Hagelschaden am Vorführ-Neuwagen! Was nun?
Hallo liebe Opel-Freunde!
Ich habe ein riesen Problem.
Ich habe bei meinem Händler einen Corsa D 1.2 in weiß ohne Klima bestellt.
Fahre den auch bereits, da dieser als Vorführwagen angemeldet ist.
Das Fahrzeug wird also erst in ca. 1 Monat auf mich überschrieben!
Nun hatte ich letzes WE einen Hagelschaden!
Die Motorhaube sieht schlimm aus.
Auf dem Dach sind viele kleine "Stiche". Auch an der Fahrertür/rahmen sind Beulen.
Das Fahrzeug ist gerademal 1 Monat alt!
Wer kann mir sagen, was nun wird?
Das Fahrzeug ist ja noch auf den Händler zugelassen (Vorführwagen).
Ich habe zwar einen Art Vorvertrag (wg. Abwrackprämie) unterschrieben, doch
läuft die Versicherung noch auf meinen Händler!
Wer hatte schon mal so ein Problem?
Wie wird sowas in der Regel behandelt?
-Werden alle Beulen und "Stiche" rausgemacht? Gibts dann zumindest eine WErtminderung?
-Bekomme ich einen neuen?
Ich möchte mich von meinem Händler nicht übers Ohr ziehen lassen.
Danke
frage
Beste Antwort im Thema
@TE
Sicherlich dürfte für dein Fahrzeug eine Kaskoversicherung bestehen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung deines Fahrzeuges werden von dieser erstattet, nicht jedoch eine Wertminderung. Im Rahmen einer Kaskoversicherung wird keine Wertminderung erstattet, auch erhältst du über die Kaskoversicherung kein Neufahrzeug, da kein Totalschaden vorliegt. Wäre das Fahrzeug bereits auf dich zugelassen und versichert gewesen, wärst du in der gleichen Lage. Insofern bist du weder besser noch schlechter gestellt.
Sicherlich kannst du auch die tollen Tipps hier berücksichtigen, einen Anwalt beauftragen, der deinen Vertrag durchleuchtet, um damit möglicherweise das Fahrzeug an den Händler zurückgeben zu können. Der würde sich darüber bestimmt freuen.
Unabhängig davon, dass ich ein derartiges Vorgehen moralisch eher verwerflich empfinde – immerhin hat dir der Händler das Neufahrzeug bereits zum Gebrauch überlassen – würde ich dir empfehlen, die Finger davon zu lassen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass dein Händler nicht so ohne weiteres und freiwillig einer Rücknahme zustimmen würde. Ein Rechtsstreit wäre wahrscheinlich vorprogrammiert. Und selbst wenn du mit einem guten Rechtsanwalt nach einigen stressigen Monaten den Gerichtssaal als Sieger verlassen würdest, wärst du vermutich doch ein Verlierer.
Nutzt du das Fahrzeug bis zur Entscheidung des Gerichtes, darfst du dem Händler für die Dauer der Nutzung eine Entschädigung zahlen. Nutzt du es nicht, hast du kein Fahrzeug. Dein Händler wird dir wohl auch kaum ein weiteres Neufahrzeug verkaufen wollen und einen anderen Händler, der dir wieder einen 19%igen Nachlass einräumt, musst du natürlich auch erst einmal wieder suchen.
Auch dürften Corsas derzeit nicht massenweise zur Verfügung stehen, so dass du auch mit weiteren Lieferzeiten rechnen musst. Ob dir dann auch noch die Abwrackprämie zusteht?
46 Antworten
Ich bin weder Moralapostel noch Autoverkäufer, einfach nur lebenserfahren.
Der TE hat bei seinem Opel-Händler einen schönen Nachlass von 14% auf den Neupreis erhalten. Weitere 5% wurden ihm zusätzlich gewährt, wenn das Fahrzeug einen Monat auf den Händler zugelassen wird. Nun hat der Händler das Fahrzeug nicht auf seinem Hof stehen lassen, wo es sich der TE jeden Tag hätte anschauen können, nein er hat es dem TE sofort zur Nutzung überlassen. Wo der (finanzielle) Vorteil des Händlers bei diesem Entgegenkommen liegen sollte, mag mir einer erklären.
Nun ist das Fahrzeug beim TE durch Hagel beschädigt worden. Das ist ärgerlich, für den TE nun einmal aber nicht zu ändern. Das es der Händler hat hageln lassen, steht sicherlich außer Diskussion (ansonsten bin ich für Tipps, wie man es hageln lassen kann – gern auch per PN – dankbar). Warum also – Verträge hin oder her – sollte der Händler das Fahrzeug zurücknehmen?
Für mich hat sich der Händler großzügig gezeigt und dem TE das Fahrzeug bereits ab Zulassung überlassen. Und nun soll der Händler für seine Großzügigkeit abgestraft werden, in dem er das Fahrzeug zurücknimmt und Ersatz liefern soll. Genau das meine ich mit moralisch. Wer in solchen Fällen gleich die Keule auspackt, sollte sich auch nicht wundern, dass immer weniger bereit sind, Entgegenkommen zu zeigen.
Ich stimme allerdings all denjenigen zu, die nun dem Fahrzeug eine Wertminderung zugestehen. Was aber bitte schön ist eine Wertminderung und vor allem wann realisiert sich eine Wertminderung?
Für den TE realisiert sich eine Wertminderung frühestens beim Verkauf des Fahrzeuges. Und wann will er dieses gerade angeschaffte Fahrzeug verkaufen? Morgen, in drei, fünf oder zehn Jahren? Und ist die Wertminderung dann noch immer so hoch, wie bei Schadeneintritt? Und nehmen wir mal an, der TE hat nach einem, zwei oder drei Jahren einen selbstverschuldeten Unfall. Wie wirkt sich der behobene Hagelschaden dann beim Verkauf des Fahrzeuges aus? Im Zweifel gar nicht.
Aber anscheinend gibt es immer noch genug Menschen, die meinen, immer und unbedingt auf ihrem Recht pochen zu müssen. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und der Händler muss Ersatz liefern – koste es was es wolle. In Bezug auf ein Fahrzeug anscheinend mittlerweile eine typisch deutsche Eigenschaft.
Das der TE möglicherweise selbst erhebliche und auch wirtschaftliche Nachteile erfahren könnte, scheint nicht zu interessieren. Hauptsache Recht bekommen und da hilft die Rechtsschutzversicherung und ein gewiefter Rechtsanwalt.
Nur zu 😎
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.Das Auto gehört dem Händler,ist auf ihn zugelassen und durch ihn versichert.
Wo ist da das Problem?
Es sei denn, der TE hätte ein Auto mit Hagelschaden bestellt.🙂
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.Das Auto gehört dem Händler,ist auf ihn zugelassen und durch ihn versichert.
Wo ist da das Problem?Es sei denn, der TE hätte ein Auto mit Hagelschaden bestellt.🙂
Alex.
Natürlich hast du Recht - der TE braucht das auf den Händler zugelassene und versicherte Fahrzeug nur unbeschädigt zurückgeben 😁
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ich bin weder Moralapostel noch Autoverkäufer, einfach nur lebenserfahren.Der TE hat bei seinem Opel-Händler einen schönen Nachlass von 14% auf den Neupreis erhalten. Weitere 5% wurden ihm zusätzlich gewährt, wenn das Fahrzeug einen Monat auf den Händler zugelassen wird. Nun hat der Händler das Fahrzeug nicht auf seinem Hof stehen lassen, wo es sich der TE jeden Tag hätte anschauen können, nein er hat es dem TE sofort zur Nutzung überlassen. Wo der (finanzielle) Vorteil des Händlers bei diesem Entgegenkommen liegen sollte, mag mir einer erklären.
Der TE hat zwar keine Prozente genannt, aber nehmen wir an, dass es so war.
5 % wurden zusätzlich gewährt, weil das Fahrzeug einen Monat auf den Händler zugelassen war. Warum macht der Händler dies? Warum überschreibt er den PKW nicht umgehend auf den Käufer, um Steuer und Versicherung zu sparen. Der Käufer ist auch an einer sofortigen Übernahme interessiert, da dadurch er nicht der 2. besitzer wird. Warum wurde das nicht gemacht? Der Händler erhält für ein Vorführfahrzeug besondere Einkaufskonditionen, ist dabei aber an gewisse Haltefristen gebunden. Überschreibt er sofort, kann er die haltefrist nicht einhalten, erhält nicht den Vorführwagensonderrabatt und der Kaüfer nicht seine 5%.
Auch wenn ich nicht arm an lebensefahrung bin, so ist mir, insbesondere bei Autokäufen, nicht untergekommen, dass sich ein Händler großzügig zeigt.
Droßzügig habe ich Autoverkäufer ebenso wie andere Händler nur erllebt, wenn es aufgrund sich abzeichenender gerichtlicher Verfahren für diese eng, was letzlich auch keine Großzügigkeit ist, da sie dadurch höhren Schaden abwenden.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der TE hat zwar keine Prozente genannt, aber nehmen wir an, dass es so war.
5 % wurden zusätzlich gewährt, weil das Fahrzeug einen Monat auf den Händler zugelassen war. Warum macht der Händler dies? Weil er ein Auto verkaufen will? Warum überschreibt er den PKW nicht umgehend auf den Käufer, um Steuer und Versicherung zu sparen. Weil er dann keinen Nachlaß von 19% gewähren kann? Der Käufer ist auch an einer sofortigen Übernahme interessiert, da dadurch er nicht der 2. besitzer wird. Warum wurde das nicht gemacht? Weil der TE anstatt 14% lieber 19% Nachlaß haben möchte? Der Händler erhält für ein Vorführfahrzeug besondere Einkaufskonditionen, ist dabei aber an gewisse Haltefristen gebunden. Überschreibt er sofort, kann er die haltefrist nicht einhalten, erhält nicht den Vorführwagensonderrabatt und der Kaüfer nicht seine 5%. Na geht doch 😁Zitat:
Original geschrieben von mrymen
hallo ihr lieben,ich möchte einen corsa 5trg, selection 1,2, weiß, handschaltung, mit elektropaket, paket mit sitzheizung,
einparkpilot,raucherpaket,doppelter kofferraumboden, reserverad.mein händler würde mir auf den listenpreis 19% rabatt geben. (14% grundrabatt + 5% für kurzanmeldung).
überführung 525euro.
6jahresgarantie 300e.ps: er weiß, dass ich einen abwrackwagen habe...
ist das ein gutes angebot?
oder soll ich noch andere händler "nerven"....danke
mrymenAuch wenn ich nicht arm an lebensefahrung bin, so ist mir, insbesondere bei Autokäufen, nicht untergekommen, dass sich ein Händler großzügig zeigt. Der Händler hätte dem TE das Fahrzeug auch erst nach vier Wochen geben können und der Hagelschaden wäre nicht am Fahrzeug entstanden.
Droßzügig habe ich Autoverkäufer ebenso wie andere Händler nur erllebt, wenn es aufgrund sich abzeichenender gerichtlicher Verfahren für diese eng, was letzlich auch keine Großzügigkeit ist, da sie dadurch höhren Schaden abwenden.
Der TE wird dies aufgrund der besonders guten Ratschläge berücksichtigen, einen Rechtsanwalt beauftragen und mit Klage drohen, sofern der Händler das beschädigte Fahrzeug nicht sofort zurücknimmt und eine Ersatzlieferung seines Wunschfahrzeuges mit einer vierwöchigen Zulassung vornimmt. In der Zwischenzeit nimmt er die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch und dies alles, um eine Wertminderung seines Fahrzeuges zu vermeiden, die sich für ihn möglicherweise nie auswirken wird. Und das mit der Ungewissheit, am Ende mit erheblichen Zusatzkosten nicht vielleicht doch sein Hagelschadenfahrzeug zurücknehmen zu müssen.And the winner is ...
O.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ich stimme allerdings all denjenigen zu, die nun dem Fahrzeug eine Wertminderung zugestehen. Was aber bitte schön ist eine Wertminderung und vor allem wann realisiert sich eine Wertminderung?
Für den TE realisiert sich eine Wertminderung frühestens beim Verkauf des Fahrzeuges. Und wann will er dieses gerade angeschaffte Fahrzeug verkaufen? Morgen, in drei, fünf oder zehn Jahren? Und ist die Wertminderung dann noch immer so hoch, wie bei Schadeneintritt? Und nehmen wir mal an, der TE hat nach einem, zwei oder drei Jahren einen selbstverschuldeten Unfall. Wie wirkt sich der behobene Hagelschaden dann beim Verkauf des Fahrzeuges aus? Im Zweifel gar nicht.
Auf was bitte schön bezieht sich denn die gesamte Abrechnung des Schadenfalles ?
Auf den jüngsten Tag oder was ?
Bezogen auf den Schadenzeitpunkt bezieht sich das ganze Thema. Auch im Relation auf die Wertminderung !!
Ihr Versicherungsfuzzis habt echt Fantasie, dass muss man euch ja lassen.
Ist schon klar, wirkt sich "irgendwann nicht mehr aus".......🙄
Und hinterher oberwichtig Rumpupen, wenn das Fahrzeug in der Wagnisdatei mit einem Hagelschaden steht und den WBW des Sachverständigen anzweifeln..............
Ist doch wohl ein bisschen Doppelzüngig............😠
Moin.
Ich versteh die ganze Aufregung nicht.
Im Detail müsste man jetzt den Vorgang genauer kennen.
Aber -auch wenn hier von manchen andere Begriffe verwendet wurden- stellt sich die Sache doch so dar:
-Der TE hat sich ein spezielles Fahrzeug vom Hof des Verkäufers ausgesucht.
-Beide haben sich auf den Kaufpreis, den Kaufgegenstand und die Modalitäten der Abwicklung geeinigt.
Unter anderem gehörte dazu die Absprache, dass der Wagen erst in vier Wochen umgemeldet wird, der Verkäufer aber im Gegenzug dafür die laufenden Kosten trägt.
-Wir wissen nicht, ob der TE bereits bezahlt hat. Ist aber auch egal.
-Wir wissen, dass der Verkäufer ihm den Wagen bereits übergeben hat.
Ergo:
1.) Dieses Auto ist sachenrechtlich schon lange übereignet. Denn die Übereignung erfolgt mit Einigung und Übergabe (§929 BGB).
2.) Schuldrechtlich trägt der TE die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Sache, denn beim Kauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über (§446 BGB).
Der TE hat also mit seinem neuen Auto einen Hagelschaden erlitten. Die Instandsetzungskosten hierfür trägt die Kasko.
Ob eine Wertminderung entsteht oder nicht, ist vollkommen uninteresant, denn sie wird von keinem ersetzt werden müssen.
Was für ein bescheuertes Ergebnis würde sich denn auch sonst ergeben:
Wenn der Brief beim Autohaus liegt, soll der TE den Kaufpreis mindern dürfen, wenn der TE den Brief zuhause hat, bekommt er nichts.
Der Händler hat dem TE ein mangelfreies Auto übergeben.
Wieso sollte er für den Hagelschaden verantwortlich sein?
Stellt Euch vor, der TE bleibt mit dem Wagen vor der Ummeldung am Garagentor hängen.
Dann könnte er mit Eurer Argumentation den Kaufpreis mindern. Oder sogar einen neuen Wagen verlangen. Das kann wohl kaum sein, oder?
Gruß
Hafi.
@Dellenzaehler
Sorry, dass ich es wage, mich der Fragestellung des TE anzunehmen, der hier auf MT Rat für sein Problem sucht.
Natürlich ist durch den Hagelschaden eine Wertminderung entstanden, dass habe ich auch nicht bestritten. Die Frage war doch aber, was der TE aufgrund des ihm entstandenen Hagelschadens an seinem Fahrzeug nun unternehmen soll.
Fahrzeug auf Kosten der Händlerversicherung instand setzen lassen und weiterfahren oder
den Händler auf Rücknahme und Ersatzlieferung verklagen, da ja nun eine Wertminderung entstanden ist.
Meine persönliche Meinung hierzu ist u.a. eine wirtschaftliche Abwägung und dazu gehört für mich nun einmal der Umstand, ob sich eine Wertminderung auch tatsächlich realisiert.
Aber es scheint in letzter Zeit hier auf MT nicht mehr Mode zu sein, auf die Fragestellung des TE einzugehen, sondern einfach nur eine Meinung auseinander zu nehmen und das möglichst in abfälliger Form.
Eigentlich schade, da gerade von dir durchaus vernünftige Beiträge auch in sachlicher Form zu lesen waren.
@ xAKBx
in diesem Thread habe ich nicht den Beitrag von mrymen gefunden, in dem er die für seinen Corsa erzielten Prozente darlegt und der von Dir als Beleg für meine Desinformierthiet zitiert wurde. Ich finde diesen leider nicht in dem auf meinen Computer angezeigten Thread. . Nenne mir bitte die Uhrzeit dieses Beitrages. Danke!
Dass der dargestellte Kauf eines Corsas ein günstiger Deal für den Käufer war, keine Frage! Aber die Ursache hierfür ist nicht die Gr0ßzügigkeit des Händlers, sondern die Möglichkeit, durch diese Art von Verkauf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ein günstiges Geschäft abzuschliessen. Ich bleibe dabei, wenn die zunächst leihweise Überlassung des Wagens eine im Vergleich zum regulären Verkauf für den Händler eine nicht wirtschaftlichere Maßnahme darstellt, hätte er so nicht verfahren.
Durch das Auftreten des Hagelschauers und seiner Folgen ist die zunächst leihweise Überlassung des Fahrzeges vermutlich keine wirtschftliche Lösung mehr für den Händler.
O.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@Dellenzaehler
Sorry, dass ich es wage, mich der Fragestellung des TE anzunehmen, der hier auf MT Rat für sein Problem sucht.Natürlich ist durch den Hagelschaden eine Wertminderung entstanden, dass habe ich auch nicht bestritten. Die Frage war doch aber, was der TE aufgrund des ihm entstandenen Hagelschadens an seinem Fahrzeug nun unternehmen soll.
Fahrzeug auf Kosten der Händlerversicherung instand setzen lassen und weiterfahren oder
den Händler auf Rücknahme und Ersatzlieferung verklagen, da ja nun eine Wertminderung entstanden ist.
Meine persönliche Meinung hierzu ist u.a. eine wirtschaftliche Abwägung und dazu gehört für mich nun einmal der Umstand, ob sich eine Wertminderung auch tatsächlich realisiert.
Aber es scheint in letzter Zeit hier auf MT nicht mehr Mode zu sein, auf die Fragestellung des TE einzugehen, sondern einfach nur eine Meinung auseinander zu nehmen und das möglichst in abfälliger Form.
Eigentlich schade, da gerade von dir durchaus vernünftige Beiträge auch in sachlicher Form zu lesen waren.
Wenn jemand einen Rat für einen bereits getätigten Kauf sucht, dann sind erste Intfoquellen die AGB.
Keiner weiss, was gerade in diesem speziellen Kauf vereinbart wurde. Scheinbar unbedeutende Nebensättze können entscheidend für die rechtliche Würdigung sein.
Bleiben fragen offen, dann mag MT ein erster Anlaufpunkt sein.
Da ohne Kenntnis der AGB die meisten Ratschläge für die Tonne sind, sollte der TE zumindest auszugsweise Bezug auf den Inhalt der AGB nehmen und wenn es nur die Feststellung ist, keinen Angaben darüber in den AGB.
O.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@Dellenzaehler
Sorry, dass ich es wage, mich der Fragestellung des TE anzunehmen, der hier auf MT Rat für sein Problem sucht.
Natürlich ist durch den Hagelschaden eine Wertminderung entstanden, dass habe ich auch nicht bestritten. Die Frage war doch aber, was der TE aufgrund des ihm entstandenen Hagelschadens an seinem Fahrzeug nun unternehmen soll.
Fahrzeug auf Kosten der Händlerversicherung instand setzen lassen und weiterfahren oder
den Händler auf Rücknahme und Ersatzlieferung verklagen, da ja nun eine Wertminderung entstanden ist.
Meine persönliche Meinung hierzu ist u.a. eine wirtschaftliche Abwägung und dazu gehört für mich nun einmal der Umstand, ob sich eine Wertminderung auch tatsächlich realisiert.
Aber es scheint in letzter Zeit hier auf MT nicht mehr Mode zu sein, auf die Fragestellung des TE einzugehen, sondern einfach nur eine Meinung auseinander zu nehmen und das möglichst in abfälliger Form.
Eigentlich schade, da gerade von dir durchaus vernünftige Beiträge auch in sachlicher Form zu lesen waren.
Nun heul mal nicht gleich, du bist doch sonst auch nicht so empflindlich bei der Verfassung deiner Antworten......😁😉
Aber in einem, ja da gebe ich dir Recht.
Es ist immer wieder schön hier im Versicherungforum Antworten oder Kommentare von Usern zu lesen, die wirklich keine Ahnung vom Thema haben, aber meinen anderen etwas erklären zu müssen.
Und am allerbesten sind die dann die, welche das auch noch hier "Bewerten" was richtig und was falsch oder was sachlich und unsachlich ist.
Gruß
Delle
Wichtig ist in dem Zusammenhang, was im Kaufvertrag steht.
Mein jetziges Auto wurde (per Gebrauchtwagenvertrag) "verbindlich bestellt" zum 01.12.2007. Erhalten habe ich es auf Leihbasis (fabrikneu) bereits Mitte Oktober 2007. Allerdings wurden keine Zahlungen geleistet, erst bei der Umschreibung auf meinen Namen.
Der Händler hätte das Fahrzeug auch jederzeit zurückfordern können, ja sogar müssen (auf Anforderung des Herstellers, wenn er eine Prüfung ins Haus bekommen hätte hinsichtlich Vorführ-Fuhrpark).
Viele Händler arbeiten mit viel Phantasie, um ihre Verkaufszahlen nach oben zu schrauben, eben auch mit Vorführwagen, die tatsächlich gar keine sind.
Die Frage ist für mich hier ganz einfach: Hat der TE einen verbindlichen Kaufvertrag gemacht (ich nehme es an) und zu welchem Datum wurde die Übernahme vereinbart?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Moin.
Ich versteh die ganze Aufregung nicht.-Wir wissen, dass der Verkäufer ihm den Wagen bereits übergeben hat.
Ergo:
1.) Dieses Auto ist sachenrechtlich schon lange übereignet. Denn die Übereignung erfolgt mit Einigung und Übergabe (§929 BGB).2.) Schuldrechtlich trägt der TE die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Sache, denn beim Kauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über (§446 BGB).
Der TE hat also mit seinem neuen Auto einen Hagelschaden erlitten. Die Instandsetzungskosten hierfür trägt die Kasko.
Wieso sollte er für den Hagelschaden verantwortlich sein?
Gruß
Hafi.
Der Wagen ist auf den Händler zugelassen,ist auf den Händler versichert und dann soll das Auto dem TE gehören? Die Kasko ,die den Schaden zahlen soll,kann also bestenfalls die des Händlers sein-oder?
Verstehe ich wirklich nicht.Dann würde mir ja jedes AUto gehören ,dass mir der Händler zur Verfügung stellt?
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Der Wagen ist auf den Händler zugelassen,ist auf den Händler versichert und dann soll das Auto dem TE gehören? Die Kasko ,die den Schaden zahlen soll,kann also bestenfalls die des Händlers sein-oder?
Halter und Versicherungsnehmen müssen doch nicht identisch sein mit dem Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs...
Zitat:
Verstehe ich wirklich nicht.Dann würde mir ja jedes AUto gehören ,dass mir der Händler zur Verfügung stellt?
Wenn eine Einigung darüber besteht, dass du das Fahrzeug erwirbst: ja.
Mit eurer Argumentation könnte man auch bei fremdfinanzierten (bzw. sicherungsübereigneten) oder Kaufleasing-Fahrzeugen im Falle eines Schadens einen wie auch immer gearteten Ersatz bei der Ablöse fordern, schließlich ist der Fahrer/Halter ja nicht der Eigentümer... 😕