Hagelschaden Gutachterfehler beim Restwert

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Am Pfingstmontag geriet ich in einen Hagel, bei dem mein Teilkasko-versicherter Polo V 1.2 TDI (BJ 2011) komplett zerhagelt wurde (Scheibe auf Beifahrerseite gesprungen, Motorhaube und Dach komplett zerhagelt, Seiten auch leicht betroffen).

Der Gutachter hat dann folgendes ermittlet:

für Kilometerstand: 133.400 km

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: 6.600€ (6.445€ ohne Steuer)
Reparaturkosten: 8.641€
--> also wirtschaftlicher Totalschaden

Er hat dann das Auto bei einer bzw. zwei Restwertbörsen eingestellt und das höchstgebot war 2.555€
--> Somit hat mir die Versicherung folgendes ausbezahlt:

6445€ - 2555€ - 300€ (Selbstbeteiligung) = 3590€

Alles schön und gut gewesen soweit. Allerdings habe ich dann als ich das Auto verkaufen wollte festgestellt, dass der Gutachter bei der Restwertbörse sich beim Kilometerstand um 20.000km vertan hatte und statt 133.400km 113.400km eingegeben hatte.

Das hab ich der Versicherung gemeldet und dann haben die gesagt, dass es vom Gutachter nochmal neu eingestellt werden muss mit dem korrekten Wert, da sonst die verbindlichen Angebot möglicherweise doch nicht so verbindlich sind (weil die Händler ja von nem anderen Kilometerstand ausgegangen wären). Habe ich soweit alles verstanden und nachvollziehen können.

Aber jetzt kommt die Höhe...

Die neuen Angebot zu dem höheren Kilometerstand sind bis max. 3100€?!
--> d.h. die Versicherung hat zu mir gesagt, dass ich jetzt mehr bekommen würde und deswegen die Differenz zwischen 2555€ und 3100€ der Versicherung zurückbezahlen muss, falls ich das Auto verkaufe. Jetzt bin ich echt verwirrt. Wie kann das bitte sein, dass ich jetzt weniger bekomme, obwohl das Auto schlechter ist also zuvor angegeben? Dürfen die das denn zu meinem Nachteil auslegen... Muss dies nicht der Gutachter tragen, der den Fehler ja tatsächlich begangen hat. In der Regel wär das Auto damals zum früheren Zeitpunkt reingestellt worden (wo die Nachfrage anscheinend ja schlechter war) und es ist immerhin nicht meine Schuld, dass das jetzt später nochmal reingestellt wurde und dass die Nachfrage gestiegen ist... Wenn der Gutachter damals nicht den Fehler gemacht hätte, dann hätte es ja keine zweite Restwert-Ermittlung gegeben und somit wären zu dem früheren Zeitpunkt vermutlich schlechtere Angebote rausgekommen, also wieso soll ich jetzt den Fehler tragen?

Hat jemand sowas schon mal erlebt oder kennt sich da jemand rechtlich aus... Ich bin da nämlich mittlerweile echt überfordert... 😁

Danke schonmal für Antworten!

Julia F.

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Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Ich geb`s auf..........🙁

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tja manchmal ist es halt besser einfach mal die Fr*****e zu halten 😁
du hast gepokert,

und

verloren 😁
hättest du die Füße still gehalten und wärst mit dem zufrieden gewesen was du gehabt hattest,.........
aber jetzt rumheulen

Zitat:

@JuliaF. schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:43:18 Uhr:

Eben nicht denn ich bekomm weniger weil der Gutachter den Fehler gemacht hat. Kann ich ja nix dafür dass die Nachfrage jetz größer is...

Ich geb`s auf..........🙁

Ich glaube der Hund liegt hier einfach im Unverständnis des Systems der Restwertbörse begraben. Für einen Laien kann man das auch ganz gut nachvollziehen.

Stellen wir uns mal einen Golf vor. Bzw. Alle Gölfe mit bestimmten Eigenschaften. Diese kosten alle (fast schon) deutschlandweit annähernd das selbe. Sie kosten auch morgen noch das gleiche. Und auch in 3 Monaten wird der Preis nicht allzu sehr abweichen*.
Warum? Wir haben einen großen, liberalen, transparenten überregionalen Markt. Es stellt sich ein Gleichgewicht ein.

Auf der anderen Seite haben wir die Restwertbörse. Das Angebot ist winzig. Nicht, weil es so wenige Unfallautos gäbe, sondern weil ein Modell mit einem Schaden nicht mit dem nächsten vergleichbar ist. Anders als beim oben genannten Golf, wo sich maximal die Farbe der Dachreling unterscheidet.

Entsprechend „unmöglich“ ist eine Preisfindung.

Als realistisches Mittel bleibt also nur die „Auktion“. Aber wir will sich da ein Gleichgewicht einstellen? Natürlich gibt es Aufkäufer, die sich auf bestimmte Dinge wie zB Hagelschäden „spezialisiert“ haben. Aber jeder Kauf ist dennoch individuell, regional und intransparent (heute ist es der zerbeulte Golf, morgen der ausgebrannte Porsche, übermorgen der BMW ohne Lampen, Airbag und Infotainment).

Ein Vergleich ist aber nur bedingt über die geschätzte Schadenhöhe möglich.

Ebenso fehlt holier der Faktor Zeit! Muss ich etwas unter Zeitdruck verkaufen, erziele ich im Schnitt einen schlechteren Preis. Und das ist hier klar der Fall. Die Fahrzeuge stehen nur 2-4 Wochen bereit.

*externe beeinflussende Faktoren, wie bspw. Dieselkrise, Modellwechsel mal abgesehen.

@JuliaF.
ich verstehe nicht, warum du immer sagst "ich bekomme jetzt weniger".
Du bekommst jetzt weniger von der Versicherung, das ist richtig.
Dafür bekommst du aber mehr, wenn du dein Auto an den Aufkäufer verkaufst.

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Oder auch nicht, wenn sie den Wagen weiter nutzt. Da hat Julia drauf abgehoben. 😉

tja, wie ich oben bereits schrieb .......................
wer pokert kann verlieren

@JuliaF.
Lass doch die Scheibe für 500.- (oder vielleicht geht’s auch billiger?) richten.
Die Hageldellen lässt Du stehen und fährst das Auto weiter.
Vom Restlichen Versicherungsgeld kaufst Dir neue Reifen und was Dir sonst so gefällt.
Dann hast doch immer noch ein Plus gemacht.
(unter der Annahme daß Du das Auto bis zum bitteren Ende selbst fährst und die Kosmetik Dir egal ist.)

So würde ich es auch sehen. Ich sitze nämlich im Auto! 😉

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