Haftung für Motorschaden durch Abgasuntersuchung
Folgendes Szenario:
Diesel Fahrzeug muss zur Abgasuntersuchung in welcher der evtl. Kalte Motor öfters mehrere Minuten in den Drehzahl begrenzer gehalten wird.
Der Motor geht kaputt.
Fall 1
Beim TÜV direkt machen.
Hat man Anspruch auf eine Kostenübernahme von TÜV für den Schaden?
Fall 2
Bei einer Offiziellen Vertragswerkstatt im Rahmen einer Routine Inspektion, zusätzlich HU und AU buchen.
Haftet die Werkstatt?
Wo hat man mehr Chancen das der verursachte Schaden wieder gut gemacht wird?
Erfahrungen, Erlebnisse?
Das Fahrzeug ist bestens gepflegt und fährt sich auch so.
Es kann nicht sein das man in einem Rechtsstaat sein Eigentum zerstören lassen soll und auch noch danke sagen soll.
Für den Fall, das jemand der Meinung ist das vorher schon ein Schaden gewesen sein sollte.
Das mag sein, will ich gar nicht verneinen. Weswegen soll das Auto frühzeitig zerstört werden, obwohl es noch eine 10.000 Kilometer fahren könnte.
Einerseits wollen wir die Umwelt retten, andererseits vernichtet man Fahrzeuge frühzeitig und produziert Schrott und Emissionen beim Bau neuer.
Mal davon abgesehen das das Volk dadurch enteignet wird, nicht jeder kann sich ständig neue Autos kaufen.
Ich würde gerne wissen bei welchem der oben genannten Fälle ihr mehr Chancen seht, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Würde mich über Erfahrungen und Berichte freuen.
Beste Antwort im Thema
Keines meiner Dieselfahrzeuge wurde nicht vor der Prüfung auf Betriebstemperatur gebracht, das wäre auch sinnlos.
Keines meiner Dieselfahrzeuge wurde jemals mehrere Minuten lang im Begrenzer gehalten. Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Motor beim TÜV kaputt gegangen ist.
Dem Motor wird ja keine Höchstleistung oder schädigende Diziplin abverlangt. Wenn der beim normalen Test also hochgeht, dürfte der von vornherein nicht mehr in Ordnung gewesen sein. Daher würde ich auch keine Entschädigung erwarten.
20 Antworten
Im Normalfall wird der Bediener so durch das AU- Menü geführt,
dass die Messung bei Abregeldrehzahl erst dann stattfinden kann,
wenn die vom Hersteller vorgegebene Öltemperatur erreicht ist.
Ob Diesel oder Benziner, der Motor muss Betriebswarm sein. In der Regel sind das mindestens 60°C. Ist der Motor zu kalt, muß er warm laufen gelassen werden. Das kann mehr oder weniger schonend passieren. Sollte der AU-Verantwortliche nachweislich ( Zeugen? ) den kalten Motor bis zur Abregeldrehzahl hoch jubeln um ihn warm zu bekommen, ist er natürlich für evtl. entstehende Schäden haftbar. Die AU Software dokumentiert hier soweit ich weiß nicht Drehzahlen beim Warmlaufen.
Zudem ist er dazu angehalten vorher den Ölstand zu kontrollieren und soweit möglich sich über den ordnungsgemäßen zustand von Zahnriemen bzw. Steuerkette zu informieren oder Fehler auf dem MSG zu berücksichtigen. Bei Auffälligkeiten kann, bzw. sollte er die Durchführung der AU ablehnen, um eben nicht für Schäden haftbar gemacht werden zu können.
Ist der Motor betriebswarm, Fehlerspeicher, Öl und Ventiltrieb ohne Auffälligkeiten kontrolliert, hat der Durchführende alle seine Pflichten erfüllt und kann normalerweise nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden die während der Messung auftreten. Motortemperatur und Drehzahlen werden bei den Messläufen dokumentiert.
Die Mindesttemperatur kann vom Bediener auch herabgesetzt werden, dies ist aber auf dem AU-Bericht dokumentiert und ist nicht zulässig.
Wichtiger Hinweis was den Ventiltrieb betrifft - ich wurde bei meinem letzten Auto mit Zahnriemen immer vom Prüfingenieur gefragt bzw. er hat nachgesehen, ob der Zahnriemen noch innerhalb des Intervalles und in Ordnung ist, weil er eben keinen Schaden bei einem überalterten Zahnriemen riskieren wollte/durfte.
Ich habe es auch immer so erlebt, dass ab Einfahrt in die Prüfhalle bis zur AU der Motor durchgehend lief, was dem Erreichen der Betriebstemperatur ja zuträglich ist.
Aber wirklich "minutenlang" auf Abregeldrehzahl? Das halte ich für eine derbe Übertreibung.
Ich kann den TE durchaus verstehen, auch mir stellen sich bei jedem Tüv-Besuch mit meinem 180 cdi und meinem Lkw die Nackenhaare auf ob dieses Schwachinns, auch wenn minutenlang etwas übertrieben ist. Wo ist der Sinn ? Es ist immer noch M E I N Auto und und ich möchte diese Behandlung nicht. Leider kann man nichts dagegen tun, ausser mit dem Kopf zu schütteln. Gruß kf
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Sorry, ein betriebswarmer Motor kann mehr als nur minutenlang Vollgas ab ohne Schaden zu nehmen. Mit meinem vorherigen S203 200CDI bin ich mal Nachts zwischen 1 und 3 Uhr von Hamburg Richtung Süden über 2 Stunden Vollgas am Begrenzer gefahren. Und es hat absolut nichts aus gemacht, ich hab den Wagen dann ein paar Jahre später mit 250tkm verkauft.
Kalt sollte man das natürlich nicht machen, das ist klar, wird bei der AU aber auch nicht gemacht. Die Vorgabe ist, er muss dreimal für je 10 SEKUNDEN die Abregeldrehzahl (meist so um 4300/min) erreichen. Der Test ist aber PC gestützt und läuft erst los, wenn der Motor min. 65°C hat.
Einfach auf dem Weg zum TÜV warm fahren die Kiste wenn ihr so Angst um euer heiliges Stück Auto habt und dem Prüfer nicht vertraut, dann kann absolut nichts passieren (es sei denn, der Motor hatte vorher schon nen Schaden, dann würde das aber auch nach ein paar Kilometer fahrt sich eh bemerkbar machen, auch ohne das hoch drehen)
Da geb ich dir völlig recht, was das Fahren anbelangt, mir ging es nur um das sinnfreie Prügeln im Leerlauf. kf