Kaufen, da ich nie mehr so viel für das Auto bekommen werde, sollte ich es demnächst privat verkaufen...

Hinzu kommt ja noch, dass die Scheibe ja auch noch repariert werden muss (was sich auch auf ca. 500€ belaufen wird). Da sieht er keinen Sinn mehr darin, das Auto zu behalten... :'(

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 15:23

@Dellenzaehler zum Kommentar siehe Zitat

Der Wiederbeschaffungswert ist ja nicht zu hoch angesetzt worden... beim offiziellen Gutachten stehen ja die 133.400km drin, nur bei der Restwertbörse hat der Gutachter 113.400km eingetragen (was nicht stimmt)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Oktober 2019 um 17:00:47 Uhr:

im übrigen würde ich hier mal die Füsse stillhalten..........:D

Es könnte bei zuviel meckern bei der Versicherung ja auch auffallen,

dass der WBW um 20.000 KM zu hoch angesetzt wurde?

Das wäre dann aber wirklich ein Schaden, für den aber keiner aufkommt, quasi.......:D

Hallo Julia,

das ist Angebot und Nachfrage - wenn ebene genau dein Wagen bei einem gerade gebraucht wird bietet dieser Ankäufer mehr. Manchmal schauen die wirklich nach Auftrag. Hatte im Bekanntenkreis ein C2 (knapp 10 Jahre alt, 130.000km, Basisausstattung), Totalschaden nach Auffahrunfall, der Gutachter schätzte auf max 600€ Angebot, ist dann doch 1200€ geworden. Bei der Abholung habe ich gefragt warum, Antwort des Fahrers "Chef braucht gerade so einen" warum auch immer.

Gruß

Das finde ich merkwürdig Julia.

Sachverständige arbeiten mit sogenannten Büroverwaltungssystemen. Das sind Programme, die haben Schnittstellen zu den existenten und bekannten Restwertbörsen. Eingaben aus dem Gutachten z.b. Erstzulassung, technische Daten und auch der Kilometerstand werden über Schnittstellen an die Börsen weitergeleitet. Es erfolgt hier gar keine manuelle Eingabe durch den Anwender. Das kan man eigentlich auch nicht manuell überschreiben (aus guten Grund :D)

Es ist aber eigentlich auch müßig darüber zu spekulieren.

Die Retswertgebote sind in der Regel maximal 3 Wochen Gültig

(steht auf den Gebotsblättern auch drauf)

Die Gebotsfristen waren daher bei dir längst schon abgelaufen. Die erneute Einstellung duch seiten der Versicherung hätte hier gar nicht erfolgen müsen.

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