Haftpflichtschaden Neuwagen - Wertminderung und Ersatzwagen
Leider muss ich mich schon wieder um einen Haftpflichtschaden am Familienauto kümmern, nachdem der alte Wagen meiner Frau erst Ende letzten Jahres durch einen Auffahr-Unfall ausgetauscht werden musste.
Bisher waren die Unfälle immer mit älteren Autos über 5 Jahren und 100 tkm, wo i.d.R. keine Wertminderung mehr relevant war. Deswegen wäre meine Frage, in welchen Bereichen sich üblicherweise die Wertminderung bewegt. Bisher ging ich von 10% der Schadenssumme aus, habe aber auch schon niedrigere und höhere Werte gelesen.
Der Schaden betrifft unseren neuen Opel Astra ST aus 12/2015 mit 6 tkm. Offensichtlich beschädigt ist Vordertür links, Hintertür links, Rahmen links, Kotflügel hinten links, Stoßstange hinten links und Felge sowie ggf. Reifen hinten links als Streifschaden, wobei Rahmen und Hintertür leicht eingedrückt sind. U.U. ist auch etwas an der HA, das muss sich der Gutachter aber erst auf der Bühne ansehen, ich hoffe aber mal nicht. Aus dem Bauch schätze ich mal 5 t€.
Ein Gutachten wurde noch nicht erstellt, da der Unfall erst gerade passiert ist und die Versicherung erst noch die Polizeiakte und den Unfallverursacher befragen möchte. Allerdings gibt es Zeugen für den Hergang und der Verursacher ist von einem privaten Parkplatz auf die Hauptstraße gefahren und hatte dabei einen zu großen Wendekreis und kam so auf die Gegenfahrbahn.
Die zweite Frage betrifft den Ersatzwagen. Die Werkstatt möchte uns ab sofort einen Ersatzwagen stellen, auch wenn die Reparatur erst in ein bis zwei Wochen nach der Freigabe durch die Versicherung erfolgen würde. Da wir bisher auch immer den Nutzungsausfall beansprucht haben, fehlt mir hier die Einschätzung, ob bei einem fahrbereiten Wagen die Versicherung den Ersatzwagen zahlt.
Mein Bauch sagt nein bzw. nur für die Dauer der Reparatur, von daher möchte ich ungern auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn die Werkstatt mündlich zugesichert hat, das zu regeln. Bisher habe ich mit der Werkstatt keine Erfahrung, außer dass wir dort den Wagen neu gekauft hatten.
Zu guter Letzt wäre noch die Frage, ob ich einen separaten Gutachter beauftragen sollte, wobei ich bisher keinen Guten vor Ort gefunden habe, oder ich dem Gutachter der Werkstatt vertrauen kann, wenn wir den Schaden vermutlich sowieso zur Reparatur abtreten werden bzw. ggf. den Wagen eintauschen und einen neuen nehmen.
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist nur, dass das zwar Schadenpositionen sind, die für die Zukunft zu beziffern und tituliert zu bekommen, aber nahezu unmöglich ist.
Wenn die Schuld eindeutig zu 100% beim Unfallgegner liegt, würde ich niemals die VK heranziehen.
61 Antworten
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Im Haftpflichtfall bei einem nur 7 Monate alten Auto müsste die Reparatur schon dichter an den Neupreis kommen, um da nochmal nachzustochern.
Bei 6500 Euro Schaden ist es garantiert kein Totalschaden, also interessiert erstmal der Restwert nicht. Was mich viel mehr wundert, ist die Schadenhöhe! Wir hatten vor gut einem halben Jahr mit einem BMW E91 einen ähnlichen Schaden, jedoch an der hinteren Tür beginnend und ohne Beschädigung der Stoßstange. Die Schadenhöhe lag bei über 9000 Euro netto. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die weniger umfangreiche Reparatur bei Opel so viel billiger sein soll. Bei meinem seligen Vectra C (möge die Dreckskarre mittlerweile verrostet sein!) hatte ich einen auf jeden Fall deutlich kleineren Frontschaden (Stoßfänger, Grill, Scheinwerfer, Kühler), das waren seinerzeit (2010) schon rund 6000 Euro.
Hier mal die Reparaturkosten lt. Gutachten:
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Was bedeutet der * bei der Seitenwand? M.E. fehlen diese Arbeitskosten komplett in der Schlussaufstellung.
Zitat:
@hydrou schrieb am 13. Juli 2016 um 22:41:00 Uhr:
Ich bin mit dem Gutachten auch nicht so glücklich, da habe ich schon bessere gesehen. Keine Bilder (zumindest nicht im Gutachten), kein WBW, kein RW.
Dann frag mal bitte nach!
Das Gutachten muss aussagekräftige Bilder enthalten und der Wiederbeschaffungswert muss ebenfalls im Gutachten stehen! Da ihr zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags noch keine Reparatur beauftragt hattet und über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht habt, die Reparaturkosten 25 % des Wiederbeschaffungswertes vermutlich übersteigen, hätte auch der Restwert ermittelt werden müssen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 14. Juli 2016 um 12:08:10 Uhr:
Was bedeutet der * bei der Seitenwand? M.E. fehlen diese Arbeitskosten komplett in der Schlussaufstellung.
Das Sternchen bedeutet, das es sich dabei um eine Handeingabe handelt.
Genau an dieser Stelle mache ich mir arge Gedanken warum das so ist. Vermutlich schwebt hier der Gedanke eines Teilersatzes im Raum.
Das Gutachten sähe aber bei mir auch in einigen anderen Positionen anders aus.
Das Gutachten sähe aber bei mir auch in einigen anderen Positionen anders aus.
Hierzu mal ein paar Fragen ins Forum geworfen:
- Der vordere Kotflügel erhält korrekterweise eine Oberflächenlackierung. Die Zeitvorgabe ist im System hinterlegt, warum wurde auch diese manuell geändert.
- Soweit ich den Astra-K im Kopf habe hat dieser im Kotflügel einen Seitenblinker, diesen sowie die anderen Anbauteile wie Radhausschale, Scheinwerfer und vordere Stoßstange sollten doch vor dem lackieren ausgebaut werden. Wo finde ich diese Positionen?
> So könnten wir jetzt die ganze Kalkulation durchgehen!
Zum einen ist ein Astra J, kein Astra K. Zum anderen betrifft es die hintere Stoßstange, nicht die vordere. Aber es sind noch weitere Fehler enthalten. So sind 17'' Alufelgen von Opel ab Werk montiert, aber im Gutachten steht ein 16'' Reifen und eine 16'' Felge.
Nur mal als Beispiel: in unserem Gutachten für den 3er stehen für den Tausch des Seitenteil (hinten links wie bei euch) 195 AW!
Wobei hier "nur" ein DIN A4 großes Stück ausgeflext und neu eingeschweißt wird und nicht die komplette Seite getauscht wird.
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Juli 2016 um 14:26:33 Uhr:
Zum einen ist ein Astra J, kein Astra K. Zum anderen betrifft es die hintere Stoßstange, nicht die vordere. Aber es sind noch weitere Fehler enthalten. So sind 17'' Alufelgen von Opel ab Werk montiert, aber im Gutachten steht ein 16'' Reifen und eine 16'' Felge.
J und K war ein Tippfehler von mir. Ich meinte aber wirklich die vordere Stoßstange und auch den J, der hat doch den Seitenblinker.
Die hintere Stoßstange, Rückleuchte, Seitenscheibe usw. müssen natürlich auch ab- und angebaut werden, diese Arbeitszeit wäre bei einer kompletten Erneuerung der Seitenwand in der entsprechenden Zeitvorgabe enthalten.
Sollten an der hinteren Stoßstange weitere Anbeuteile vorhanden sein, so sind diese vor der Lackierung zu demontieren, diese Zeit wäre separat auszuweisen.
Bei einem Teilersatz der Seitenwand (Kniestück / Radlauf) sind natürlich die vom Hersteller vor- bzw. freigegebenen Trennstellen zu beachten!
Die flasche Reifengröße hat natürlich einen entscheidenden Einfluss auf den Ersatzteilpreis von Felge und Reifen.
Zitat:
@KSV schrieb am 14. Juli 2016 um 14:10:34 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 14. Juli 2016 um 12:08:10 Uhr:
Was bedeutet der * bei der Seitenwand? M.E. fehlen diese Arbeitskosten komplett in der Schlussaufstellung.Das Sternchen bedeutet, das es sich dabei um eine Handeingabe handelt.
Genau an dieser Stelle mache ich mir arge Gedanken warum das so ist. Vermutlich schwebt hier der Gedanke eines Teilersatzes im Raum.
Das Gutachten sähe aber bei mir auch in einigen anderen Positionen anders aus.
Bei mir ganz sichere auch. Das soll wohl ein Teilersatz des Kniestückes sein. Bei der Qualität dieses Gutachtens brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Versicherungen auf uns rumhacken.....🙄
@KSV schrieb am 14. Juli 2016 um 14:02:34 Uhr[/url]:
Dann frag mal bitte nach!
Das Gutachten muss aussagekräftige Bilder enthalten und der Wiederbeschaffungswert muss ebenfalls im Gutachten stehen! Da ihr zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags noch keine Reparatur beauftragt hattet und über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht habt, die Reparaturkosten 25 % des Wiederbeschaffungswertes vermutlich übersteigen, hätte auch der Restwert ermittelt werden müssen.
genau so ist das !
So, Auto endlich wieder repariert. Abrechnung durch Abtretung an Werkstatt, Wertminderung und Kostenpauschale bereits an uns bezahlt, wenn auch Kostenpauschale auf 20 € gekürzt.