Haftungsfrage nach Waschstraße
Hallo!
Bin heute das erste mal mit meinem neuen Avant in der Waschstraße (Clean Car) gewesen. Während der Durchfahrt blieb das Band stehen und die Wischlappen klatschten 1 Minute an meine Außenspiegel. Dadurch löste sich das Spiegelglas und hing noch an zwei Kabeln an der Tür runter. Durch die weiteren Waschvorgänge und die Trocknung schlug das Spiegelglas auf den Lack und verursachte einige kleine Kratzer. Die Angestellten versuchten den Schaden durch Politurmittel zu beseitigen aber die Kratzer sind zu tief. Der Chef war leider nicht da und so musste sein Stellvertreter den Schaden aufnehmen. Morgen werde ich die Sache nochmal mit dem Chef besprechen.
Was meint ihr? Wie sieht die Rechtslage aus? Die Anlage blieb ja stehen und diese Wischlappen klatschten auf den Spiegel und schlugen das Glas raus. Könnte ........ Der Wagen ist jetzt 2 Wochen alt Ahhhhhhhhh
Schreibt bitte mal eure Meinung. Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Spiegel einklappen hin oder her.
Der Fehler wurde schon viel früher gemacht.
Mit einem flammneuen Auto in die Waschstrasse. Oh no...finde da muss man schon ein bisschen masochistisch veranlagt sein.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sniffthetears
... wenn man das Wasser im Kübel zu wenig oft austauscht.
zu wenig oft = selten 😁
Sorry, musste sein
Zitat:
Original geschrieben von Schmatsi
zu wenig oft = selten 😁Zitat:
Original geschrieben von sniffthetears
... wenn man das Wasser im Kübel zu wenig oft austauscht.Sorry, musste sein
Ja, da ist anscheinend wieder mein Österreichisch etwas durchgedrungen!! 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von netrunna
Mir stellt sich nur die Frage, warum du nicht wenigstens beim trocknen das Glas festgehalten hast um wenigstens ein paar Kratzer zu verhindern ?!
Weil es der rechte Außenspiegel war!
Dann mach mal beim Trocknen das rechte Fenster auf und Versuch ein wild hin und her fliegenden Spiegel festzuhalten!
Zitat:
Original geschrieben von b8hase
Spiegel einklappen hin oder her.
Der Fehler wurde schon viel früher gemacht.Mit einem flammneuen Auto in die Waschstrasse. Oh no...finde da muss man schon ein bisschen masochistisch veranlagt sein.
Der Wagen war schon ganze 10 Tage alt und ich fahre viel Autobahn. D.h. Insektenfriedhof an der Front und den wasche ich bestimmt nicht mit der Hand ab. Zumal war es eine Textilwäsche mit allem drum und dran!
In so eine Bürstenwäsche war ich das letzte mal vor 15 Jahren.
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Aber jetzt mal zur Sache:
Der Betreiber hat natürlich eine Haftung ausgeschlossen aber im Telefongespräch erwähnte er, dass es meistens bei neuen Fahrzeugen passiert. Das war sein erster Fehler. Damit hat er zugegeben das es bei bestimmten Fahrzeugen passieren kann und er hätte mich darauf aufmerksam machen müssen. Gibt auch ein Urteil darüber.
Ein zweites Urteil vom BGH hat den Betreiber haftbar gemacht, weil er in der Beweisslast ist, dass seine Anlage den Schaden nicht verursacht hat.
Da es sich um eine große Kette handelt habe ich der Verwaltung mal einen netten Brief aufgesetzt. Die Gerichtsurteile mit Aktenzeichen aufgeführt und freundlich um Klärung gebeten. Abwarten.....
Es muss ja nicht die ganze Tür erneuert werden. Es gibt doch schon andere Möglichkeiten kleine Kratzer zu entfernen.
Zitat:
Original geschrieben von maigabs
Aber jetzt mal zur Sache:
Der Betreiber hat natürlich eine Haftung ausgeschlossen aber im Telefongespräch erwähnte er, dass es meistens bei neuen Fahrzeugen passiert. Das war sein erster Fehler. Damit hat er zugegeben das es bei bestimmten Fahrzeugen passieren kann und er hätte mich darauf aufmerksam machen müssen. Gibt auch ein Urteil darüber.
Ein zweites Urteil vom BGH hat den Betreiber haftbar gemacht, weil er in der Beweisslast ist, dass seine Anlage den Schaden nicht verursacht hat.
Hast Du hier evtl. einmal die AKtenzeichen der Urteile?
Danke & Gruß
Gregor
Ich klappe bei meinem immer die Spiegel ein weil er einfach zu breit ist.
Vielleicht sollte man doch lieber selber Hand anlegen, es gibt doch so Dinger wo man selber mit Hochdruckreiniger sauber machen kann.
Bringt das was?
Zitat:
Original geschrieben von maigabs
Weil es der rechte Außenspiegel war!Zitat:
Original geschrieben von netrunna
Mir stellt sich nur die Frage, warum du nicht wenigstens beim trocknen das Glas festgehalten hast um wenigstens ein paar Kratzer zu verhindern ?!
Dann mach mal beim Trocknen das rechte Fenster auf und Versuch ein wild hin und her fliegenden Spiegel festzuhalten!
macht Sinn, hatte ja bei der Aussage ne 50/50 Chance dass es der Fahrerspiegel war 😉
Ich weiß grad nicht, ob mein Post gelöscht wurde,oder mein Browser einfach versagt hat, aber okay...
Zitat:
Original geschrieben von maigabs
[...]
Damit hat er zugegeben das es bei bestimmten Fahrzeugen passieren kann und er hätte mich darauf aufmerksam machen müssen.
Wieso zugegeben?
Er beobachtet nur, dass bei neueren Autos also die Spiegel falsch angebracht sind, also muss der Hersteller warnen, dass er scheiße gearbeitet hat und somit etwas passieren kann, und nicht der Waschportalbetreiber.
Außerdem steht in den meisten AGB's, dass Haftung ausgeschlossen bleibt, sofern der Betreiber da nicht grob fahrlässig gehandelt hat, und wo ist hier die Schuld, wenn das Glas nicht fest angebracht war???
Soll er die Umdrehung reduzieren, damit falsch angebrachte Spiegel drinne bleiben, aber dafür die Autos nicht richtig sauber werden`?
Zitat:
Original geschrieben von maigabs
Ein zweites Urteil vom BGH hat den Betreiber haftbar gemacht, weil er in der Beweisslast ist, dass seine Anlage den Schaden nicht verursacht hat.
Von wann dieses Urteil ist wüsste ich auch gerne, denn es klingt nach einem ALTEN Urteil!
Inzwischen musst DU beweisen, dass es an der Waschanlage/Straße lag, dass es passiert ist!
Wirklich:
Du kannst nur hoffen, dass er so nett ist und es ersetzt, mit Anwalt wird es dir nichts bringen!
LG
1. Hatte die Anlage eine Funktionsstörung und stand 1 Minute an einer Stelle, während permanent weiter auf die Spiegel gedroschen wurde. Diese Störung war ausschlaggebend für das Problem. Die Funktion der Anlage liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Betreibers.
(Zeugenauaussagen über die Störung wären hilfreich)
2. Die Spiegel waren selbstverständlich eingeklappt, wenn das der Betreiber vorsieht. Für diese Sicherheitsmassnahme müssen ja grosse Schilder aufgestellt sein, oder seine Mitarbeiter müssen einen drauf hinweisen. Dummerweise sind die Spiegel augenscheinlich durch diese permaneten Schläge ausgeklappt.
(Eien schriftliche Bescheinigung des Autohauses dass die Spiegel in einem technisch einwandfreien Zustand waren sind hilfreich)
3. Nachdem die Spiegel rausgefallen sind, hat der Betreiber nichts gemerkt, obwohl die Anlage 1 Minute stillstand und er mit Probelmen an denh Fahrzeuge rechnen musste. Seiner Sorgfaldspflicht entsprechend hätte er spätestens da besonders aufmerksam schauen müssen und die Anlage in den Not Halt fahren.
Für mich liegt ganz klar ein Fehlverhalten des Anlagenbetreibers vor, und ich würde ihm ganz ruhig klarmachen, wie ich mir vorstelle wie der Schaden beseitigt werden soll, und dass ich gerne mit seiner Haftpflichtversicherung zusammenarbeite.
Ansonsten würde ich klarmachen dass ich gewillt bin meine Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Im übrigen schreibt der ADAC zu Problemen in Washanlagen
Nach Abschluss der Autowäsche sollten Sie das Fahrzeug genau prüfen: stellen Sie z. B. Schäden im Lack fest, sollten Sie diese noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks beim Anlagenbetreiber melden. Der Kunde ist nämlich beweispflichtig dafür, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Häufig kann dieser Beweis nur durch Einschaltung eines Sachverständigen geführt werden, der in einem Gutachten feststellen muss, dass die Beschädigung bei der Autowäsche entstanden ist. Hilfreich sind auch Zeugen, die bestätigen können, dass der Schaden vor der Autowäsche nicht vorhanden war.
Steht fest, dass der Schaden in der Anlage verursacht wurde, so besteht grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers. Er kann sich jedoch entlasten, wenn er z. B. nachweisen kann, dass der Kunde die Anlage nicht korrekt benutzt hat (z. B. Fahrzeug nicht korrekt eingefahren oder Anweisungen nicht befolgt).
Häufig versuchen Anlagenbetreiber, ihre Haftung mit Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu umgehen. Diese Bedingungen hängen meist an der Einfahrt zur Waschanlage aus und können dort vom Kunden zur Kenntnis genommen werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch Haftungsausschlüsse festgeschrieben. Die Waschanlagenbetreiber verweigern dann den Anspruch auf Kostenersatz für in der Anlage entstandene Schäden und berufen sich dabei auf entsprechende Klauseln. Nicht jede dieser Klauseln ist aber zulässig: Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unzulässig erklärt, die eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden ausschließt. Diese Haftungsfreizeichnung wurde von den Richtern untersagt, da sie den Kunden unangemessenen benachteiligt
Zitat:
Original geschrieben von lulesi
1. Hatte die Anlage eine Funktionsstörung und stand 1 Minute an einer Stelle, während permanent weiter auf die Spiegel gedroschen wurde. Diese Störung war ausschlaggebend für das Problem. Die Funktion der Anlage liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Betreibers.
(Zeugenauaussagen über die Störung wären hilfreich)2. Die Spiegel waren selbstverständlich eingeklappt, wenn das der Betreiber vorsieht. Für diese Sicherheitsmassnahme müssen ja grosse Schilder aufgestellt sein, oder seine Mitarbeiter müssen einen drauf hinweisen. Dummerweise sind die Spiegel augenscheinlich durch diese permaneten Schläge ausgeklappt.
(Eien schriftliche Bescheinigung des Autohauses dass die Spiegel in einem technisch einwandfreien Zustand waren sind hilfreich)3. Nachdem die Spiegel rausgefallen sind, hat der Betreiber nichts gemerkt, obwohl die Anlage 1 Minute stillstand und er mit Probelmen an denh Fahrzeuge rechnen musste. Seiner Sorgfaldspflicht entsprechend hätte er spätestens da besonders aufmerksam schauen müssen und die Anlage in den Not Halt fahren.
Für mich liegt ganz klar ein Fehlverhalten des Anlagenbetreibers vor, und ich würde ihm ganz ruhig klarmachen, wie ich mir vorstelle wie der Schaden beseitigt werden soll, und dass ich gerne mit seiner Haftpflichtversicherung zusammenarbeite.
Ansosnten würde ich kalrmachen dass ich gewillt bin meine Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Sehe ich genauso.
Den Versuch den Schaden durch polieren zu beheben, ist für mich ebenfalls ein Schuldeingeständnis. Dadurch haben die Mitarbeiter deutlich gemacht, das sie überzeugt davon sind, das die Waschanlage den Schaden verursacht hat und versuchten diesen auf dem kleinen Dienstweg zu beheben.
Ich denke die Chancen auf Behebung des Schadens auf Kosten des Betreibers sind sehr gut.
Zitat:
Original geschrieben von lulesi
1. Hatte die Anlage eine Funktionsstörung und stand 1 Minute an einer Stelle, während permanent weiter auf die Spiegel gedroschen wurde. Diese Störung war ausschlaggebend für das Problem. Die Funktion der Anlage liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Betreibers.
(Zeugenauaussagen über die Störung wären hilfreich)3. Nachdem die Spiegel rausgefallen sind, hat der Betreiber nichts gemerkt, obwohl die Anlage 1 Minute stillstand und er mit Probelmen an denh Fahrzeuge rechnen musste. Seiner Sorgfaldspflicht entsprechend hätte er spätestens da besonders aufmerksam schauen müssen und die Anlage in den Not Halt fahren.
HI!
Also zu 1.
Glaube eher, dass es sich hier um eine gefühlte Minute gehandelt hat und und nicht gemessen ;-)
Ne Waschanlage macht vorne nunmal eine Zeitlang Krach, der Schmutz soll ja auch runter und nicht nur gestreichelt werden!
Ne Störung war zu keinem Zeitpunkt vorhanden!
Denn dann schaltet die Waschanlage automatisch in den "Stop-Modus", z.B. wenn sie irgendwo festhakt oder so...
Da sind ja keine Augen, die sagen, warte, da ist was am Auto!
Punkt 3 finde ich da schon interessanter!
So eine Aktion macht ja auch Lärm, Lärm den man hätte hören müssen, glaube da ist dann schon eher was zu machen!
Wobei ich garnicht wusste, dass man im Auto bleiben kann, die meisten lassen das ja nicht zu, sodass man quasi neben dem Auto mit läuft und sich das alles anschauen kann...
LG
Na klar!
Folgende Urteile habe ich aufgeführt:
Betreff Hinweispflicht: AG Aachen Az: 116C234/09
Betreff Haftungsausschluss: AG München Az: 262C6965/07
Zitat:
Original geschrieben von 2xtreme4u
Hast Du hier evtl. einmal die AKtenzeichen der Urteile?Zitat:
Original geschrieben von maigabs
Aber jetzt mal zur Sache:
Der Betreiber hat natürlich eine Haftung ausgeschlossen aber im Telefongespräch erwähnte er, dass es meistens bei neuen Fahrzeugen passiert. Das war sein erster Fehler. Damit hat er zugegeben das es bei bestimmten Fahrzeugen passieren kann und er hätte mich darauf aufmerksam machen müssen. Gibt auch ein Urteil darüber.
Ein zweites Urteil vom BGH hat den Betreiber haftbar gemacht, weil er in der Beweisslast ist, dass seine Anlage den Schaden nicht verursacht hat.Danke & Gruß
Gregor
Es war eine Minute! Ich habe Musik gehört und und die Zeit im Display beobachtet!
Es handelt sich bei der Waschstraße um eine Anlage in der man sitzen bleibt und durchgezogen wird. Dabei ist die Anlage eine Minute stehen geblieben.
Mal abwarten was die Zentrale sagt. Falls die sich quer stellen geht's zum Anwalt und Gutachter. Es sind ja eigentlich keine großen Kratzer aber es geht mir ums Prinzip. Wenn ich was beschädige muss ich es auf bezahlen.
und jetzt allen ein schönes Wochenende und vielen Dank für die Kommentare!
Zitat:
Original geschrieben von moon123
HI!Zitat:
Original geschrieben von lulesi
1. Hatte die Anlage eine Funktionsstörung und stand 1 Minute an einer Stelle, während permanent weiter auf die Spiegel gedroschen wurde. Diese Störung war ausschlaggebend für das Problem. Die Funktion der Anlage liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Betreibers.
(Zeugenauaussagen über die Störung wären hilfreich)3. Nachdem die Spiegel rausgefallen sind, hat der Betreiber nichts gemerkt, obwohl die Anlage 1 Minute stillstand und er mit Probelmen an denh Fahrzeuge rechnen musste. Seiner Sorgfaldspflicht entsprechend hätte er spätestens da besonders aufmerksam schauen müssen und die Anlage in den Not Halt fahren.
Also zu 1.
Glaube eher, dass es sich hier um eine gefühlte Minute gehandelt hat und und nicht gemessen ;-)
Ne Waschanlage macht vorne nunmal eine Zeitlang Krach, der Schmutz soll ja auch runter und nicht nur gestreichelt werden!Ne Störung war zu keinem Zeitpunkt vorhanden!
Denn dann schaltet die Waschanlage automatisch in den "Stop-Modus", z.B. wenn sie irgendwo festhakt oder so...
Da sind ja keine Augen, die sagen, warte, da ist was am Auto!Punkt 3 finde ich da schon interessanter!
So eine Aktion macht ja auch Lärm, Lärm den man hätte hören müssen, glaube da ist dann schon eher was zu machen!Wobei ich garnicht wusste, dass man im Auto bleiben kann, die meisten lassen das ja nicht zu, sodass man quasi neben dem Auto mit läuft und sich das alles anschauen kann...
LG
Zitat:
Original geschrieben von maigabs
Na klar!
Folgende Urteile habe ich aufgeführt:Betreff Hinweispflicht: AG Aachen Az: 116C234/09
Betreff Haftungsausschluss: AG München Az: 262C6965/07
Diese Urteile kannst Du vergessen.
Es wurde im Ursprungspost auf ein BGH-Urteil hingewiesen.
Die von Dir genannnten sind Amtsgerichts-Urteile - also Urteile der ersten Instanz, die nicht wirklich aussagekräftig sind.
Wenn man sich auf ein Urteil bezieht, sollte es mindestens von einem OLG stammen, besser noch vom BGH.
Gruß
Gregor