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Haftpflichtversicherung für die Überführung von UK in die Schweiz

Audi Q5 8R

Dies ist ein Hilferuf, der sich an alle, aber vor allem an die Schweizer Kuhkäufer richtet, die dieses Forum besuchen:

Ich bin bei AXA-Winterthur Haftpflicht und Vollkasko versichert. Meine Kuh hole ich am 11. Mai ab. Mein Versicherungsfritze hat mir eine Offerte gemacht, den Wagen Vollkasko aber ohne Haftpflicht für die Überführung von Watford (über Belgien und Frankreich) in die Schweiz (Grenzübergang Vallorbe) zu versichern. Er meint, keine Schweizer Versicherung würde so etwas anbieten und ich müsste, da der Wagen UK-Nummernschilder während der Überführung trägt, eine englische Haftpflichtversicherung kontraktieren.

In Genf könnte ich für die Überführung spezielle Zollschilder erhalten, aber ich wohne im Wallis, wo es diese Möglichkeit, laut Auskunft der MFK in Sion, nicht gibt.

Steve Cullen scheint völlig überfragt und sagt, seine Firma könne mir da nicht behilflich sein und die Nummernschilder kämen ohne Haftpflichtversicherung (stimmt das überhaupt? kann man in England im öffentlichen Strassenverkehr ohne diese Versicherung fahren?).

Wie haben andere Schweizer, Deutsche oder Österreicher dieses Problem gelöst?

Bin für jeden praktischen Hinweis dankbar.

Werde auch dieses Forum über meine diesbezüglichen Erfahrungen informieren.

Besten Dank im Voraus!

Anniviers

14 Antworten

Wir in Ö. lösen das mit Überstellungskennzeichen.

In D gibts Kurzzeitkennzeichen oder siehe HIER

Hallo
wie in anderen Kantonen kannst Du auch im Wallis sog. Tagesschilder (bis 3 Tage) lösen, wobei Du automatisch über die vom Kanton abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt bist.

Siehe dieses Formular.

Super! Herzlichen Dank, denn damit scheint mein Problem gelöst. Wie ich sehe, sind die Tagesschilder bis 96 Stunden gültig und wenn man sie verspätet zurück gibt, muss man einfach etwas mehr bezahlen. Ich hole den Wagen am Freitag, 11. Mai morgens ab und werde am Dienstag in der Früh über Vallorbe in die Schweiz einreisen und dort die Kuh verzollen. Es sollte also klappen. Bis zum Nachmittag bin ich in Sion und kann dann sofort bei der MFK vorsprechen. Meine eigenen Schilder nehme ich natürlich mit.

Mir ist ein Felsen vom Herzen gefallen, nochmals tausend Dank!

Anniviers

Zitat:

Original geschrieben von nix4free


Hallo
wie in anderen Kantonen kannst Du auch im Wallis sog. Tagesschilder (bis 3 Tage) lösen, wobei Du automatisch über die vom Kanton abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt bist.

Siehe dieses Formular.

Hallo Anniviers

Ich stehe vor dem genau gleichen Problem mit einem BMW X3, den ich bei BMW in London gekauft habe. Nach unzähligen Abklärungen über die letzten Monate muss ich feststellen, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Haftpflicht als Schweizer für die Ueberführung von UK in die Schweiz zu erhalten. Daher lasse ich den Wagen nun in die CH transportieren (ist natürlich viel teurer). Nach Aussage des Strassenverkehrsamtes Zürich, sind Schweizer Tagesschilder nur für Fahrten in der Schweiz gültig. Hast du hier eine andere Auskunft erhalten? Auch bezüglch Vollkaskoversicherung habe ich bisher die Mitteilung erhalten, dass diese erst ab Zoll Schweiz mit der Stammnummer Gültigkeit haben wird.
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Anniviers


Super! Herzlichen Dank, denn damit scheint mein Problem gelöst. Wie ich sehe, sind die Tagesschilder bis 96 Stunden gültig und wenn man sie verspätet zurück gibt, muss man einfach etwas mehr bezahlen. Ich hole den Wagen am Freitag, 11. Mai morgens ab und werde am Dienstag in der Früh über Vallorbe in die Schweiz einreisen und dort die Kuh verzollen. Es sollte also klappen. Bis zum Nachmittag bin ich in Sion und kann dann sofort bei der MFK vorsprechen. Meine eigenen Schilder nehme ich natürlich mit.

Mir ist ein Felsen vom Herzen gefallen, nochmals tausend Dank!

Anniviers

Zitat:

Original geschrieben von Anniviers



Zitat:

Original geschrieben von nix4free


Hallo
wie in anderen Kantonen kannst Du auch im Wallis sog. Tagesschilder (bis 3 Tage) lösen, wobei Du automatisch über die vom Kanton abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt bist.

Siehe dieses Formular.

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Anbei der Text zur Tageszulassung:

Zitat:

Tagesausweis

Die Erteilung eines Tagesausweises bedeutet keine Verkehrszulassung.

Fahrzeuge mit Tagesausweisen dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden und keine gefährlichen Ladungen befördert werden.

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48 oder 72 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet. Beim Ablauf der Gültigkeitsdauer sind die gereinigten Kontrollschilder und der Tagesausweis, der Ausgabestelle oder per Post zurückzu- senden. Nach Ablauf der Gütligkeit nicht rechtzeitig zurückgegebene Tagesschilder und Tagesausweise werden polizeilich eingezogen.Verspätete Rückgabe der Schilder wird gemäss Art. 60 der Versicherungsverordnung (VVV)* bestraft.

Die Versicherungsprämien, Abgaben und Gebühren sind beim Bezug des Tagesausweises zu entrichten. Die Versicherung gilt in Europa mit Ausnahme der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), in allen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln

*VVV Art. 60:

Zitat:

1 Wer eine durch diese Verordnung vorgeschriebene Bewilligung nicht einholt, wer einen Tagesausweis und die dazugehörenden Kontrollschilder [...] nicht rechtzeitig der Behörde zurückgibt, wird mit Haft oder Buße bestraft.
2 ...

VVV Art. 20 + 21 betreffen die Tagesausweise und enthalten keine Beschränkung auf die Schweiz. (siehe Auszug oben). Allerdings ist die Verwendung von Tagesausweisen an Sonn- und Feiertagen nur gestattet, wenn "ein erhebliches Bedürfnis nachgewiesen wird."

Daraus folgt:

a) die Tagesschilder sind in ganz Europa gültig.
b) Annivier, wenn Du am Freitag gehst und am Dienstag kommst, bist Du einen Tag zu spät! Wenn Du die Schilder am Freitag Abend abholst, musst Du am Montag einreisen.

Hallo
Ich habe das noch einmal mit dem Stva Zürich geprüft und erhalte wieder die Bestätigung, dass die Tagesschilder nur für Fahrten in der CH berechtigen. Kann mir kaum vorstellen, dass dies in anderen Kantonen anders wäre.
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von nix4free


Anbei der Text zur Tageszulassung:

Zitat:

Original geschrieben von nix4free



Zitat:

Tagesausweis

Die Erteilung eines Tagesausweises bedeutet keine Verkehrszulassung.

Fahrzeuge mit Tagesausweisen dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden und keine gefährlichen Ladungen befördert werden.

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48 oder 72 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet. Beim Ablauf der Gültigkeitsdauer sind die gereinigten Kontrollschilder und der Tagesausweis, der Ausgabestelle oder per Post zurückzu- senden. Nach Ablauf der Gütligkeit nicht rechtzeitig zurückgegebene Tagesschilder und Tagesausweise werden polizeilich eingezogen.Verspätete Rückgabe der Schilder wird gemäss Art. 60 der Versicherungsverordnung (VVV)* bestraft.

Die Versicherungsprämien, Abgaben und Gebühren sind beim Bezug des Tagesausweises zu entrichten. Die Versicherung gilt in Europa mit Ausnahme der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), in allen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln

*VVV Art. 60:

Zitat:

Original geschrieben von nix4free



Zitat:

1 Wer eine durch diese Verordnung vorgeschriebene Bewilligung nicht einholt, wer einen Tagesausweis und die dazugehörenden Kontrollschilder [...] nicht rechtzeitig der Behörde zurückgibt, wird mit Haft oder Buße bestraft.
2 ...

VVV Art. 20 + 21 betreffen die Tagesausweise und enthalten keine Beschränkung auf die Schweiz. (siehe Auszug oben). Allerdings ist die Verwendung von Tagesausweisen an Sonn- und Feiertagen nur gestattet, wenn "ein erhebliches Bedürfnis nachgewiesen wird."

Daraus folgt:

a) die Tagesschilder sind in ganz Europa gültig.
b) Annivier, wenn Du am Freitag gehst und am Dienstag kommst, bist Du einen Tag zu spät! Wenn Du die Schilder am Freitag Abend abholst, musst Du am Montag einreisen.

Hallo
Aus welchem Dokument hast du diesen Text der Tageszulassung kopiert? Ich würde das gerne mit meinem Strassenverkehrsamt vergleichen.

Besten Dank.
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von nix4free


Anbei der Text zur Tageszulassung:

Zitat:

Original geschrieben von nix4free



Zitat:

Tagesausweis

Die Erteilung eines Tagesausweises bedeutet keine Verkehrszulassung.

Fahrzeuge mit Tagesausweisen dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden und keine gefährlichen Ladungen befördert werden.

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48 oder 72 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet. Beim Ablauf der Gültigkeitsdauer sind die gereinigten Kontrollschilder und der Tagesausweis, der Ausgabestelle oder per Post zurückzu- senden. Nach Ablauf der Gütligkeit nicht rechtzeitig zurückgegebene Tagesschilder und Tagesausweise werden polizeilich eingezogen.Verspätete Rückgabe der Schilder wird gemäss Art. 60 der Versicherungsverordnung (VVV)* bestraft.

Die Versicherungsprämien, Abgaben und Gebühren sind beim Bezug des Tagesausweises zu entrichten. Die Versicherung gilt in Europa mit Ausnahme der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), in allen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln

*VVV Art. 60:

Zitat:

Original geschrieben von nix4free



Zitat:

1 Wer eine durch diese Verordnung vorgeschriebene Bewilligung nicht einholt, wer einen Tagesausweis und die dazugehörenden Kontrollschilder [...] nicht rechtzeitig der Behörde zurückgibt, wird mit Haft oder Buße bestraft.
2 ...

VVV Art. 20 + 21 betreffen die Tagesausweise und enthalten keine Beschränkung auf die Schweiz. (siehe Auszug oben). Allerdings ist die Verwendung von Tagesausweisen an Sonn- und Feiertagen nur gestattet, wenn "ein erhebliches Bedürfnis nachgewiesen wird."

Daraus folgt:

a) die Tagesschilder sind in ganz Europa gültig.
b) Annivier, wenn Du am Freitag gehst und am Dienstag kommst, bist Du einen Tag zu spät! Wenn Du die Schilder am Freitag Abend abholst, musst Du am Montag einreisen.

Zitat:

Original geschrieben von Dylan97


Hallo
Aus welchem Dokument hast du diesen Text der Tageszulassung kopiert? Ich würde das gerne mit meinem Strassenverkehrsamt vergleichen.

Besten Dank.
Gruss

Wie im Text geschrieben:

Schweizerisches Strassenverkehrsrecht, Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Art. 20, 21 und 60

Ebenfalls auf der Website der Kantone AR und VS
http://www.ar.ch/.../
und
http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=25113&Language=de (Seite 2 des Antragformulars)

Auf der Website des Kantons Zürich findet man zwei Dokumente zum Selbstimport, wobei nur die Variante mit Überführungsschildern aus dem Ausland angeführt ist. Warum sie keine Tagesschilder ausstellen wollen, erschließt sich mir nicht. Es steht bei den Bedingungen lediglich, dass eventuell mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland mit der ausländischen Behörde abgeklärt werden müsse; die VVV erwähnt aber, dass die Versicherung in ganz Europa gültig sei.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt sich eine Anfrage bei einem der Zollämter: http://www.ezv.admin.ch/.../index.html?...

Weitere Infos der Zollverwaltung zur Einfuhr:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00417/00419/index.html

Wer eine GB-Nummer bekommt und einfach eine Haftpflichtversicherung braucht, kann sich mal hier informieren (Versicherung für 1 Monat) Den FAQ-Angaben zufolge sollte das auch in Europa gelten

Das mit dem englischen TempCover funktioniert nur, wenn man eine englische Adresse hat (e-mail und Telephon). Ich hab's auch bei anderen englischen Versicherungsgesellschaften versucht und erhielt überall die gleiche Auskunft.

Ich verstehe nicht wieso Steve Cullen mir englische Nummerschilder gibt, ohne Haftpflichtversicherung... Er bestätigte mir, in UK müssten alle öffentlich fahrenden Verkehrsmittel haftpflichtversichert sein. Ist es meine Logik oder was verstehe ich da nicht?

Bis zum 10. Mai muss ich dieses Problem gelöst haben!

Werde euch auf dem Laufenden halten.

Anniviers

Das Problem ist doch schon lange gelöst 😉.

Einfach mal in den A5 Fred reinschauen.

Hab das vor zwei Jahren im Aargau auch mit einem Tagesschild gemacht. Mit den Unterlagen des Q5 ein Tag zuvor aufs Strassenverkehrsamt. Die Schweizer-Nummer dann in Watford an den Audi ran und versichert heim fahren. Das wurde ja auch schon mehrfach von anderen Usern gemacht. Warum sollte das jetzt auf einmal nicht mehr Funktioniren?

Die Axa hatte mir damals auch was angeboten... war aber total überteuert.

Warum ist in der Schweiz nur alles so kompliziert?! Wenn ich innerhalb Europas einen Wagen verkaufe, dann muss ich den nur abmelden und der Käufer erhält von mir Brief und Schein sowie diese komische EU-Bescheinigung für das Fahrzeug und einen Kaufvertrag in Landessprache des Zulassungslandes. Er lässt den Wagen dann dort zu und kommt mit den Kennzeichen zur Abholung nach Deutschland. Fertig.

Muss mal in den A5-Bereich schauen, wie das nun gelöst sein soll...

Zitat:

Original geschrieben von q5Basti


Hab das vor zwei Jahren im Aargau auch mit einem Tagesschild gemacht. Mit den Unterlagen des Q5 ein Tag zuvor aufs Strassenverkehrsamt. Die Schweizer-Nummer dann in Watford an den Audi ran und versichert heim fahren. Das wurde ja auch schon mehrfach von anderen Usern gemacht. Warum sollte das jetzt auf einmal nicht mehr Funktioniren?

Die Axa hatte mir damals auch was angeboten... war aber total überteuert.

Ich war am Freitag bei der MFK in Sion (Wallis) wegen den 96-Stunden-Schildern. Der Beamte erklärte mir, diese Schilder seien ausschliesslich nur für Fahrten innerhalb der Schweiz gedacht und für Fahrten ausserhalb der Landesgrenzen sei das Fahrzeug nicht versichert.

Muss mir also etwas anderes einfallen lassen.

Ist ja doch schön, dass so etwas in anderen Kantonen funktioniert.

Bin aber sicher, dass es mit einem Happy End abschliesst ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Anniviers



Ich war am Freitag bei der MFK in Sion (Wallis) wegen den 96-Stunden-Schildern. Der Beamte erklärte mir, diese Schilder seien ausschliesslich nur für Fahrten innerhalb der Schweiz gedacht und für Fahrten ausserhalb der Landesgrenzen sei das Fahrzeug nicht versichert.

Ich staune, dass man die "Beamten" nicht einfach mit dem Gesetzestext konfrontiert; da steht Schwarz auf Weiß, DASS Fahrzeuge mit Tagesschildern IN GANZ EUROPA VERSICHERT SIND! (Siehe Zitat weiter oben); dass es geht, ist ja jetzt schon mehrfach bestätigt worden.

Wie kann man bloss auf pure Behauptungen vertrauen?? Wenn es tatsächlich stimmen sollte, dass es ein Problem mit Auslandfahrten gibt, dann gibt es einen Konflikt mit der Verkehrsversicherungsverordnung! Sollte das so sein, muss der Beamte das Gesetz zitieren können, welches dagegen spricht, besonders im Wallis, wo das Zitat ja explizit auf der Website angeführt wird.

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