Hagelschaden am Neuwagen (3 Monate) - Wandlung möglich?

Hallo, ich habe im März meinen neuen Audi A4 bekommen. Keine 3 Monate später bei etwas über 9000 km stand ich im dicksten Hagel und durfte zuhören, wie der Hagel mir zahlreiche Dellen ins Auto geschlagen hat - bis auf die Heckklappe und die Plastikteile sind nun überall Dellen - sogar auf den Chrom-Zierleisten an den Fenstern.

Gestern war der von der Versicherung beauftrage Gutachter da, und schätzt den Schaden auf 6800 Euro (inkl. Mwst). Berücksichtigt wurde die "leichte Reparatur" durch Herausdrücken und eine Kompletterneuerung der Motorhaube, wobei jedoch Folgekosten durch die Einschläge an den Säulen, die sich nicht immer komplett Herausdrücken lassen, offen gelassen wurden (sprich eine Nachlackierung mit Spachteln etc. wurde nicht ausgeschlossen).

Versichert bin ich bei der R+V24 und habe einen Tarif mit Werkstattbindung und Neuwert-Ersatzregelung. Bisher war ich in einer von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt zur ersten Begutachtung, und gestern war der Gutachter der Versicherung da. Mehr ist bislang noch nicht geschehen, obwohl der Schaden am 05.06.2016 eingetreten ist. Der Lackierermeister aus der ersten Werkstatt gab mir den Tipp, zu versuchen, den Wagen zu wandeln - sprich die Neuwert-Ersatzregelung anzuwenden und den beschädigten an die Versicherung abtreten und einen Neuwagen erhalten.

Ich kenne mich da gar nicht aus und würde mich freuen, wenn ich hier vielleicht ein paar Tipps oder Erfahrungen bekommen könnte, wie ich da weiter vorgehen sollte.

Danke und besten Gruß
Patrick

Beste Antwort im Thema

Einen Neuwagen fahren, aber bei einer "24" Versicherung mit Werkstattbindung sein?

Da darf man dann im Schadensfall nicht viel erwarten.

Da wirds wohl auch keine Wertminderung geben.

Die 80% Regelung die Deutschland1947 hier anspricht, gibts dort auch nicht.
Die hätte aber eh nichts gebracht.

Ein Tarif mit Wertminderung wäre hier gut gewesen.

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Ich wollte nett sein aber was Solls und es gibt Auslagen die ein Anwalt in Rechnung stellen darf, wohl noch nie so eine Rechnung gesehen nach einer erstberatung 😁

Also deine Ansicht der Dinge ist halt mit Kanonen auf Spatzen schießen, meine ist halt erstmal Bälle flach halten in Richtung Anwalt und eigenen Sachverständigen in der Kasko das kann schnell noch teurer werden für den te und dann wird hier rumgeheult wieso die rechtschutz oder gar die Kasko nicht zahlt und andere Dinge...

Deswegen schriftliche deckungszusage und wenn dann von Nöten ab zum Anwalt....

Alles schon erlebt 😉

Meine persönliche Ansicht ist, Schäden auszahlen lassen die dicksten Dellen rausmachen lassen und wenn der Wagen eh lange gefahren werden soll kräht am Ende in 8jahren keine sau mehr nach dem Schaden. Vorallem die 100te kleinen Dellen sieht man eh nicht außer mit dem Super lichtschild oder wie das Dinge des Sachverständigen heißt.

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 12:14:56 Uhr:


Ich wollte nett sein aber was Solls und es gibt Auslagen die ein Anwalt in Rechnung stellen darf, wohl noch nie so eine Rechnung gesehen nach einer erstberatung 😁
....

Dein Versuch mit dem Nettsein ist Dir nicht gelungen. Bei einer Erstberatung entstehen dem Anwalt niemals Auslagen. Das weiß nicht nur ich. Wenn auf einer für Dich bestimmten Erstberatungsrechnung Auslagen berechnet worden sind, dann könnte man über § 352 StGB nachdenken.

Solange es die rechtschutz bezahlt hat als erstberatung die ohne sb mitversichert ist wird die Rechnung wohl ihre Richtigkeit gehabt haben, waren auch nur ein paar €.

Mi dem Nett sein üben wir beide dann zusammen nochmal 😁

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Die Kosten für eine Erstberatung können von 10 bis maximal 190 € für die Beratung eines Verbrauchers reichen. Der Betrag von 190 € ist in § 34 RVG als sogenannte Deckelung für die Beratung der Verbraucher vorgesehen.

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Plus MwSt, Porto und sonstige Kleinigkeiten ...das meinte ich mit Auslagen

Ist mir jetzt aber auch weiter zu müßig, der te hat seine Auskunft und kann jetzt entscheiden wie er vorgeht... 😉

Wäre nett wenn er uns dann mal auf dem laufenden hält

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 12:40:09 Uhr:


Solange es die rechtschutz bezahlt hat als erstberatung die ohne sb mitversichert ist wird die Rechnung wohl ihre Richtigkeit gehabt haben, waren auch nur ein paar €.

Nein, dann hatte die Gebührenhexe bei der Leistungsstelle der RSV einfach nur Urlaub oder sie war krank.

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 12:40:09 Uhr:


Mi dem Nett sein üben wir beide dann zusammen nochmal 😁

die Bäume ... der Wald ... wie man hinein ruft ... 😉

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 12:49:00 Uhr:


Plus MwSt, Porto und sonstige Kleinigkeiten ...das meinte ich mit Auslagen

Porto und sonstige Kleinigkeiten die gibt es bei der Erstberatungsrechnung eben nicht.

Dann war der Sachbearbeiter in Urlaub oder krank wie du eben meintest... Du hast recht ich meine Ruhe und eine bezahlte Rechnung aus dem letzten Jahr 🙂

Mich würde wie schon geschrieben damit das nicht untergeht hier daran interessiert sein zu erfahren wie es ausgegangen ist

Das ist nett 🙂

So bin ich 😁

Was soll eine Erstberatung hier bringen?

Dass sich der Anwalt das Gutachten anschaut und dann mit seinem Sachverstand in Sachen Hagelschäden feststellt, dass dieses zu gering angesetzt wurde?

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 11:15:03 Uhr:


Und bist du Rechtsanwalt oder warum meinst du das gerade in diesem total klarem Fall noch weitere Kosten produziert werden müssen auf die der geschädigte eventuell sitzenbleibt?

Passage entfernt - twindance/MT-Mpoderation

Der TE möge sein Auto ausbeulen lassen, denn mehr als dieses gibt sein Vertrag mit der R+V nunmal nicht her.

Was wurde hier zensiert?

@Wattwanderer wollte am 15. Juli 2016 um 18:26:24 Uhr eigentlich schreiben

Lieber Mod, was bitte wurde hier zensiert?

Klingt viel besser und erhöht die Chance auf eine Antwort

😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2016 um 12:49:25 Uhr:



Porto und sonstige Kleinigkeiten die gibt es bei der Erstberatungsrechnung eben nicht.

Nö.

Auch bei einer Erstberatung kann eine Post- und Telekommunikationspauschale anfallen z.B. wenn der Anwalt einen Brief schreibt.

Mehrwertsteuer fällt u.U. auch nicht an z.B. wenn der Rechtsanwalt Kleinunternehmer ist
(bei Einnahmen im Kalenderjahr bis zu € 17.500,00)

O.

Hör doch auf, der Berlin Paule hat sicher recht 😁

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