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Haftungsbegrenzung für Tempomat

Mercedes A-Klasse W169
Themenstarteram 28. Februar 2013 um 10:58

Hallo,

Ich habe an meiner A-Klasse Bj. 2011 einen Tempomat nachrüßten lassen. Soweit alles ok. 320.- €

Jetzt will die Niederlassung das ich eine Haftungsbegrenzung unterschreibe. Warum ist mir klar.

Kann ich das verweigern. Laut Niederlassung haben sie versäumt mich vorher darauf hinzuweisen.

mfg Ebbe

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15 Antworten
am 28. Februar 2013 um 11:08

HAHA.. COOL.

Hoffe hier meldet sich ein Rechtsanwalt. Das interessiert mich jetzt echt.

Nat. kannst du das verweigern.

Würde ich nicht unterschreiben.

Sollen se doch einen Rechtsanwalt einschalten. Dann wär ich aber immer noch gespannt auf dessen Begründung.

Du hast einen Auftrag gegeben. Die Werkstatt hat ihn ausgeführt (ordentlich oder auch nicht). Du hast ihn bezahlt. Fertig.

Wieso sollst du als Kunde - nachträglich - in eine Teilhaftung genommen werden (können), wo du an deinem Auto nix rumgeschraubt hast, sondern die Werkstatt?

Würde ja in Folge bedeuten, dass du für die Leistung deiner Werkstatt haftbar gemacht werden kannst. Wo gibts denn sowas?

Wenn du vorher gewusst hättest, dass du in Haftung genommen werden kannst, hättest du den Werkstattauftrag ja vermutlich nicht gegeben.

 

Welche Haftung soll denn begrenzt werden?

Geht es darum, dass der Tempomat nicht "ab Werk" drin war und somit nicht unter die Werksgarantie fällt?

Geht es um die Haftung falls der Tempomat fehlerhaft funktioniert?

 

Ich denke, dass solltest Du etwas genauer benennen?

 

Gruß

Hyperbel

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 13:46

Ein kurzer aber wichtiger Auszug aus der Haftungsbegrenzung.:

AHG weist Herrn Meier darauf hin, daß das erhebliche Risiko besteht, daß eine – soweit vorhanden – Garantie der Daimler AG gegenüber Herrn Meier und/oder Sachmängelgewährleistungsansprüche von Herrn Meier gegenüber der Daimler AG durch den nachträglichen Einbau des elektronischen Tempomats erlöschen.

Und noch viele Juristische Abhandlungen.

Wenn ich das unterschreibe habe ich wahrscheinlich alle Garantie Ansprüche verloren.!

nicht unterschreiben und auch nicht mehr zu der Werkstatt,

denn sonst nehmen die den Tempomat bei der nächsten Star- Diagnose wieder raus.

Das weise mal nach! :eek:

Du hast einen Auftrag unterschrieben, die Taler dort gelassen. Vertrag erfüllt.

Viel Freude damit!

Gut also, muss man unterscheiden, das ist richtig (das ging aber aus dem ersten Beitrag auch nicht so richtig hervor):

erlischt mit dem nachträglichen Einbau des Tempomats die (noch vorhandene) Werksgarantie

oder

will die Werkstatt die Haftung für ihre Arbeit begrenzen.

Gemeint ist sicherlich das erstere. Aus dem zweiteren kommt die Werkstatt auch gar nicht raus, das wäre ja Wahnsinn.

Jetzt wär die Frage, wann die Erstzulassung in 2011 erfolgt ist. Nachdem dann ja 2 Jahre Gewährleistung (durch den Hersteller) bestehen, wären die eh irgendwann dieses Jahr rum.

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 16:18

Erstzulassung war 09.11.

Es geht ja auch um evtl. Kulanz wenn die Garantiezeit vorbei ist.

Aussage vom Rechtsanwalt ist.: Nicht unterschreiben.

Oder im Gegenzug mal fragen ob die Werkstatt mir eine Garantie unterschreibt mit den gleichen bedingungen die sie mir anbietet.

Ich werde mal vorbeifahren und mit ihnen reden.

Warum Daimler eigentlich keine freigabe gibt, ist mir auch nicht verständlich.

Hi hast du Orginalteile benutzt da gekauft oder angeliefert? Wir haben auch schon Tempomats nachgerüstet aber eine Haftungsbegrenzung musste glaube keiner unterschreiben, frage morgen mal meinen TM

Als wir vor längerer Zeit nach einer neueren gebrauchten A-Klasse Ausschau hielten, fiel uns auf, dass keiner der zahlreichen Handschalter einen Tempomat verbaut hatte. Als wir den Verkäufer hierauf ansprachen, erklärte er, dass der Tempomat seit einem bestimmten Datum werkseitig nur noch in Verbindung mit einem Automatikgetriebe angeboten wurde. Auf eine Nachrüstung angesprochen, die technisch ja wohl kein Problem darstellt, weil alle notwendigen Verkabelungen vorhanden sind, meinte er, dass eine solche Nachrüstung nach MB-Vorgaben nicht mehr gemacht werden dürfte. Er hatte auch eine Erklärung dafür, an die ich mich aber nicht mehr erinnere, hatte aber irgendetwas mit "Sicherheit" und "Fehlfunktion" zu tun.

Wahrscheinlich hat deine Werkstatt diese Vorgabe, die es früher nicht gab, zunächst übersehen und will sich jetzt mit der Haftungsbegrenzung nachträglich absichern.

Zitat:

Original geschrieben von Zamfi109

Auf eine Nachrüstung angesprochen, die technisch ja wohl kein Problem darstellt, weil alle notwendigen Verkabelungen vorhanden sind, meinte er, dass eine solche Nachrüstung nach MB-Vorgaben nicht mehr gemacht werden dürfte. Er hatte auch eine Erklärung dafür, an die ich mich aber nicht mehr erinnere, hatte aber irgendetwas mit "Sicherheit" und "Fehlfunktion" zu tun.

Wahrscheinlich hat deine Werkstatt diese Vorgabe, die es früher nicht gab, zunächst übersehen und will sich jetzt mit der Haftungsbegrenzung nachträglich absichern.

So ist es, Nachrüstung offiziell nicht mehr möglich zur Zeit.

@ TE: für 320€ wurde wohl kein Fahrpedal getauscht. Das gehört eigentlich dazu.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Zamfi109

Er hatte auch eine Erklärung dafür, an die ich mich aber nicht mehr erinnere, hatte aber irgendetwas mit "Sicherheit" und "Fehlfunktion" zu tun.

so ist es. Zwar ist den Handschaltern im Grundsatz die Verkabelung etc. vorhanden, damit man den Tempomat zum Laufen bekommt. Gegenüber der echten Werksausrüstung fehlt aber dennoch was. Spontan fällt mir z.B. der Kick-down-Schalter ein, der im Notfall die Limitfunktion überstimmen kann.

Von daher ist derzeit eine Nachrüstung offiziell gesperrt.

Viele Grüße

Peter

PS: Das Fahrpedal war bei der früheren Nachrüstungvorgabe zu tauschen, so wie es GT-Liebhaber geschrieben hat, was ich mir bei den 320 nicht vorstellen kann.

Themenstarteram 28. März 2013 um 22:30

Hallo,

wollte bescheid geben über das Ergebniss. Habe heute den Tempomat wieder ausbauen lassen. Nach verzweifelten Versuchen irgendwo Hilfestellung zu bekommen. ( TÜV, Daimler, Niederlassung, Rechtsabteilung, usw. )

Überall " bescheuerte " Erklärungsversuche. aber eben keine Hilfe.

Danke für eure Beteiligung an meinem Problem.

War die ganze Sache für dich denn jetzt kostenlos?

Themenstarteram 29. März 2013 um 9:37

Ja, ich habe mich gut mit der Niederlassung geeinigt.

Gruß Ebbe.

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